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Köln am Rhein vor fünfzig Jahren · 5 von 17

I. Das Aeußere der Stadt

Die Thore oder Burgen der Landseite – Mauern und Stadtgraben – Spielplätze – Bayenthurm – Huppet-Huhhot – das Werthchen – Rheinhalfen – Leistapel – Schürger – Hexemächer – Krahnen – Fliegende Brücke – Markmannsgasse – Schmuggler – Freihafen – Stapel – Speditionshandel – Handelsfirmen – Frankenthurm – Holländische Beurtschiffer – Rhingroller – Kohlenhandel – Weckschnapp – Junkere Kirchhof – Köln, das thurmreiche – Domainen-Verkäufe – Münz – Mummis’-Gut.

Die Thore oder Burgen der Landseite

Von welcher Seite wir uns der Stadt nähern, Schmutz und Koth, altherkömmliche Unwegsamkeit der Wege nicht scheuend, ihren fast zwei Stunden weiten Bering umwandern: ernst, Achtung gebietend ist ihr Anblick. Von ihrer einstigen Macht, von der hohen Bedeutung ihrer Vergangenheit unter Deutschlands Großstädten geben Kunde die stattlichen, Burgvesten ähnlichen Thurmwarten, nicht umsonst „Burgen“ genannt, welche die Hauptthore der ganzen Landseite und einige Thore der Rheinseite schützen; dieses Ansehen bekundet die weite und mächtige Ringmauer, mit ihren seit 1497 überdachten Wehrgängen, zwischen den Thoren von vierundsechszig Halbthürmen oder Wichhäusern überragt, seit der zweiten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts von sechsundzwanzig festen Bastionen oder Bollwerken geschirmt.

Mauern und Stadtgraben

Und welchen romantisch malerischen Charakter hat die Zeit, die unvergleichlichste Bildnerin und Malerin, der ganzen Außenseite der Stadt verliehen! Seit Jahrhunderten haben ihre Gehülfen, Sturm und Wetter, Frost und Regen, von Menschenhand durchaus nicht gestört, an den Außenwerken gemeinschaftlich mit ihr gewirthschaftet, an Mauerwerk und Thürmen gebildnert, Zinnen und Schießscharten phantastisch umgemodelt, und dem Ganzen eine Färbung gegeben, welche in dem mannigfaltigen Reichthume ihrer Töne und Uebergänge nicht zu schildern ist. Die meisten der Wichhäuser erinnern sich nicht mehr der Thurmkappen, die sie einst schützten, streckenweise hat der Wehrgang auch seine Bedachung eingebüßt. Statt der drohenden Stadtbüchsen drängen sich Schlingpflanzen und Strauchwerk aus den Schießscharten der Bastionen und Rondelle, deren Zinnen die Zeit in fröhlich grünende Gärten umgeschaffen hat, in welchen weißer und spanischer Hollunder, wilde Kirschen- und Apfelbäume lustig grünen und blühen.

Als die Franzosen 1794 Köln in Besitz nahmen, befanden sich im Stadtzeughause 144 Kanonen verschiedenen Calibers, 12 Falconette, 4 Haubitzen, 11 Mörser, 2 eiserne Steinböller, 160 Böller, 107 Lafetten, 4000 Kanonenkugeln, 120 Granaten, 1111 Bomben, 1000 Musketen, 900 Doppelhaken, 1213 eiserne Gewehre, 79 messingene, 104 Pistolen, 533 Säbel, 120 Trommeln, 22,000 Centner bleierne Kugeln, dann eine Menge kleinerer Armaturstücke, welches, im Ganzen zu einem Werthe von 211,545 Reichsthaler 60 Stüber veranschlagt, von den Franzosen weggeschleppt wurde. Die mittelalterlichen Waffenstücke, Rüstungen, Schilde u. s. w. kamen in die Sammlung des Baron von Hüpisch und nach dessen Tod in die Wallraf’sche. Eine dreizehn Fuß lange alterthümliche Feldschlange, fast ganz aus Silber gegossen, und zwei vergoldete, reich verzierte kupferne Kanonen, Musterarbeiten der Kunstgießerei, schleppte man auch fort. Die Oesterreicher hatten die so genannten zwölf Apostel weggenommen. Auch bewahrte das Zeughaus einen Streitwagen, Caroceio, auf dem, der Sage nach, die Kölner der Stadt Banner und Schlüssel in die Schlacht bei Worringen hinausführten. Der jedenfalls sehr alte Streitwagen ruhte auf zwei Achsen mit schweren runden Rädern, an deren Naben Sensen angebracht, wie Spieße an der Deichsel. Der aus schweren eichenen Bohlen gefertigte Aufsatz, stark mit Eisen beschlagen und mit der Stadt Wappen verziert, hatte Schutzzinnen, hinter welche sich die Streiter bergen konnten. Nachdem man das Eisen verkauft, wurde das Holzwerk verbrannt.

Der üppigste Epheu hat seinen, wer weiß, wie viele Geschlechter alten Mantel um die meisten der Thürme geworfen, mit seinem frischen Saftgrün die grauen Mauern bis über ihre zerbröckelten Zinnen im reichsten Sommerschmuck ausgeschlagen, den gelbgrauen Localton des Mauerwerks in eigenthümlichster Weise hebend. Waldfrisch lugen um den weiten Kranz der Landseite die laubmächtigen Kronen der kräftigsten Ulmen neugierig über die Mauerzinnen in die Stadt, und über ihnen sausen die Flügel der Windmühlen, die auf ehemaligen Thorthürmen des Mauerringes erbaut sind.

Spielplätze

Massenhaft wuchert Unkraut, grünt Baum- und Strauchwerk in dem eigentlichen Stadtgraben, dem so genannten „tiefen Graben“. In früheren Jahrhunderten des ehrsamen Rathes Wildbahn, jetzt für die Knaben ein Ort der Sehnsucht, denn mit Lebensgefahr, die bröckelnden Basaltmauern hinabkletternd, holten wir uns dort das Hollunderholz zu den oft Neid erregenden „Knabbüssen“ oder Knallbüchsen, deren Munition gewöhnlich die gekauten Schulschreibhefte und auch wohl die Schulbücher selbst.

Der 46. Artikel des 1513 errichteten „Transfix auff den Verbundsbrieff“ sagt ausdrücklich: In der Stattgraben kein Wild zu halten verboten.

„Auch ist beschlossen, wann eine zeit her unser Stattgraben an bawm und zäune, und sonst durch das Wild, so darinnen gesetzt und gezogen worden ist, jömerlich – verdestruirt und verderblich – gemacht seynd, daß nach dieser zeit kein Jagd auff noch in unser Stattgraben von niemands, er sey groß oder klein mehr geschehen soll, auch kein Wild, als Hirschen, Hinden, Hasen oder Knine, auff noch in den Graben gesetzt noch gezogen werden sollen, und ob jemands darwider thete, denselben sall man also darumb ansehen, daß andere daran ein Exempel nemen.“

Zwischen dem Haupt- und dem Vorgraben laden schattenreiche Baumreihen uns zum Lustwandeln auf den nicht gesperrten Wallgräben, der Bürger Sonntags-Spazirgänge, welche die Stadt dem Bürgermeister Balthasar von Mülheim († 1775) verdankte. Konnte es für das Kind eine fröhlichere Botschaft geben, als: „Do jeiss met op der Pöze-Graven“?

Horch! Lauter Jugendjubel schallt aus den Außengräben. Die muntere Knabenwelt tummelt sich hier an ihren Spieltagen herum. Das Jubelgeschrei wird zum Kriegsruf. Heiß entbrannt ist der Kampf. Wahrscheinlich hat sich eine Schule auf das Grabengebiet der anderen gewagt; denn die Knaben jeder Schule, jedes Stadtviertels haben ihre bestimmten Gräben, deren Besitz sie männlich zu behaupten wissen, um welchen mitunter die hartnäckigsten Schlachten geliefert und die Kämpfer nicht selten mit blutigen Köpfen heimgeschickt werden. Razzias aus den Gräben nach den nahliegenden Rüben- und Möhrenfeldern wurden auch wohl zuweilen von Einzelnen unternommen, die es auf eine Tracht Prügel von der eben nicht sanften Hand eines Kappesbauern hin wagten.

Wie majestätisch bauen sich die riesigen Thorwarten mit ihren weiten, den Hauptgraben durchschneidenden festen Zwingern und Brücken! Basalt, Tuffsteine, Trachyt-Werksteine und Ziegel, das Material, aus denen sie gebaut, mit welchem sie ausgeflickt sind, haben die Zeit wesentlich in ihrer Staffirung unterstützt, den Burgvesten, deren Thorwärter in vorfranzösischer Zeit auch „Burggräven“ hießen, in ihrer Färbung eine unbeschreiblich malerische Wirkung verliehen. Jede Thorburg ein Bild. Auf jedem Thore hing ein riesiges Hängeschloß, dessen Schlüssel der Burggraf bewahrte. Die Rentmeister der Stadt, welche in vorfranzösischer Zeit die Aufsicht über die Thore und Thürme führten, mußten alle vierzehn Tage oder höchstens alle Monate in eigener Person die Klauster oder Vorhangschlösser der Thore wechseln.

Bayenthurm

Längs der verwahrlos’ten Schlehdorn-Hecke, welche den sein sollenden Weg um den Vorgraben vom Felde scheidet, gelangen wir zu dem mächtigen Zwingerbaue des Bayenthurmes, einem düstern Gewölbe, das sich an die Nordseite der stattlichen Bastion, die 1603 begonnen und 1650 ganz vollendet war, schließt.

Huppet-Huhhot

Die im Jahre 1553 fertig gewordenen südlichen Werftbauten sind verschüttet, versandet; halsgefährlich ist für Fuhrwerk das, was man Weg zu nennen beliebt. Nur wenige Häuser mit ihren Spitzdächern, ihren düstern zerfallenen Treppengiebeln schauen über die Mauer. Auf derselben erhebt sich der Vorbau des „Zum Pützchen Hofes“, der Sitz des „Huppet-Huhhot“, eines Alt und Jung neckenden Kobolds, von dem man uns die erbaulichsten Schwänke erzählte, wie er die Mägde quälte, ihnen Pferdestaub in die Betten streute, Erbsen auf die Treppen, daß sie fielen, das Vieh im Stall losmachte, die Kühe ausmelkte, aber sich auch oft ganz gemüthlich an den Winterabenden mit seinem stolpernden Gange: hobedehop! hobedehop! seinem spitzen und langen Flachsbart und Spitzhut in ihrer Mitte am Heerde niederließ.

Einzelne aus Tuffstein in romanischem Style des 13. Jahrhunderts erbaute malerische Giebel überragen weiter nach Norden die Mauer, welche seit 1497 aus den Strafgeldern von Zinswuchern bis zum Filzengraben erhöht worden, oder verstecken sich hinter den hier längs der Stadtmauer aufgethürmten Holzstößen, den so genannten „Erken“. Mit der Abnahme des Verkehrs hatte man die Mehrzahl der Thore dieser Mauer verschüttet oder vermauert.

Während der Zeit des dreißigjährigen Krieges arbeitete man emsigst an der Befestigung der Stadt. Ein Ingenieur aus Lüttich, Johann Galls, hatte 1682 nach eigenem Plane die Arbeiten begonnen, und waren demselben dafür, daß er jährlich, oder wenn es sonst nöthig, zur Beaufsichtigung herüberkam, 2500 Reichsthaler zuerkannt. Galls’s Plan wurde für Köln nicht ganz ausgeführt, wohl aber in Deutz, das 1632 von den Kölnern in Gemeinschaft mit dem Kurfürsten durch vier ganze, und zwei halbe Bastionen befestigt wurde. Mit dem Bau des Bollwerks am Bayen riß man die so genannte „Art“, den mit einem Wichhaus versehenen Bogen am Bayenthurme, nieder. Von 1631 bis 1692 verbrauchte man zu dem Bastionsbaue am Bayen 1,144,000 Stück Ziegel. Die Verzeichnisse der vor dem Severinsthore und am Bayen gebrannten Ziegel sind im Stadt-Archive aufbewahrt, mit genauer Angabe, wo dieselben verbraucht wurden.

Das Werthchen

Einer Düne gleich, an einzelnen Stellen von mageren Grasplätzen unterbrochen, die Bleichstätte des ganzen Stadtviertels, zieht sich die Insel, das so genannte „Werthchen“ hin. Mephitische Dünste steigen im Sommer aus dem verschlammten Rheinarme der Stadtseite. Ein paar Schiffs-Oberdecke sind zu Residenzen der Bleichwärterinnen umgewandelt.

Rheinhalfen

Monoton klingt in seinem stets einförmigen Tacte der weitschallende Hammerschlag einiger Schiffbauern, die sich das Werthchen zum Werft erkoren, und in ihr Gehämmer mischt sich das langgezogene Ju! Ju! Ho! Ho! Hoho! der Rheinhalfen, mit diesem Rufe, derben Flüchen und noch derbern Peitschenhieben ein Rudel magerer, abgehetzter Pferde vor einem zu Berg schleichenden Schiffe auf dem Leinpfade antreibend.

An der Rheingasse ändert sich die Scene des Werftes. Der Schiffsverkehr gewinnt einige Rührigkeit. Hier liegen, wie es die Jahreszeit bringt, die hoch über Deck mit Stroh und Heu oder mit Lohe, den ein französischer Commissär in seinem Bericht für Zimmet ansah, beladenen kleinen Fahrzeuge, auf welche die schmalen, zwei- und dreistöckigen Häuser düster und trostlos herabsehen, vielleicht besserer Zeiten eingedenk. Aeußerst bescheiden, eine schlichte Bürgerwohnung mit ihren Spitzdächern, ihren einfachen grünen Jalousieladen und blendend weißen Gardinen, schaut der „heilige Geist“, eines der ersten Gasthäuser der Stadt, das Absteige-Quartier der höchsten Herrschaften, aus seinen spiegelblanken, kleinen Scheiben hinüber nach dem öden, von der Rheinseite dorfähnlichen, traurig verfallenen Deutz.

Leistapel

Vom Rheinthor bis zur Hafengasse sind längs den Häusern Kohlenlager, Gerießhütten gebaut, mit den hier lagernden „Leien“, woher der Name „Leistapel“, oder Schieferplatten die größte Breite des Werftes einnehmend.

Schürger

Gruppen von Schürgern und Packträgern, welche den Facchini Italiens im dolce far niente und in der unverschämtesten Zudringlichkeit nichts nachgeben, dieselben in der Unverschämtheit ihrer Forderungen selbst überbieten, lungern, der Werfte Staffage, gewöhnlich am Leistapel umher. Sie haben sich jetzt zum Ufer gedrängt, denn eben treibt in voller Majestät ein schwimmendes Dorf, ein schönes, stolzes Rheinfloß, mit einigen Hundert Ruderern bemannt, vorbei; die Steuerleute winken von ihren erhabenen Steuerstühlen den vom Ufer Grüßenden mit Hutschwenken zu.

Eine Gesellschaft Männer, wenn auch an einem Werkeltag, in Floere Catunge (Manchester) Jacken und Hosen, schwere silberne Schnallen auf den Schuhen, aus stark mit Silber beschlagenen Ulmer-Köpfen dampfend, spielt „Galöse hje“.

Galöse hje: Ein mittelalterliches französisches Studentenspiel, nach dem Namen der Studenten der pariser Universität, die nicht in den Collegien der Universität, sondern in der Stadt wohnten, sie hießen „Galoches“, wie man auch die Damen der Königin nannte, die nicht im Louvre ihre Wohnung hatten. – Das in französischer Zeit allbeliebte Spiel, brachten italienische und französische Regimenter nach Köln, und daher möchte ich den Namen von dem Italienischen „Galloceia“, der Keil, herleiten.

Sie werfen mit einem Kronenthaler nach einem, in gewisser Entfernung aufgestellten Korkstöpsel, auf welchem so viele Fünffrankenthaler liegen, als die Gesellschaft Köpfe zählt. Der Werfende gewinnt das Geldstück, bei dem der Kronenthaler liegt, mit dem er geworfen hat. Derbe Witze, Flüche, und eben nicht feingewählte Glossen über die ab- und zugehenden Douaniers oder „Commis“, wie der Kölner die Zollbeamten nannte, beleben das Spiel, reizen die Lachmuskeln der Schürger und Fuhrleute, welche um die Spielenden einen Kreis gebildet haben.

Hexemächer

Wer sind die Spieler? „Hexemächer“, so heißt die mit jedem Tage wachsende Zunft der Schmuggler. Das Schmuggeln wird systematisch betrieben, denn nicht unzugänglich der Bestechung sind die ersten, wie die geringsten Zollbeamten. Welcher Kaufmann schmuggelt nicht? Schmuggelhandel war das einträglichste Geschäft. Es bestehen sogar Schmuggel-Assecuranzen. In Deutz, Mülheim, Hittorf haben die kölner Kaufleute ihre Niederlagen der zollpflichtigen Waaren, und von dort werden die „Hexen“ gemacht. Oft im Einverständnisse mit den Douaniers, die mit verstärkten Wachtposten einen Punct des Ufers besetzt halten, während die Hexemächer am entgegengesetzten über den Rhein gehen, oder, wenn vereinzelte Posten, lassen sich die Douaniers knebeln, als wenn sie der Uebermacht erlegen. Nicht selten ist das einträgliche Hexemächer-Handwerk aber auch gefährlich, wird eine Pascherei, die man auf eigene Faust machen will, verrathen, und die Posten mit fremden Zollbeamten besetzt. Dann geht es auf Leben und Tod; was der List nicht gelingt, sucht man durch Gewalt zu erreichen. Häufig finden Scharmützel zwischen Zollbeamten und Paschern bis in die Stadt hinein Statt, müssen Kellerlöcher, Gartenzäune und Vorhäuser die Ladungen der verfolgten Hexemächer aufnehmen.

Ein paar „Nihführer“, so heißen die Rhein-Fuhrleute, zanken sich mit lautem Geschrei, weil einer dem andern eine Ladung weggeschnappt. Sonst knuppern aus Langweile die Rosinanten der hier aufgestellten Rihkarren oder Lastfuhren an dem in aller Gemüthlichkeit zwischen den mächtigen Basaltblöcken des Pflasters wuchernden Grase, oder machen die Brosamen ihrer Futtersäcke ganzen Flügen der unverschämtesten Spatzen, oder den hier ungestört ruckenden und girrenden Tauben streitig.

Krahnen

Durch den engen Durchgang an dem Bollwerke der Hafengasse gelangen wir aus dem Leistapel in den 1804 neuangelegten Freihafen. Zwei runde thurmähnlich massiv aus Stein aufgeführte Krahnen, der Hasengasser und der Mühlengasser, mit beweglichen Dächern, unterbrechen bis zur Mühlengassen-Bastion die Linie des neuen Werftes. Unbeholfen strecken sie ihre riesigen Schnäbel in die Luft; langsam dreht sich knarrend und stöhnend das große Gangrad, von Menschen, den so genannten „Eichhörnchen“ getreten; laut schallt der Commandoruf der Kettenmänner, dazwischen die Gewicht- und Zeichen-Angaben der Wagenknechte: „Ae Kloverblatt N. 11, Ae Krutzge N. 12, en einfaeh Beerseheldehe, en duppel Beerscheldehe, e Ruttge met em Statzjen dran u.s.w. u.s.w.“, damit die Wagenmeister das gelöschte Gut buchen können. Gibt es der Güter viele, ist auch noch ein kolossaler schwimmender Krahnen thätig, in seinem einfachen Mechanismus den steinernen gleich construirt, sind noch einige „Wippen“ in Betrieb.

Fliegende Brücke / Markmannsgasse

Eben landet die fliegende Brücke an der Markmannsgasse, jetzt Friedrich-Wilhelm-Straße.

Im Jahre 1821, bei Anwesenheit Sr. Maj. unseres Königs Friedrich Wilhelm III. am 30. Juni, wo demselben auf der Börse auf dem Heumarkte der Ehrenwein credenzt wurde, gab man der bei dieser Gelegenheit auch an ihrem Eingange mit allegorischen Figuren versteckten Markmannsgasse den Namen: „Friedrich-Wilhelm-Straße“. Man hatte 1824 ihre Erweiterung vollendet, die erste in der Stadt, die Thorveste abgebrochen und durch eine neue Pforte: „Friedrich-Wilhelm-Thor“, ersetzt. – Die erste fliegende Bruͤcke erhielt Köln 1674, während der Kriege mit Ludwig XIV., von Bonn, zum Uebersetzen der Truppen. Mit dem k. k. General-Feldzeugmeister, dem Prinzen Ludwig von Baden, traf die Stadt, ihrer Sicherheit wegen, das Uebereinkommen, daß die Brücke auf dem Rheine von kaiserlichen, am Ufer aber von Stadtsoldaten zu bewachen sei. Abends wurde die Brücke festgeschlossen, und die Schlüssel in der Stadt aufbewahrt. Die Brücke wurde 1678 wegen Kriegsgefahr abgetragen, aber 1680 wieder aufgefahren, und den Brückenbeerbten ihr Privilegium bestätigt, aber unter der Bedingung, daß in Zeiten der Gefahr die Fahrten wieder eingestellt werden mußten. Die Fahrten wurden 1710 wegen Aeccis-Streitigkeiten auf einige Zeit unterbrochen. Da die Brückenbeerbten sich 1791 eines Ungehorsams gegen die Stadt schuldig gemacht hatten, sah sich diese veranlaßt, das Privilegium von 1680 aufzuheben, das aber wieder genehmigt ward, als der Kurfürst drohte, die Brücke nach dem poller Kopfe zu verlegen, und dort eine neue Straße zu bauen.

Die Österreicher führten 1794, nach der Besitznahme der Stadt durch die Franzosen, die Brücke nach Deutz, wo das Eis sie fortriß. Die Volks-Repräsentanten ließen eine neue Brücke bauen zum Uebersetzen der Truppen, und diese wurde 1803 von der Stadt reclamirt. Der Kronprinz von Schweden ließ 1813 eine zweite, für den Marsch der alliirten Truppen aufgefahrene fliegende Brücke nach Düsseldorf führen. Im Jahre 1822 wurde die stehende Schiffbrücke gebaut.

Schmuggler

Mit Argus-Augen harren die Zoll-Aufseher an der Landbrücke, und, ihrer Argus-Augen zum Trotz, werden doch der verbotenen Früchte viele, besonders Kaffee und Zucker, für den Hausbedarf eingeschmuggelt, denn auch dem frömmsten, dem gewissenhaftesten Kölner ist Schmuggeln keine Sünde, und einen Kronenthaler, einen Thaler 16 Sgr. – ein Capital – kostet ein Pfund Kaffee oder Zucker. Fast bei jeder Fahrt, deren die Brücke täglich fünfzehn bis achtzehn von einem Ufer zum anderen schleicht, bietet sich den Lungern und Gaffern, den Brücken-Passagieren das Schauspiel, die Zollbeamten einen Schmuggler aufgabeln zu sehen. Besonders fahnden sie auf die Frauenzimmer, die sich in das Zollhäuschen neben dem Thor bequemen müssen, wo Frauen zu ihrer Visitation angestellt sind.

Die raffinirteste Schmugglerklugheit, die selbst den Ulysses in der Schlauheit der Erfindung ihrer Mittel überbietet, und scheinbarer Diensteifer stehen hier stets in offenem Kampfe. Ein paar Schmuggler sind glücklich an der Cerberus-Höhle vorbei, rasch drängen sie sich durch das enge Markmannsgassen-Thor, auch eine gewaltige Thorveste, und eilen die vielleicht zehn Fuß breite, von vier- bis fünfstöckigen, rußigen Giebeln umdüsterte Markmannsgasse hinauf. So enge ist die Markmannsgasse, deren Hauptbewohner Gerber, daß ein, etwas über die Achse geladener Karren, nicht selten die an den Thüren aufgehängten Sohlleder-Häute, selbst die hölzernen Blenden der Fenster mitnimmt, Ursachen der erbaulichsten Schimpf-Intermezzi. So schauerlich düster ist diese Straße, daß im Winter in den meisten Häusern die Lampe nie ausgeht.

Unter dem lautesten Jubel der Umstehenden, die stets Partei für die Schmuggler nehmen, machen ein paar Douaniers Jagd auf einen Zollfrevler, der sein Heil in der Schnelligkeit seiner Füße sucht und gewöhnlich in dem Labyrinthe der Winkel und Gäßchen dieses Stadttheils glücklich entkommt.

Freihafen

Regeres Treiben herrscht im eigentlichen Freihafen, denn die Stadt hat noch das Stapelrecht, jetzt Umladerecht, aus der politischen Umwälzung gerettet, das sie seit den ältesten Zeiten beanspruchte, ihr aber erst Erzbischof Conrad von Hochstaden, der Gründer des Domes, 1269 urkundlich bestätigte.

Stapel

Köln hatte schon seit undenklichen Zeiten das „Stapelrecht“ behauptet. Die mit ihren Waaren zu Berg und zu Thal kommenden Kaufleute mußten hier ausladen und sechs Wochen ihre Güter zum Verkauf ausbieten, durften aber nicht im Detail verkaufen. Daher die einzelnen Lager- oder Kaufhäuser: Eisenkaufhaus, Fischkaufhaus, Flachskaufhaus u.s.w. Urkundlich bestätigte Erzbischof Konrad von Hochstaden 1269 der Stadt das Stapelrecht. In der Urkunde heißt es, daß kein Schiff zu Thal weiter bis Riel am Thürmchen fahren dürfe, zu Berg nur bis Rodenkirchen. Jeder kölnische Bürger war berechtigt, den Uebertreter dieser Bestimmung zu fangen, ihn mit binsenen Stricen zu hansen (binden) und das Schiff nebst Gut als Prise zu behalten. Karl’s IV. goldene Bulle bestätigte 1363 das Stapelrecht, Friedrich III. 1476 und Maximilian J. am 18. September 1605 wegen Verlustes des Rheinzolles. Das in Umladerecht umgestaltete Stapelrecht wurde 1830 aufgehoben, und die Stadt erhielt 1831 am 14. Juni dafür auf die ersten zwei Jahre einen Ersatz von 50,000 Thalern vom Staate zugesichert.

Speditionshandel

Speditionshandel, jetzt vom Schmuggelhandel en gros thätigst unterstützt, ist daher noch immer die Haupt-Nahrungsquelle der kölnischen Kaufleute. Mit wenigen Ausnahmen finden wir den eigentlichen Properhandel in den Händen der Protestanten, da diese vor der französischen Zeit keinen Speditionshandel treiben durften.

