IX. Das aufstrebende Bürgertum
Pelegrin von Drachenfels
Die Sorgen seiner Vorgänger vererbten sich in noch weit höherem Maße auf Abt Pelegrin von Drachenfels, einen Sohn des obengenannten Dienstmannes der Abtei und Burggrafen des allbekannten Schlosses in dem Siebengebirge, Heinrich von Drachenfels. Er hatte manche Jahre der Klosterschule vorgestanden und sich durch Strenge und Wissenschaftlichkeit vor seinen Ordensgenossen ausgezeichnet. Das Gebieten war ihm bei seinen Zöglingen zur Gewohnheit geworden, und den Mönchen imponierte er durch seine Zucht und unverdrossene Thätigkeit. Um die Liebe zum Studium in ihnen zu wecken und namentlich den Schülern den Weg zu zeigen, wie sie sich Achtung und Ehre vor der Welt erwerben könnten, schickte er fünf von ihnen auf die neu gegründete Universität zu Köln: Rikolphus Creuwel, Johannes Suwelgin, Johannes Sarrator, Jacobus Hartwig und Johannes Boys, alles Kinder aus Siegburg, die sich dem geistlichen Stande widmen wollten.
(Nach dem Dokumente über die Frühmessenstiftung vom Jahre 1387 wohnte die Familie Bohs in der Molengasse, die Häuser Groß- und Klein-Creuwel lagen am Markte, und die Familie Hartwig ist uns auch schon begegnet.)
1402 folgte denselben noch ein Helyas Speck, neben dessen Namen in der Matrikel die Bemerkung steht: „postea pastor ibidem, vir hirsutus, ut si fuisset silvestris”.
Die Ordnung der Vermögensverhältnisse ermöglichte es dem Abte, neue Erwerbungen für das Kloster in Betracht zu ziehen. Er verschaffte demselben den Beguinenhof zu Eschmar, die Walkmühle zu Siegburg, mehrere Güter zu Rheydt, den Hof des Johannes von Bürgenauen zu Niederpleis, einen Hof zur Dunne bei Menden und schließlich noch den großen Schirmshof zu Sieglar, welchen jetzt ein gewisser Forsbach besitzt.
Zur Hebung des Handels in der Stadt bestimmte er den Herzog Wilhelm 1389, die bekannte Zollfreiheit zwischen Siegburg und dem Rheine auch auf die Strecke Siegburg-Bonn auszudehnen, und da die Marktverhältnisse derselben zu verschiedenen Klagen seitens des Kölner Magistrates Anlaß gegeben hatten, so unterließ er es nicht, den Aufsehern derselben strenge Vorschriften zu diktieren und die Übelthäter zur Strafe zu ziehen. Seinem Dazwischentreten verdankte man die Abwendung von Repressalien, womit der Herr von Sayn-Witgenstein und Homburg die Stadt bedrohte, als zwei seiner Unterthanen im Siegburger Schuldthurme tot aufgefunden wurden, seiner Vermittelung den Frieden mit den Gebrüdern Adolf und Reyner von Westernholze, welche sich beschwerten, daß ein gewisser Faßbänder mit Namen Sonderlicken Huynschwyn sich an dem Überfalle der Herrn von Beverstein, Wilhelm von Nesselrode und Hermann, Fleckens Sohne etc. auf das Schloß Wesselich beteiligt und „keilbe, schaife, speck, cleider und andere plundere” nach Siegburg fortgeführt habe. Trotzdem begannen die Bürger nach und nach rebellisch zu werden und verlangten auf einmal von ihm, daß er die Wahl ihrer Bürgermeister und anderer Beamten ihnen selbst überlasse, sowie auch, daß er die Gerichtskosten herabsetze und die Adligen von den Schöffenstühlen ausschließe.
Man sieht, das Kölner Beispiel hatte ansteckend gewirkt, und die Zünftler fingen an, sich mächtig zu fühlen.
