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16.10.2026 · Kreistagsgruppe Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis: Mietobergrenzen fürs Jobcenter seit 2023 unverändert
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2023 hat der Rhein-Sieg-Kreis zuletzt berechnet, welche Wohnkosten als angemessen gelten – und die
Zahlen dem Sozialausschuss genannt. Fortgeschrieben werden sollen sie alle zwei Jahre.
Seitdem sind in NRW die Nettokaltmieten um 5,9 Prozent gestiegen, die Verbraucherpreise insgesamt um
7,2 Prozent. Und die Grundsteuererhöhungen kündigen die Bürgermeister aller 19 Kommunen gerade selbst an.
Wurde neu gerechnet? Der Kreistag weiß es nicht. Eine neue Fassung ist in den Unterlagen nicht zu finden.
Lieber Landrat: Legen Sie dem Kreistag eine realistische Neuberechnung vor. Mehr: bsw-gruppe.com
Quellen
- Die Chartwerte gelten für NRW, nicht für den Rhein-Sieg-Kreis. Eine Mietpreisreihe allein für
- Warum keine eigene Nebenkosten-Zahl? Für NRW gibt es keine veröffentlichte Teilreihe zu
- Warum kein Grundsteuer-Balken? Die Grundsteuerreform zum 01.01.2025 hat Messbeträge und
- Worum es in Euro geht: 118,7 Mio. € Ist-Aufwand 2025 für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II.
- Der Kreis kennt die Zahl der Betroffenen nicht: „Diese Daten können durch das jobcenter
- Fair dazu, aus der eigenen Vorlage des Kreises (ASI 04.12.2017, Anlage 2a): „Ist auf dem
- Keine Personen, keine Einzelfälle, keine Namen.