Zur Geschichte der Protestanten in Köln

Köln erfreute sich im fünfzehnten Jahrhundert des vollsten Genusses der Früchte seiner Blüthezeit. Angesehen, reich unter Deutschlands Städten, überstrahlte es dieselben alle durch seine fürstliche Baupracht, durch seinen äußeren Glanz. Schon damals hieß es: „Qui non vidit Coloniam, non vidit Germaniam!“ und keine Uebertreibung war damals der Spruch: „Cöllen eyn Croyn, boven allen Steden schoyn!“ Gaben die früheren Jahrhunderte der Stadt ihren kirchlichen Bauschmuck, wie ihn keine andere deutsche Stadt aufzuweisen hat, so ließ das fünfzehnte Jahrhundert es sich emsigst angelegen sein, auch öffentliche bürgerliche Bauten zu Nutz und Frommen, zur Freude und Ehre der Stadt und ihrer Bürger aufzuführen. In den Kirchenbauten that sich, neben dem werkthätigen Frommsinn, das geistliche Ansehen, die geistliche Macht kund, in den weltlichen Gebäuden der auf den Besitz gegründete Bürgerstolz. Für den Kölner gab es keinen mächtigeren, stolzeren Titel, als der: „Bürger von Köln.“

Schon im Jahre 1407 ließ die Stadt den bauherrlichen Bergfried, den Stadt-Wachtthurm oder Rathhausthurm erbauen. Ein mächtiger, stolzer Quaderbau, mit reichem Bildwerk, mit Standbildern und verzierten Kragsteinen geschmückt, an denen die heitere Laune der Steinmetzen die Schwänke des allbeliebten Till Eulenspiegel zum Ergötzen von Jung und Alt kunstfertig ausmeißelte. Mit einem Kostenaufwande von 60,000 Gulden wurde der stattliche Bau 1414 in seiner ganzen Pracht vollendet, wozu der Senat das Vermögen der wegen der Verschwörung Hilgers von der Stessen gegen die Freiheiten der Stadt, 1398 ihrer Aemter entsetzten Scheffen und der der Stadt verwiesenen Bürger benutzte. Nach der Vertreibung der Juden wurde die dem Stadthaus gegenüber liegende Synagoge in die Rathscapelle umgewandelt, mit ihrem zierlichen Dachreiter versehen, und in dieselbe das höchste Kleinod altdeutscher Malerkunst, das so genannte „Dombild“ gestiftet. Im Jahre 1441 baute die Stadt dem „Brulofs-Haus“ gegenüber, wo die Hochzeiten der reichen Bürger, eine Art Pickenick, bei dem jeder geladene Gast seine Schüssel zu stellen hatte, gefeiert wurden, das Tanzhaus „Gürzenich“, auch der „Herren Haus“ genannt, und verwandte zu diesem Baue nicht weniger, als 80,000 Gulden. Auf dem Tanzhaus feierte die Stadt ihre Feste, bewirthete sie Kaiser und Fürsten. Das Kornhaus, zugleich der Stadt Zeughaus, wurde auch 1441 aufgeführt. Die kostspieligen Uferbauten von Deutz bis Poll fallen in die Jahre 1479 und 1496, und die zeitweiligen Befestigungen von Deutz gehören auch diesem Jahrhunderte (1405, 1418 und 1474) an, wurden aber stets, sobald die Kriegsfahrniß vorüber, von den Kölnern selbst wieder zerstört, auf daß sie ihrer eigenen Freiheit nicht gefährlich wurden.

Fröhlich blühten, nicht bloße Dienerinnen der Baukunst, die schmückten nicht allein die Kirchen, sondern auch die Hallen der Stadt, die Wohnungen der Patricier und reicher Kaufherren. Auch im Aeußern gab man der allgemeinen Wohlhäbigkeit Ausdruck, trug den Reichthum in der Kunstpracht, der Bequemlichkeit der Häuser zur Schau, liebte das kostbare Schaugepränge der Werke der Kleinkünste. Jedes reichen Bürgers Sitz war, wie auch in den welschen Landen, mit Kunstwerken jeder Gattung ausgestattet, und man war stolz darauf, hierin selbst Fürsten und Herren zu überbieten.

Eifersüchtig auf ihre Unabhängigkeit, ihre Reichsunmittelbarkeit, sich stützend auf ihre Geldmacht, hatten die Kölner bisheran mit bewaffneter Hand ihre Rechte gegen jeden Feind zu wahren gewußt. Selbst ein Karl der Kühne war zu Schanden geworden an ihrem Muthe. Daß die Gemeinden mit eben so großer Eifersucht ihre innere Freiheit aufrecht zu halten suchten, den Bürgermeistern und dem Rathe scharf auf die Finger sahen, war natürlich. Es standen zu allen Zeiten die demokratischen Elemente in offenem Kampfe mit den aristokratischen, besonders in einer Gemeinde-Verfassung wie die Kölns.

Seit 1396 hatte sich die Gemeinde ihre demokratische Verfassung, ihre Magna Charta, den „Verbundbrief“, errungen. Die ganze Bürgerschaft war in 22 Zünfte oder Gaffeln getheilt. Jeder, welcher das Bürgerrecht beanspruchte, mußte sich bei einer Gaffel einschreiben lassen, d. h. Mitglied einer Zunft sein. Die Bürger wählten aus ihrer Mitte 36 ehrbare Männer als Rath oder Senat, und zu dessen Ergänzung, ohne Rücksichtsnahme auf die Zünfte, noch 18 Gebrechsherren. Der Rath oder Senat bestand demnach aus einem Collegium von 49 Mitgliedern. Es wurden gewählt

1) von dem Wollenamt, als Arsburg und Kriegmarkt, mit den Aemtern der Tuchscherer, Weißgerber und Tirteyer 4 Rathsherren;
2) von dem Isermarkt 2;
3) von dem Schwarzenhaus 2;
4) von den Goldschmieden und Goldschlägern 2;
5) von der Windecken 2;
6) von den Buntwärtern 2;
7) von dem Himmelreich 2;
8) von den Schilderern, mit den Aemtern der Wappensticker, Sattelmacher und Glaswärter 2;
10) von den Steinmetzen, mit den Aemtern der Zimmerleute, Holzschneider, Kistenmacher, Leiendecker und Schleifer 1;
11) von den Schmie den 2;
12) von den Bäckern 1;
13) von den Brauern 2;
14) von den Gürtelmachern, sammt den Aemtern der Ledercoreider, Nadelmacher, Drechsler, Beutelmacher und Handschuhmacher 2;
15) von dem Fleischamt 1;
16) von dem Fischamt 2;
17) von den Schrödern 1;
18) von den Schuhmachern, mit den Aemtern der Lörer und Holschenmacher 1;
19) von den Sarwarteren, mit den Aemtern der Teschenmacher, Schwertfeger und Bartscherer 1;
20) von den Kannengießern, mit den Aemtern der Hamacher 1;
21) von den Faßbändern mit dem Weinamte 1;
22) von den Ziechenwebern, mit den Aemtern der Decklachweber und Leinenweber 1 Rathsherr.

Halbjährig wurde die Hälfte des Senats neugewählt, so daß jeder Senator ein Jahr Sitz und Stimme hatte, doch konnte er erst nach zwei Jahren nach seinem Austritt wieder gewählt werden.

Der Senat wählte jedes Jahr zwei Bürgermeister oder Consulen, welche drei Jahre im Amte blieben, so daß stets sechs Bürgermeister im Amte waren. Zwei derselben hatten ein Jahr den Vorsitz im Senate, waren die Regierenden, deren Amtszeichen der Stab, welcher ihnen nachgetragen wurde, zwei standen ein Jahr der Freitags-Rentkammer vor, und zwei auf ein Jahr der Mittwochs-Rentkammer.

Ohne die Gaffel-Aempter oder Zünfte konnte der Magistrat keinen Beschluß von Wichtigkeit fassen, und mußte denselben auch jährlich Rechnung ablegen. Jedes Ampt besaß einen Schlüssel zum Stadtsiegel.

Dem Senat oder ordentlichen Rath gegenüber bestand noch ein Aufsichtsrath desselben, die so genannten zweiundzwanzig „Bannerherren“, welche als Mitvorsteher der Zünfte von diesen gewählt, dieselben dem Rathe gegenüber vertraten, Vermittler zwischen diesem und der Bürgerschaft waren, und den Namen „Bannerherren“ daher führten, weil ihnen die Banner oder Wimpel der Zünfte anvertraut, und sie auch das Stadtbanner unter ihrer Aufsicht hatten, das nur bei feierlicher Gelegenheit ausgehängt wurde, und wenn man die gesammte Bürgerschaft unter die Waffen rief.

Was natürlicher, als daß bei einer solchen Verfassung, wo jeder Bürger die von ihm gewählte Obrigkeit glaubte beaufsichtigen zu müssen, es nie an Ursachen zur Unzufriedenheit fehlte, es nur eines Führers bedurfte, eines Mannes des Wortes auf einer der mächtigsten Zünfte, um diese Unzufriedenheit, den Argwohn zur Meuterei und Empörung werden zu lassen.

Der Argwohn der demokratischen Partei brach so 1481 in hellem Aufruhr aus. Wegen Herabsetzung des Münzwerthes, welchen der Senat für nothwendig erachtet, und weil dieser, als ihn die Zünfte zur Rechenschaft gefordert, nachgegeben, bildet sich in den Gaffeln ein neuer Rath. Die Rechnungen der Rentkammern werden geprüft, in Ordnung befunden, doch fehlen die Beläge. Mit der steigenden Unzufriedenheit steigern sich auch die Anforderungen der Unzufriedenen. Vergebens legt sich Erzbischof Hermann von Hessen, der Friedfertige (1480 – 1508), ins Mittel, er vermag den Streit nicht zu schlichten.

Mit bewaffneter Hand erzwingt sich die Masse im folgenden Jahre den Eintritt ins Rathhaus und nöthigt den Rath, einen Bürgermeister, einen Rentmeister und mehrere Mitglieder des Rathes ihrer Würden zu entsetzen und zu Thurm zu bringen, d. h. gefangen nehmen zu lassen. Man wählt einen neuen Bürgermeister und bietet Alles auf, die Empörer zufrieden zu stellen. Umsonst, sie gehen immer weiter in ihren Forderungen. Da fassen die Bürger, welche eine Umgestaltung der Verfassung befürchteten, allzu großes Uebergewicht der demokratischen Partei, den Entschluß, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben, befreien mit Waffengewalt die zu Thurm gebrachten Rathsglieder und setzen sie wieder in ihre Aemter ein. Die Anführer der Unzufriedenen werden zur Haft gebracht, zum Schwerte verurtheilt, und vierzehn derselben auf dem Heumarkte hingerichtet. Unter ihnen wird ein Junkherr Werner von Lyskirchen genannt, ein Beweis, daß auch Männer aus den edlen Geschlechtern Kölns sich an dem Aufruhr betheiligten, daß derselbe nicht allein vom Pöbel ausging.

Mit Blut hatte man die demokratischen Regungen gegen die durch den Besitz der Gewalt immer aristokratischer auftretenden Gewalthaber zum Schweigen gebracht, aber den glimmenden Funken der Unzufriedenheit nicht erstickt.

Es bedurfte nur der geringsten Veranlassung, denselben zu hellen Flammen anzufachen. Und diese fand sich schon 1613, als die Steinmetzen am 21. December wegen der Wahl eines Amtsmeisters ihrer Zunft unter sich in Streit geriethen, ihre Oberen beim Rath verklagten, und dieser seine Befugniß in so weit überschritt, daß er in der Nacht vom 26. auf den 27. einige der Wortführer der Steinmetzzunft in ihren Häusern aufheben und zu Thurm bringen ließ. Sämmtliche Steinmetzen, ein ähnliches Geschick fürchtend, suchten jetzt Schutz in der Immunität, d. h. der Freistätte von St.-Marien auf dem Capitol, wo ihre Weiber und Kinder sie mit Speise und Trank und zugleich mit Waffen versorgten.

Der Rath sandte Abends 9 Uhr die Gewaltrichter, d. h. die mit der Handhabung der Policei beauftragten Beamten, mit einem Haufen Stadtsöldner in Begleitung einiger Rathsmitglieder nach der Immunität, um die Steinmetzen zu verjagen und, wo möglich, aufzuheben. Es kam zum Kampf, Bürgerblut floß. Lange vertheidigten die Steinmetzen hartnäckig ihre Stellung, schlugen mehrere Angriffe zurück, wobei dem Rathsherrn Diedrich Spitz ein Bein zerschmettert und einem anderen Rathsherrn Nase und Augen weggeschossen wurden. Endlich mußten die Steinmetzen den wiederholten Angriffen der Söldner weichen. Sie suchten ihr Heil in der Flucht, bargen sich, wo und wie sie nur konnten. Zwei Steinmetzen waren verwundet und gefangen, entkamen aber in der Verwirrung.

Als am folgenden Tage die Stadtthore geöffnet worden, verließen viele der Steinmetzen die Stadt. Fünf wurden vom Rathe gefänglich eingezogen. An demselben Tage belegte die Aebtissin des adeligen Fräulein-Stiftes in St.Marien auf dem Capitol die Immunität mit dem Kirchen-Interdicte. Diese Kunde erbitterte die Freunde und Anhänger der Steinmetzen aufs äußerste; Zimmerleute, Dachdecker und Studenten rotteten sich mit den in Köln gebliebenen Steinmetzen zusammen, um die Gefangenen zu befreien und die Geflohenen wieder in die Stadt zu führen.

Der Rath blieb standhaft. Er suchte die Gemeinde dahin zu bringen, ihre Zustimmung zur Hinrichtung der Gefangenen zu geben, um so durch dies blutige Beispiel die Aufrührer zu schrecken. Die Zünfte sind unentschlossen. Als der Rath am 30. December das Maler- und Goldschmiedamt zusammen beruft, erklären diese jedoch entschieden, sie würden sich streng am „Verbundbrief“ halten. Am folgenden Tage forderte das Wollenamt den Rath auf, Rechnung abzulegen und sich vor der Bürgerschaft wegen Verletzung der persönlichen Freiheit mehrerer Bürger zu rechtfertigen. Der Rath läßt sich nicht einschüchtern, vielmehr auf den 3. Januar 1514 eine Versammlung aller Zünfte ansagen. Die Rathsboten werden aber bei allen Gaffeln abgewiesen, auf dem Wollenamte verhöhnt und mit dem Bemerken heimgeschickt, der Rath möge sich erst selbst verantworten.

Die Bürger sind auf ihren Zunfthäusern versammelt, allenthalben lautes Murren und Verlangen, die Gefangenen befreit und die Verfolgten wieder in die Stadt aufgenommen zu sehen. Da der Rath auf das ausdrückliche Begehr des Wollenamtes keinen Bescheid gibt, tritt dasselbe mit der Faßbinderzunft zusammen, vertreibt alle, die je im Rath gewesen, oder noch in demselben saßen, von ihren Zunfthäusern, und versprechen einander eidlich, fest zusammen zu halten, im Leben und Tode, bis der Senat ihrem Willen und Begehr Genüge gethan. Bewaffnet ziehen sie bei einbrechender Nacht durch die Stadt, verwüsten das Haus des Rathsherrn Diedrich Spitz und seinen Weingarten, dessen Holz auf beiden Zunfthäusern verbrannt wird.

Jetzt machten alle Zünfte mit genannten Aemtern gemeinschaftliche Sache.

Sie besetzen und schließen die Thore, plündern das Zeughaus, stellen Schmiede und Studenten zur Bedienung der Geschütze und ziehen mit denselben vor das Rathhaus, nachdem sie die beiden Burggräven der Thore von St. Severin und von St. Cunibert noch gezwungen, ihnen diese auch zu öffnen und zu übergeben.

Der in so drohender Stellung die Freilassung der Gefangenen verlangenden Menge konnte der Rath nicht länger Widerstand leisten. Die Gefangenen wurden frei gegeben, im Triumphe nach den Stadtthoren geführt. Die Geflohenen durften heimkehren; der Rath verspricht jede gewünschte Genugthuung.

Am 6. Januar bildet sich auf dem Quattermarkt ein neuer Rath, zu dem jede Zunft sechs oder acht Mitglieder sandte, nachdem das Wollenamt die übrigen aufgefordert hatte, zu erklären, ob sie für die Freiheiten der Stadt einstehen wollten, und alle erklärt, mit Gut und Blut die Freiheiten der Gemeinde zu vertheidigen.

Der auf dem Quattermarkt von den Bürgern gebildete neue Rath sendet Abgeordnete an den alten Rath, um denselben von den Beschlüssen der Bürgerschaft in Kenntniß zu setzen. Während dessen ziehen bewaffnete Scharen der Bürger heran, besehen den Paradeplatz, so hieß der Rathhausplatz, den Altenmarkt, Heumarkt, Oben-Mauern und den Domhof. Aller Orten dieselbe Aufregung gegen den Rath, aller Orten ertönt der Rache Ruf, blutige Sühne verlangend. Wuthentbrannt stürmt die bewaffnete Menge gegen das Rathhaus, wiederholt donnern die Schläge der Morgensterne und Kolben gegen die Thüren, sie widerstehen, doch reizt ihr Widerstand die Wüthenden nur immer mehr.

Da erschallt das Rathhausglöcklein, die Trommeln wirbeln durch die von den Bürgern besetzten Straßen. Die Zunftherren erscheinen auf der Galerie des Stadthauses am Altenmarkt mit der Erklärung, der Rath willige unbedingt in die Wünsche und Forderungen der Gemeinden. Mit unsäglichem Jubel wird diese Erklärung aufgenommen, wildes Freudengeschrei und Waffengeklirr tönt vom Markte nach dem Rathhausplatze, und da zufällig in einer Kirche Sturm geläutet wird, glauben die hier aufgestellten Bürger sich verrathen. Sie senden Haufen nach allen Richtungen. Der blinde Schreck die Verwirrung verbreitet sich durch die das Rathhaus umgränzenden Straßen, steigt aufs höchste, als es auf einmal von mehreren Kirchen stürmt.

Mit verdoppelter Anstrengung werden die Angriffe gegen das Rathhaus wiederholt, wilder wird das Rachegebrüll. Man überhört lange die Mahnungen der Zunftherren, die von der Laube des Rathhauses die tobende Menge zu beschwichtigen suchen. Endlich gelingt es ihnen, die Wüthenden zu beruhigen, aufzuklären, und der Racheruf verwandelt sich bald in Jubelgeschrei. Die Bürger wurden aufgefordert, sich auf ihren Zunfthäusern zu versammeln, und ziehen froh des erlangten Zugeständnisses mit klingendem Spiele ab.

Die ganze Stadt war in der größten Aufregung. Alle Straßen wurden auf Befehl erleuchtet. Die zügellose Menge erstürmt mehrere Häuser der Rathsherren und plündert. Die Rathsherren selbst hatten sich in Klöstern, Freiheiten und bei ihren Freunden versteckt. Die strengste Aufsicht herrschte an den Thoren, daß Keiner entkam. Tag und Nacht brachten die Bürger bewaffnet auf den Zünften zu, suchten aber durch Streifwachen dem Unfuge des Pöbels zu steuern. Am 7. hatten sich siebenzehn oder achtzehn der alten Rathsherren gestellt und verantwortet. Sie blieben bei ihrer Würde.

Die Gemeinden wählten aber an die Stelle der sich verborgen haltenden auf dem Quattermarkt neue Rathsherren, Bürgermeister, Stimmmeister, Rentmeister und Gebrechsherren. Mit der feierlichsten Pracht, in Begleitung sämmtlicher Zünfte, wurde der neue Rath um 11 Uhr nach dem Stadthause geleitet, leistete hier den Eid und zog dann um 12 Uhr nach dem Zeughause zum so genannten Tractament, dem herkömmlichen Rathsschmause, der dort bei jeder Neuwahl Statt fand.

Noch an demselben Nachmittage trat der neue Rath in seine Functionen. Sein erster Befehl war die Aufsuchung und Verhaftung der versteckten Bürgermeister und Rathsverwandten. Weder Kirchen, noch Klöster, noch Freiheiten blieben verschont. Man brachte achtzehn der Rathsherren zu Thurm.

Klöster, Stifte und die Reichen gaben das Beste, was Keller und Küche bot, und so lebte die Menge Nacht und Tag im wildesten Zechgelage. Da man die Bürgermeister nicht hatte entdecken können, blieben am 8. und 9. die Thore der Stadt verschlossen, wurden die Streifwachen der Zünfte, die ihre Gaffelhäuser nicht verließen, verdoppelt, bis man aller habhaft war.

Mit der größten Strenge, aber auch mit der größten Unparteilichkeit werden die Verhöre von dem Stadtgräven und Schöffen geführt; ihnen waren aber erprobte und erfahrene Männer aus den Zünften als Beisitzer zugesellt.

(In der reichsunmittelbaren Stadt hatte der Kaiser das Recht über Leben und Tod, das Schwert; sein Vertreter war der Burggraf. Als der Burggraf Johann von Arberg auf dieses Recht verzichtet hatte, wurde der Erzbischof mit demselben belehnt. In Criminal-Processen sprach das hohe Gericht, bestehend aus dem Grafen und den Schöffen das Urtheil. Letztere mußten eingeborene Bürger sein, wurden aber vom Erzbischofe bestätigt. Die Bürger verlangten ebenfalls, daß der Gräv ein geborener Kölner, doch störten sich die Erzbischöfe nicht an dieses Begehren.)

Was nicht freiwillig gestanden wurde, erzwang die Folter. Und nun stellte sich heraus, daß Bürgermeister und Rath sich die größten Willkürlichleiten und Erpressungen erlaubt, mehr als hunderttausend Gulden der Gemeinden entfremdet, Aemter und Recht verkauft, der Bürger persönliche Freiheit nicht geschützt, selbst gewaltsame Einbrüche und Räubereien geduldet, überhaupt ihres Eides und des Verbundbriefes nicht geachtet.

Da die Streifwache in der Nacht vom 8. auf den 9. das Bayenthor offen gefunden, wurde hier der Burggräv, der sich über diesen Vorfall nicht verantworten konnte, von den Bürgern niedergehauen. Am anderen Tage werden sämmtliche Burggraven, Nachtswächter und andere Diener der Stadt von dem Rathe auf dem Quattermarkt aufs Neue vereidet.

Die auf dem Cunibertsthurme Statt findenden Untersuchungen betrieb man emsigst. Die schuldig erkannten Rathsherren wurden ihres Vermogens verlustig erklärt, Diedrich Spitz, genannt Voß, Weinmeister, zum Tode verurtheilt, und am 10. Januar auf dem Heumarkte auf einem zu dem Zwecke erbauten Blutgerüste durch das Stadtschwert hingerichtet. Mit diesem Opfer der Gerechtigkeit war die Volkswuth aber nicht befriedigt. Unerbittlich war die Strenge der Zünfte; nicht Flehen und Thränen der Frauen und Kinder der Beschuldigten konnten sie erweichen. Am. 11. wurde der Bürgermeister Johann von Berchem, der mehrere Male, in den Jahren 1496, 1499, 1502, 1505, 1508, 1511, dieses Amt bekleidet, nachdem die Folter im Flachskaufhause auf dem Altenmarkt ihm Geständnisse abgezwungen, zum Tode verurtheilt und am folgenden Tage hingerichtet. In seiner rothen Amtstracht führte man ihn von der Hacht auf dem Domhofe nach dem blauen Stein, an den ihn der Henker dreimal stieß. Unter zahlreicher Bedeckung ward er nach dem Heumarkte gebracht, und erst nach zwei Hieben fiel sein Haupt. Die von dem Bischofs-Henker ihres Scharlachüberwurfs entkleidete Leiche wurde in einen Sarg gelegt und unter großem Gefolge von Geistlichen und Bürgern, von den vier Orden der Augustiner, Observanten, Carmeliter und Minoriten nach dem St.Gertruds-Friedhof am Neumarkt gebracht und mit den üblichen kirchlichen Gebräuchen begraben. Nach alter Sitte erhielt jeder der Anwesenden auf dem Kirchhofe einen Römer Wein.

Die Bürgermeister Johann von Reidt und Johann von Oldendorff, die auch mehrere Male das Bürgermeister-Amt bekleidet hatten, wurden am 12. und 13. peinlich verhört und, ebenfalls zum Tode verurtheilt, am 14. Januar auf dem Heumarkte durch das Schwert hingerichtet; doch wird ausdrücklich bemerkt, aus besonderer Gnade sei ihnen nicht das Haupt von Henkersknechten, sondern von denjenigen, welche das Stadtschwert zu tragen verpflichtet, abgeschlagen worden.

Dasselbe Schichsal traf die Rathsherren Peter Rode, Weinmeister, Franz von der Linden und Bernard Eys, beide Gewaltrichter; ihr Haupt fiel am 17. Januar auf dem Heumarkt. Die Helfershelfer der verurtheilten Bürgermeister und Rathsherren, Adam von Nurrenberg, genannt der Bubenkönig, Tilman Odenkirchen und Everhard Hundt wurden ebenfalls des Todes schuldig befunden, aber auf dem Junkern-Kirchhofe, am jetzigen Elende, durch den Scharfrichter hingerichtet. Heinrich Bernard, ein sehr alter Mann, und der Schatzmeister der städtischen Bank, Heinrich Benradt, wurden zum Pranger und Staupenschlag verurtheilt, und der Stadt verwiesen.

Charakteristisch für die Zeit ist es, daß während die Gemeinden in so blutiger Weise Gerechtigkeit übten, am 26. Januar eine außerordentlich feierliche Procession, wie sie Köln nie gesehen, bei welcher der Erzbischof selbst das Hochwürdigste trug und pontificirte, Statt fand und allgemeine Dankgebete abgehalten wurden.

Mehrere der gefänglich Eingezogenen wurden durch Geldstrafe gebüßt.

Erst nach einem halben Jahre ward das Blutgerüst auf dem Heumarkte abgebrochen, und erst nach Jahresfrist, im Februar 1515, vereinigte sich der Rath auf dem Quattermarkt mit dem Rathe auf dem Rathhause. Feierlich und eidlich wurde es bethätigt, daß die alte Ordnung wieder ganz in Kraft treten sollte, und dies vom Bürgermeister, Rath und Gemeinden in dem so genannten „Transfix-Briefe“, einer Erweiterung des 1396 gegebenen Verbundbriefes, beschworen.

