Das Siegerland
Verschiedene Ausflüge in’s Siegerland. – Bergbau und Hüttenbetrieb.
Dem Touristen, der von Siegen aus die Schönheiten des Siegerlandes kennen lernen, in ihrem anmuthigen Wechsel geniessen und eine klare Anschauung von dem Bergbau, dem Hammer- und Hüttenbetriebe gewinnen will, kann ich vier Ausflüge vorschlagen, deren Jeder eben lohnend, eben belehrend und eben interessant. Niemand wird die wenigen Tage, die er diesen Touren widmet, zu den verlornen seines Lebens zählen.
Verschiedene Ausflüge in’s Siegerland
Der erste Ausflug gelte dem reichen Grubenrevier von Müsen mit den Gruben Stahlberg, Heinrichsegen, junger Mann, Silberart u.s.w. Die Eisenbahn führt uns bis Kreuzthal, und von hier, wo sich zwei Hauptstrassen kreuzen, erreicht man über Ernsdorf, Ferndorf, Lohe zu Wagen in wenigen Stunden Müsen und seine romantische Umgebung.
Ein zweiter Ausflug geht nach Grund, Hof Ginsberg und Hilchenbach, wohin man mit der Post oder mit Wagen über Haardt, Netphen und Affholderbach in etwa 3 Stunden gelangt.
Eine ausserordentlich lohnende Partie. Will man nicht in Hilchenbach übernachten, kann man mit der Post nach Kreuzthal gehen, und von hier mit der Eisenbahn nach Siegen zurückkehren.
Bleibt man in Hilchenbach, kann sich an den zweiten Ausflug ein dritter nach der Siegquelle schliessen. Übernachten kann man dann auch entweder auf Lahnhof oder in Lützel, eine Stunde vom Dorfe Grund.
Von Siegen aus führt der dritte Ausflug nach der Siegquelle mit der Post über Netphen, Deutz, Walpersdorf, Lahnhof durch ein reizendes Wiesenthal und zuletzt durch stattlichen Hochwald. Überaus malerisch und lohnend ist das Bergpanorama, welches sich von einzelnen Höhepunkten des Weges den Blicken entfaltet.
Der vierte Ausflug geht mit der Post über Eisenfeld und Neunkirchen nach dem Hellerthale, dem Seelbachskopfe und dem Hickengrunde. Als Abstecher von Betzdorf aus, hab’ ich diese Tour bereits andeutend geschildert.
Wer Herr seiner Zeit, sich den vollen Genuss der Schönheiten des an malerischem Wechsel so überreichen Berglandes verschaffen will, der lasse sich die Mühen des Fusswanderns nicht verdriessen. Fusstouren sind hier, des überraschenden Wechsels der Umgebungen wegen, weniger ermüdend, als man wähnen mag, dabei körperstärkend, und geisterfrischend. Jeder der angeführten Ausflüge hat eine Reihe von Höhepunkten — in der Sprache des Ländchens bald Berg, bald Haardt, bald Kopf oder Ley genannt — aufzuweisen, welche den Wanderer durch die reizendsten landschaftlichen Bilder, entzückende Fernsichten, stattlichen Hochwald überraschen und meist zu Abstechern in die oft lieblichen, oft wildromantischen Nebenthälchen veranlassen.
Bergbau und Hüttenbetrieb
Nach welcher Richtung wir unsern Weg auch nehmen, überall begegnen wir dem Namen „Hütte,” überall empfängt uns der Bergmannsgruss „Glück auf!” denn überall finden wir im Bau begriffene, oder eröffnete Gruben, deren der Kreis Siegen in vier Revieren:
1. Siegen I, früher Gosenbach,
2. Siegen II, früher Eisern,
3. Burbach und
4. Müsen 350 zählt,
welche jetzt im Durchschnitte zusammen 8808 Personen, oder 17 Proz. der ganzen Bevölkerung ernähren. Allein auf das Revier Müsen kommen weit über 1000 Bergleute durch den sich in seinem Betriebe immer mehr ausdehnenden Köln-Müsener-Aktienverein.
Im Jahre 1862 gewannen die vier Reviere des Kreises 317,993 Tonnen Eisenerz, im Werthe von 358,500 Thalern, 95,832 Centner Bleierz im Werthe von 238,900 Thalern, 22,106 Centner Kupfererze, im Werthe von 20,650 Thalern, Müsen an Fahlerzen 15,211 Centner zu 53,200 Thaler und Zinkblende 54,182 Centner im Werthe von 16,250 Thalern ein Ergebniss von 687,500 Thalern. Ausgeführt wurden aus dem Kreise 180,000 Tonnen Eisenerz zum Werthe von 200,000 Thalern. Im Jahre 1862 erreichte und überstieg die Ausfuhr Siegen’scher Eisenerze zum erstenmale den Verbrauch sämmtlicher Hochöfen des Kreises.