Pelegrin durchschaute die Machinationen des Untervogtes und suchte die Aufrührer zu beruhigen, allein es half nichts, und je länger er zögerte, desto eifriger wurde die Sache besprochen und von dem Untervogte nur gebilligt. Deshalb beschwerte er sich endlich beim Herzoge, daß man ihm die „Wette” am Gerichte verderbe und dieses gänzlich zu „verwüsten” suche.
(Wette heißt eigentlich ein Vertrag mit Pfandsetzung, hier gerichtliche Buße oder die dem Richter zustehende Gebühr.)
Überrumpelung Siegburgs durch Adolf von Berg und Brand der Stadt
Der Herzog war längst nicht mehr im Besitze seines freien Willens, nachdem er mit dem Jungherzoge Adolf und dessen Brüdern die Regierung geteilt und diesen ganze Strecken seiner ausgedehnten Herrschaft überlassen hatte. In einer Fehde mit Gerhard von Sayn und Johann II. von Loen behufs Wiedergewinnung der ihnen verpfändeten Schlösser und Dörfer im Blankenbergischen bemächtigte sich Adolf 1400 auch der Vogtei Siegburg und schonte weder die eigenen noch auch des Abtes Unterthanen.
(Die Koelhoff’sche Chronik sagt: „In dem seluen jair wart den here van Heinsberg here tzo Leuwenburch Ind dye Berchschen wurden gevyant, dat duyrde II jair. Ind verdarfften die lande tzo beyden syden mit rouwe ind brande.” Derselbe Gewährsmann setzt den Brand von Siegburg in das Jahr 1400, allein in der neuen Frühmessenurkunde vom 14. März 1411 heißt es: „alias nondum octo annis vel crititer elapsis”, also Frühjahr 1403.)
Die Zollfreiheit zu Troisdorf ward aufgehoben und den Gütern der Mönche ein Schaden zugefügt, den diese, niedrig angeschlagen, auf 20 000 Goldgulden berechneten. Abt Pelegrin mochte das Schlimmste befürchten, wenn Adolf einmal in den Vollbesitz aller Rechte seines Vaters gelangt wäre, und schloß deshalb zu Lebzeiten desselben schon einen Vertrag mit Johann von Loen, demgemäß dieser nach den Tode Wilhelms die Schirmvogtei über Siegburg wahrnehmen und den etwaigen Ansprüchen Adolfs entgegentreten sollte. Empört über das Vorgehen sammelte Adolf daher im Frühjahr 1403 ein Häuflein bewaffneter Knechte, um sich mit Gewalt in Besitz des Städtchens zu setzen. Die Mönche hatten keine Ahnung von dem Vorhaben desselben, und Johann von Loen war nicht zur Stelle; da ereignete sich denn das Verhängnisvolle, daß der Jungherzog mit „behendigkeit in Syburg quam ind die stat alleyne vunne, ind die stat moyste dem hertzogen hulden”.
Die Treulosigkeit der Bürger war eine unerhörte, und die Ratlosigkeit der Mönche steigerte sich fast bis zur Verzweiflung. In dieser Not griff man zu einem Mittel, das vielleicht nicht auf Rechnung der Abtei zu sehen ist, sondern dem Einfalle eines Untergebenen zugeschrieben werden muß. Man schoß „vuyr van dem berge in die Stat, so daß diese viel nae alltzomaill affbrannte, ind die Burger und burgerschen mit den Bergschen vysroymen moysten.”
Ein ähnliches Vorgehen wird uns auch von den Wipperfürthern aus dem Jahre 1405 berichtet, als die Kölner sich ihres Städtchens bemächtigt hatten. Da schoss „ein schütz, Crouwer genoempt, van dem sloss vuyrpyle” in die Stadt, so daß diese ebenfalls in Flammen aufgieng.