Aus den gegebenen andeutenden Schilderungen, die ich für nothwendig hielt, um sich eine Vorstellung von dem in Kölns Gemeinden vorwaltenden Geiste zu machen, wird man auf die Stimmung der Stadt schließen können und einsehen, daß hier das demokratische Element vorherrschte, und die neue Lehre, die Reformation günstigen Boden fand, denn wie ein elektrischer Zauberschlag ertönte mit dem Ausbruch der gewaltigen Bewegung das hohe Wort „Freiheit“, alle Schichten der Gesellschaft durchdringend. Die Machthabenden und Gewaltigen machte es erzittern, flößte Angst ein den Besitzenden, begeisterte hoch, riß zu wildem Taumel die niederen Classen hin, die bis dahin unter entsetzlichem Drucke, geistigem und sachlichem, gelebt hatten, konnten sie sich auch noch keine klare Rechenschaft geben von dem, was sie wollten, suchten sie auch die Freiheit, ihre Menschenrechte in der Ausübung roher Gewaltthaten, wie es der Bauernkrieg bekundet.

Es kann hier meine Absicht nicht sein, eine Geschichte des Protestantismus in Köln und den kölnischen Landen zu geben, dafür muß ich auf die Werke von Deckers, Bruch, von Recklinghausen, J. A. Kanne und Dr. Ennen verweisen; ich will nur skizzenhaft in einigen Umrissen die äußeren Schicksale der Protestanten in Köln erzählen.

Merkwürdig ist es, daß Köln allein unter den mächtigsten Hansestädten beim alten Glauben blieb. Die Geistlichkeit, die bedeutendste Partei in der Stadt und geistig auch die einflußreichste, hielt fest am Katholicismus, der Rath nicht minder, finden wir auch von Zeit zu Zeit einzelne Mitglieder, die sich zur neuen Lehre bekennen, derselben wenigstens nicht abhold sind, denn der Rath oder Senat fürchtete mit der Einführung der religiösen Reform seine Macht, sein Ansehen gefährdet. Von Seiten der Geistlichkeit und des Stadtregiments wurde mit vereinter Kraft Alles aufgeboten, die neue Lehre fern von Köln zu halten, und sie fanden die eifrigste Stütze in dem Erzbischof Hermann von Wied (1515 – 1547). Schon 1520 ließ die theologische Facultät der kölnischen Universität am 30. August mehrere Schriften Luther’s öffentlich durch Henkershand verbrennen. Bald darauf verkündeten die päpstlichen Legaten Caraccioli und Aleander in Köln die päpstliche Bannbulle gegen Luther.

Indessen wurde in Köln die Ruhe wieder auf kurze Zeit gestört. Der in Schwaben ausgebrochene Bauernkrieg hatte seine Nachwirkungen längs des Rheines bis in die Niederlande, denn allenthalben hatte der gemeine Mann dieselben Ursachen zu beklagen, die in Süddeutschland die Bauern zum blutigen Aufstande trieben.

Im Jahre 1525 kam es in Köln wieder zu einem förmlichen Aufstande gegen Bürgermeister und Rath. Nach einem Vogelschießen zu Pfingsten begaben sich die unzufriedenen Bürger auf ihre Zunfthäuser, wo sie Tag und Nacht bis zum Holzfahrttage liegen blieben. Ein Bürger-Ausschuß, an dessen Spitze Jacob van Beist, Johann Kroichenlepper, Wilhelm Kregcher, Wilhelm Ax, einer genannt Berenstrasgen, einer genannt der Hecker und der Kesselsläger auf der Hochpforte, und Tillman Wittmesser standen, hatte sich in dem Brulofs-Haus zum „Pfauen“ in der Höhle gebildet, und hier 164 Beschwerdepuncte und Forderungen festgestellt, welche dem Rathe übergeben wurden. In einzelnen der Forderungen machte sich die Reformation schon geltend, besonders streng sind dieselben gegen die Geistlichen und ihre Uebergriffe, und „Zom 50“ heißt es: „das die predicanten und vier orden entlich beuolhen werde, anders nicht zo predigen, dan dat rechte wort godes und gein fabulen uff schutz und schirms.“

Mit aller Strenge trat der Rath in einem Erlaß vom 26. Juni 1525 gegen die Ansprüche der Bürger auf, und drohte mit den strengsten Strafen allen denen, die ferner ihre Zusammenrottungen auf den Zünften halten würden. Die Drohung blieb ohne Wirkung. Der Rath gab aber seinen Worten Kraft und ließ um Fastnacht des folgenden Jahres die Rädelsführer des Aufstandes, Jacob van Beist, Johann Kroichenlepper, Tillman Wittmesser durch die Gewaltrichter greifen. Kurz war der Proceß, alle drei wurden zum Tode verurtheilt und auf dem Junkern-Kirchhof durch das Schwert hingerichtet. Dasselbe Schichssal traf Wilhelm Kregcher zu Antwerpen, und später auch den Schiffer Ax zu Köln.

Nicht minder blutig streng war gegen die Anhänger der neuen Lehre das Ketzergericht, welches seit 1524 in Köln seinen Sitz hatte und bei welchem der Dominicaner-Prior, Dr. Jakob Hogstraten, als Kegerrichter der Diöcesen Köln, Mainz und Trier, den Vorsitz führte. Von demselben wurden der reformirte Prediger Adolph Klarenbach, auf Büscherhof bei Lennep geboren, und Peter Fliesteden, Anhänger der neuen Lehre, welche sie an verschiedenen Orten im Erzstifte gepredigt hatten, als Ketzer zum Feuertode verdammt, und starben gefaßt den 28. September 1529 zu Melaten auf dem Scheiterhaufen.

Mit unerbittlicher Strenge verfolgte das Ketzergericht alle lutherisch Gesinnten, sprach sich auch die öffentliche Stimme laut gegen die Gräuel dieser Verfolgungen aus, und hatten auch die beiden Opfer des Ketzergerichtes die lebendigsten Sympathieen bei der Bürgerschaft gefunden. Dem Rathseide wurde noch die Clausel: „aus allen Kräften den katholischen Glauben, ohne Einführung zwiespaltiger Neuerung, treulich zu befördern“ beigefügt. Auf dem Hansetage des Jahres 1535 hieß es umsonst nicht: „In Köln ersäufe und köpfe man die Ketzer, man wolle bei der alten Gewohnheit verbleiben und befinde sich wohl dabei.“

Und trotz dieser Strenge hatte die neue Lehre, die augsburger Confession, manchen heimlichen Anhänger in Köln. Als der Kurfürst und Erzbischof Hermann von Wied sich selbst 1542 zur lutherischen Lehre bekannte, zählte dieselbe bald in Köln drei Gemeinden, die aber wieder verdrängt wurden, als der Erzbischof, seiner Würden entsetzt, mit dem Banne belegt ward.

Unter den Nachfolgern Hermann’s verfuhr der Rath aufs strengste gegen die lutherisch Gesinnten und die Wiedertäufer, und dennoch hatte sich 1571 wieder eine lutherische Gemeinde gebildet, denn aus diesem Jahre datirt das erste Kirchenprotocoll der lutherischen Gemeinde in Köln, das Rechnungsbuch der Gemeinde beginnt mit dem 30. Januar 1575. In diesem Jahre kamen die beiden Rathsherren Johann Süchteln, Johann Brüchmann und Caspar von Widdig für sich und mehrere hundert Bekenner der neuen Lehre um freie Religionsübung beim Rathe ein. Die Bitte fand keine Beachtung, im Gegentheile wurden die Bittsteller ins Gefängniß geworfen und sämmtliche Protestanten aus der Stadt verwiesen.

Der Uebertritt des Erzbischofs Gebhard Truchseß von Waldburg (1577 bis 1601?) zur neuen Lehre, deren Bekenner 1583 durch ihn freie Religionsübung zugestanden erhielten, machte ihr Schicksal in Köln nicht besser; der Rath bestand nur um so fester und hartnäckiger auf der Aufrechthaltung seiner früheren Beschlüsse gegen dieselben.

Noch blieben aber heimliche Bekenner der neuen Lehre in Köln. Auf Anstiften des Grafen Neuenar, eines Anhängers Gebhard’s, begaben sich dieselben am 7. Juni nach dem etwa 1000 Schritte vor der Stadt gelegenen Hofe Mechtern, einem Lehen des Grafen, um dort einer Predigt des Predigers Ursinus beizuwohnen. Nach beendigtem Gottesdienste kehrten die lutherisch Gesinnten nach Köln zurück und auch der Graf Neuenar mit dem Prediger.

Sofort erließ der Rath eine Verordnung, daß am nächsten Sonntage die Thore der Stadt zu schließen, und die am Montage einzulassenden Bürger sich über ihre Abwesenheit auszuweisen hätten, und daß sie nicht der Predigt in Mechtern beigewohnt. Alle, die sich nach Mechtern zur Predigt begeben, sollten auf ewige Zeiten der Stadt verwiesen werden. Die Thore wurden wirklich geschlossen, doch hatte schon am Tage vorher eine Menge Anhänger der neuen Lehre die Stadt verlassen oder selbst über die Mauern den Weg gefunden, um der Predigt beizuwohnen. Viele derselben wurden, als sie zuruckehrten, gefänglich eingezogen. Der Rath schickte eine Verwarnung an den Grafen Neuenar, und da dieser sich daran nicht störte, gab der Rath einem Haufen seiner Söldner den Befehl, sich des Meierhofes in Mechtern zu bemächtigen. Diese fanden denselben aber von den Reitern des Grafen besetzt und mußten unverrichteter Sache heimkehren.

Der Rath aufs äußerste gebracht, läßt vor dem Weyerthore einige Bäume fällen und hier die größten Stadtbüchsen auffahren. Als in Mechtern die Predigt eben begonnen, donnern die Geschütze und eine Kugel schlägt durch das Dach, dem Grafen selbst vor die Füße. Die Predigt und der Gottesdienst wird eingestellt. Rache schwört der Graf der Stadt, und trägt von der Stunde an die Kugel, die ihn bald getödtet, an silberner Kette auf der Brust, um ihn stets zu mahnen an seinen Racheschwur gegen die Stadt Köln.

Als sich selbst einige protestantische Fürsten an den Rath wandten, um für die Anhänger ihrer Confession freie Religionsübung zu verlangen, gab derselbe ihnen keinen Bescheid, ließ vielmehr am 8. August vor der versammelten Bürgerschaft von der Laube des Rathhauses einen Beschluß verkünden, kraft dessen alle, die nicht nach den Vorschriften der katholischen Religion leben wollten, in vier Wochen die Stadt verlassen müßten, da der Rath nicht gesonnen, sie länger zu dulden. Diejenigen, welche den Versammlungen in Mechtern beigewohnt und dem Befehl, die Stadt zu verlassen, nicht nachgekommen wären, sollten außerdem mit gebührenden Strafen belegt werden. Und diese Bestimmungen erneuerte der Rath auf dem im Jahre 1583 abgehaltenen Landtage, wo er sich als Feind des abtrünnigen Erzbischofs und seiner Partei erklärte. Mit allen Mitteln fuhr man fort die Stadt, trotz aller Einreden Gebhard’s, immer mehr zu befestigen.

Als sogar Johann Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Baiern, Graf von Veldentz und Sponheim in Begleitung der Gesandten der Pfalzgrafen Ludwig, Casimir und Richard und vieler Grafen und Herren, Bekenner der augsburgischen Confession, im Rathe erschien, um sich über die Unbilden zu beklagen, welche die Protestanten in Köln zu erdulden hätten, und freie Religionsübung für dieselben zu verlangen, erhielt er unter dem 2. Januar 1583 einen abschlägigen Bescheid, worin der Rath erklärte, er werde nichts gegen die Anhänger der augsburger Confession thun oder zulassen, was er nicht vor Kaiser und Reich verantworten könne, und sei auch noch nichts geschehen, was den Reichsverordnungen zuwider. Eben so entschieden war eine zweite Antwort des Rathes auf ein folgendes Schreiben des Pfalzgrafen, der am 5. Januar Köln unverrichteter Sache verließ.

Der Rath setzte aber am 8. Januar Johann Brückmann, Johann Süchtelen und Caspar von Widdig, welche es zuerst gewagt, um freie Religionsübung für die Protestanten zu suppliciren, in Freiheit, nachdem sie eidlich versprochen, sich nicht an dem Rathe rächen zu wollen, noch ferner den ketzerischen Versammlungen beizuwohnen.

Noch in demselben Jahre verbreitete ein Anhänger der truchsessischen Partei, Namens Peter Ritza, in der Stadt das Gerücht, Graf Valentin von Isenburg habe heimlich in den Speisesälen der Klöster Soldaten versteckt, um die Protestanten zu überfallen und niederzumachen. Um diesem Gerüchte den Schein der Wahrheit zu geben, wurde von Bonn ein Schiff mit Kriegsleuten rheinabwärts gesandt, die sich für Isenburger ausgaben. Der Betrug wurde entdeckt, als der Rath alle Klöster durchsuchen ließ, Ritza geviertheilt, sein Kopf auf einen Spieß auf dem Ehrenthore aufgestecht, und die vier Theile seines Körpers an die vier Hauptthore angenagelt.

Die List, durch den Pfarrer zu St.-Marien-Ablaß, Namens Stephan, der Jude gewesen, und als Prediger vielen Zulauf hatte, Anhänger für die augsburger Confession zu gewinnen, mißlang der truchsessischen Partei ebenfalls, wiewohl sie im Capitel selbst vier Protestanten zählte: Hermann Adolph Graf von Solms, Johann Baron von Winneberg, Herzog Heinrich von Sachsen und Thomas von Kriching, welche von der Wahl des neuen Erzbischofs, als Gebhard seiner Würden verlustig erklärt, natürlich ausgeschlossen blieben.

Wie verheerend auch der truchsessische Krieg für das Stift, wie drückend für Kölns Handel und Wandel, der Rath war auf seiner Hut, und schritt mit der größten Entschiedenheit ein, als der Pfarrer von St-Marien-Ablaß seines Amtes entsetzt und dessen Anhänger eine drohende Stellung annahmen. Isaak Stephan bekannte sich später zur augsburger Confession und wurde Prediger.

Die Augsburger Religions-Verwandten scheinen aber in Köln zu Anfang des siebenzehnten Jahrhunderts geduldet gewesen zu sein, denn ein Protestant, Namens Reiner von Roermunde, wiegelte im August des Jahres 1608 die Faßbinderzunft gegen den Rath auf. Bald theilte sich die Unzufriedenheit auch den anderen Zünften mit, und die Stadt war wieder von ähnlichen Auftritten bedroht, wie sie dieselben 1513 erlebt hatte. Alle Mittel der Güte, die Zünfte zu beschwichtigen, waren umsonst, selbst Reiner widersetzte sich dem Befehl des Rathes, der ihn zu Thurm gehen hieß, und suchte und fand auf der Faßbinderzunft Schutz. Es kam so weit, daß der Rath sich genöthigt sah, Söldner anzuwerben und die festen Plätze der Stadt zu besetzen. Das anarchische Treiben der Unzufriedenen nahm von Tag zu Tag zu, immer mehr steigerten sie ihre Forderungen an Bürgermeister und Rath, die man aller nur denkbaren Unterschleife und Verletzungen des Transfix-Verbundbriefes bezichtigte.

Als die Sache aufs äußerste gekommen, das Aergste zu befürchten war, da begibt sich der Bürgermeister Johann Hardenradt, ein allgemein beliebter Mann, der schon 1584 mit Caspar Kannegießer regierender Bürgermeister gewesen, auf die Faßbinderzunft und sucht derselben zu beweisen, wie die Protestanten sie nur zu ihrem Zwecke benutzt, um ihrer Lehre Eingang zu verschaffen. Hier und auf anderen Zunfthäusern überzeugten seine Reden, und bald stand der größere Theil der katholischen Bevölkerung auf der Seite des Rathes, welcher einhellig die Verweisung der Protestanten beschloß.

Die Vertriebenen zogen ins Bergische, meist nach Mülheim, und erhielten von dem Kurfürsten und Fürsten der Jülichschen Lande, Brandenburg und Pfalz-Neuburg nicht nur die Erlaubniß der Niederlassung, sondern auch das Recht, die Stadt zu erweitern und zu befestigen. Mülheim wurde zur Freistätte der Christen aller Confessionen erklärt, auf zehn Jahre ward ihnen das Bürgerrecht und Mitgenuß aller städtischen Privilegien unentgeltlich zugestanden, Zollfreiheit auf dieselbe Frist für alle Baumaterialien und das Verkaufsrecht für alle Waaren und Handelsgegenstände in den Herzogthümern.

Nicht nur die kölner Protestanten, sondern Anhänger der neuen Lehre aus allen Landen suchten in Mülheim eine Freistätte. Eine wahre Ameisenthätigkeit herrschte hier. Mauern, Kirchen und Häuser erhoben sich, wie durch Zauber, im großartigsten Maßstabe waren die Vergrößerungen und Befestigungen der neuen Stadt angelegt.

Mit Schreck und Angst sah der Rath der Stadt Köln, was in Mülheim vorging. Seine Unduldsamkeit hatte die Stadt der gewerbfleißigsten und handelsthätigsten Bürger beraubt, wenn es auch eine Uebertreibung, daß durch die Vertreibung der Protestanten 1400 Häuser leer gestanden, wie denn auch die von einigen Geschichtschreibern mitgetheilte Nachricht, als habe 1618 eine allgemeine Vertreibung der Protestanten aus Köln Statt gefunden, auf einem Irrthume beruht, sich auf das Jahr 1608 bezieht. Doch scheinen in diesem Jahre die Maßregeln gegen die Protestanten nicht mit der ganzen Strenge durchgeführt worden zu sein, denn 1611, als in Aachen und Ryssel religiöse Unruhen ausgebrochen, verbreitete sich das Gerücht, dieselben seien von den Protestanten Kölns veranlaßt worden, worauf der Rath den Beschluß erließ, alle nicht katholischen Soldaten und Bürgerhauptleute durch katholische zu ersetzen, demnach bekleideten Protestanten diese Würden, und zugleich die noch seßhaften Protestanten wieder auswies. Die limburger Chronik sagt zu dem Jahre 1611 von Köln: „Haufenweis wurden alle, so nicht katholisch, auch die Herrlichsten in der Stadt ausgetrieben, daß man will sagen, wenn nicht andere Katholische aus Holland die ledigen Plätze zu Köln ersetzen werden, der Handel zu Köln lützel fallen muß.“

Die Stadt that bei Kaiser und Reich Einspruch gegen die Vergrößerung Mülheims und seine Befestigung. Ungestört wurden die Bauten aber fortgesetzt. Für und wider wurde gedruckt und geschrieben, denn die Streitigkeiten fallen ja in die Blüthezeit der deutschen Federkriege.

Hatten die Kölner es auch versucht, den Bau zu schädigen, so schützten die Fürsten denselben mit bewaffneter Hand, schlugen ein Lager auf und ließen mehrere Stück Geschütz auffahren, von den Kölnern Schadenersatz fordernd. Der Bau schritt voran, an Mitteln und fleißigen Händen fehlte es nicht.

Unterm 30. April 1612 erließ der Rath der Stadt Köln ein Decret, welches alle Handwerker, die in Mülheim arbeiten würden, mit Verlust des Bürgerrechts und der fahrenden und liegenden Habe bedroht, und mit derselben Strafe alle Kaufleute, welche Waaren dahin zum Verkauf führten.

Den Denuncianten wird, bei Geheimhaltung des Namens, eine Belohnung von 10 Goldgulden verheißen. Den Steinmetzen und Zimmerleuten, die in Mülheim gearbeitet hatten, wird sogar zugemuthet, ihre Arbeit zu zerstören.

Zugleich wird allen Bürgern verboten, nach Mülheim zu gehen, um dort protestantischen Predigten beizuwohnen. Verbote, die in allen „Morgensprachen“, so nannte man in Köln die policeilichen Verordnungen, welche der Bürgerschaft vorgelesen wurden, – vom Jahre 1613 bis 1618 wiederholt werden. Der Eifer der Intoleranz ging in Köln so weit, daß sogar bergische Unterthanen hier zu Haft gebracht wurden, unter der Beschuldigung, in Mülheim den protestantischen Predigten beigewohnt zu haben.

Die Reibereien dauerten fort, bis Kaiser Mathias am 2. Juli 1612 zu Frankfurt den Befehl erließ, den Bau in Mülheim einzustellen, alles in den vorigen Stand zu setzen, und 100 Mark löthigen Goldes halb an die kaiserliche Kammer und halb an die Stadt Köln zu entrichten, auch den zu Mondorf gegen Köln angelegten Zoll aufzuheben.

Erst als 1614 am 25. Mai der Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm zur katholischen Kirche zurücktrat, ließ er einen Theil der Befestigungen Mülheims niederreißen. Am 25. August zog Spinola mit einem spanischen Heerhaufen bei Wiesdorf, zwei Meilen unterhalb Mülheim, über den Rhein und, verstärkt durch pfalzneuburgische Truppen, überfiel er Mülheim. Die Graben wurden jetzt gefüllt, die Mauern und Wälle, wie die neue Kirche niedergerissen und die meisten der neuaufgeführten Wohngebäude zerstört, und zwar durch kölner Bauhandwerker, die, 600 an der Zahl, am 30. September zu diesem Vernichtungswerke ausgezogen waren. Die protestantische Stadt war vertilgt, und Köln von einer schwer drohenden Nebenbuhlerin befreit.

Außer blindem Religionshaß hatte die Furcht, im Besitze des Rheinhandels gestört zu werden, den Rath Kölns zu diesem Vandalismus veranlaßt. Der bald hereinbrechende dreißigjährige Krieg ließ Pfalz-Neuburg seine Beschwerden wegen der Uebergriffe der Kölner gegen Mülheim vergessen; es blieb bei einigen Memoranden. Im Jahre 1616 erließ der Rath eine neue Beisassen-Ordnung, durch welche die Protestanten aller Bürgerrechte verlustig erklärt, und sie auf den Großhandel beschränkt wurden, aber nicht mit ihren Glaubens- Verwandten Geschäfte machen durften, und nicht befugt waren, irgend ein Privat- oder öffentliches Gebäude zu ihrem Gottesdienste zu benutzen.

Während der Dauer des dreißigjährigen Krieges, welcher die Stadt direct nicht betraf, hatten einzelne protestantische Familien sich wieder in Köln niedergelassen, wurden aber nicht als Bürger, sondern nur als Beisassen betrachtet; sie waren Fremde, mußten die städtischen Lasten tragen, ohne die Rechte der Bürger zu genießen.

Da sie deßhalb klagend beim Kaiser eingekommen, verschärfte der Rath 1665 seine Maßregeln gegen die protestantischen Beisassen. Gleich fremden Kaufleuten mußten sie von jedem Gebinde Wein einen Reichsthaler Lagergeld zahlen, und durften ihre Weine sogar nicht auf ihren Namen aus- und einführen, sondern auf den eines katholischen Unterkäufers, welcher für jedes Faß 1/8 Reichsthaler bezog. Die protestantischen Kaufleute, von denen man sogar 1674 Schutz- und Schirmgeld verlangte, und welche jetzt den Namen „Schutzverwandte“ führten, durften ihre Weine außerhalb der Stadt in keinerlei Weise zum Verkaufe ausbieten, in der Stadt selbst nur an katholische Bürger verkaufen, nicht an ihre eigenen Glaubensgenossen, der Vater nicht an den Sohn, der Bruder nicht an den Bruder. Seit 1669 waren sie genöthigt, ihre Stapelgüter nach der Löschung in 3-6 Tagen zu verkaufen, oder zu versenden, oder gegen 4 pCt. Provision einem katholischen Factor käuflich abzulassen, durften aber durchaus keine Caution verlangen.

Von sonstigen Waaren, wie Oel, Thran, Seife, Käse mußten sie außer den städtischen Gebühren, noch besondere Abgaben entrichten. Sie durften keinen Kleinhandel treiben, der Gebrauch des kleinen Maßes und Gewichtes war ihnen aufs strengste untersagt. Trotz aller dieser Beschränkungen nahm der Wohlstand der Gemeinde der Bekenner der augsburger Confession mit jedem Jahre zu, und schon 1672 hatte der Kaufherr Johann Adelgeis der lutherischen Gemeinde eine bedeutende Schenkung gemacht. Sie erwarben auch Grundbesitz, mußte derselbe auch auf den Namen von wirklichen Bürgern angeschreint werden.

Selbstredend konnten die nicht bürgerlich Qualificirten oder Beisassen, wie man die Protestanten nannte, keine bürgerlichen Aemter bekleiden, weder Häuser noch sonstiges Grundeigenthum innerhalb der Ringmauern besitzen. Ging ein katholischer Bürger zum Protestantismus über, war er aller seiner Bürgerrechte verlustig erklärt. Zog ein Protestant aus der Stadt, mußte er den zehnten und zwanzigsten Pfennig seiner sämmtlichen Habe als Abzugsgeld zahlen.

Der Rath schien nur darauf zu sinnen, die eingesessenen Protestanten immer mehr zu beschränken. Im Jahre 1711 nahm man ihnen das Recht, in der Tuchhalle unter ganzen Stücken Tuch zu handeln, und verpflichtete sie durch ein am 9. September erlassenes Edict, alle ihre Waaren nur en gros an qualificirte Bürger zu verkaufen, und zwar unter Strafe der Confiscation. Ja, die im Jahre 1713 erneuerte Beisassen-Ordnung nahm ihnen den Speditions-Handel und verpflichtete sämmtliche Protestanten, diese neue Beisassen-Ordnung zu beschwören, was Viele derselben förmlich verweigerten. Darauf ging der Rath so weit, den Beisassen zu verbieten, ihre eigenen Güter weder selbst versenden zu dürfen, noch durch Katholiken spediren zu lassen. Die katholischen Kaufleute mußten bei ihren Versendungen eidlich erklären, daß unter den Waaren keine, welche Protestanten zugehörten.

Die Beschwerden der Protestanten an den Senat, an das Reichskammergericht und selbst an den Reichsconvent in Regensburg blieben ohne Erfolg, wie auch alle früheren Klagen, wenn sie auch nachzuweisen suchten, daß sie 1624 drei vollständige Gemeinden gebildet, freie Religionsübung gehabt und Prediger. Diesen Behauptungen widerstreiten die Rathsprotocolle, die aufs entschiedenste, wie auch die Morgensprache, die Ausübung des evangelischen Gottesdienstes untersagen. Neben der Intoleranz des Rathes oder Senates machte der Neid der katholischen Kaufleute die Lage der Protestanten von Tag zu Tag mißlicher, denn fleißig, rührig, unternehmend und gewerbthätig, prosperirten sie, trotz aller Beschränkungen und Belästigungen, und überflügelten die katholischen Großhändler und Fabricanten. Die unverständige Masse war leicht gegen dieselben aufgewiegelt, man gönnte ihnen den Wohlstand nicht, in dem sie lebten, weil sie handels- und gewerbfleißig.