Im Betrieb waren 17 Hochöfen, welche Roheisen in Gänsen und Masseln, einschliesslich Wascheisen 435,000 Centner, im Werthe von 717,000 Thalern lieferten, und Rohstahleisen 109,000 Centner zum Werthe von 228,000 Thalern.
Man strebt dahin, durch die Anlage grösserer, den Anforderungen der Technik entsprechenden Hochöfen und die Einführung eines rationellen Gesammtbetriebs, sämmtliches im Kreise gefördertes Eisenerz auch in demselben zu verschmelzen. Die Handelskammer für den Kreis Siegen hat zu wiederholten Malen darauf angetragen, dass die bestehende Hütten- und Hammer-Ordnung, die thatsächlich für den Berechtigten keinen Werth mehr hat, im Gegentheil die Verwerthung des natürlichen Kapitals auf das empfindlichste erschwert, ganz aufgehoben werde.
[Die älteste bekannte Verordnung über die Eisenhütten rührt im Siegerlande aus dem Jahre 1443. Bis zum Jahre 1555 war der Hüttenbetrieb grösstentheils fürstliches Regal, denn in diesem Jahre verlieh der Fürst Wilhelm den Hüttenbesitzern gegen 2100 Gulden ein Privilegium, dass er und die Seinigen und ihre Erben, ausser der Hütte und Stahlschmiede zu Freudenberg, keine Hütten mehr betreiben und auch keine neuen mehr anlegen wollten, wie dies auch keinem Unterthan ferner mehr gestattet werden sollte. Auch die Hütten der Adligen gehörten bis 1830 zu den gewerklichen Zünften und waren durch landesherrliche Kurbriefe bestätigt. Des ungeheuern Holzkohlenbedarfs wegen, wurden von 1593 bis 1616 die Eisen- und Stahlhütten von 34 auf 17 reduzirt. Es genossen die Hütten- und Hammer-Eigenthümer und ihre Arbeiter früher gewisse Personalfreiheiten von Frohn-, Jagd-, Wacht- und Kriegsdienst. Noch sind die Hütten und Hämmer durchaus frei, nur der gewöhnlichen landesherrlichen Oberaufsicht und Gewerbepolizei unterworfen.]
Mit dem vollsten Rechte besteht man auf einer Ermässigung der Eisenbahn-Fracht für Roheisen und Halbfabrikation, um mit der englischen Eisen-Industrie in Concurrenz treten zu können.
Es waren 1862 abwechselnd 14 Cupolöfen, 2 Flammöfen, 38 Puddlingsöfen und 36 Schweissöfen und Schweissfeuer in Betrieb, die 33,000 Centner Eisengusswaaren zum Werthe von 119,000 Thalern und 243,000 Centner Stab-Blecheisen und Rohstahl im Werthe von 662,000 Thalern lieferten. In 5 Blechwalzwerken wurden 92,500 Centner Schwarzblech fabrizirt im Werthe von 362,000 Thalern und in einem Werke, das 2 Schweissöfen, 5 Paar Durchwalzen, 57 Grobspindeln und 161 Frimenzeugspindeln beschäftigt, 92,500 Centner Eisendraht zu 368,000 Thaler, ausserdem in 30 Feuern 450,000 laufende Ketten. Hierzu kommt noch die Produktion der Reckhämmer, der Dampfkesselschmieden, der Drahtnägel-Fabrik und eines Breithammerwerks.
Der Werth der Bergbau- und Hüttenprodukte betrug an
1862 1861
1. Eisen, Blei und Erzen 687,500 593,500 Thlr
2. Roheisen und Rohstahleisen 945,000 983,000 „
3. Eisengusswaaren, Stab- und Blecheisen
781,000 1,025,500 „
4. Schwarzblechen 368,000 290,500 „
5. Walzdraht Per 129.500 „
6. Gezogener Draht 5.+6.= 202,000 66,500 „
7. Silber (5,500 Pfd.) Weich- und Hartblei (3,500 Ctr.), Gold- und Silber-Glätte (15,900 Ctr.), Kupfer (2,600 Ctr). Es kam hiervon auf den Köln-Müsener Aktien-Verein an Silber 2,826 Pfund, an Hartblei 1,988 Ctr., an Gold- und Silber-Glätte 10,720 Ctr. und an Kupfer 1,026 Ctr.