An ein Löschen war bei dem Mangel an Wasser und den strohbedeckten Häusern nicht zu denken, und der Herzog ohne weiteres abgezogen. Überall sah man nur ringende Hände und geballte Fäuste, die sich bald nach dem Berge, bald nach der Burg und dem Thore richteten, durch welches jener seinen Eingang gefunden hatte. Die Weiber vor allen erfüllten mit ihrem Jammergeschrei die Luft und machten den Männern Vorwürfe wegen ihres Verhaltens gegen den Abt und ihrer Zuneigung zu den Bergischen. Die Verzweiflungsthat der Mönche erschien ihnen zuletzt weniger fluchwürdig als das unqualifizierbare Benehmen des Herzogs, und als von außen Hülfe kam, ergab man sich schließlich in sein Geschick und tröstete sich mit der besseren Jahreszeit. Wie groß das Unglück der armen Siegburger gewesen ist, ergiebt sich aus dem Beschlusse des Kölner Magistrates vom 4. Juli, demgemäß es ihnen gestattet sein sollte, sich 2 Jahre lang zu Köln aufhalten zu dürfen, ohne irgend eine Abgabe zu entrichten oder irgend einer Zunft beizutreten. Das Servatiusfest hatte Hunderten von Pilgern die leergebrannten Stätten gezeigt und mit der Bitte um Segen sich die Freigebigkeit derjenigen verbunden, welche Mitleid mit den Trostlosen empfanden. Die Nachbaren der Umgegend lieferten Holz und Steine, die Mönche Lebensmittel, und noch ehe der Herbst herannahte, war manches Haus wieder aufgebaut und mit besseren Einrichtungen versehen. Von der Holzgasse aus wurde der „neue Weg”, die jetzige Kaiserstraße, angelegt und dadurch ein Terrain erschlossen, welches bisher nur mit Wein- und Obstgärten bedeckt gewesen war. Hier entstanden die Häuser „zum Schwan, zum Anker, zum Spiegel, zur Wollespillen, zur gütigen Milde, zum Dorn” und andere deren Namen uns noch erhalten sind. Die heutige Sebastiansgasse verlor dadurch an Bedeutung, obgleich hier der Feuerteich existierte, und Vorrichtungen zum Waschen angebracht waren, da man bei Regengüssen das vom Berge herablaufende Wasser in ihm zusammenfing. Pelegrin konnte den Bürgern die Wahl ihrer Beamten nicht freigeben, um den Einfluß des Untervogts zu brechen, aber die Schöffengelder, so meinte er, könnten fallen, wenn er durch den Tod von seiner Verpflichtung, nichts von den Interessen der Abtei zu vergeben, entbunden würde. Sein Nachfolger werde in der Lage sein, sich mit ihnen zu verständigen, an ihn möchten sie sich vor dessen Vereidigung wenden und einstweilen alles beim Alten lassen. Um der Prozeßkrämerei festere Schranken zu setzen, wurde beschlossen, daß künftig alle Verträge über erbliche Sachen gebucht und den Interessenten Abschrift davon gegeben werden sollte. Desgleichen sollten Briefe über Leibzucht und Schulden ausgestellt werden, damit jeder wisse, woran er sich zu halten habe. Wer sich dagegen auflehne, habe 10 Gulden Strafe zu erlegen und zwar der Abt an den Vogt und die Stadt, die Bürger an den Abt, den Vogt und ebenfalls an die Stadt, d. h. je 10 Gulden an die Betreffenden.
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Adolf und Pelegrin
Der Jungherzog Adolf war mittlerweile so weit gegangen, seinen altersschwachen Vater für blödsinnig zu erklären, und ihn in der Feste Lindlar an der Wupper einzusperren. Hiergegen protestierte die Herzogin-Mutter und erwirkte von ihrem Bruder, dem Kaiser Ruprecht, die Achtserklärung gegen den gewaltthätigen Sohn.
Dieser befand sich zufällig wieder in einer Fehde mit den Herren von Heinsberg und von Sayn, Johann von Loen und dem Grafen Gerhard.