Bei den von den Protestanten in ihren Geschäften überholten katholischen Kaufleuten mochte der Wunsch ein ganz natürlicher sein, dieselben ganz aus der Stadt entfernt zu sehen.

Im Jahre 1714 siedelten die protestantischen Kaufleute Johann Stock, Christoph Andrae, Gotthard Mühling und Diederich Köster aus Köln nach Mülheim über, hatten aber viele Hindernisse zu bewältigen wegen der vom Senate verlangten Abzuggelder. Indessen wurde der Rath doch, was den Handelsverkehr anging, in manchen Dingen nachgiebiger gegen die Protestanten; so erlaubte er am 9. December 1716 „den anjetzo hier domicilirten und zu der Ordnung sich anschickenden Religions-Verwandten ihre eigenen trodenen Waaren, so keine Ventgüter, Salz, Häring, Bücking, Fische, Butter, Käse, Honig, Oel, Fettwaaren seynd, an Frembde sowol, als Bürger en gross vermittelst der auf die Lieberwaag beschehenden Ablieferung zu verlaufen.“ Auch erhielten sie die Erlaubniß, ihre Bleicharte und Weine in kleineren Zulästen und Punzen ein- und auszuführen, ganze Stücke und Zulast aber in halbe und ganze Ahmen zum Verkauf abzustechen, „eben wie vor Alters nit zugelassen seyn.“ Fremde Commissions-Waaren durften die Fabricanten nicht verkaufen. Unter dem 6. October 1745 beschwerten sich die Zunftgenossen des Wein- und Faßamtes gegen die letzte Bestimmung des Rathes in Bezug des Weinhandels der Protestanten, baten „die genannten Insassen und Handelsleute bei ihrer ehemaligen Freiheit des Weinhandels zu belassen, weil sie sonst selbst zu viel Schaden hätten.“ Kleinliche Häkeleien kamen immer vor.

Mancherlei Hader hatten die Protestanten mit der Stadt ihrer Begräbnisse wegen. Ob sie früher einen bestimmten Friedhof in der Stadt gehabt, läßt sich historisch nicht ermitteln, später hatten sie für ihre Gemeinde einen Gottesacker vor dem Weyerthore gekauft. Wie die Leichen der Katholiken, wurden die der Protestanten von den Alexianer-Brüdern zu Grabe getragen. Man beschränkte von Seiten der Stadt zuerst die Zahl der Leichenbegleitung der Protestanten, welche nur auf zwanzig Paare festgestellt wurde, und verbot dann auch den Alexianern die Leichen derselben zu Grabe zu tragen, ging sogar so weit, zwölf Männer aus dem Kirchspiel St. Peter zu diesem Dienste zu bestimmen. Da sich die Protestanten aber gegen diese Verordnung beim Senate beklagte, wurde unterm 2. December 1714 den Alexianer Brüdern wieder erlaubt, die Stelle der Leichenträger bei den Protestanten zu übernehmen. Weil die Rohheit des Pöbels solche Leichenzüge der Protestanten nicht selten auf die empörendste Weise insultirte, beschloß die Gemeinde, einen Leichenwagen anzuschaffen. Taufen, Copulationen der Protestanten wurden auf einem holländischen Schiffe verrichtet, wollten dieselben nicht nach Mülheim oder Frechen gehen.

Im letzgenannten Orte hatten die Protestanten 1716 angefangen, eine Kirche zu bauen, und diese wurde am 1. September, als man den Dachstuhl aufrichtete, bei lichtem Tage von den kölnischen Studenten, an welche sich ein Haufe Gesindels angeschlossen hatte, zerstört. Das Haus des Predigers Heilmann erlitt dasselbe Schicksal und wurde ausgeplündert. Schwer und gerecht waren die Anklagen der Protestanten gegen den Senat, aber Recht und Genugthuung ward ihnen nicht.

Zum größten Aergerniß der Gemeinden gestattete endlich der Senat am 28. August 1787 den Lutheranern und Calvinern, deren Bitte die Kaufherren Fr. C. Pelletier und Joh. David Herstadt beim Senate vorgestellt hatte, die Errichtung eines Bethauses, die Erbauung eines Schulhauses und einer Prediger-Wohnung. Alsobald legten die 22 Zünfte Verwahrung gegen diese Bewilligung ein und überreichten dem Senat in üblicher Form ihren Protest. Auch das Domcapitel, die Universität und der gesammte Clerus bestanden Anfangs 1788 aufs nachdrücklichste darauf, daß der Beschluß des Senates nicht in Vollzug gesetzt werde, protestirten feierlichst dagegen. Aber im Senate obsiegte der Geist der Duldung, die Zünfte würdigte man keines Bescheides, und die Geistlichkeit wies man aufs entschiedenste ab. Bald darauf traf auch die Bestätigung kaiserlicher Majestät ein, das Toleranz-Edict, welches die Protestanten nicht weniger als 7000 Gulden gekostet hatte. Diese Kunde steigerte den Unwillen der Zünfte bis zu fanatischer Wuth; sie wählten Deputirte, um mit dem Senate zu unterhandeln. Die Unterhandlung fand am 23. November 1787 Statt und endigte damit, daß der Senat gedrängt wurde, sein Decret bezüglich der freien Religionsübung der Protestanten zu widerrufen. Die Protestanten wandten sich sofort nach Wien an den Reichshofrath, der auch den neuen Beschluß des Senates cassirte und denselben unter Androhung harter Strafen scharf tadelte, daß er seine Zustimmung dazu gegeben, indem das erste Decret kaiserliche Bestätigung erhalten habe. Auch wurde verlangt, den Anhängern der augsburger Confession zu erlauben, eine Kirche und Schule zu erbauen und im Verlauf von zwei Monaten an kaiserliche Majestät zu berichten, ob der Befehl vollzogen u.s.w.

Der Senat befand sich in der peinlichsten Lage. Die ohnedies schwierigen Zünfte, die immer anmaßender in ihren Forderungen, drohten mit Gewaltmaßregeln. Das Aeußerste stand zu befürchten. Da erklärten die Protestanten durch notariellen Act, daß sie für jetzt auf das jus quaesitum Verzicht leisteten und den Senat ersuchten, von jedem ferneren Schritte abzustehen. Am schnellsten waren auf diese Weise alle Schwierigkeiten gehoben.

Mit der Besitznahme Kölns durch die Franzosen 1794 stand der freien Religionsübung der Protestanten nichts mehr im Wege. Am 18. November 1796 wurde den Protestanten von der Intermediaire-Commission in Bonn im Einverständnisse mit der Municipalität das Bürgerrecht ertheilt, und an demselben Tage ein aus vier katholischen und vier protestantischen Kaufleuten bestehender Handels-Vorstand vom Senat gewählt. Ihren ersten öffentlichen Gottesdienst feierten sie auf dem Saale der Brauerzunft am 23. Mai des Jahres 1802. Den ersten Gottesdienst leitete der später, als ständiger Pfarrer, von Süchteln nach Köln berufene Pastor Friedlieb Wilsing. Nach Aufhebung der Klöster am 20. Prairial des Jahres X (1802) wurde der protestantischen Gemeinde die Antoniter-Kirche und Kloster von der französischen Regierung zum gottesdienstlichen Gebrauche verkauft. Am 19. Mai, dem Sonntage Rogate, 1805 fand erst die feierliche Einweihung der Kirche Statt. Jetzt zählt die evangelische Gemeinde 14,000 Seelen, und weihte 1860 ihre zweite neugebaute Kirche im Filzengraben feierlichst ein.

In aller Gemächlichkeit geht das Speditionsgeschäft vom Vater auf den Sohn, und sicher ist es keine müßig erfundene Anekdote, wenn man von Spediteuren, die Mühlensteine oder Zinnblöcke zu spediren hatten, erzählt, daß sie in ihren Spesen-Rechnungen auch den Posten für Reparatur und Küferlohn aufzuführen nicht vergaßen.

Handelsfirmen

Merkwürdig ist es, daß nur wenige der bedeutendsten, jetzt noch bestehenden Handelsfirmen, noch hinauf in die Zeit reichen, von der ich rede. Und wie bescheiden war der Beginn vieler neuen Firmen! Ein eigentliches Kaufherren-Patriciat, welches sich in seinen Geschlechtern Jahrhunderte rühmen darf, besitzt Köln nicht mehr. Vor fünfzig Jahren bestand der Handels-Vorstand, seit 1803 „Handels-Kammer“, aus den Herren: Friedr. Carl Heimann, Präsident, Nic. Jos. Hamm, Johann Georg Bletscher, Joh. Jak. Strömer, Wilh. Boisserée, Hub. Feckler, Heinr. Ferd. Schöler und Joh. Stöhr; das Handelsgericht aus den Herren: Abraham Schaaffhausen, Pet. Bemberg, Pet. Jos. Cassinone, David Herstadt, als Richter, Melchior Birkenstock, D. E. Kerr und Ludwig Foveaux als Suppleanten. Und wie viele der angeführten Firmen bestehen noch?

Im Jahre 1795 ließ sich der erste Israelit wieder in Köln nieder, da sie seit 1425 zum zweiten Male ganz aus der Stadt verwiesen, weil sie sich weigerten, das Schutzgeld zu zahlen.

Zur Geschichte der Israeliten in Köln

Nach der jüdischen Sage lebten schon vor Christi Geburt Juden-Gemeinden in den rheinischen Städten Speier, Worms, Mainz und Köln. Die Sage berichtet sogar, daß die Synagoge Jerusalems der Synagoge von Worms die Frage gestellt, ob Jesus der Nazarener mit dem Tode zu bestrafen sei, und diese die Frage entschieden verneint habe.

Aus Gallien kommend, hatte sich schon, was historisch feststeht, zur Zeit der Kaiser Commodus (180 – 193) und Macrinus (217 – 218), aber besonders unter Kaiser Constantin (306 – 337) eine Menge Juden in Köln des Handels wegen niedergelassen, wie dies aus des Kaisers Edicten an die Decurionen, die Magistrats-Vorsteher der Colonie, hervorgeht, wodurch er die Juden vor Kränkungen schützt, wenn er sie auch auf der anderen Seite in allem, was das Judenthum mit der zur Herrschaft emporstrebenden christlichen Kirche nur in die entfernteste Berührung bringen konnte, hart bedrückte.

Leichensteine mit hebräischen Inschriften bekunden das Dasein der Juden in Köln in den letzten Jahrhunderten der Römerherrschaft. Ihre Begräbnißstätte lag vor dem nordwestlichen Ende der Römerstadt, in der Gegend des jetzigen erzbischöflichen Gartens.

Die Geschichte Kölns schweigt über der Juden Schichsale in der Sturm und Drangperiode der Völkerwanderung; nur wissen wir, daß dieselben unter der Herrschaft der Franken als „Fahrgut“ betrachtet wurden, welches zu den Regalien gehörte. Sie waren nicht nur geduldet, sondern geschützt. Es kommen verschiedene Bestimmungen der Frankenkönige vor, daß Juden keine Aemter und Stellen bekleiden durften, es sei denn, sie ließen sich taufen.

Diese Gesetze wären nicht erlassen worden, wenn die Juden nicht im Besitze solcher Aemter gewesen, wie dies in Köln der Fall war. Ihr Schicksal wechselte nach den Bestimmungen der Concilien bis zum neunten Jahrhundert in den verschiedenen Theilen des Frankenreichs.

Spärliche Andeutungen über diese Periode finden wir in dem Werke: „Emek habacha“, des berühmten jüdischen Geschichtschreibers Rabbi Joseph ha Cohen (1496 – 1575), eine äußerst belehrende Geschichte der Leiden und Drangsale seines Volkes in Europa.

[Vergl. Emek habacha von R. Joseph ha Cohen. Aus dem Hebräischen ins Deutsche übertragen, mit einem Vorworte, Noten und Register versehen und mit hebräischen handschriftlichen Beilagen bereichert von Dr. M. Wiener, Oberlehrer in Hannover. Leipzig, Oscar Leiner. 1858. Aeußerst belehrend sind die beigefügten Roten. – Geschichte des Judenthums und seiner Secten von Dr. J. M. Jost. Drei Abtheilungen. Leipzig, 1857 – 1859. – Dr. S.

Gassel, Geschichte der Juden in der Encyklopädie von Ersch und Gruber. Geschichte der Israeliten seit der Zeit der Maccabäer bis auf unsere Tage, nach den Quellen bearbeitet von J. M. Jost. 9 Bände. 8. Berlin, 1820 – 1828.]

Schwer lasteten auf den Juden die Wirren der Theilungen des fränkischen Reiches unter den Merowingern. R. Joseph sagt: „Auch in Deutschland und Italien entstanden zahlreiche Leiden und Zerrüttungen im Jahre 4405 (645); die Israeliten kamen damals gar sehr herunter und tranken den Becher des göttlichen Zorns.“ Nicht verschont blieben die Juden in Köln; sie wurden auch hier von den Gewalthabern als eine nie versiegende Quelle des Erwerbes betrachtet, vermehrten sich aber gegen das Ende des Jahrhunderts durch die aus Persien, in Folge der Kriege zwischen den Arabern und Persern, geflohenen Juden, welche sich in Rußland, Deutschland und in der Schweiz niederließen. Als einer ihrer Oberhäupter und ausgezeichnetsten Lehrer wird um diese Zeit am Niederrhein der R. Ephraim aus Bonn genannt.

Erst unter Karl dem Großen regelten sich in etwa die Rechtszustände des Frankenreichs. Er nahm sich auch schützend der Juden an, die, hart verfolgt, zum größten Theile aus Deutschland nach Spanien und England geflohen.

Aus Spanien und Italien brachte Karl die Juden nach Deutschland zurück. Unter seinem Schutze eröffneten sie ihre Akademieen wieder und waren angesehen am Hofe des großen Kaisers, der sich ihrer mannigfach zu politischen Sendungen, zur Anbahnung von Handelsverbindungen bediente. Sie waren die einzigen Handelsvermittler zwischen dem Westen und Osten, in ihren Händen lag der Handel mit den Specereien, den kostbaren Stoffen und Edelsteinen des Orients. Man glaubte sie vertraut mit allen geheimen Künsten, der Sterndeuterei und Alchymie, als deren Erfinder das Mittelalter, selbst die Araber die Patriarchen des alten Bundes betrachteten. Bis ins vierzehnte Jahrhundert kommen Israeliten als Hofsterndeuter an den Höfen christlicher Könige und Fürsten vor. Der Geldhandel war allein in ihren Händen, bis im zwölften Jahrhundert die italienischen privilegirten Geldwucherer, die Caursini als ihre Nebenbuhler auftraten und, nach dem Zeugnisse der Geschichtschreiber des zwölften, dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts, allenthalben die Juden im drückendsten Wucher überboten. Ein Jude Isaak war Karl’s des Großen Gesandter an Harun al Raschid. Isaak kehrte 801 allein von seiner Sendung heim, da seine Gefährten Lantfried und Sigismund unter Weges gestorben, und brachte auch die Geschenke des Kalifen an Karl den Großen mit, unter denen sogar ein Elephant (nomen Elephantis erat „ambulans“), welchen er aber erst im folgenden Jahre, da ihn der Winter in Italien zurüchgehalten, dem Kaiser vorstellen konnte.

Während des Bestehens des lotharingischen Reiches, und als später Köln unter Heinrich I. mit dem deutschen Königreiche vereinigt, blieben die Juden unter dem Namen „Kammerknechte“ unmittelbare Unterthanen der Könige, wofür Jeder jährlich den güldenen Opferpfennig, einen Gulden an die königliche Rentkammer zahlen mußte. Nicht selten wurden sie von den Königen den Bischöfen zu Lehen gegeben, oder gleich einer Liegenschaft verpfändet, und nichts war natürlicher, als daß die Pfandinhaber aus dem Pfande so viel Vortheil, als sie nur immer vermochten, zu ziehen versuchten, und sich dabei jede, auch die grausamsten Mittel erlaubten.

Im elften Jahrhundert, als Kölns Handel und Seefahrt schon blühend, seine Kaufleute schon in England durch König Ethelred II. (987 – 1016) schützende Privilegien erlangt, in Köln selbst schon eine mächtige Gilde bildeten, welche ihre eigenen Consules, Scabini, Capitularii und Decani hatte, war die kölner Judenschaft auch angesehen und reich. Sie waren fast im Alleinbesitz des Rhein-Donau-Handels, hatten bereits von geistlichen und weltlichen Fürsten Zölle und andere Gefälle gepachtet und, wie schon bemerkt, den ganzen Geldhandel in den Händen, indem kein Christ, unter der Strafe des Kirchenbannes, Zinsen nehmen, Geldhandel, damals als Wucher bezeichnet, treiben durfte. Erst Papst Martin V. hob 1425 dieses Kirchengesetz völlig auf, das bis dahin bestand, wenn auch im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert von den Christen wenig beachtet und mannigfach umgangen.

Schon 1010 erlaubte Erzbischof Heribert (999 – 1021) den Juden in Köln, eine Synagoge zu bauen, und zwar in der Pfarre des heiligen Laurentius, an der Stelle der jetzigen Rathscapelle, dem Bürgerhause gegenüber, um welches herum auch ihre Wohnungen lagen. An dem Thürpfosten eines Hauses in der südlich vom Rathhausplatze führenden „Judengasse“ finden wir noch die Spuren der Mesusah, der zehn Gebote. Der Vorsteher der Synagoge führte in Köln sogar den Namen „Episcopus“, Bischof, wie dies auch in Mainz und Worms der Fall war. Das mit dem Namen Bischof bezeichnete Oberhaupt der Gemeinde schlichtete unter Beisitz der zwölf Aeltesten, nach ihren Rechtsgewohnheiten, die Streitigkeiten ihrer Glaubensgenossen. Ihr Gerichtshof war die Synagoge nebst einem daran stoßenden Gebäude, das in Urkunden als „Capitulum Judaeorum“ bezeichnet wird, und die nordwestliche Ecke der Judengasse einnahm. In den Souterrains dieses Hauses sollen sich Kerker mit Ketten, Fuß- und Handschellen befunden haben.

Die Juden hatten also schon im elften Jahrhundert in Köln ihre eigene Verfassung, im Mittelalter eines der bedeutendsten Vorrechte, zu denen auch das gehörte, daß sie Grundbesitz erwerben durften, denn 1060 kommen schon in Köln Vives, Egebreth, Salimann, Isaak als ehrenwerthe jüdische Hausbesitzer vor, in dem Kirchsprengel des heiligen Laurentius. Sie hatten vom Stadtvogte die Strecke von seinem Hofe an St. Laurenz bis an die alte Stadtmauer, die Ostseite der Judengasse käuflich an sich gebracht. Da in Köln über das Grundeigenthum, die Liegenschaften und Häuser der Juden ein eigenes Grundbuch geführt wurde, muß ihr Grundbesitz hier nicht unbedeutend gewesen sein. Der oben angeführte Egebreth wird als Aufseher über ihr Grundeigenthum genannt, war also um jene Zeit wahrscheinlich der Juden-Bischof in Köln.

[Städtewesen des Mittelalters von K. D. Hüllmann, 2. Theil S. 17 – 101. – In einem Artikel bei Clasen, Schreinspraxis, S. 49: „Judei quam pluros, videlicet episoopus ot alii Seniores.“]

Ihre Begräbnißstätte ward vor das St. Severinthor verlegt, an eine Stelle, die noch den Namen „an den todten Juden“ trägt.

In diese Zeit mag auch die von dem berühmten Rabbi Meir B. Baruch von Rothenburg, der 1293 im Kerker starb, aus Köln erzählte Anekdote fallen. Ein Vorsänger war hier an der Synagoge bereits bestallt worden. Ihm wollte ein Jude, der hoch im Ansehen beim Erzbischofe stand, eine Ehre erweisen, und veranlaßte diesen, den Vorsänger zu sich zu bescheiden und demselben zur Bestätigung seines Amtes die Bischofsmütze aufzusetzen mit den Worten: „Hierdurch bist du bestallter Vorsänger!“ Aber der Vorsänger antwortete ihm: „Mein Herr, es ist mir nicht erlaubt, ein gottesdienstliches Amt von Eurer Hand zu empfangen!“ worauf er das Amt niederlegte und Jener für seine gute Absicht noch gestraft wurde. Dies berichtet Jost in seiner Geschichte der Israeliten, 7. Band, S. 435. Rabbi Meir von Rothenburg erklärte ebenfalls die Ausnahmsprivilegien, welche sich einzelne Juden in Betreff der Abgaben zu erschleichen wußten, für ungültig. Daß die Juden alle nur erdenklichen Mittel suchten und fanden, sich den Erpressungen zu entziehen, die Abgaben zu umgehen, ist leicht denkbar, ist natürlich, und da war aller Orten bei Groß und Klein das Wirksamste – die Bestechung.

Haß erzeugt Haß, kann keine Liebe zeugen. Daraus läßt sich die Haltung der Juden den Christen, ihren Unterdrückern und Peinigern gegenüber, während des ganzen Mittelalters erklären. Aus den Duldern wurden, bot sich die Gelegenheit, furchtbare Rächer.

Gegen Ende des elften Jahrhunderts beginnen die blutigen, mehr als unmenschlichen Verfolgungen der Juden. Nicht blinder Religionshaß, nicht die finstere Intoleranz des Mittelalters waren aber allein die Hauptursachen dieser schredlichen an den Juden verübten Grausamkeiten. Es war mehr die Habgier, der Neid über den sich von Jahr zu Jahr mehrenden Reichthum der Juden, deren Schuldner Erzbischöfe, Bischöfe und Aebte, Fürsten, Grafen und Herren; es war die Eifersucht der fremden italienischen Geldhändler, der Lombarden, auch Cauvartschen oder Cahorsinen genannt, der eigentlichen Geldwucherer, die von den Päpsten Dispensen erhielten, Geldhandel zu treiben. Die Juden wurden das Opfer ihres Reichthums. Erschlug, vertrieb man dieselben, waren die Schulden nebst den Zinsen am sichersten und schnellsten getilgt, hatte man sich der, im Bewußtsein ihrer Geldmacht gewiß oft hochfahrenden, übermüthigen Gläubiger am leichtesten entledigt.

Dem rohen Pöbel, welcher, mehr als leichtgläubig für die abscheulichsten Anklagen gegen die Juden, durch den blinden Religionshaß leicht aufgereizt war, stets eine willkommene Gelegenheit des Plünderns und Raubens.

Die blutigen Gräuel der Judenverfolgungen nahmen, wie allenthalben auch am Rhein, mit dem ersten Kreuzzuge ihren Anfang, und so ebenfalls in Köln. Die Unbilden, denen die heiligen Stätten in Palästina durch die Muselmänner ausgesetzt waren, schrieb man den Juden zu, schrechliches Unheil weissagende Himmelserscheinungen sah man in einem Kometen und Meteoren, und voller Angst erwartete man den jüngsten der Tage. Leicht war die Menge zu bereden, des Himmels Zorn sei durch Verfolgung und Mord der Juden allein zu sühnen, und mit grausamem Beispiele gingen die ersten Kreuzfahrer ihr in Frankreich, am Rheine und an der Mosel voran.

Die Scharen des Grafen Emicon von Folkmar und Godeskalk’s bezeichneten ihren Weg rheinabwärts mit Feuer und Blut. Die mehr als blutigen Gräuel dauerten vom Monat April bis Ende Juli 1096. Am 3. Mai wurden die Juden in Speier von den Horden der Kreuzfahrer überfallen.

Viele starben unter den schrechlichsten Martern; doch fanden die Verfolgten Schutz bei dem Bischofe der Stadt, Johann von Walfram, Grafen in Creichgau (1090?). Noch furchtbarer waren die Gräuel der Verfolgung am 18. Mai in Worms, Mord, Verwüstung und Plünderung in ihrem Geleite.

Keiner der Juden ward aber untreu seinem Glauben. „Viele“, sagt R.

Joseph, „hatten sich selbst, mancher seinen Bruder, seinen Freund, sein liebes Weib und seine Kinder geschlachtet, ja, selbst erbarmungsvolle Mütter haben ihre Kinder mit Muth und Standhaftigkeit hingeschlachtet und das „Schemah Jisrael!“ ausgerufen, als diese ihren Geist an den Herzen der Mütter aushauchten. Sieben Tage lang dauerte das Gemetzel und Plündern, selbst die, welche im Palaste des Bischofs Schutz gesucht, wurden ein Opfer der fanatischen blinden, raubgierigen Wuth. Ueber 800 Juden waren in Worms hingeschlachtet. Die Blutrotten zogen rheinabwärts nach Mainz, wo sich am 27. Mai dasselbe blutige Schauspiel, wie in Speier und Worms erneuerte, die Juden aber auch mit eben solcher Entschlossenheit für ihren Glauben zu sterben wußten, sich selbst das Leben nahmen. Der Gemeindevorsteher Isaak ben David zündete, nachdem er mit eigener Hand seinen beiden Töchtern den Tod gegeben, sein Haus und die Synagoge an, und suchte und fand mit seinem Freunde Uri in den Flammen den Tod. In Mainz bot auch weder der bischöfliche Palast, noch die Flucht in die benachbarten Dörfer, wohin der Erzbischof die Unglücklichen geschafft, Schutz und Sicherheit. An 1400 wurden die Beute der Verfolger.“

„Diese schreckliche Nachricht kam nach Köln am 5. des Monates Siwan (29. Mai)“, so erzählt R. Joseph, „da verbargen sich die Juden in den Häusern ihrer Bekannten. Am folgenden Tage aber entstand Lärm und Schrecken; es erhoben sich nämlich die Feinde, zerstörten die Häuser, rissen die Thüren ein und machten viele Beute, ohne daß Rettung vor ihnen möglich war. Hierauf brach das Volk in die Synagogen ein (es waren deren also mehrere in Köln), riß die Gesetzrollen heraus, trieb mit denselben Spott und trat auf den Straßen auf ihnen umher am Festtage des Herrn, an welchem einst die Thora gegeben war, welche nunmehr Frevler zerrissen und zertraten und Uebelthäter schändeten und verbrannten.“

Bis zum 3. Juni währten diese Gräuelscenen, denn viele der Einwohner der Stadt hatten sich mit den Kreuzfahrern vereinigt und halfen ihnen morden, sengen, brennen und plündern. Die Synagoge und viele Häuser der Juden wurden geschleift, ihre Bewohner erschlagen. Zweihundert Juden, die auf ein Schiff geflüchtet, um auf dem Rheine zu entkommen, wurden ergriffen und schonungslos ermordet.