Der Gesammtwerth der Bergbau- und Hüttenprodukte belief sich demnach im Jahre 1862 im Kreise Siegen auf 3,329,500 Thlr. und im Jahre 1861 auf 3,405,500 Thlr., da derselbe zehn Jahre früher, 1851 nur 1,670,093 Thlr. aufbrachte.
Die Eisenerz-Förderung betrug aber im Jahre 1863 schon vier und zwanzig Prozent mehr, als im Jahre 1862, nämlich gegen 317,993 Tonnen, 394,749 Tonnen. Bleierze wurden 80,797 Ctr. gefördert, 31,567 Ctr. Kupfererze, 11,385 Ctr. Fahlerze und 33,667 Ctr. Zinkblende. Durch die Aufhebung der Bergwerksteuer auf Eisenerze seit 1. Jan. 1863 hat der Betrieb einen erfreulichen Aufschwung genommen, und die Förderung sich mehr, als verdoppelt, seit der Eröffnung der Deutz-Giessener und der Ruhr-Siegener Eisenbahnen. Der Produktionswerth betrug 1864 schon 998,415 Thlr., mithin 528,619 Thlr. mehr, als 1860.
Wie weit der Bergbau des Kreises, (Gangbergbau) in der Zeit hinaufreicht, lässt sich historisch nicht bestimmen; es fehlt uns über die Zeitstellung jede genaue Kunde. Vor dem dreizehnten Jahrhunderte waren aber zuverlässig schon einzelne Gruben im Betriebe, denn bei der Theilung des Landes unter Wallram und Otto, Söhne Heinrich’s des Reichen 1255, gab man dem Sieger Lande des Bergbaues wegen den Vorzug. Kaiser Adolph von Nassau belehnte 1298, im Jahre seines Todes (am 2. Juli fiel er in der Schlacht bei Gellheim) seine Vettern Heinrich und Emich von Nassau mit dem Bergregal. Urkundlich geschieht schon 1313 des Müsener Stahlbergs Erwähnung.
Graf Johann V. († 1515) belehnte zuerst 1489 Gewerke, 14 Stämme als Mitgewerke übernehmend, wobei er sich den Zehnten und der Kirche zu Siegen 100 Ctr. Stuferz vorbehielt. Es durften demnach die Untertlianen frei auf eigne Rechnung Bergbau betreiben, was durch die vom Grafen Wilhelm 1559 erlassene Berg-Ordnung gesetzlich bestimmt wurde.
Jeder Unterthan durfte gegen Schurfschein und Muthung den Bergbau frei und ungehindert nach Bergbau- und bergläufiger Weise betreiben, oder betreiben lassen. Diese Bestimmung rief in allen Distrikten des Landes die regste Thätigkeit des Bergbaubetriebes ins Leben, der gesetzlich geordnet und durch die kleine Bergwerks-Ordnung vom Jahre 1592 noch geregelten Schutz erhielt. Während der Kriegs-Drangsale des dreissigjährigen Krieges war der Bergbau aber dergestalt heruntergekommen, dass die Regierung sich genöthigt sah, Bergleute vom Harz kommen zulassen, um demselben wieder aufzuhelfen.
Zur Regelung des Bergbaubetriebes erschienen bis 1810 eine Menge von Verordnungen und am 12. Mai 1851 eine neue Bergordnung, durch welche der Zehnte auf den Zwanzigsten vermindert und eine Reihe von Abgaben und Beschränkungen aufgehoben wurden. Ein Gesetz vom 10. April 1854 hat das ganze Knappschafts-Wesen neu organisirt. Das jetzt in den Kammern zur Berathung kommende allgemeine Berggesetz wird dem gesammten Bergwesen unseres Staates, der bis dahin zwölf oder gar vierzehn verschiedene Berggesetze hatte, eine neue Ordnung geben, zuverlässig auch den, namentlich im Kreise Siegen lautgewordenen, billigen Wünschen zur Förderung und Hebung der Wohlfahrt der Bergbaudistrikte Rechnung tragen, und vor Allem die im Siegerlande noch bestehende, bei der Umgestaltung des gesammten Hammer- und Hüttenwesens den freien Betrieb zu sehr beschränkende Hütten- und Hammer-Ordnung ummodeln.