Um nun gegen den Kurfürsten von Köln, welcher mit der Achtsvollstreckung beauftragt war, Luft zu gewinnen, schloß Adolf am 9. Juli 1404 einen Waffenstillstand mit denselben, worin es hinsichtlich Siegburgs, der Stadt und Vogtei sowie der Burg heißt, daß sie in die Hand eines guten Mannes gegeben und dieser verpflichtet sein solle, bei etwaigem Wiederausbruche der Feindseligkeiten strengste Neutralität zu beobachten. Der Abt und Konvent hätten ihre Einwilligung dazu zu geben und alles zu vermeiden, was irgendwie den Vertrag hinfällig machen könnte; alsdann sollten ihre Güter und Propsteien, wo sie auch liegen möchten, mit in den Frieden eingeschlossen sein und bein Ausbruche der Fehde geschont und verteidigt werden. Käme eine Aussöhnung der Parteien zustande, so sollte der Abt und die Abtei mitgesühnt und wohlverwahrt sein. Von seinem Vater und seinen Brüdern wolle Adolf nicht eher scheiden und lassen, als bis sie Zustimmung zu den Vereinbarungen gegeben hätten, und wenn sie die Herren von Sayn und Heinsberg wegen der Vogtei Siegburg und des Landes Blankenberg antasten wollten, so würde er das mit Kräften zu fehren und zu wehren helfen.
Der Herzog Wilhelm war unterdessen durch die List Heinrichs von Ahr aus seiner Gefangenschaft entkommen und von den Kölner Bürgern mit Jubel aufgenommen worden. Der Kaiser Ruprecht erkannte ihm die volle Geistesfähigkeit zu, und die beiden jüngeren Söhne stellten sich auf seine Seite. Da erschien Johann von Loen bei ihm, die noch rückständigen 60 000 Gulden Unterstützungsgelder aus den Tagen von Cleverham und späterer Zeit her zu fordern, und Wilhelm konnte nicht umhin, ihm mit Zustimmung seiner Gattin und der beiden jüngeren Söhne „Schloß, Stadt und Vogtei Siegburg” mit allen Nutznießungen auf Lebenszeit zu übertragen.
Hiermit erklärte sich 1406, als durch Vermittelung des Grafen von Cleve die Aussöhnung des Vaters mit Adolf herbeigeführt war, auch dieser einverstanden, er wußte aber seinen Sieg bei Bensberg 1407 so zu benutzen, um ihm 23 500 Gulden von der Pfandsumme abzustreichen. In demselben Jahre verglich Adolf sich auch mit dem Abte von Siegburg und übernahm wie sein Vater die Schirmvogtei.
Der güldene Opferpfennig der Juden
Wilhelms Tage fanden 1408 ihren Abschluß, so gern ihn auch seine Gattin noch am Leben erhalten hätte. Dieser verschrieb Kaiser Ruprecht zur Unterstützung in ihrer Witwenschaft alle aus dem Erzstift Köln, den Ländern Jülich, Geldern, Ravensberg und dem Stifte Osnabrück sowie „namentlich” aus der Stadt Siegburg ihm zufließenden güldenen Opferpfennige der Juden, von denen oben die Rede gewesen ist. Die Hohe des Betrages ist leider nicht angegeben, aber 1438 zahlte die Stadt „von wegen der Juden” 100 Mark 30 Florin und 11 Heller, welche ein kaiserlicher Bote abholte. Als Juden begegnen uns um diese Zeit ein Sohnskind, Seligmann, Nathan, Lievermann und Leyffmann, der von der Stadt für 30 Gulden wöchentlich 3 Mark Zinsen bezog und ebenso von 60 Gulden 6 Mark, wenn die Stadtrechnung nicht täuscht; denn der Satz ist ein bischen hoch und stimmt keineswegs zu den Vorschriften, welche der Abt bei Ausstellung von Geleitsbriefen zu geben pflegte. Hiernach durften die Juden nur 10 Prozent bei Ausleihung von Kapitalien nehmen, aber in Köln war es ja auch zeitweilig von dem Magistrate erlaubt worden, wöchentlich 3 Denare Zinsen von 1 Mark zu erheben, und die Frankfurter Bürger wußten sich glücklich zu schätzen, als Kaiser Wenzel den Zinsfuß der Juden für sie von 43 ½, auf 32 ½ Prozent herabsetzte. Die Juden waren damals noch die einzigen Kapitalisten, weil aus Geld Geld zu ziehen bei den Christen noch nicht als ehrliche Arbeit galt, ja im Schwabenspiegel sogar verboten war.