[Ein Klagelied des Rabbi Joel, dessen Uebersetzung von Herrn Löb, Hauptlehrer der israelitischen Elementarschule, sei hier als Beleg des Gesagten mitgetheilt; es heißt:

Weinet bitterlich, ihr Engel des Friedens, der Erzväter heiliges Drei!

Umgürtet mit Säcken Euch, hüllet in tiefe Trauer Euch ein! Rufet ihn, den erhabenen Erzieher der Nation, rufet Bathjah’s Sohn! in düsterer Wüste überläßt er jedem Unfall sie, die armen Schafe (Israel), ach! Sanft zwar leitete er ehedem durch furchtbare Oede sie hin und nun – in die Hand Erbarmungsloser gefallen! Schwer drücket Gottes Strafe sie, die in königlicher Tracht einst glänzten. O du Kölns ehrwürdige Gemeinde! Dein schreckliches Schicksal beuget meine Seele nieder, füllet mit Trauer sie an. Verführerisch wollte man dom göttlichen Gesetz uns abwenden, wollte fremden Gottesdienst uns aufdringen. Der Verdammung Urtheil sprach man aus, doch „Jakob wählte den einigen Gott sich immer“ (Ps. 135). Weinend feuert der Heiligen Vorsteher sie an;

„Fasset Muth! unsere Seelen erwerben das ewige Leben sich. Ein Augenblick – und immerwährende Herrlichkeit harret in höheren Regionen unser.“ Tief ins Herz drangen die rührenden Worte, „heimtückischer, blutdürstiger Tyrann!“ riefen sie, und fielen, dem Ewigen willig geopfert, vom Mordschwert tödtlich getroffen. Winselnd hingen Säuglinge an der Väter Arm, geweihte Opfer, wie einst auf Morijah dargebracht. Wie ängstlich bebt das fühlende Mutterherz! Tief verhüllt sie das von Thränen träufelnde Antlitz, kann ihres Kindes Tod nicht schauen. Die Barbaren! lebende Frucht rissen sie aus der Schwangeren Leib; gruben die Unglücklichen lebend in Felsenhöhlen, gaben, mannigfach gemartert, dem Tode sie hin. Dies alles erging über uns, doch fielen von Dir, Ewiger, wir nicht ab. Gerecht bist Du, Deiner göttlichen Lehre handelten wir zuwider; dem Propheten Jirmejahu gehorchten wir nicht, und wie er die Zukunft uns deutete, ach! so traf es ein. Und nun, o Gott! wie lange noch? – Hart sind wir Elende gestraft, dem Sturm Preis gegeben. Des Weltalls Richter ahnde der tückischen Feinde Bosheit doch, des Hauses Jisraels, des Volkes Gottes, das durchs Schwert gefallen. Schwere Seufzer entwinden sich der beklommenen Brust, „eilet herbei,“ ihr weisen Frauen, ihr einsichtsvollen Klageweiber! ,„stimmet ihn an, den Weinton!“ Ach! mehr denn alle Erdbewohner traf das Unglück uns. Von Außen wüthend Schwert, von Innen Todesangst; Säugling. Greis, Jüngling und Jungfrau, entblößten Leibes, hingemetzelt, die verstümmelten Leichen den Thieren Preis gegeben. – Höhnend rufen übermüthige Feinde: .„Wo ist nun Euer Gott, der Felsenschuß, dem bis in den Tod Ihr vertrauet? So erscheine Er doch, stehe Euch bei, verleihe Euern Leichen die Seele wieder!“ Allmächtiger, Du, zwar Sündenvergeber, warum schweigst Du, hältst inne, zauderst mit Deinem strafenden Grimme? Spottend ruft man uns zu: „Glaubet Ihr den wahren Gott, so möge Jisraels Haus Er rächen, das feindliches Schwert hinraffte!“·

„In Trauerton verwandelten sich unsere Freudengesänge, statt der Harfe tonet unaufhörlich Klagegeschrei; Niemand tröstet uns, Niemand zeiget Beileid uns, richtet uns empor. Ergossen hat sich über uns des Ewigen Zorn, schwer drückt die göttliche Strafe uns; man richtet uns zu Grunde, vernichtet unsere Großen alle, zermalmet uns. Tiefe Wunden, ach! wurden uns geschlagen; keine Salbe, kein Pulver kann sie heilen. Drum rufe ich: „Weichet hinweg von mir; ich will bitterlich weinen; heißer Thränenstrom riesle die Wange mir herab, Jisraels, des Volkes Gottes wegen, das durchs Schwert gefallen.“

Verfasser: Rabbi Joel, der Levit, aus Bonn, Schwiegersohn des Rabbi Eliasar, Sohn des R. Nathan, aus Mainz. R. Eliasar wurde älter als 100 Jahre. Denn er wird schon im Jahre 4905 a. m. als Rabbi angeführt und lebte noch 5007 (1247).]

Erzbischof Hermann II., der Reiche (1089 – 1099) nahm sich der dem Blutbade, das er nicht verhindern konnte, entkommenen Juden an, und vertheilte dieselben in sieben Ortschaften in der Umgegend Kölns, wo sie sicher bis zum vierten Monat d. J. bis im Juli blieben, während in Neuß und Wevelinghoven die Gräuel der Judenverfolgungen fortgesetzt wurden.

Bei Gelegenheit des zweiten Kreuzzuges erneuerten sich die Judenverfolgungen wieder. Einzelne Mordthaten kamen in Köln vor, da der Mönch Rudolph die Christen aufforderte, die Juden zu erschlagen, wenn auch der heilige Bernard von Clairvaux mit der ganzen Wucht seiner Beredsamkeit gegen diese Verfolgungen eiferte, die Juden in seinen Schutz nahm, indem er sich offen dahin aussprach, daß viele Christen, worunter wohl die Cahorsinen, die Italiener, zu verstehen, und getaufte Juden größeren und schändlicheren Zinswucher trieben, als die Juden selbst. Ein großes Aergerniß nahm man aber, und mit Recht daran, daß den Juden von den Kirchenfürsten nicht selten die Heiligthümer, die kostbaren Kirchengefäße verpfändet wurden, und die Juden mit aller ihnen gesetzlich gestatteten Härte und Strenge gegen die schlechten Schuldner verfuhren.

Die Juden Kölns fanden indeß Schutz bei dem Erzbischofe Arnold I. Grafen von Geldern (1138 – 1151), der ihnen 1146, als der Sturm wieder furchtbar loszubrechen drohte, die Veste Wolkenburg im Siebengebirge zum Wohnsitz anwies. Viele Juden hatten Aufnahme in anderen Burgen und Vesten gefunden, wo sie verweilten, bis die Gefahr vorüber. Der Erzbischof hielt sogar strenges Gericht über die, welche sich an dieser Verfolgung der Juden betheiligt hatten. Er ließ einem Menschen, der zwei Juden-Jünglinge am Fuße der Wolkenburg erschlagen, die Augen ausstechen.

Das Geleitsrecht der Juden lag dem Burggrafen Kölns ob, wie uns ein Weisthum vom Jahre 1169 beweis’t, wofür ihm die Juden-Gemeinde jährlich um Martini zehn Mark kölnischer Denare und sechs Pfund Pfeffer – im Mittelalter eine gewöhnliche Zollgabe (Pfefferzölle) – entrichten mußten.

Im Jahre 1171 fand in Köln wieder ein kleiner Auflauf gegen die Juden Statt, als ein Lombarde, ein Geldwechsler, zwei Juden durch eine Frau anklagen ließ, falsches Geld ausgegeben zu haben. Wie drohend auch die Gefahr für die gesammte Judenschaft, da schon Sturm geläutet, die Bürger sich schon versammelt, so scheuchte doch diesmal Geld, womit die Richter gewonnen, den Sturm.

Durch eine Geldbuße von 500 Gulden an Kaiser Friedrich den Rothbart und 4200 Gulden an den Erzbischof Philipp von Heinsberg, der für dieses Geld einen Theil des großen Mauerberings der Stadt erbauen ließ, wandten die Juden Kölns im Jahre 1180 eine harte Verfolgung von ihrer Gemeinde ab. Man hatte nämlich mehrere kölner Juden, die zu Schiff rheinaufwärts fuhren, angeklagt, bei Boppard ein Christenmädchen ermordet zu haben, und dieselben ertränkt. Der Erzbischof Philipp nahm die Juden Kölns gegen den Pöbel unter seinen Schirm, den sie theuer bezahlen mußten.

Als König Philipp 1186 die Juden aus Frankreich vertrieben hatte, kamen viele der Flüchtlinge nach Köln und fanden bier eine neue Heimat, wo sie in so weit in Frieden lebten, daß sie harte Verfolgungen durch Geschenke von sich abwandten, sich sonst aber jedmögliche Brandschatzungen gefallen lassen mußten. So erbaute Erzbischof Theodor von Heinsberg (1208 – 1216) mit dem von einem Juden erpreßten Gelde das Schloß zu Godesberg, das ursprünglich den Namen „Judenberg“ führte.

Hatten auch einzelne Päpste sich der Juden angenommen, wie Calixtus, Eugenius, Alexander, Clemens, Colestin, Innocentius, Honorius und Gregor, so trat aber Innocenz IV. (1243 – 1254) mit Entschiedenheit für die, besonders in Deutschland bedrängten und bedrohten Juden mit einer Bulle an die Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands auf. Der Papst nahm sie in seinen Schutz, erklärte die absurden Beschuldigungen, namentlich, daß sie gemeinschaftlich das Herz eines geschlachteten Kindes verzehrten, für Lüge, und empfahl sie dem besonderen Schutze der Vorsteher der christlichen Kirche.

Auch gewährte er den Juden die Gnade, daß Niemand sie dazu zwingen solle, daß sie Christen wurden wider ihren Willen, daß Niemand sie tödten, noch verwunden solle, oder ihr Gut nehmen sonder Gericht u.s.w. Auch solle Niemand sie zwingen zu ungewöhnlichen Diensten, und Niemand solle todte Juden ausgraben auf ihren Friedhöfen. Papst Gregor X. (1271 – 1276) erneuerte und bestätigte die Bulle seines Vorgängers.

Indessen hatten die Juden Kölns in dem mächtigen Erzbischofe Konrad von Hochstaden (1238 – 1261) einen gewaltigen Schutzherrn gefunden, denn Konrad war ein einsichtsvoller Staatswirth, der sich so viele Geldquellen als möglich zu eröffnen wußte. Und eine der ergiebigsten Geldquellen waren im Mittelalter die Juden. Sie waren sein Lehnsgut, das er vom Reiche empfangen. „Tenet Archiepiscopus Judaeos ab imperio in seudo,“ heißt es in einer Urkunde vom Jahre 1258. Urkundlich nahm er aber schon 1252 alle in Köln wohnenden Juden, und die nach der Stadt übersiedeln wollten, unter seinen besonderen Schutz. Es wurde zwischen dem Erzbischofe und den Juden vereinbart, daß dieselben auf zwei Jahre ein „servitium“ und „tributum“ zahlen mußten, nämlich jährlich 25 bis 100 Gulden, die um Johanni und Weihnachten entrichtet wurden, und außerdem ein Aufnahmegeld von 50 bis 100 Gulden. Waren die zwei Jahre verflossen, genoß jeder Jude das Recht der Freizügigkeit, ohne daß man ihn an seinem Vermögen schädigen durfte.

Bloß bei gewissen schweren Verbrechen übte der Erzbischof weltlich Gericht über die Juden, sonst hatten dieselben ihr eigenes Gericht, wie oben schon bemerkt. Nur auf ein Jahr blieb der Juden-Bischof in seinem Amte, dann wurde ein anderer gewählt und bei dieser Wahl dem Erzbischof fünf Mark bezahlt.

Während des Kampfes der Erzbischöfe gegen die Patricier der Stadt um das Grundherrn-Recht, die Herrschaft, welcher unter den Erzbischofen Konrad und Engelbert, mit kurzen Unterbrechungen, dauerte und zum Vortheile der Stadt endigte, scheinen die Juden auf erzbischöflicher Seite gestanden zu haben, was aus den Privilegien zu schließen, die beide Erzbischöfe denselben bewilligten.

Erzbischof Engelbert II. von Falkenburg (1261 – 1275) bestätigte nicht nur die den Juden von Erzbischof Konrad verliehenen Privilegien, sondern erweiterte dieselben, und ließ seine Urkunde in zwei Steine hauen, welche, 5 Fuß hoch und 2 1/2 Fuß breit, hoch in die südliche Mauer der Schatzkammer des Domes noch eingelassen sind. Die Urkunde lautet in der Uebersetzung:

„Wir Engelbert, von Gottes Gnaden Erzbischof der heiligen kölnischen Kirche, thun allen zu ewigen Tagen kund: da Wir vernommen haben, daß die Juden, welche in Unserer Diöcese wohnen, auf eine ungerechte Weise behandelt werden und viele Unbilden zu erdulden haben, so wollen Wir und befehlen, daß denselben ihre vorigen Freiheiten, die unten näher bezeichnet, und welche denselben mit Gutheißung und Genehmigung des Domcapitels und Unserer Vorfahren, so wie durch Beirath Unserer Getreuen verliehen waren, wieder zuerkannt werden sollen; und zwar sollen die Freiheiten der Juden darin so fortbestehen, daß es ihnen erlaubt wird, die Leichen ihrer Juden, gleichviel von welch einem Ort sie hergebracht werden, auf ihren außerhalb der Kirche gelegenen Kirchhof, frei und ungehindert zu begraben, ohne daß von den Leichen auch nur die mindeste Zollabgabe darf verlangt oder erpreßt werden, sie mögen in ihrem Leben ein Verbrechen, welches es auch sein mag, begangen haben. Jedoch sind die Leichen der Juden von dieser Freiheit ausgenommen, welche nach einem ausgesprochenen Kirchenbanne der Juden starben, oder welche durch ein gerechtes Urtheil hingerichtet wurden; auch wollen Wir, daß kein Beamter oder Richter Unseres Erzbisthums, wer es auch sei, weder auf gemeldetem Kirchhof, noch an einem demselben benachbarten Orte, ein Todesurtheil weder an dem Leibe eines Christen, noch auch eines Juden darf vollziehen lassen, damit der Würde und Ehre der Juden selbst und ihres Kirchhofs nicht zu nahe getreten werde; auch soll ein jeder Jude, wer es auch sei, und von wannen er auch in das Gebiet des Erzbisthums komme, von seinem eigenen Körper und seinen Gütern Zoll und Wegegeld bezahlen, wozu jedoch der Christ mit seinen Gütern, und andere nicht verbunden sind. Auch soll es jedem Cawarschen (Wucherer) oder Christen, welche öffentlich Wucher treiben, schlechthin untersagt sein, in der Stadt Köln sich niederzulassen, indem hierdurch den Juden ein Nachtheil erwächs’t; und da die Juden selbst bei dergleichen Freiheiten zu schützen sind, so haben Wir befohlen, daß diese Freiheiten in gegenwärtigen Steinen eingegraben, und zum ewigen Gedächtniß öffentlich und Jedem zur Schau eingemauert werden sollen.

[Die Cawarschen, latein. caversini, coarsini u.s.w. auch wohl schlechtweg Lombarden genannt, daher in Köln das Leihhaus noch ,„Lombard“ heißt, trieben Geldgeschäfte, liehen auf Pfänder und nahmen 20 ja 40 vom Hundert.

Sie fanden Mittel, bei Geistlichen und Stadtbehörden die Duldung ihres Geschäftes zu erlangen. Vergl. Hüllmann Städtewesen. Thl. II. S. 17.]

„Also geschehen im Jahre des Herrn 1266.“

Die Erzbischöfe mochten die Juden oft nöthig haben; sie schafften Geld und auch, wie seit den ersten Jahrhunderten des Christenthums, die kostbaren Stoffe aus dem Orient und aus Spanien zu Kirchengewändern. Der Rath der Stadt begünstigte dieselben nicht minder, da sie bei dem immer ausgedehnteren Handelsverkehr der kölner Kaufherren unentbehrlich, ausgedehnter Geldgeschäfte wegen. Denn die kölner Kaufherren führten um diese Zeit schon ihre Waaren bis hinaus nach Konstantinopel und selbst bis ins azow’sche Meer. Ein stehender Handelsartikel auf den Märkten des Ostens waren die kölner Tücher, mit denen von Aachen, Eupen und Bourscheid im levantinischen Handel als „lateinische Tücher“ bezeichnet. Der „Kölner Wein“, die allgemeine Bezeichnung der Rheinweine, ging nach dem nördlichen Deutschland und selbst nach England, wo Heinrich II. (1154 – 1189) den Kölnern schon beim Antritt seiner Regierung das Privilegium gab, auf allen Märkten mit Wein zu handeln, was Richard Löwenherz bestätigte, und dessen Bruder Johann ohne Land dahin ausdehnte, daß der Kölner Schiffe frei von allen Ein- und Ausfuhrzöllen. Dieselben Freiheiten hatten die Kölner seit 1251 im ganzen Gelderer Lande und in Flandern, wohin sie Wolle, Wachs, Werg, Kupfer, Blei, Zinn, Stahl, Eisenwaaren, Korn, Wein, wollene Tücher, Häute aller Art, Hasenfelle, Leder, Schuhe, Pfeile, Schwerter, Schilde, Gummi, Asche, Pech, Theer, Oel, Thran, Queckilber, Kalk, Holz, Korkholz, Fischangeln, Glasringe, kölnische Kisten mit eisernen Beschlägen, Töpfe, Glocken, Erbsen, Bohnen, Wicken, Salz, Butter, Käse, Gewürz, Feigen, Rosinen, Honig, Bier u.s.w. einführten. Nicht unbedeutender war der kölner Handel nach Dänemark, Schweden, Norwegen und selbst nach Rußland mit den Erzeugnissen ihres Gewerbfleißes, ihres Landes und des Südens und Ostens, wofür sie besonders Fische, Hanf, Fett und Pelzwaaren aller Gattungen eintauschten. Dieser Handelsverkehr hob sich immer mehr, seit Köln Mitglied der großen deutschen Hansa.

Erzbischof Konrad gab der Stadt 1259 urkundlich die Bestätigung des Stapelrechts, das sie übrigens seit undenklichen Zeiten schon geübt hatte.

Karl IV. bestätigte durch die goldene Bulle den Kölnern das Stapelrecht, wie auch Friedrich IV. bei seiner Anwesenheit in Köln und Maximilian I., als er 1505 hier auf dem Gürzenich einen Reichstag hielt.

Fehlte es auch nicht an Erpressungen und Bedrückungen gegen die Juden, gingen die Könige, Bischöfe und Städte in der Besteuerung derselben mit der größten Willkür und Ungerechtigkeit zu Werke, wenn sie Geld bedurften, so befiehlt noch Kaiser Konrad IV. 1243 und 1247 seinem Burggrafen Gerhard in Sinzig, von den dortigen Juden 50 Mark zu erpressen und, wenn es nöthig, durch Gefangenhaltung, und 100 Mark von einem ohne allen Grund gefänglich eingezogenen Juden; kommt es auch nicht selten vor, daß Kaiser und Fürsten, Erzbischöfe und Bischöfe ganze Districte, Städte, einzelne Klöster und Personen durch einen Machtspruch aller Verbindlichkeiten, aller Schulden, die jene gegen Juden haben, frei sprechen; sind auch die Ungerechtigkeiten, die Gewaltthaten, welche sich Philipp August, Philipp der Schöne, Richard Löwenherz, Johann, Heinrich III., Eduard I. von England, Kaiser Wenzel gegen die Juden zu Schulden kommen ließen, bekannt, so ertrugen die Juden dies alles mit der größten Resignation, weil ihr Aufenthalt in den Städten, und besonders in einer so mächtigen Handelsstadt wie Köln für ihre Geschäftsthätigkeit eine Lebensfrage, weil sie es verstanden, sich zu entschädigen, das ihnen Abgenöthigte durch ihren Geldhandel wieder doppelt zu verdienen. Wie oft auch blutig verfolgt, ausgeplündert, vertrieben, immer sehen wir sie bald nach solchen scheinbar vernichtenden Stürmen wieder mit frischer Kraft handelsthätig auftreten. Die eisenzäheste Beharrlichkeit ist stets ein Hauptzug ihres Charakters gewesen, und zu allen Zeiten die Grundursache des Gedeihens ihrer Geschäfte. Der Jude besitzt die hohe Kraft des Wollens, und wer will, der kann.

Auch in Köln waren im dreizehnten Jahrhunderte Juden die angesehensten Aerzte. Erschienen die jüdischen Aerzte auch in anderen Städten, wie in Basel, in rother Kleidung, so war ihnen dies in Köln nicht gestattet, weil die Bürgermeister eine roth und schwarz getheilte Schaube oder Oberkleid trugen, und der Scharlach die Auszeichnung des Geschlechtes der Overstolzen war. Ihre Kleidung war der schwarze Talar, doch mußten sie zur Auszeichnung auf der linken Schulter einen erhabenen gelben Ring tragen und einen gelben Spitzhut, das Judenhütlein. Auf den historisch so merkwürdigen Temperabildern, die Geschichte der heiligen Jungfrau und der Ueberbringung der heiligen Dreikönige darstellend, mit denen im vierzehnten Jahrhunderte schon die Chorwände des kölner Domes geschmückt, kommen die Juden in den Spitzhüten vor, wie wir dies auch auf Gemälden des fünfzehnten und sechszehnten Jahrhunderts noch finden.

Wir haben unter den uralten Patricierfamilien ein Geschlecht der „Juden“, das auch drei Judenhüte im Wappen führte. Ob dies Geschlecht der Juden von Israeliten stammte, ist nicht zu ermitteln. Die Geistlichen hielten aller Orte, wo sich Juden niedergelassen und geduldet waren, am meisten darauf, daß dieselben nie ohne die erwähnte Auszeichnung erschienen, denn auch sie trugen schwarze Talare, denn auch sie hatten im dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderte, gewisse Orden ausgenommen, noch nicht des Mannes Zierde und Würde, den langen Bart, abgelegt.

Rudolph I. bestätigte 1275 die oben angeführten Bullen der Päpste Innocenz und Gregor X. Der Inhalt seiner Urkunde wird in deren Ueberschrift: „Rudolphus Rex Romanorum Confirmeret sodane Freiheit, allso Gregorius und Innocentius den Juden gegeven hand, ind dat uyet waer en sy, dat einige Kristen sagen, dat de Juden von eynem Herze eyns doden Kinds kommunecere up eren Paschen Dach“, hinreichend angedeutet. Der Kaiser nimmt die Juden und ihre Habe unter seinen besonderen Schutz und bestätigt ihre Gewohnheiten und Rechte an allen Orten, wo sie seßhaft, mit der Bestimmung, daß man nicht diese zu verringern bedacht sein solle.

Starb ein Jude in Köln ohne Leibeserben, fiel sein Vermögen dem Kaiser zu, war der Erzbischof nicht mit den Juden belehnt.

Mit jedem Tage wurden die Juden geldreicher und daher auch mächtiger in Köln. Sie waren die Erbeigenthümer der meisten Häuser am Rathhausplatze, in der Judengasse, Obenmarspforten, unter Goldschmidt und in der kleinen Botengasse, wo sich noch 1322, 1333 und 1335 verschiedene fremde Judenfamilien mit Genehmigung des Raths ankauften, wofür sie jährlich 6 Soliden zu entrichten hatten, und zwar die Hälfte an die Pfarrkirche des heil. Laurentius. Um diese Zeit war der Juden-Bischof, Isaak von Ahrweiler, ein geldmächtiger Mann, dem die Stadt den Zoll am Bayenthurme für 1000 Imperialen verpfändet hatte, und dem sie beim Baue seines Hauses, des jetzt niedergerissenen Plasman’schen, am Stadthause mehrere Servituten überließ für geleistete Dienste.

Das Viertel, wo sie ihre Wohnsitze hatten, war aber an der Botengasse, Martporzen und an der engen Gasse (wahrscheinlich die Judengasse) mit Thoren abgesperrt, die kleinere Thörchen, Schlupfpforten, hatten, durch die man jedoch auch reiten konnte. Abends wurden diese Thore geschlossen. „Jnd sal man de portzen ind durchgyn alle aventz ausliessen un morgens up.“ Die Stadt-Boten hatten die Schlüssel zu den Thoren, jedoch auch der Juden-Bischof oder sein Stellvertreter.

Als Bürger wurden die Juden betrachtet und ihnen vom Rathe alle zehn Jahre ihre Privilegien förmlich erneuert. Sie durften jedoch keine christlichen Dienstboten halten, und die Christen, die sich Juden als Dienstboten verdingten, sollten mit dem Bann belegt werden. Die Bestimmungen der Concilien aus den ältesten Zeiten, daß die Juden keinem christlichen Kirchenfeste beiwohnen, nicht mit den Christen essen und tanzen, daß sie die öffentlichen Bäder nicht benutzen durften, wurden noch streng gehandhabt.

Uebertrat ein Jude die Gesetze, wurde er entweder körperlich oder an Geld gebüßt. War doch in der Frankenzeit sogar eine jede Unehrerbietigkeit eines Juden gegen einen Priester mit dem Tode bestraft worden. Diese gesetzlichen Bestimmungen gaben leicht, wie man wohl denken kann, Veranlassung zu allen möglichen Plackereien, Bedrückungen und Erpressungen.