Erst mit Ende dieses Jahrhunderts ändert sich die Sache, und erscheint auch bei ihnen das Geld als Arbeitskraft neben geistiger und körperlicher Anstrengung. Seitdem treten die Juden mehr in den Hintergrund.
Frühmessenstiftung
Interessant aus dem Jahre 1411 ist die Erneuerung der Frühmessenstiftung, deren Urkunde vom Jahre 1384 durch den Brand der Stadt verloren gegangen war. Als erste Benefizianten figurierten in derselben ein Johann Juvenar und Walram de Meisenbach, beides Siegburger Kinder, welche die Messe am St. Johannisaltare zu lesen hatten; als Beisteuerer zu der Stiftung Schmiede, Bäcker, Schuster, Messerschmiede, Schneider, ein Schreiber und auch ein Kalkbrenner, letzterer vor dem Kölnthore wohnend, obgleich er hier schwerlich sein Handwert betreiben konnte, da es an Steinen fehlte. Die Adeligen, welche in dem Schriftstücke erwähnt werden, zahlten von ihren Höfen, ohne selbst in der Stadt oder vor derselben ihren Aufenthalt zu haben. Näher benannte Örtlichkeiten in und um Siegburg sind folgende: die Valkengasse, die Sackgasse, die Butgasse, Schuhflickergasse (inter cerdones), die up den Coinroide, die Holzgasse, die Molengasse, die Rintgasse, d. h. der Viehweg vom Holzthore nach der Grömmelzportz außerhalb der Stadt, die Köln und Holzgasse „vor den Thoren”, die Judengasse hinter der Burg und der Steinweg oben in der Aulgasse. Hier begegnet uns auch wieder der Mühlenbach mit der Malzmühle, am Tönnesberge der Sandpütz, auf Seidenberge der Hof „zum Höchsten”, in der Stadt der Leder- und Hühnermarkt, das Hospital zum hl. Paulus, eine Kurie, genannt zum Vogelschuysthurm, am Markte das Bürgerhaus oder „domus publica”, und so noch verschiedene andere Benennungen, unter denen die eines gewissen Henno, Sunegotz genannt, einen recht frommen Herren verrät.
Agger- und Siegbrücke
Pelegrins Verhältnis zum Hause Berg gestaltete sich mit der Zeit freundlicher, und die Liebe der Siegburger suchte er auf jede Weise wiederzugewinnen. Auf dem Reichstage zu Konstanz 1414 bewog er Kaiser Sigismund, ihnen wie die Aggerbrücke, so auch den Steg resp. die Brücke über die Sieg im Mülldorfer Gebiete zu überlassen mit der Berechtigung beide unter Umständen aufwärts oder abwärts von dem damaligen Standpunkte zu verlegen und auch von denen, welche bei niedrigem Wasserstande die Fuhrt benutzten, 4 alte Heller von jedem Vieh oder Karren erheben zu dürfen.
Verwendung der Accise
1415 überließ Johann von Loen der Stadt Siegburg, „up dat sy sich debas vesten ind behalden moege, alle alsulge Assyse von alre Kouffmanshauen bynnen der vurss. stat gevallende, at dat gewoenligen gewest is van nu an eiehtzehn jaire”, woraus sich ergiebt, daß die Vögte in der That schon damals nicht mehr auf die 1234 stipulierten Gerichtssporteln beschränkt waren, sondern auch von andern Emolumenten ihren Anteil bezogen, die von Rechts wegen dem Abte zukamen. Man vergleiche aber die Vereinbarungen Heinrichs von Limburg mit dem Abte Gottfried aus dem Jahre 1229.
Das Mühlenthor
Daß Pelegrin vom Drachenfels das Mühlenthor angelegt habe, ist eine Nachricht, deren Zuverlässigkeit sich urkundlich nicht mehr nachweisen läßt. Jedenfalls war die Mahlmühle von Anfang an mit in die Befestigung hineingezogen und dadurch die Stadt nach dieser Seite hin bedeutend erweitert; aber das Terrain blieb einstweilen noch unbebaut und diente den Mönchen als Obst- und Gemüsegarten, im 17. Jahrhundert auch als „Blumengarten” mit Fischweiher und Parkanlagen.
Die alte Stadtmauer lief hinter dem jetzigen Zeughause vorbei. Pelegrin starb 1417 am 14. November, hoch geehrt und tief betrauert, so daß sein Name jetzt noch im Munde des Volkes fortlebt.
Sein Nachfolger Adolf II. von dem Vorste hatte nun die Aufgabe, sich mit den Siegburgern über die Weiterzahlung der Schöffengelder auseinanderzusetzen, und es scheint, als wenn er ihnen die Nutznießung des Tierbungerts dafür abgetreten habe. Sein Familiensitz lag bei Leichlingen an der Wupper. Hervorragende Mönche waren unter ihm Heinrich von Meckenheim, Rutger von Elsfeld, genannt summus prior, und Hermann von Vistinchoven, der schon von Pelegrin vielfach als Geschäftsträger benutzt worden war. Aus Adolfs Regierungszeit ist noch ein Weistum der Freischöffen von Happerschoß vorhanden, aus dem hervorgeht, daß Kaldauen damals nicht mehr ganz zum Burgbanne Siegburg gehörte, sondern schon eine größere Ausdehnung gewonnen hatte.
Interessant ist zugleich, daß obiges Gericht kein eigenes Siegel besaß, sondern dieses von Blankenberg entleihen mußte.
1420 gelangte nach Teschenmachers Annalen die Vogtei Siegburg wieder in die Hände Adolfs von Berg, und als Abt tritt Wilhelm Heinrich Spieß von Büllesheim auf, der seinem Namen durch Energie und Strenge alle Ehre machte. Dem Propste zur Krucht verlieh er wegen seines spärlichen Einkommens einen Weingarten vor dem Thore und andere Grundstücke mit der Bedingung, daß er von den Erträgen derselben auch die ewige Lampe in der Kapelle unterhalten solle, und dem Propste zu St. Cyriak mehrere Güter zu Menzlingen unter dem Vorbehalte, daß er jährlich 2 schwere Florin an das Kloster zahle, widrigenfalls er in dasselbe zurückkehren müsse und seine Stimme im Kapitel verlieren würde. Von der Herstellung des St. Apollinarisschreines unter ihm ist schon früher die Rede gewesen. Am 26. Dezember 1444 überließ der Vicar Hermann von Beyenburg zu Siegburg der Abtei seinen Hof zu Söven und fast gleichzeitig der Konvent zu Engelenthal in Bonn derselben einen Hof im Burgbanne, den ihm der Pastor von Niederpleis einst zwecks einer Memorie geschenkt hatte, und für 6 ½ Kaufmannsgulden jährlichen Zins in Erbpacht.