In ganz Deutschland war ihnen seit undenklichen Zeiten ein Reinigungseid vorgeschrieben, den sie in Beisein des Richters und des Eidfordernden in der Synagoge barfuß, die rechte Hand auf das Buch der Leviten gelegt, einem Cleriker nachsprechen mußten, und der im Altkölnischen lautet:

„Deser anspraichen der dich dis man off vrauwe anspricht off zyet der bistu unschuldich dat der got also help die de erde geschaff ind den himell up hoyff, off du hais unrecht dat du also gedyes as Sodoma ind Gomorra deide, osf du hais unrecht dat du gewandelt werdetæ in eynen salzsuyll also Lotz wijff dede de sy van Sodoma gienk, off du unrecht haves, dat dich deselve veste ind anghee die volz bestaynd ind Hileseus Knecht, off du unrecht hais dat dyn saem nimmer gemengt enwerde zo anderem, off du unrecht hais dat de erde dich verslynde, also as se dede Dathon ind Abyron, off du unrecht hais dat dyne erde nimmer gemengt enwerde zo anderer erden. Off du unrecht hais dat dyn sele verwyst werde in dat nederste duyterniss da geyne erloesungen en is dan de ewige verdoempniss. Desen eydt den du hie gesworen hais desem manne off deser vrauwen die is gereicht, dat dir got also help ind quinque libri moysi, du bidtz den got die is ind umber sin sall sonder ende, dat hee dir also helpe zo dyme besten ende, as do desem mynssehen reicht gesworen hais. amen. “

Der Cleriker, welcher den Eid abnahm, erhielt für seine Mühewaltung ein talentum piperis, oder den Preis von einem Pfunde quod dieitur „hellesmoieh“. Das Wort hellesmoieh weiß ich nicht etymologisch zu erklären.

[Im Schwabenrechte wird der Judeneid in folgender Form vorgeschrieben, wie J. M. Jost denselben Bd. VII., S. 250 mittheilt:

Es soll der Jude, der einen Eid leisten muß, auf einer Schweinshaut stehen und seine rechte Hand auf die fünf Bücher Moses legen und nachfolgende Eidesformel nachsprechen: „Ich schwör, daß ich diejenige Sach, so jener von mir begehrt und verlangt, nicht habe noch besitze, auch nicht wisse, wo selbige befindlich, noch sie jemals in meiner Gewalt gehabt, auch meine Knechte selbige weder unter die Erden, noch in eine Mauer oder sonsten wo verborgen, also soll mir Gott helfen, der die Himmel und die Erden, Berg und Thal, Baum und Gras geschaffen, also helfe mir auch das Gesetze, so Gott mit seinen Fingern geschrieben und es Herrn Moyse gegeben. Fahls ich aber falsch schwere, so wünsche ich, daß ich mit meinem eigenen Koth und Unrath verwüstet, überschüttet und besudelt werde, wie es dem Könige in Babylon widerfahren, und daß ein Schwefel oder Pechregen über meinem Rocke herabfließe, wie über Sodom und Gomorra, daß dasjenige Pech, dadurch in Babylon 200 und mehrere umkamen, auch über mich geschüttet werde, auch die Erde unter mir sich aufthue und mich verschlinge, wie Dathan und Abirom, und daß ferner mein Leib, der aus Erden und Asche besteht, mit andern der gleichen Leibern nicht in Abraham’s Schoß vereinigt werde, wenn ich die Wahrheit nicht rede. Auch ist ausdruckerliche Meinung, wenn ich unwahrhafte Sachen vorgebe, Adonay, das ist, Gott, selbst mir nicht mehr helfen wolle, und ich einen Aussatz bekomme, wie Naamann und Gehase, und daß die böse Plage, so die Israeliten in der Wüste betroffen, auch an mich komme, ja, daß derjenige Fluch, den meine Mitbruder, als sie Jesum gekreuziget und getödtet, durch ihre Verwünschung, sein Blut sei auf uns und unseren Kindern, sich zugezogen, nicht nur auf mir bleibe, sondern sich noch mehr an mir vermehre, das helfe mir Gott, der Moyse in einem brennenden aber unverbronnenen Busch erschienen, als alles wahr.“ – Die Schweinshaut, fügt Jost hinzu, war ein Schreckmittel, das man für sehr wirksam gehalten haben muß denn sie ward in anderen Ländern zu demselben Zweck empfohlen.]

Der stets wachsende Wohlstand und Reichthum der Juden in Köln machte Manchen nach ihren Schätzen lüstern, und wohl mochte mancher Edle, mancher Patricier am Anfange des vierzehnten Jahrhunderts seine ganze Habe den Juden verpfändet haben und unter dem Drucke schwerer Zinsen seufzen.

Als daher um das Jahr 1310 in Brabant eine Judenverfolgung ausbrach, bei der sich die schon geschilderten Gräuel wiederholten, wenn der Herzog von Brabant dieselben auch noch so blutig ahndete, entstanden ebenfalls in Köln wieder Zusammenrottungen gegen die Juden. Viele wurden am Leben und an ihrer Habe geschädigt. Doch war dies nur eine rasch vorüberziehende Sturmwolke, wie schon aus den oben angeführten Daten hervorgeht. Urkundlich steht es aber fest, daß Erzbischof Heinrich II. von Virnenburg (1304 – 1332) im Jahre 1321, in Verbindung mit dem Senate der Stadt Köln, die Juden auf zehn Jahre in seinen Schutz und Schirm nahm.

Das älteste Eidbuch unseres Archivs, 1320 beginnend, enthält eine Reihe Urkunden, welche der Juden Gerechtsame bestätigen, und Aufnahme von fremden Juden, so 1321 eines Salmann, 1324 eines Sampson van Lympurch. In letztem Jahre beurkundet der Rath, daß er gegen 1600 Mark köln. Pagements die Juden nicht mehr beschweren will, „so en sulen“, heißt es in der Urkunde, „wir dey juden neit mer beschweren noch neyman gestaden eynich leit dun an irme live oyfne an irme gude.“ Im Jahre 1328 finden wir einen Goitschalkle als der Juden Bischof. Er war in Streit mit der Bürgerschaft gerathen, weil er ein Haus gebaut „do steit bi deme schoilhove intgein den burg (en) hus“, also der Bau zwischen der Synagoge und dem Portalsgäßchen, wo jetzt das Aichamt, dem Eingange des Rathhauses gegenüber. Der Rath erlaubt ihnen „den bu sullen volvuren zu alle irme nutze vrediglichen inde genant sunder hindernisse.“ Eine andere Urkunde spricht sie frei von allen Anschuldigungen. „Gotschalk inde Gotsehalke syn neve inde vrunt, inde ire mage (Verwandten), inde ire gesinde.“ Im Jahre vorher, 1327, hatten Bürgermeister und Rath der gesammten Gemeinde ihren Schutz erneut, da dieselbe hart bedroht gewesen zu sein scheint, indem die Urkunde sagt: „Want alle Juden ain genugtigt sint inde man manighande lude vint de mit arglust deukent wie sy in eren lyf inde ir gut antasten inde nemen, her umbe so gunne wir des der gemeinen Juden van Kolne de in unser stat wonneigtich“ u.s.w.

Bei der Fundamentirung des an die Raths-Capelle stoßenden Hauses Oben-Marspforten fand man einen hebräischen Leichenstein, dessen Inschrift bekundet, daß dort ein Rabbi heimlich begraben. Die Bruchstücke dieses Leichensteines befinden sich im Wallrafianum.

Als die Juden 1326 dem Erzbischofe 8000 Mark hergaben, um das Schloß Aspeln, die Städte Kempen, Xanten, Rees einzulösen, die er während der Wirren wegen der Doppel-Königswahl Ludwig’s des Baiern und Friedrich’s von Oesterreich, den Heinrich gewählt und in Bonn gekrönt hatte, verpfänden mußte, erhielten sie den Schutzbrief auf neue zehn Jahre verlängert. Sie mußten außerdem für den Schutz und die Bewahrung vor jeder Unbill, Mißhandlung oder Gewalt jährlich 70 Mark dem Erzbischof zahlen, waren dafür aber von allen Leistungen und anderen Abgaben befreit. So brauchten sie keine Zölle von den Leichen ihrer Angehörigen oder ihren Gütern und Waaren zu zahlen und konnten wegen Forderungen nur vor ihren zeitlichen Richter und die Aeltesten in der Synagoge, der Judenschule geladen werden, dessen Urtheil entscheidend, für Jeden rechtskräftig war. Die jüdischen Lehrer durften in der Synagoge ungehindert alles lehren, was zum mosaischen Gesetze, ihrem Ritus und ihren Gebräuchen in irgend einer Beziehung stand. Der Erzbischof bestätigte den Juden alle von Päpsten, Kaisern und Erzbischöfen erhaltenen Privilegien und versprach feierlich, sie bei ihren alten Gewohnheiten zu belassen.

Als Erzbischof Heinrich II. schon 1332 gestorben, erneuerte sein Nachfolger Walram von Jülich (1332 -1349) die Privilegien der Juden, und bestätigte dieselben, als die zehn Jahre abgelaufen, auf weitere sieben Jahre, die mit dem Jahre 1347 zu Ende gingen.

Um diese Zeit traf eine furchtbare Geißel Deutschland, Angst und Verzweiflung aussäend in Städte und Dörfer; es brach die Pest unter dem Namen des schwarzen Todes über das Land herein und forderte bis zum Jahre 1350 unzählige Opfer unter allen Ständen, weder arm noch reich verschonend. Wer trug, nach dem abergläubischen Wahne der düsteren Zeit, die Schuld der Seuche? Die Juden. Zuerst wurde diese Beschuldigung in der Schweiz laut, und Weh und Jammer brach ein über die Unglücklichen.

Ansteckend war die fanatische Wuth, welche in dem Wohlstande, dem Reichthume der Juden die größte Nahrung fand, und sich verheerend und vernichtend über die Städte des Elsaß und des Oberrheines wälzte, mit gleicher Grausamkeit in Meißen und Thüringen und überhaupt in allen Städten Deutschlands, wo nur Juden seßhaft, gegen die Unglücklichen wüthend, nur immer mehr aufgehetzt und entflammt durch die das Land durchziehenden Geißelbrüder.

Glauben wir unserer Chronik, so verbrannten sich 1349 die Juden Kölns in ihren Häusern sammt ihrer Habe, um dem schrecklichen Schicksale zu entgehen, das sie bedrohte. Die Chronik sagt S. 263: Anno dmi MCCCXLIX.

„In dem wurß jair up sent Bartholomeus Dach (24. August) verbrannten sich die Juden selffs tzo Coelen in yren huyseren. ind man brant sy auch over all want sy die wasser und puytz venynt (vergiftet) hadden, und hadden dat bestult durch die Christenheit, so wurden sy do man idt wijss wort verstoert, verdrevven und verjaget uyss Coellen in vigilia Bartholomei.“

So die Chronik. Auffallend, daß wir über diese gewiß äußerst wichtige Thatsache bei dem angeführten Rabbi Joseph, auch bei sonst keinem Geschichtschreiber der Zeit, Näheres finden.

Nach einer jüdischen Erzählung hatte diese Verfolgung ihren Grund in einem Liebesverhältnisse eines Patricier-Junkers zu einer Jüdin. Die Angehörigen des jungen Patriciers wiegelten mit den gewöhnlichen Beschuldigungen gegen die Juden die Volksmassen auf, und die Juden zogen einen freiwilligen Tod den Martern der Verfolgung vor.

Nach einer anderen Erzählung hätten die Juden den Entschluß gefaßt, sich, um der drohenden Gefahr zu entgehen, mit den Ihrigen dem Feuertode zu weihen. Dieser Entschluß sei dem Rathe zu Ohren gekommen und derselbe habe sofort beschlossen, sie sammt ihrer Habe der Stadt zu verweisen, was auch sogleich in Vollzug gesetzt worden. Die Juden besaßen, als sie 1349 Köln verließen, 29 Wohnhäuser und 28 Solstätten, das heißt ungetheilte Güter, die alle belegen im Pfarrsprengel des heiligen Laurentius.

Daß sie in ihrer Verzweiflung den Entschluß gefaßt, sich durch freiwilligen Feuertod den Verfolgungen zu entziehen, und denselben auch ausführten, geht aber hervor aus einer Urkunde des Markgrafen Wilhelm von Güllich, ausgestellt Anno 1356 sabbato post. assumpt. b. Mariae, „darinnen er renuntiirt auf alle zu der Stadt habenden Ansprach von sothaner Geschichte, als die Judden zu Cöln selbsten brannten.“

Die mehr als blutige Verfolgung der Juden im Jahre 1349 unterliegt keinem Zweifel. Im ganzen Erzstift, in Städten und Dörfern und im offenen Lande wurden sie von dem, durch die Schrecken der Pest nur um so mehr fanatisirten Volke durch Mord und Feuer verfolgt, und so auch in Köln. Erzbischof Wilhelm von Genep (1349 – 1363) beansprucht im Jahre 1350 „alle dat gut, id sey an gereyden gut, off an Erve, oss an varender have, dat dieselve Juden zo Coellne gelassen haint, id sei sunden off dat man noch finden mag“, also die Nachlassenschaft der in Köln unter seinem Vorfahren Erzbischof Walram erschlagenen und verbrannten Juden, verbrand gewoest, heißt es in der Forderung, als der Nachlassenschaft ihm zum Lehen gegebener Leute. In einer 1352 hierüber von dem Domprobste Wilhelm von der Schleyden ausgestellten Urkunde heißt es: „sint die Juden sin waren, of alsulch erve ind guet, as si gelassen haint, sulle yet mit reicht sin sinen, want he sy vam riche zu lene helt u.s.w.“

Kaiser Karl IV., wie seine Vorgänger, betrachtete die Juden des Reichs als „Fahrendes Gut“, das sie nach Willkür verschenken, verkaufen und verpfänden konnten, wie Karl dies 1349 für 16,200 Pfund Heller an die Stadt Frankfurt that. Juden-Verpfändungen kommen in allen Reichsstädten vor. Sie standen übrigens unter dem Schutze des Kaisers und in dessen Abwesenheit unter dem des Erzbischofs von Mainz, dessen Recht und Pflicht der Schutz der Juden. Mit der goldenen Bulle 1356 erhielten die Kurfürsten das Besitzrecht der Juden von Karl IV. bestätigt, wie sich dasselbe auch einzelne Städte für Geld vom Kaiser erwarben, der, wie gesagt, die Juden als einen völligen Handelsartikel betrachtete und behandelte. Sie waren ihm, wie auch den Kurfürsten und Städten, eine nie versiegende Geldquelle.

Da gab es Schutzgelder zu entrichten, Gewerbesteuer, gewöhnlich den zehnten Theil von Gewinn, Huldigungsgebühren, welche die Juden an den Hofstaat zahlten, befand er sich an dem Orte ihres Aufenthaltes oder in seiner Nähe, und wobei sie noch Bettsteuer, Küchensteuer und Pergamentsteuer zu zahlen hatten. Sie mußten nämlich die Betten für die Hofbeamten, die Kessel für die kaiserliche Küche und das Pergament für die kaiserliche Kanzlei liefern, und jedem unmittelbaren Beamten fünf Gulden zahlen, was jedoch nur einmal im Jahre gefordert werden durfte. Hieher gehört auch die Kron- oder Krönungssteuer. Die Kaiser erlaubten sich bei solchen Gelegenheiten auch wohl eines gnädigen Spaßes gegen die Juden. So wird von Kaiser Maximilian I. erzählt, daß er die Juden, welche ihm zu seiner Krönung in Aachen 1493 einen goldenen Korb mit goldenen Eiern verehrt, habe in Verwahrsam nehmen und wohl halten lassen. Als diese darob erschraken und nach der Ursache ihrer Haft fragten, ließ der Kaiser ihnen den Bescheid geben: „Hühner, die so kostbare Eier legten, müsse man nicht sogleich fliegen lassen, sage doch das Sprüchwort: Fleißige Hennen soll man einhalten und wohl halten.“ Der Kaiser gab den Geängstigten aber bald die Freiheit.

Als Reichs-Kanzler und Beschützer der Reichs-Judenschaft erhielt der Erzbischof von Mainz ein Zehntel der gesammten Judensteuer des Reiches, wofür er sich aber gewöhnlich ein Bestimmtes aus dem Staatsschatze entrichten ließ.

Schon im Jahre 1372 kehrten die Inden wieder nach Köln zurück. Erzbischof Friedrich von Saarwerden (1370 – 1414) ertheilte den neuaufgenommenen Juden auf zehn Jahren dieselben Privilegien, die sie von seinen Vorgängern gehabt, Schutz ihrer Person, ihrer Habe und ihrer Begräbnißstätte.

Sie erhielten die Erlaubniß, ihre Synagoge wieder aufzubauen, einen Rabbi, einen Synagogen-Hüter und einen Fleischer zu halten, welche aber keinen Handel treiben durften. Für diese Privilegien zahlten sie dem Erzbischofe jährlich 70 Mark. Außerdem mußten die fünfzehn Familien, die wieder Aufnahme fanden, der Stadt, nach ihrer Stärke, 200, 300, ja, 500 Gulden Aufnahmegeld entrichten, und jährlich für jedwede Familie 100 Gulden Schutzgeld.

Durch Urkunde erklärte der Gräf, die Schöffen, Senat und Bürger 1373, daß sie, auf besondere Bitte des Erzbischofs Friedrich, die Inden mit Leib und Gut unter Schutz und Hut auf zehn Jahre von St. Remigiustag 1372 als „Sammtbürger“ aufgenommen hätten, ihnen Schirm und Schutz gleich den anderen Bürgern zusagten. Das Recht, ihre Streitigkeiten vor ihrem Bischofe in der Synagoge zu schlichten, ward, nach altem Herkommen, bestätigt, auch ward ihnen Schutz zuerkannt gegen jeden, der ihnen Geld abzwingen wollte. Sie durften dagegen den Bürgern von Köln die Mark Geldes nicht höher leihen, als zu einem Pfennig die Woche, auf nasse und blutige Pfänder und Kirchenkleinoden durften sie kein Geld leihen. Pfänder, welche nach Jahr und Tag bei der üblichen Aufkündigung nicht gelös’t, durften sie verkaufen.

Ohne Juden war kein Handel denkbar. Sie schafften das Geld. Aus dem Jahre 1376 besitzen wir eine Urkunde, in welcher die gemeynde der Jnotschas „in alle den rechte guder al der gewoenden ind vryheiden di yn van peessten, van Kayseren, roempsehen Koeninge und ertzenb. von Coellen ind van uns gegeven“ vom Rathe bestätigt wird.

Vertreibungen einzelner Juden kamen vor, wenn sie sich irgend etwas gegen der Stadt Recht und Gesetz zu Schulden kommen ließen. So wurde noch 1376 ein Jude Abraham auf ewige Zeiten der Stadt verwiesen, nachdem er einer Missethat überführt, die in der Urkunde aber nicht näher angegeben ist. Es heißt in dem Beschlusse des Rathes: „dat de vurgemeynde Abraham in der Steede huede noch in der steede sehirme vortme nit sein en sal noeh nummerme darin kommen sal.“ Dieselbe Strafe ward über Christen und Juden verhängt, die demselben in irgend einer Weise beistanden oder Vorschub leisteten. That dies ein Mitglied des Rathes, mußte derselbe 100 Mark Kölnisch zahlen und durfte nie mehr in den Rath kommen: „inde sal oyeh nimmerme vort in den rait kommen.“

Bei Kriegsläuften hatten die Juden keine Kriegslasten zu tragen, waren sie zu keinen Geld-Leistungen verpflichtet; hatten jedoch, wurde die Stadt belagert, ein Stadtthor zu bewachen und zu vertheidigen.

Unter dem sicheren Schutze der Stadt blühte ihr Gewerbe, vermehrte sich ihre Gemeinde, denn, nachdem 1384 ihre Privilegien neu bestätigt, wurden noch 56 Familien aufgenommen. Nach der Chronik wurden sie 1399 nochmal der Stadt verwiesen, aber 1404 wieder aufgenommen, und zwar um 47 Familien stärker, denn früher.

Erzbischof Theodorich II. von Meurs (1414 – 1463), einer der kräftigsten und thätigsten Prälaten, welche das Erzbisthum Köln besessen, veranlaßte 1423 die Juden Kölns, welche ihm zu Lehen standen, der Stadt die Schirmgelder zu verweigern. Kaiser Sigismund hatte 1417 der „gemeine Judenschafft der Edler Statt zu Cölne unser und des Reichs Kammerknecht“ die ihnen vom Erzbischof Theodorich II. gegebenen Privilegien bestätigt. Da aber der Rath der Stadt, trotz der erzbischöflichen Privilegien, die Judenschaft hart bedrückte, die Schirmgelder heischte, so wandte sich der Erzbischof klagend an den Kaiser, und dieser erließ 1424 eine Klage gegen den Rath, in welcher es unter Anderem heißt: „und nemblich mit der Judenschafft binnen Cöllen gross gewalt, und unrecht mannigfalttglichen begangen“ und derselbe aufgefordert wird, den Juden ihre herkömmlichen Rechte zu lassen, geschehe dies nicht in vierzig Tagen nach Empfang des Briefes, sämmtlich vor dem Kaiser in Person zur Verantwortung zu erscheinen. Kommen sie nicht, „so wolten wir dem vorgenandten unserm lieven Neven recht gegen Euch lassen gehen, als recht ist.“ Der kölner Rath kümmerte sich wenig um des Kaisers Drohung. Rasch hatte der Rath seinen Entschluß gefaßt, künftig keine Juden mehr in den Ringmauern Kölns aufzunehmen und die bisher gegen Erlegung von Schutzgeldern in der Stadt geduldeten Familien sammt und sonders zu vertreiben. Den zweiundzwanzig Zünften oder Gaffeln wurde dieser Beschluß vorgelegt, und die vierundvierzig Gaffelfreunde gaben, als Vertreter der Zünfte, am Tage des heiligen Bartholomäus, aus wichtigen Beweggründen, die aber nicht speciel angegeben sind, ihre Zustimmung, die Juden zu verweisen.

In dem hierüber aufgenommenen Rathsprotocolle heißt es: „Wir Burgmeister ind Rait der Stat van Coelne doin kunt allen luden. Also as wir mit allen Raeden ind den vier ind vierzigen eyndrechtligen verdragen sijn, der Juetschaff bynnen unser Stat gesessen achter yrre Stedicheit, die sy noch van uns besegelt haint ind uyss gain sall, sent Remeys missen next komende over eyn Jair nyet langer zo undhalden durch groisser treflicher sachen wille die uns darzo beweigent.“ Weiterer Grund und Ursache der Verweisung wird nicht angegeben. Herr Johann Hirtze, pastoir sent mertyne, Johann van Heymbach, Burgmeister, Johann Buschoff, Johann Lewenstein, Johann Juede u.s.w. werden mit Ausführung des Beschlusses beauftragt, und der Bürgermeister und Rath verpflichtet sich, dieselben zu schützen, zu entschädigen, sollten sie deswegen in Ungelegenheit kommen. „Daran“, sagt das Protocoll, „soilen ind willen wir ind unse naekoemlinge sij ind yre erven verantwerden, uitheyven ind sehadelos halden up unser Steide rest arbeit wo des noit geburt. Sunder arglist.“

Erst mit St.Bartholomäi-Tag 1424 liefen die den Juden 1414 neu bewilligten zehn Jahre des Aufenthaltsrechts ab, und an diesem Tage wurde der Beschluß der von dem Rathe ernannten Commission in Vollzug gesetzt.

An menschliche Schonung oder Rücksichten war da nicht zu denken. Alle Juden wurden mit der rohesten Grausamkeit vom Pöbel verhöhnt und verpottet, von Haus und Hof aus der Stadt vertrieben. Viele fanden eine neue Heimstätte in Bonn, andere in Deutz.

Am 8. September desselben Jahres wurde ihre Synagoge zu Ehren der heiligen Jungfrau geweiht, dem katholischen Gottesdienste übergeben. Da hier der Rath, ehe er seine Sitzungen eröffnete, einer Messe beiwohnte, erhielt die Capelle den Namen „Rathscapelle“, unter welchem sie noch bekannt ist.

Auf immerdar waren die Juden jetzt aus Köln vertrieben. In den Städten, in denen sie Aufnahme gefunden hatten, trieben sie gegen Erlegung der Schutzgelder ungestört ihre Geschäfte, bis zu Anfang des sechszehnten Jahrhunderts eine neue Verfolgung sie in der Erzdiöcese und im ganzen Reiche wieder bedrohte. Die Juden fanden in einem jüdischen Convertiten Johannes Pfefferkorn, der sich 1503 in Köln mit seiner Frau und acht Kindern hatte taufen lassen, ihren ärgsten, fanatisch unversöhnlichsten Feind. Mit Wort und Schrift predigte er Verfolgung der Juden und fand Stützen in den Doctoren der kölnischen Universität Dr. Jakob Hogstraten, dem Ketzerrichter, Arnold Tungerius und Ortwinus Gratius. Sie verlangten, daß alle hebräischen und rabbinischen Bücher, mit Ausnahme der heiligen Schrift verbrannt würden, da sie nur Gotteslästerungen, zauberische und ähnliche schädliche Dinge enthielten, bestimmten auch den Kaiser Maximilian 1510 ein Edict zu erlassen, die jüdischen Schriften zu untersuchen und, wenn die Beschuldigungen wahr befunden, alle durch Feuer zu vernichten.

Johann Reuchlin trat jetzt mit männlicher Entschiedenheit gegen Pfefferkorn und seine Genossen auf, wies nach, daß die jüdischen Schriften theils historischen, theils medicinischen, theils talmudischen Inhalts, aber durchaus fremd aller Beschuldigungen der Pfefferkorn’schen Partei. Bekannt ist das von Pfefferkorn gegen Reuchlin’s Bericht verfaßte: Manuale speculum, dem Reuchlin mit seinem Speculum oculare entgegentrat, das in Köln durch Henkershand verbrannt wurde, was die Veranlassung zu den berüchtigten: „Epistolae obscurorum virorum“ gegen die kölner Universität, an deren Abfassung Ulrich von Hutten jedenfalls Antheil hatte, wenn er sie auch nicht ganz schrieb.

[Pfefferkorns vorzüglichste, bei dieser Veranlassung herausgegebene Schriften sind: Speculum adhortationis Judaicae ad Christum. Der mit Recht berüchtigte Judenspiegel, welcher die scheußlichsten Beschuldigungen gegen die Juden enthält. Dann: Narratio de ratione celebrandi Pascha apud Judaeos und Hostis Judaeorum Panegyriens u.s.w.]

Der damals die Gemüther im ganzen Reiche und selbst über dessen Gränze fanatisch aufregende reuchlinische Streit, an dem die bedeutendsten Universitäten Europa’s und alle aufgeklärten Männer Theil nahmen, wurde zuletzt vom päpstlichen Hofe zu Reuchlin’s Gunsten entschieden.

Die Bewegungen der Reformation lenkte die Fanatiker von ihrer Judenverfolgungssucht ab. Durch den Streit selbst wurde der Senat Kölns aber um so mehr in der Aufrechthaltung des Verbannungs-Decretes bestärkt.