Der Weg nach Troisdorf führte nahe an dem jetzigen Trieresweiher, damals Dederichsweiher genannt, vorbei und ließ die Karren sehr oft im Sumpfe stecken. Daher beschlossen die Siegburger, die Brücke etwas mehr aufwärts nach dem Ulerath hin zu verlegen und erhielten dazu auch die Genehmigung des Herzogs. Allein die „Junkere und Grave”, woher? wird nicht gesagt, protestierten dagegen, sodaß der Herzog von seinem Rechte Gebrauch machen und gewaltsam das Terrain durch den Amtmann von Blankenberg, namens Brambach, okkupieren lassen mußte. Die Herren Protestler wurden mit dem alten Wege abgefunden, und die Siegburger konnten die Brücke aufschlagen, 1445.
Verkauf der Burg an das Erzstift Köln und Rückgängigkeit des Verkaufs
Da der Herzog in großer Geldverlegenheit war, so verpfändete er die Burg, das Vogtamt und die Vogtei Troisdorf-Wolsdorf gegen 1095 ½ oberländische Gulden an Gavinen von Swanenberg, und da seine Ehe mit Sophia von Sachsen kinderlos zu bleiben schien, so verkaufte er 1450 sogar die Länder Blankenberg, Ravensberg und Berg nebst den Städten Sinzig und Remagen sowie „der burg an der stat Syburg” an das Erzstift Köln, vorbehaltlich der ferneren Kinderlosigkeit seiner Gattin, und trat das Blankenbergische sogleich ab. Ruprecht von Köln indes hatte keine Lust, das verhängnisvolle Geschenk für 104 000 Goldgulden beizubehalten, und glücklicherweise trat auch der Vorbehalt in Kraft, indem der Herzog noch durch mehrere Kinder erfreut wurde. Die Siegburger gratulierten ihm zu denselben durch Übersendung einer Anzahl „Potten-Geschenke”.
Die ersten Zunftbriefe
Das Städtchen hatte sich in den letzten Jahren zusehends emporgearbeitet, und die Geschäftsleute vertrieben ihre Waren schon weit in dem Sieg- und Aggerthale hinauf. Da ereignete es sich denn auch wohl mal, daß die Betreffenden in fremder Herren Ländern abgefaßt und gefangen gesetzt wurden, sodaß die Stadt viel Geld und Mühe aufwenden mußte, dieselben wieder loszukaufen. Das Zunftwesen fing an, sich fester zu gestalten, und die Gewandmacher, Lohgerber und Weinschröter hatten schon ihre strengen Vorschriften. Aber auch die Krämer und Schenkwirte bedurften der Kontrolle, da sie die Accise herauszuschlagen suchten, und die Weinfälschung in voller Blüte stand. Man nannte diese eine Pulverei, wie überhaupt alles, was man jetzt mit dem Namen Panscherei zu bezeichnen pflegt. Als der Abt 1461 die Acciseerhebung der Stadt auf neue 25 Jahre überließ, bedang er sich für die Abtei den Ausschank ihres eigenen Wachstums in dem Brauhofe, dem Kauerzinnen und dem Leopard sowie auf ihrer Immunität vom Aarenhofe bis zu der Klosterpforte aus, obgleich es die Interessen der Bürger selbstredend schädigte. Diese besuchten dehalb weniger die genannten Häuser, und die Mieter hatten einen schweren Stand. Der Brauhof lag in der Holzgasse, der Leopard an der Ecke des neuen Weges links, und der Kauerzinnen in dem jetzigen Griesgäßchen, damals „Kauertzgasse” genannt, von dem Kawertschen Ricardo, welcher sich 1276 dort niedergelassen hatte, um in Gewürzen und auch in Geldgeschäften zu machen. Er war ein Italiener.
Das Schöffenessen
Das Festhalten an dem Alten war für die Mönche von größter Bedeutung, aber für diejenigen, welche darunter zu leiden hatten, keineswegs angenehm. Nun schien es 3 Herren, die zum Schöffenamte erkoren waren, etwas viel verlangt, daß sie beim Antritte ihrer Stellung das althergebrachte Schöffenessen noch geben sollten. Sie protestierten mit aller Entschiedenheit dagegen, aber der Abt erkannte darin eine Auflehnung gegen die bestehenden Verhältnisse und entsetzte sie deshalb alle 3 ihres Postens.