Nur unter Geleit, das aus einem Stadtsöldner, später aus einem Funken bestand, durften die Juden in die Stadt kommen, wenn ihre Geschäfte sie dahin riefen. Der Stadtsöldner, für den sie eine bestimmte Geleits-Taxe zahlen mußten, wich nie von ihrer Seite, selbst wenn sie in der Stadt übernachteten, das aber nur für eine Nacht gestattet war. Das Geleit selbst konnte den Juden nur mit Erlaubniß des gesammten Raths ertheilt werden, ausdrücklich sagen die Statuten, daß der Bürgermeister allein die Befugniß nicht dazu habe.

Der Sturm, der sich in den ersten Jahrzehenden des achtzehnten Jahrhunderts in Deutschland wieder über die Juden zusammenzuziehen drohte und besonders durch Eisenmenger’s Schrift: „Das entdeckte Judenthum“ (1711) heraufbeschworen werden sollte, kam nicht zum Ausbruche, scheiterte an den vernünftigen Ansichten der Staatsmänner. Die Zeiten der Judenverfolgungen waren vorüber.

Mit dem Jahre 1794 war das alte Stadtregiment nur noch bloße Form, ging die so genannte Reichsfreiherrlichkeit unter, doch wurde noch, als schon am 6. Oct. 1794 die Franzosen Köln in Besitz genommen, nachdem der Senat dem General Championet der Stadt Schlüssel bis Melaten entgegengebracht hatte, einem jungen Manne mit jüdischem Namen das Verweilen in der Stadt versagt und derselbe sofort unter militärischer Begleitung vor die Stadt gebracht. Erst 1795 ließ sich der erste Jude, Jos. Stern aus Mülheim, nachdem sie 370 Jahre aus Köln verbannt gewesen, wieder in Köln nieder.

In wenigen Jahren hatte sich hier wieder eine kleine Gemeinde gebildet, welche ihre Begräbnißstätte mit den Israeliten in Deutz theilte. Kaiser Napoleon erließ am 10. Mai 1806 sein bekanntes Decret, dessen Zweck eine Reform des Judenthums, eine bürgerliche Sicherstellung der Juden. Am 26. Juli dieses Jahres fand die erste Versammlung der jüdischen Deputirten aus Frankreich und Italien, besonders stark aus den Rheinlanden beschickt, in Paris Statt. Am 29. wurden die der Versammlung vorgelegten zwölf Fragen bezüglich ihrer socialen Gleichstellung mit den Bürgern anderer Confessionen beantwortet. Auf Befehl des Kaisers wurde am 9. Febr.

1807 unter Vorsitz des ehrwürdigen Rabbi David Sinzheim das große Sanhedrin, aus 71 Sanhedrin bestehend, feierlichst eröffnet. Nach acht Sitzungen wurde am 9. März das Sanhedrin geschlossen. Die Beschlüsse der ehrwürdigen Versammlung legten in Frankreich und den damals zu Frankreich gehörenden Theilen Deutschlands den Grund zu der socialen und moralischen Regeneration und Reformation der Juden. Die unausbleiblichen Folgen von fast zweitausendjähriger, mehr als schmachvoller Knechtschaft, des Hasses und des Druckes schwinden immer rascher und rascher unter dem allbelebenden Lichte der Aufklärung, der wahren Duldung, die in allen nach Gottes Ebenbild Geschaffenen nur den Menschen – achtet und ehrt.

Jetzt zählt die Judengemeinde in Köln wenigstens 500 Familien. Der Geheime Commercienrath, Banquier Abraham Oppenheim, schenkte der Stadt in dem Prachtbaue der neuen Synagoge nach Zwirner’s Plänen ein herrliches Baudenkmal, wie Köln kein ähnliches besitzt. Am 29. August 1861 fand in feierlichster Weise die religiöse Besitznahme des mit aller Pracht im Innern ausgeschmückten Tempels Statt. Eine Feier, an der sich alle Confessionen betheiligten.

Mit der Aufhebung des so genannten Stapels im Jahre 1830 beginnt Kölns neue Aera.

Ist auch die Thätigkeit im Freihafen selbst eine rührige von Küfern, Rheinarbeitern, Fuhrleuten und Karrenpäckern, strolchen hier auch eine Menge Knaben umher, Jagd auf Pflaumenfässer und ähnliche Leckerbissen machend, so wie auf Stuhlrohr, das zu den ersten Rauch-Experimenten benutzt wird: so zeigt die Reihe der Häuser, seit 1804 in Lagerräume umgeschaffen, die verschiedenen Stuben (Stuvven), die Namen der Verwaltungs-Schreibstuben, in ihrem Aeußern den Grundcharakter, Verwitterung und Vernachlässigung – Alles predigt über den Text: „Alles ist vergänglich! Es waren einst bessere Zeiten!“ Und so auch der alte Edelsitz der Familie von der Mühlengassen, die man nannte „zum Thurm“, welchen man auch theilweise in Lagerräume, und theilweise zum Zollamte umgeschaffen hat. Ein ernster, stattlicher Bau des 15. Jahrhunderts, zinnengekrönt, mit schlankem Ritterthurme. Hinter dem Mühlengassen Bollwerke, vor dem Neugassenthor eine neue Welt. Längs der Stadtmauer thürmen sich, dieselbe hoch überragend, Stöße von Brettern, Erken, und zwischen denselben der braungraue, düstere Frankenthurm mit seinem Satteldache und schrillend knarrender Wetterfahne. Drei Basrelief-Figuren in die Mauer eingelassen, verbröckelt und verwittert, deuten wir Knaben als die drei Könige. Der Thurm wird als Militär-Gefängniß benutzt. Aus den Mauerlöchern lassen die Gefangenen an Kordeln Säckchen herunter, mit dem: „Ayerz pitié d’un pauvre prisonnier! La charitè!“ im kläglichsten Tone gerufen, die Mildthätigkeit der Vorübergehenden anflehend, und nicht selten wurden hier von uns die zu Hause spärlich gespendeten Fettmännchen geopfert.

Frankenthurm

In der Ueberlieferung lebte es noch, daß in freistädtischer Zeit auf dem Frankenthurm die Criminal-Verbrecher gesessen, ehe sie den Gräven, dem Criminal-Gerichte überwiesen, daß hier manche Executionen Statt gefunden, wie auch die Essen des Gräven und Schöffen nach einer Ueberweisung des Angeklagten an den Gräven. Hier hatte sich der berüchtigte Fetzer durchgebrochen, noch in jüngster Zeit der Raubmörder Heckmann den alten Schließer Hittorf mit einem Sauerwasserskrug, in welchem dieser dem sich krank Stellenden Wein gebracht hatte, erschlagen, und war, sich der Schlüssel bemächtigend, entflohen. Stoff genug, um dem Thurm und seiner ganzen Umgebung für die Knaben einen schauerlichen Charakter zu verleihen.

Rechtspflege der freien Reichsstadt Köln

Schon mehr denn sechszig Jahre sind vergangen, seit die Reichsfreiherrlichkeit der Stadt Köln zu Grabe getragen, seit die Stadt aufgehört, eine „freie Stadt“ zu sein. Bei der großen Mehrzahl ihrer Bewohner, selbst der eingebornen Stammkölner, sind die Erinnerungen an jene Zeiten verwischt, weil die gewaltig wirkenden, alles Bestehende von Grund aus umgestaltenden Begebenheiten des neunzehnten Jahrhunderts, das für ganz Europa eine neue Zeit in seinem Schooße trug und unter den furchtbarsten Wehen gebar, auch den Einzelnen dergestalt für die so reichbewegte Gegenwart in Anspruch nahmen, daß für die Vergangenheit selbst die Erinnerung nicht mehr blieb. Handelt es sich aber von Brauch und Sitte der Vergangenheit einer historisch wichtigen Stadt, wie Köln, in der sich, besonders was ihre Rechtsverhältnisse angeht, ein so ganz eigenthümliches Leben urkräftig gebildet und entwickelt hat, kann es nichts Charakteristischeres geben, als ihre Rechtsgebräuche bei der höheren, wie bei der niederen Rechtspflege. Versuchen will ich, dieselben wenigstens in Umrissen zu schildern.

Noch ehe Köln durch Otto IV. seit 1212 reichsunmittelbare freie Stadt, war des Kaisers Vertreter der Stadtgraf, Comes Coloniae oder Urbis comes, selbst Präfectus. Seit 953 war durch Otto I. dem Erzbischofe Bruno die Gerichtsbarkeit als Lehen verliehen, doch lag nach altem Herkommen die Criminal-Justiz in den Händen der alten Geschlechter, der die Stadt fünfzehn zählte, aus denen die Richerzechheit, d. h. die Zeche, die Innung, Gemeinschaft, der Richen oder Machthabenden sich bildete, welche unter Beisitz des Schöffenstuhls die ausübende Gewalt besaßen und gegen die Erzbischöfe in blutigen Kämpfen behaupteten.

Die Richerzechheit, deren Mitglieder potentiores, meliores, prudentiores genannt wurden und als Auszeichnung Gewänder mit Pelz verbrämt und Gold verziert trugen, hatten neben sich 24 Schöffen, die keine Leibesgebrechen haben, nicht buckelig, einäugig, lahm, taub, stammelnd sein durften, und unbescholtenen Rufes sein mußten. Aus ihnen wählte die Richerzechheit jährlich die magistri civium, die Burgmeister, d. h. Vorsteher der Geburschaften oder Nachbarschaften, welche der inneren Stadtverwaltung vorstanden. Unter der Schöffen-Bruderschaft stand das gesammte Rechtswesen: „dictant sententias, dictant, quid juris“ sagt der Schied des Jahres 1268. Die Schöffen wurden eingetheilt in Schöffenamtleute, Schöffenmeister, gemeine Schöffen und Schöffenbrüder. Nach den Nachbarschaften oder Geburschaften, in welche die Stadt getheilt war, wurde die niedere Rechtspflege, bei Schuldklagen, kleineren Vergehen, von den Vorstehern der Pfarrsprengel, den Burgmeistern geübt.

Durch die Empörung der Zünfte im Jahre 1369 wurde die Richerzechheit ausgehoben, der Schöffenstuhl vom Rathe getrennt und festgesetzt, daß die Schöffen nicht mehr zum Bürgermeister-Amte gelangen durften. Die ausübende Gewalt blieb zwar noch in den Händen des engen Rathes der Geschlechter, zu der gesetzgebenden Gewalt wurden jedoch aus der Bürgerschaft, den Gaffeln Ausschüsse gewählt, welche den weiten Rath bildeten. Die Mitglieder des engen Rathes führten den Titel der obersten Räthe, die anderen hießen die gemeinen. Und diese Verfassung blieb ungeändert, als 1372 die hochfahrende Weberzunft besiegt, aus der Stadt verwiesen, ihr Zunfthaus auf dem Heumarkte niedergerissen und an dessen Stelle, gleichsam zum Hohn, die Fleischhalle errichtet wurde.

Die Schöffen, welche ihre Hoffnungen, wieder Antheil am Rathe zu erlangen, vereitelt sahen, wiegelten den Erzbischof Friedrich von Saarwerden (1370 – 1414) gegen die Stadt auf. Wie gefahrdrohend auch ihre Lage, die Kölner gingen siegreich aus dem Kampfe, hatte sie selbst der päpstliche Bann getroffen, weil sie 1375 St.Heribert’s-Münster in Deutz zerstörten. Im Jahre 1377 wurde der Bann aufgehoben und Friede mit dem Erzbischof geschlossen.

Eben so glücklich wurde die Gefahr besiegt, als Hilger Kleyngedank, genannt von Stessen, zum Verräther an dem Gemeinwesen werden wollte.

Es kam zwar zu neuem Kriege mit dem Erzbischofe, und bald darauf zu offener Fehde der Gemeinde gegen die Geschlechter, welche die Macht, die sie besessen und ihre Niederlage nicht vergessen, nicht verschmerzen konnten.

Mancherlei Umtriebe ließ sich der enge Rath gegen die Gemeinde zu Schulden kommen; doch nahm diese blutige Rache. Am 4. Januar 1396 halten die Zünfte strenges Gericht. Dreizehn Rathsmitglieder, die gegen die Gemeinde gefrevelt, ihre Freiheiten bedroht, werden gefänglich eingezogen, und Heinrich von Stave, Hilgers von der Stessen’s Oheim, und Heidgen von Kessel, als Führer der Partei der Edlen, auf dem Heumarkte enthauptet. Auch Hilger wird gefangen; die Tortur erpreßt ihm das Geständniß seiner Schuld, und sein Haupt fällt ebenfalls auf dem Blutgerüste.

Rache sinnend hatten die edlen Geschlechter im Juni desselben Jahres eine nächtliche Versammlung auf der Airsburg in voller Rüstung. Die Zünfte, stets das Schlimmste befürchtend und daher fortwährend auf ihrer Hut, stürmen die Airsburg, überfallen die Versammlung und machen mehrere der Edlen zu Gefangenen. Verbannung trifft die Mehrzahl der obersten Rathsherren, ihre Güter werden zum Nutz und Frommen der Stadt eingezogen. Die Verfassung wird ganz demokratisch umgestaltet, und festgesetzt durch die Union, den „Verbundbrief“, gegeben, beschworen und untersiegelt 1396. Der Verbundbrief wurde allhalbjährlich auf jeder Zunft oder Gaffel verlesen, wie dies auch beibehalten, als man denselben durch den Transfix erneuert und gefestigt.

Der Kaiser hatte in der freien Reichsstadt das Recht des Schwertes, mit dem er einen Burggrafen belehnte. Als der Burggraf Johann von Arberg 1279 darauf verzichtete, belehnte der Kaiser den Erzbischof mit diesem Rechte, dem es von Arberg, obwohl die Familie 110 Jahre im Besitz des Amtes gewesen, gegen eine Geldsumme abgetreten hatte. Die Erzbischöfe beanspruchten dasselbe von jeher, da sie sich die Grundherren der Stadt nannten. Dies die Hauptursache der Kämpfe der Bürger gegen die Erzbischöfe, weil diese die Stadt nicht als eine freie Stadt des Reiches anerkannten, als eine bischöfliche betrachteten.

Das Criminalgericht, Judicium Scabinatum, oder wie es später hieß, das kurfürstliche hohe weltliche Gericht, stand unter dem Erzbischofe, dem Burggrafen, Advocatus der Stadt, welcher den Vorsitzer desselben, den Greven, „vicecomes“ selbst als seinen Stellvertreter ernannte. Bestand auch der Rath darauf, daß dieser Grev oder Graf ein eingeborner Kölner sein sollte, so nahmen die Erzbischöfe hierauf aber nie Rücksicht. Die Schöffen, zehn an der Zahl, wurden vom Schöffen-Collegium selbst gewählt, mußten aber vom Erzbischofe, dem Kurfürsten bestätigt werden, in Köln geboren und ansässig sein, ganz unbescholtene Männer, guten Leumunds.

Hatten die städtischen Gewaltrichter, oder, wie der Kurfürst sie nannte, Gewaltmeister, einen Verbrecher verhaftet, wurde er zu Thurm gebracht.

War es ein kölnischer Bürger, mußte er förmlich aufgefordert werden, „mit der Sonnen auff einen der Statt Thurm zu gehen“, that er dies nicht freiwillig, dann konnte der Rath ihn greifen lassen, bei Criminal-Verbrechen sollen aber auch die Bürger „der Statt Recht noch Freiheit nicht gebrauchen.“ Erwies es sich nach sofortigem Verhör, daß er nicht ohne Grund eines Verbrechens angeklagt, das nicht vor die städtische Jurisdiction gehörte, wurde er unter sicherem Geleit nach dem Frankenthurm geschafft, hier von dem Thurmrichter vernommen, und das über das Verhör von dem Gewalt- oder Thurmschreiber aufgenommene Protocoll, die „Fund- und Kundschaft“ genannt, dem Senate zur Begutachtung in seiner Plenar-Sitzung vorgelegt. Ergab es sich, nach genauer Prüfung der Acten, daß der Angeklagte unschuldig, wurde er sofort in Freiheit gesetzt, oder, daß der Fall nicht vor den Richterstuhl des hohen weltlichen Gerichtes gehörte, durfte der Senat den Angeklagten selbst bestrafen, der Stadt verweisen. Von den Gewaltsrichterdienern, den Schergen, wurde der Angeklagte vor das Thor geleitet, auch wohl mit Handschellen beladen, die zu dem Zwecke im Sitzungssaale hingen. Der Ausgewiesene erhielt drei Mark kölnisch als Zehrpfennig, und allen, einer solchen Verweisung beiwohnenden Kindern wurde ein Glas Wein und ein Zuckerplätzchen zur Erinnerung an den Vorfall gereicht.

War der Verhaftete eines wirklichen Verbrechens bezüchtigt, das vor das Forum des hohen weltlichen Gerichts gehörte, und dies aus dem Verhöre, durch die Kundschaft bestätigt, dann mußten die Thurmrichter dem hohen weltlichen Gerichte die Anzeige machen und zwar im Dome, wohin zwei Schöffen mit ihrem Schreiber beschieden wurden. Es darf uns dies nicht auffallen; die Kirche wurde ursprünglich zu Versammlungen, Gerichtssitzungen, und zu Geschäften gebraucht, bei denen die Oertlichkeit in Betracht kam und irgend etwas Schriftliches nöthig war. Es wurde hier Act aufgenommen, und, mit Ueberreichung dieses Actes, das hohe weltliche Gericht aufgefordert, die Anmeldung entgegen zu nehmen. Nachdem der Grev in gehöriger Form jetzt aufgefordert worden, die Tagesfahrt zu bestimmen, den Verbrecher in Empfang zu nehmen, bestimmte Jener dem Senat Tag und Stunde, wann er den Verbrecher übernehmen wolle. Dies wurde dem Senat durch die Thurmrichter mitgetheilt.

Am bestimmten Tage zogen die Thurmrichter und Gewaltrichter, nebst dem Greven, seinen Adjuncten und den jüngeren Schöffen nach dem Frankenthurm. Der Grev begab sich dann mit seiner Begleitung nach dem Audienzsaale des Rathes und mußte hier erst vom Grevenboten angemeldet werden. Dem von den Schergen des Gewaltrichter-Amtes herbeigebrachten Verbrecher wurde nun Alles, was ihm zu eigen, förmlich überreicht, und er dann wieder bis zum Frankenthurm geführt in Begleitung des Greven, seiner Beigeordneten, seines Schreibers und seiner Schergen. Den Verbrecher stellte man mit dem Rücken gegen den Thurm, worauf der älteste Gewaltrichter sich in letzterer Zeit mit folgenden Worten an den Greven wandte: „Nachdem Zugegenstehender eines Verbrechens schuldig angesehen worden, daß ein ehrsamer hochweiser Senat veranlaßt ist, selbigen dem peinlichen Richter zu übergeben, so wird derselbe mit Schuld und Unschuld hiermit geliefert, gestatten demselben Recht und kein Unrecht widerfahren zu lassen, uud wird zugleich die Fund- und Kundschaft hiermit übergeben.“

[Daher noch die kölnische sprüchwörtliche Redensart: Dae es geliffert – er ist verloren, dem Tode verfallen.]

Der Grev, den Verbrecher seiner Begleitung überweisend, antwortete: „Ich nehme die mir sistirte Person an zum peinlichen Recht, und werde derselben nach Inhalt der Karolinischen Ordnung die Justiz widerfahren lassen.“

Dann wurde der Delinquent nochmal befragt, ob ihm sein Eigenthum zurückerstattet, und den Schergen des hohen Gerichts übergeben, die ihn in das Criminal-Gefängniß, den „Greven-Keller“, abführten, der sich stets in der Wohnung des Greven befand, der letzte im Berlipp’schen Hofe, als der Wohnung des letzten Greven (1790), Freiherrn Friedrich von Mering.

Der Grev mußte dieses Gefängniß, oder den Stock, an seinem Hause bauen lassen und für die Verwahrung des Gefangenen Sorge tragen. Der Wohnsitz des Burggrafen, seine Amtswohnung, hieß aus diesem Grunde seit den ältesten Zeiten „Stockhaus“; so finden wir in einer Urkunde Erzbischofs Siegfried’s vom Jahre 1279 „domus Burggravii Stockhuis.“ Da zuweilen der Kurfürst das Recht beanspruchte, den Verbrecher ohne Urtheil und Recht aus dem Greven-Keller frei zu lassen, hielten der Rath oder Senat denselben oft mit seinen Söldnern besetzt, wie es auch vorkam, daß der Senat einen Greven, welcher einen Verbrecher ohne Urtheil und Erkenntniß Rechtes frei gelassen, selbst gefangen nahm und nach Umständen strafte.

War der Verbrecher überliefert, wurde im Frankenthurm ein vom Senat zu bestellendes Mahl eingenommen, zu welchem der Grev, seine Beigeordneten, der Schreiber, die zwei Thurm- und zwei Gewaltrichter und alle, welche bei der Uebergabe des Angeklagten anwesend waren, geladen. Genau war die Rangordnung, waren die Trinksprüche bei diesem Mahle festgesetzt, und mit der gewissenhaftesten Strenge wurde an diesen Formen gehalten. Es kommen Fälle vor, daß beim Hinaufsteigen in den Conferenzsaal des Frankenthurms die Rangordnung gegen die Stadtbeamten verletzt, und daher der Thurmrichter dem Greven den Eintritt verweigerte, ihn auffordernd, wieder hinabzugehen, um der vorgeschriebenen Rangordnung nachzukommen. Zuerst stieg der Grev die Treppe zum Thurm hinan, ihm folgte der älteste Schöffe mit dem ältesten Thurmrichter, und so die übrigen, zu je zwei, nach dem Range des Alters. Der Grev nahm den Ehrenplatz an der Tafel ein, ihm zur Rechten saßen die Schöffen, zur Linken die Thurmrichter, auch wohl Thurmwärter genannt, sodann die Gewaltrichter und die Schreiber.

Nach der Karolinischen Ordnung wurde nun in der Wohnung des Greven, wo auch die Folterkammer, der Proceß geführt und das Urtheil gesprochen. War das Urtheil gefällt, wurde der Delinquent am Tage vor dessen Verkündigung aus dem Greven-Keller nach dem städtischen Criminalgefängniß der „Hacht“ (Haft) auf dem Domhof durch des Greven Schergen gebracht.

Einige Schläge an die auf dem Domthurme hängende Armsünderglocke [Daher die kölnische sprüchwörtliche Redensart: „Et haett jeklepp“, will man bezeichnen, daß es mit Jemanden zu Ende geht.] verkündete am folgenden Tage der Stadt, daß der Verurtheilte zum hohen weltlichen Gerichtsgebäude, das an der Südseite des Domes lag, wo jetzt der Reißboden der Steinmetzhütte erbaut, geführt wurde. Hier saß auf einer Tribune der Grev unter freiem Himmel, umgeben von den Schöffen. Der Verbrecher ließ sich vor derselben auf die Kniee nieder, worauf der Grev ihm sein Urtheil vorlas. Lautete dasselbe auf den Tod, dann erhob sich der Grev, faßte mit beiden Händen ein weißes Stäbchen, trat einige Schritte vor, brach das Stäbchen entzwei und warf dem Verurtheilten die Stücke vor die Fuße, mit den Worten: „So wahr diese beiden Theile des Stabes nicht mehr in Eins zu bringen, so wahr hast du nach dem Gesetze die Todesstrafe verwirkt, und ich überantworte dich, im Namen des Kurfürsten, dem Scharfrichter.“

Der Nachrichter legte dem Delinquenten die Hand auf die rechte Schulter, mit dieser Berührung war derselbe verfehmt, und führte ihn dann an den blauen Stein, welcher zur Seite der jetzt abgebrochenen neben dem Seminargebäude liegenden Hofpfarrkirche St.-Johann eingemauert war. Mit den Worten: „Wir stüßen dich an den bloe Stein, do küß dingem Vader un Moder nitt mie heim“, stieß er den Verurtheilten dreimal mit dem Rücken gegen den blauen Stein, worauf ihn die Stadtknechte auf den Armsünder-Karren brachten, welchen das Hospital zu Melaten zu diesem Zwecke liefern mußte, und dann gings in langsamem Zuge hinaus zur Richtstätte bei Melaten. Bei dem Delinquenten saß der Armsünder-Pater, der Geistliche, welcher ihm den Trost der Religion spendete.

Während der ganzen Fahrt tönte die Armsünderglocke vom Dome. An den Minoriten und auf der Breitstraße am Hospital zum heiligen Kreuze, dem Zoll-Directionsgebude gegenüber, wurde dem Delinquenten noch eine Ermahnung gehalten. In Melaten angekommen, bot man ihm am Lazarethe der Aussätzigen einen Trunk Weins, und führte ihn dann zum Richtplatze. Der Grev zu Pferde, den Stab in der Rechten, zwei Schöffen, ein Schreiber und ein Grevenbote mußten der Execution beiwohnen. Das letzte Urtheil des hohen weltlichen Gerichts in Köln wurde 1797 vollzogen.

Ein sonderbarer Brauch war der, daß der Grev in Person, von einem Schöffen begleitet, beim Rath die zur Execution nöthigen Stadtsoldaten verlangen mußte. Er begab sich an einem Sitzungstage des Rathes mit einem Schöffen nach dem Rathhause in die Prophetenkammer, ließ einen der ältesten Rathsherren zu sich entbieten, theilte demselben mit, daß dann und dann ein Urtheil zu vollstrecken, und forderte den Rath auf, die Wachtmannschaft zu stellen. Der Rathsherr berichtete dies der Rathsversammlung, worauf der Commandant der Stadtsoldaten die Ordre erhielt, die Mannschaften zu stellen.

Wahrend der Grev sein Begehr den Rathsherren mittheilte, mußte der Schöffe an eine, in dem Saale hängende schwarze Tafel, genannt die kleine „Schickung“ (Anordnung) die Worte schreiben: „In causa necessitatis“.

Das Merkwürdige aber dabei war, daß der Schöffe die dazu erforderliche Kreide von dem Burggraven, dem Castellan des Rathhauses nehmen mußte.

Noch im Jahre 1705 kam es vor, daß ein Schöffe bei einer Aufforderung sich eines Stückes Kreide bediente, welches er mitgebracht hatte. Schon waren die Stadtsoldaten bewilligt, da erklärte der Burggräv der Rathsversammlung, der Schöffe habe selbst die Kreide mitgebracht. Dadurch fand sich der Rath veranlaßt, den Befehl an den Commandanten zurückzunehmen und sogar das Ehrenthor, durch welches der Weg zur Richtstätte führte, zu schließen. Vergebens harrte das hohe weltliche Gericht auf die Stadtsoldaten, fand das Thor verschlossen, und mußte unverrichteter Sache mit dem Delinquenten wieder zur Hacht zurückkehren. Da sich am folgenden Tage dasselbe wiederholte, sah sich das Schöffengericht genöthigt, das Urtheil in Auspeitschung und Verweisung zu reformiren, welches nun auch sofort vollzogen wurde.

War ein Verbrecher zur Auspeitschung verurtheilt, so wurde die Strafe auf dem Domhofe vollzogen. War die Strafe noch durch das Brandmarken verschärft, wurde der Verbrecher an den Pranger „Kaeks“ (norddeutsch Kaak) Oben-Marspforten ausgestellt, dort gebrandmarkt, bis an die Gränzscheide der Altstadt vom Henker ausgepeitscht und dann auf den Schub gebracht oder nach Bonn ins Spinnhaus. [An der Gränzscheide der Altstadt an St. Johann lag eine Bäckerei, das Schmitz-Backhaus, bis dahin dauerte der Staupenschlag, und daher sagt das kölnische Sprüchwort: „Do bes noch nitt am Schmitzbackes vorbei“, d. h. Du bist noch nicht außer Gefahr.]

Fahrende Weiber, liederliche Dirnen wurden auf dem Frankenthurm mit Ruthen gestrichen, oder sie mußten die „Huiek“ tragen, d. h. eine Art hölzernen Kufe, in deren Boden ein Loch, durch welches die Delinquentin den Kopf steckte. Der Henker ging hinter ihnen und schlug von Zeit zu Zeit mit einem Hammer auf die Huick. Holländisch heißt „huiek“ Frauenmantel, im Norden Deutschlands Heuken Mantelkragen. Beheuken heißt im Kölnischen anführen, betrügen. Nach der Reformation der alten Rechte vom Jahre 1473 wurden Kupplerinnen und Hurenwirthe an den Käcks (Pranger) gestellt, auf die Backen gebrandmarkt und mit Ruthen aus der Stadt gepeitscht. Bigamie, Ehebruch wurde auf dieselbe Weise bestraft, nur mußten die Ehebrecherinnen einen Strohkranz und in beiden Händen gelbe brennende Wachslichter tragen. Vor Vollzug des Urtheils mußten die Verurtheilten Urphede schwören, d. h. sich weder direct noch indirect des Urtheils wegen zu rächen. Liederliche Weibspersonen, die zum Huicktragen verurtheilt, wurden unter Jubel des Straßenpöbels an die Häuser der regierenden Bürgermeister, der beiden Thurmrichter und der beiden Gewaltrichter geführt, und ihnen an diesen Häusern ein Glas Wein gereicht, worauf das Glas zerbrochen wurde. Ehebrecher, wie auch Verleumder, wurden zum Steintragen verurtheilt, sie mußten in publica pompa zwei viereckige, mit einer Kette verbundene Steine vom Frankenthurm, unter Pösten, die Neugasse hinauf zum Dom tragen, hier vor dem Dreikönigen-Chörchen ein Gebet verrichten, und dann durch die Hacht, über den Altenmarkt nach St. Maria im Capitol, wo die Steine in der Vorhalle aufgehängt wurden. Der Angeklagte trug die Kette um den Hals und in jeder Hand einen Stein.

Solcher Schandsteine kommen in einzelnen Gemeinden Frankreichs und Italiens vor, wo sie Fratzenköpfe vorstellten, hier waren sie glatt gehauen. Bei solchen Executionen fehlte das Glas Wein und die Zuckerherzchen für die unschuldigen Kinder nie.

Eine Policeistrafe bestand auch darin, daß die Weiber unter den auf dem Neumarkte für die Funken stehenden hölzernen „Strafesel“, auf dem diese ihre Strafe abbüßen mußten, mit dem Kopf in den Block gesperrt wurden. Für Bauern, welche zu leichtes Gewicht führten oder sonst auf dem Markt Betrug übten, bestand am Nordende des Altenmarktes das „Drillhäuschen“, ein großer eiserner, in Zapfen gehender Käfig, in den sie gesperrt wurden zum größten Jubel der Straßenjugend, welche den armen Sünder drillte, d. h. bis zum Schwindel herumdrehte, und dabei mit Straßenkoth und faulen Eiern tractirte.

Neben dem hohen weltlichen Gericht bestand das geistliche Hof-Gericht, das Officialat, welches, nach dem 1503 zwischen dem Erzbischofe Hermann Landgraf zu Hessen und der Stadt getroffenem Uebereinkommen, in weltlichen Dingen nicht Recht sprechen durfte. Der Bürger, der sich in solchen Dingen klagend an dasselbe wandte, wurde auf einen Monat mit Wasser und Brod zu Thurm gebracht. Jeder Bürger, der sein Bürgerrecht nicht verwirkt, hatte, wenn er vom Official des Hofes vor Gericht geladen, der „Stait Cöllen Fürwardt, sicherheit und Geleide“.

An Gerichten war in der freien Reichsstadt Köln übrigens kein Mangel, da gab es: ein Appellations-Gericht, ein Bürgermeister-Ge-richt, ein Raths- und Amts-Gericht, ein Thurm-Gericht, ein Gewalt-Gericht, ein Fiscal-Gericht, ein Hacht-Gericht, ein Unterlahn-Gericht, die Weinschule; außer dem Bering der Altstadt, das After-Dechaneyliche-Gericht auf dem Entenpfuhl, das Dilles-Gericht, die Niedericher- und Airsbacher-Gerichte, die Erbvogteilichen-, Gereons-, Eigelstein- und Weyerstraßer-Gerichte, das St.-Gereons-Gericht unter der Houben, das Probsteiliche Severins-Gericht und das Abtei-weltliche Gericht Weyerstraß. Und welch ein Proceß- Verfahren und -Gang nach gemeinem deutschen Rechte und den Statuten der Stadt Köln?

Als Curiosum der peinlichen Halsgerichtsordnung des Kurfürstenthums Köln füge ich ein Reglement für den Nachrichter aus dem Jahre 1757 bei.

„Obwohlen der Erz-Stift: Kölnischer Nachrichter mit einem beständigen Jahrgehalt von achtzig einem Reichsthaler Species, zwanzig Albus, zwölf Malter Korn und vier Klafter Holz bereits versehen ist, sich gleichwohl ergeben hat, daß bei und nach verrichteter Exekutionen, auch sonstigen Vorfallenheiten derselbe unter willkürlich und zumal ausschweifendem Ansatz der Churfürstlichen Hofkammer sowohl, als den Beamten fast und Maaß zu setzen, nachstehender Reglement, gestalten demgemäß mit Einforderung des ob jeder Verrichtung ihnen zuerkannter Gebührniß in allem zu geleben, verfasset, und zum Druck befördert worden.

„Reglement.

Rthlr. Alb.

1) Mit 4 Pferden aus einander zu reißen 6 26

2) In 2 Theil zu legen 4 -

3) Zu des Endes erforderliche Stricke 1 -

4) Für diese Theile an 4 Ecken aufzuhenken, darzu erforderliche Strick, Nägel, Ketten, und den Transport mit eingeschlossen 5 26

5) Zu Köpfen und verbrennen insgesamt 5 26

6) Für desfalls nöthige Strick, und den Scheiterhaufen zu legen, und anzuzünden 2 -

7) Zu stranguliren und zu verbrennen 4 -

8) Für Strick, den Scheiterhaufen zu legen, und anzuzünden. 2 -

9) Lebendig zu verbrennen 4 -

10) Für Strick, den Scheiterhaufen zu legen, und anzuzünden. 2 -

11) Lebendig zu rädern 4 -

12) Für Strick und Ketten 2 -

13) Den aufgeflochtenen Körper mit dem Rad in die Höhe zu richten 2 52

14) Vom Köpfen allein 2 52

15) Für des Endes erforderliche Strick, und das Tuch zur Verbindung des Gesichts 1 -

16) Das Loch zu machen, und den hingerichteten Körper einzuscharren 1 26

17) Von Köpfen, und den Körper aufs Rad zu flechten insgesamt 4 -

l8) Für Strick und Ketten samt Tuch 2 -

19) Eine Hand oder einige Finger abzuhauen und zu Köpfen 3 26

20) Mit einem glühenden Eisen zu brennen 1 29

21) Für Strick und Tuch 1 26

22) Vom Köpfen, und den Kopf auf eine Stange zu stecken insgesammt 8 26

23) Für Strick und Tuch 1 26

24) Vom Köpfen, den Kopf aufs Rad zu flechten, und den Kopf auf eine Stange zu stecken insgesamt 5 -

25) Für Strick und Tuch 2 -

26) Vom Henken 2 52

27) Für des Endes gebrauchter Stricke, Nägel und Kette 1 26

28) Einen Delinquenten vor sonstiger Execution mit glühenden Zangen zu greifen, von jedem Griff, nebst eben Respecetu supplicii ausgeworfener Gebühr – 26

29) Die Zunge ganz, oder ein Stück davon zu schneiden, nachgehend mit einem glühenden Eisen zuzubrennen, insgesamt 5 -

30) Für darzu gebührende Strick, Zang und Messer 2 -

31) Eine abgeschnittene Zung, oder abgehauene Hand an den Galgen zu nageln 1 26

32) Einen, so sich selbst erhenkt, ertränkt, oder sonsten entleibt, abzuschneiden, wegzubringen, das Loch zu machen und zu verscharren 2 -

33) Eine Person der Stadt oder des Landes zu verweisen – 52

34) Im Gefängniß zu streichen, einschließlich der Ruthen 1 -

35) Abzuschlagen – 52

36) An den Pranger zu stellen – 52

37) An den Pranger zu stellen und auszustreichen, einschließlich der Strick und Ruthen 1 26

38) An den Pranger zu stellen, zu Brandmarken und auszustreichen, einschließlich der Kohlen, Strick und Ruthen, auch der Brandsalb 2 -

39) Einen Inhaftirten visitiren, ob er gebrandmarket – 20

40) Die Leitern an Galgen zu setzen, es möge einer oder mehrerer auf einen Tag gehenket werden 2 -

Der Tortur belangend.

41) Für Beschröck oder Vorlegung der peinlicher Instrumente 1 -

42) Pro primo gradu Torturae 1 26

43) Für Einrichtung und Schmerzung der Daumen quod istum gradum – 26

44) Pro secundo gradu, einschließlich der Einrichtung und hinterlassen der Salb 2 26

45) Wird über eine Person per omnes Gradus torquirt, sollen dem Nachrichter pro omnibus gradibus simul die Einrichtung der Glieder und hinterlassende Salbe mit einbegriffen zahlt werden 6 -

46) Für Reise- und Tag-Geld per jeden Tag, ausschließlich jedoch Exekutions oder Torturae-Tages, es mögen dann ein oder mehrere Missethätige justifizirt oder torquirt werden – 48

47) Für tägliche Verpflegung 1 26

48) Für jeden Knecht – 39

49) Für eines Pferdes Heuer Fourage und Stallgeld täglich 1 16

50) Wird in Köln die Tortur oder sonstige Exekution verrichtet, solle der Nachrichter bloßhin mit denen des Ends ausgeworfenen Exekutions-Gebührnissen, ohne Aufrechnung einiger neben Kosten, als da seind Reise-Tag-Geld, Verpflegung, Pferds-Heuer und Fourage bloßhin mit denen dißfals ausgeworfenen Exekutions-Gebührnissen sich begnügen lassen.

51) Bei Verrichtung derer Exekutionen zu Melaten und Deuz hat derselbe nebst vorhin ausgeworfenen Gebührnissen für Pferds-Heuer 60 Albus, und weiter nichts zu genießen.

52) Da in gegenwärtigem Reglement Postae 16, 32, 40 ins Waffenmeisters Verrichtungen einschlagen, also solle auch der Waffenmeister dießfalsige Gebührnissen allein zu empfangen haben.

53) Würden nun vorspecificirte Verrichtungen in denen verpfändeten Aembtern und unter Herrlichkeiten hiesigen Erzstifts, oder wohe derselbe keine Bestallung hat, vorgehen, solle der Nachrichter ein dritter Theil mehr, als vor specifizirt, der Ursachen gegeben werden, weilen derselbe ohne Zuthuen der Unterherrn und Pfandes-Einhaberen aus Churfürstl. Kameral Mitteln seine jährliche Bestallung genießet.

54) Inmittels solle derselb allein, und kein Fremder von Unterherrn und Pfandes-Inhabern bei allen vorfallendenden Exekutionen gebraucht werden.

55) Weilen auch mehrmal Beschweer geführt worden, daß bei vornehmender Exekution, wo ein Beamter zum erstenmal präsidirt, der Nachrichter, nebst denen ordentlichen Gebührnissen ein sicheres Pfand, oder anstatt dessen ein Stück Geld zu prätendiren sich unterstehet, und dann solche Prätension als ein Mißbrauch anzusehen, als wird selbige gemeltem Nachrichter ein für allemal hierdurch untersagt.

„Ergehet solchem nach an alle und jede Erzstifttische Beamten hiermit der Befehl, bei vorstehendem Reglement fest zu halten, dem Nachrichter die darin ausgeworfenen Gebührnissen und weiter nichts in Loco Executionis jedesmal zu zahlen, und sothane Zahlung seiner Zeit bei Churfürstl. Hofkammer mit hinlänglichem Beleg zu verrechnen.
„Bonn, den 16. Januar 1757. (L. S.)“

Nur eine kleine Strecke des Ufers am Neugassenthore hat Steinwerfte, sonst ist bis zum Thürmchen nichts für den Uferbau geschehen, das ausgespülte Ufer, eine wüste Grasfläche, im Sommer immerfort mit Wäsche zum Bleichen staffirt.

Holländische Beurtschiffe

An der Neugasse selbst liegen weit in den Rhein hinaus, in stattlichen Reihen die stolzen holländischen Beurtschiffe, große Fahrzeuge mit zwei hohen schlanken Masten, rundem breitem Vordertheile, gewöhnlich mit zwei roth, weiß und blau bemalten Rosetten verziert. Holländischer Comfort und dem damaligen Kölner ungewohnter Luxus zeigen die über Deck gebauten geräumigen Cajüten, ein redender Beweis, daß damals der holländische Rheinschifferstand goldenen Boden hatte. Die Baas oder Patrone der Schiffe machen es sich bei ihrem Geschäfte möglichst gemakkelyek. Vierzehn Tage war, bei äußerst günstigem Winde, eine sehr, sehr seltene, sechs Wochen von Rotterdam nach Köln eine rasche Fahrt, zwei oder drittehalb Reisen wurden, letztere ausnahmsweise, jährlich gemacht. Die Fracht that aber auch noch 3 Franken 50, und jetzt vielleicht 50 Cents. Den Schiffen sieht man bei ihrer einladenden blendenden Reinlichkeit den Wohlstand, die scheinbar unerschütterlich zuversichtliche Behäbigkeit ihrer Eigenthümer an, wenn diese mit ihrer langen holländischen Pfeife selbstvergnügt auf dem Verdecke stehen, und wie ihre Schiffe mit einem selbstgefälligen Stolze auf die weit kleineren, bescheidenen höher liegenden oberländischen Fahrzeuge herabsehen.

Hat sich der Schiffer glücklich und in aller Bequemlichkeit von zwanzig bis dreißig Gäulen – der Hauptbeschäftigung der Bewohner der am Rhein liegenden Dörfer, der so genannten Rheinhalfen – bis nach Köln heraufpferden lassen, kümmert er sich nicht weiter um seine Ladung, dafür hat er seine Knechte und die städtischen Bestätter, welche ihm die Frachtgelder einziehen. Die bedeutendsten Beurtschiffer trieben auch Eigenhandel, sie brachten häufig für eigene Rechnung ganze Ladungen von Colonial-Waaren und so genanntem holländischem oder Vent-Gut: Fische, Käse und Spirituosen herauf.

Rhingroller

Unterhalb des Trankgassen-Thores, auch eine riesige Burgveste, liegen die ruhr’schen Kohlennachen, bilden die Schiffszieher und die Kohlenträger der Werfte stehende Staffage. Unter denselben führt eine, in ganz Köln bekannte Persönlichkeit, der „Schüller’s Kobes“, ein allgefürchteter Raufbold und Schmuggler, das Regiment, nach welchem neben ihm ein Esser mit der gespaltenen Wange und ein Denz geizen, die Volkstribunen der „Rheinroller“, Rhingrolle, wie man den Rheinarbeiter bezeichnet.

Ein Ehrgeiz, der nicht selten zu blutigen Köpfen, zerschnittenen Gesichtern und ähnlichen Verletzungen, und dann ins Arresthaus führt; denn, nach der Sitte der holländischen und ruhr’schen Schiffsknechte, regiert hier das in der Seitentasche der Hosen getragene Messer, auch wohl der zwischen die Finger geklemmte scharfe Stüber, mit dem geschnitten wird. Esser starb durch das Messer seines Neffen. Die uralte Ueberlieferung, selbst der von dem gewöhnlichen kölnischen Dialekte unterschiedene barsche Sprachton und ein gesunder, kerniger, wenn auch derber Mutterwitz, hat sich in dieser Classe erhalten. Einen durchaus originellen Typus, selbst in der Gesichtsbildung, verräth die Race, wenn sie eben nicht schön ist.

Kohlenhandel

Das hier betriebene Kohlengeschäft war früher Monopol in den Händen von vier Familien. Ueberfüllt konnte der Markt nicht werden; denn sie schafften so viel Brandgerieß und Kohlen von der Ruhr herauf, als eben der Bedarf erheischte, und bestimmten die Preise. Das neue Regiment hat mit Einem Schlage allen Monopolen ein Ende gemacht, aber noch lange blieb man bei der alten Gewohnheit. Der urherkömmliche Schlendrian übte in Köln noch lange in vielen Dingen einen magischen Zauber.

Weckschnapp

Nach dem Thürmchen wird das Ufer mit jedem Schritte öder und trauriger. Drohend erhebt sich hier zum Schluß der Stadt der Unterbau des Ryle oder Cunibertsthurmes mit seinen malerischen Umbauten, und dem Vorsprung oder Grundbau der alten „Ark“, deren niedergerissener Thurm von der blutigen Sage als die „Weckschnapp“ bezeichnet wird, wo, nach ihren Erzählungen, so manches Opfer der heimlichen Gerichte sein Ende im Rheine fand, wenn der Unglückliche, durch Hunger gezwungen, nach einem an der Decke seines Kerkers hängenden Laib Brod sprang, und dann spurlos in die Tiefe versank. Besonders gegen ungerathene Söhne der vornehmen Familien wurde, wie die Sage wissen wollte, diese furchtbare Strafe angewandt, und nur Ein Junker, der bei seinem leichtfertigen, ausschweifenden Leben die Andacht zur Mutter Gottes treu beibehalten, wird gerettet, fällt durch die Messer, mit denen die Sage den, in die Tiefe des hier sich im Wirbel kreisenden Stromes führenden Thurm ausstattet, ohne sich zu verletzen, und rettet sich durch Schwimmen. Als Richtstätte des heimlichen Gerichtes bezeichnet die Sage auch den Klapperhof.

Junkere Kirchhof

Ein ähnlicher Strafort für die Söhne der Patricier war der Junker-Kirchhof am Elend, eine Richtstätte, wo, der Sage nach, die ausgearteten Junker bei nächtlicher Weile hingerichtet wurden. Noch wühlte dort in den Quatertemper-Nächten ein großer, schwarzer, zottiger Hund mit glühenden Augen die Gräber auf. Orte der Schauer und des Grausens für die Jugend und manchen alten ehrsamen Bürger, deren Glauben, trotz aller französischen Philosophie und Freigeisterei, noch ein rein kindlicher; hatten die Franzosen auch schon angefangen, unter den Gespenstern und Spukereien weidlich aufzuräumen. Da der Thurm der Ark verschwunden, deutete man auch das zinnenbekrönte zierliche Thürmchen auf der Bastion als die „Weckschnapp“.

Wo jetzt die Kirche zum „Elend“, lag früher ein Lazareth für fremde Pilger, welche den Namen die „Elenden oder Elendigen“ führten, daher der Name der von Groote’schen Familienkirche, und das Entstehen der Brüderschaft der „Elendsbrüder“, deren Anzug auch der der büßenden Pilger, weiße Bußhemden, mit der spanischen Capuchon, der spitz zulaufenden Mütze, die den ganzen Kopf bedeckt und nur Oeffnungen für die Augen hat, wie man sie noch bei vielen Brüderschaften in Spanien und in Italien findet, den Pilgerhut auf dem Rücken.

Köln, das thurmreiche

Noch einmal wendest Du den Blick nach der Stadt, und fühlst Dich überrascht durch ihre monumentale Bauherrlichkeit, durch die malerischen Gruppirungen ihrer zahlreichen Thürme: ein Charakter ihres Aeußeren, welcher ihr den Namen „die Thurmreiche“ gab, und sie vor allen Städten des deutschen Vaterlandes am Schlusse des Mittelalters auszeichnete. Ruft doch Aeneas Silvius Piccolomini, Friedrich’s III. Geheimschreiber, Papst unter dem Namen Pius II. (1458 -1464), mit staunender Bewunderung aus: „Wo findest Du in ganz Europa eine prachtvollere Stadt, als das von Nero’s Mutter, Agrippina erbaute und durch die heiligen drei Könige verschönerte Köln, mit seinen glänzenden Kirchen, Rathhäusern, Thürmen und mit Blei gedeckten Häusern, seinen reichen Einwohnern, seinem schönen Strome und seinen fruchtbaren Gefilden!“ Man erbaue sich an den Abbildungen der Stadt, die uns am Anfang des 16. Jahrhunderts Antonius von Worms von Köln und später Hollar geliefert hat.

Vergl. „Ueber des Anton von Worms Abbildung der Stadt Köln, von J. D. F. Sotzmann.“ Köln, bei DuMont-Schauberg 1819. 8. – Der Lithograph Levy Elkan hat uns eine diplomatisch genaue Nachbildung des großen Holzschnittes des Anton von Worms gegeben, dessen Original äußerst selten; nicht einmal das städtische Archiv besaß ein Exemplar.

Domainen-Verkäufe

Sind auch mit dem Jahre 1802 sämmtliche geistliche Corporationen aufgelös’t, ihre Stifte, Kirchen und Klöster dem Staate zugefallen, so trägt doch die Stadt noch in ihrer Ansicht die malerische, ernst imposante Majestät ihres mittelalterlichen Charakters. Noch hat die Nivellirungswuth erst begonnen, die Domainen-Verkäufe sind noch nicht recht im Zuge, denn viele Bürger trauten lange nicht dem Zustande der Dinge, oder kauften kein geistliches Gut aus Pietät, aus Gewissensscrupel, während die Wenigen, die kauften, um Spottpreise – Meierhöfe, die jetzt für 150,000 Thaler nicht feil, vielleicht für 18- bis 20,000 Franken, kaufte doch der Kaufmann Laurenz Fürth die Jesuiten-Kirche mit ihrer Ausstattung für 5- oder 6000 Franken, um dieselbe der Stadt als Pfarrkirche zu schenken – und legten so den Grund zu ihrem Reichthume, wurden die Matadoren der Stadt.

Vom majestätischen Bayenthurme bis zum Rylenthurme war der weite Bering der Stadt, mit seinen Thorvesten, seinen Halbthürmen der Ringmauer gefestigt, von 241 Thürmen und Thürmchen überragt, von denen 203 der Kirchen himmelanstrebende Zierde, 34 die Patricier-Wohnungen, die Höfe der auswärtigen Stifte und die Edelsitze schmückten. Welch’ einen gewaltigen Eindruck muß es gemacht haben, verkündeten die Hunderte von Glocken in feierlich ernster Harmonie der Stadt und Umgegend einen Festtag?

Vor 1802 zählte Köln mit dem Domstifte eilf Stifter und eilf Stiftstirchen mit 21 Thürmen; 2 Abteikirchen mit 8 Thürmen; 2 Comthureikirchen mit 2; 156 Mannskloster mit 16, 34 Frauenklöster mit 36; 17 Pfarrkirchen mit 21; 86 Capellen mit 36; 32 kleinere Capellen oder Oratorien mit 32 Thürmchen, im Ganzen, ohne die Privat-Capellen 149 Gotteshäuser mit 171 Thürmen.

Münz / Mummis’-Gut

Ausgedehnte Weinberg--Anlagen nehmen noch theilweise am Nordende die ganze Strecke bis zur Eigelsteinpforte ein, sind aber schon abgesteckt und ausgegraben zum Baue des Sicherheitshafens 18). Unterhalb des späteren Hafens sehen wir ein paar Häuser am Ufer, einen wahren Prachtbau für uns, das jetzige „Munim’sche Gut“ mit seinem weiten Garten eine Weinschenke, ein Sonntags-Vergnügungsort für die Bürger, die einen Spazirgang nach der „Münz“ machten.

Mit dem Bau des Sicherheitshafens ward 1810 der Anfang gemacht, der Grund und Boden, früher nur Weingärten, expropriirt. Zu den Baukosten schoß die französische Regierung 300,000 Franken vor, und die Stadt mußte ebenfalls 126,820 Franken Vorschuß leisten. Unter Leitung eines Capitäns des Geniecorps, M. Mosse, begann der Bau 1810, am 10. November 1812 ward der erste Stein zur Mündung gelegt, und bereits 1813 konnten sich Schiffe im neuen Sicherheitshafen bergen. Als die Alliirten Köln 1814 im Januar in Besitz genommen, machten sich kölnische Patrioten, nachdem man die französischen Zollwachtstuben, alle Schreibstuben am Rheine vernichtet und geplündert, die französischen Wappen und Schilder heraberissen hatte, ein Vergnügen daraus, auch den Grundstein zum Hafen mit der napoleonischen Inschrift herauszuwühlen, und auf einem Dreckarren nach dem Schindanger zu führen. – Napoleon I. hatte ein großes Bassin in der Stadt projectirt, vom Markmannsgassen-Thor bis zum Kaufhaus Gürzenich als Hauptentrepot. Solch eine Anlage überstieg aber alle Begriffe; schon die Erbauung des Hafens wurde wie ein achtes Wunderwerk der Welt bestaunt!!

Köln am Rhein vor fünfzig Jahren
Ernst Weyden (1862, gemeinfrei) · aus der Fraktur übertragen von Frank Kemper

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