Es waren Johann von Markelsbach, Johann von Wahlfeld und Heinrich von Ostendorp. 1451 verzichtete Johann von Drachenfels mit Göddert, Herrn zu Oilbrück und Heinrich von Drachenfels, Gebrüder Söhne, auf ihr Anrecht an dem Siegburger Stadtgraben, und überließen denselben auf Martini Abend der Stadt gegen eine Abgabe von jährlich 8 Mark an die Abtei.
Daß in der Klause ein St. Annen-Altar existierte, beweist uns die Stiftung einer Erbmesse, welche auf jeden Saterdag an ihm gelesen werden sollte, und daß auch das Katharinenhospital mit einem Kapellchen versehen war, die Stiftung einer ähnlichen Erbmesse durch Jakob von Lutzerade, welcher in dem Institute seine Heilung gefunden hatte. Die Stadt zahlte damals schon jährlich 4 Mark an einen Schulmeister, und auf dem Berge trieb man die Wissenschaften noch mit solchem Eifer, daß ein Mönch namens Albert es 1455 wagen konnte, eine Kaiserchronik zu schreiben, wozu ihm Heinrich von Herford vielleicht mancherlei Stoff geliefert hat.
Die Frommen Siegburgs vereinigten sich im letzten Regierungsjahre des Abtes zu einer Bruderschaft, die eine glückliche Sterbestunde ins Auge faßte und zu ihren Mitgliedern nicht nur Männer und Frauen, sondern auch Jünglinge und Jungfrauen zählte, das war die „broderschaft sent Joists ind der reinen Junfferen sent Lucienind de is angehauen van den leuendigen yrstmaills in den jairen unses heren duysent veirhundert ind do man schriff Ein ind seestig”.
In diesem Jahre starb, wie gesagt, Abt Wilhelm Spieß von Büllesheim und ward nach dem „recrologium sigbergense” durch Rabodo de Windern ersetzt, ohne daß in den Akten etwas von ihm zu finden ist.
Ausübung des Münzrechtes der Abtei
Aber es war damals die „guede Ziet”, von der uns ein Papierschnitzel im Kirchenarchive erzählt, wo die Lebensmittelpreise so niedrig standen, daß man „zo Coelle uff dem gemeinen mark eyn malder roggen fur XIV albus, eyn malder haferen fur VIII albus, eyn malder weiss”, d. i. Weizen, „fur III marc, eyn malder gerste fur VIII alb, eynen tonnen herings fur III gulden, zween fette schwein fur V gulden, eyn roeckgen von XXX loet fur I heller und eyn semelgen des Weissbroet auch fur I heller” kaufte. Der Albus oder Weißpfennig galt ungefähr 6 Heller; der Raderalbus hatte seinen Namen von einem auf seiner Rückseite ein Kreuz umgebenden Ringe. Der deutsche Gulden war eine dem Florenus nachgebildete Goldmünze im Werte von etwa 6 Mark heute. Der Silbergulden kommt erst im 17. Jahrhundert auf und galt ungefähr 18 Groschen a 12 Pfennige. Sogenannte Hohlpfennige waren von sehr dünnem Silberblech geschlagen und nur einseitig geprägt, daher auf der anderen Seite hohl.
Von Siegburger Münzen ist bis um diese Zeit nichts zu entdecken gewesen, aber in der Stadtrechnung vom Jahre 1476 liest man: „Item unserem hern dem abt ind dem moentzmeister up dem Rosenkrantz eyn gelaich geschenk, cost I marc VIII sch.”, und noch einmal aus demselben Jahre: „Item do de moensmeistere by unsem hern dem abt aissen, cost uns VI sch VIIL st. (-Stüber)“. Dieser Abt war Wilhelm III. von Lülsdorf, ein regierungsfähiger und hochstrebender Herr, der dem Reiche und dem Herrn von Berg vielleicht einmal zeigen wollte, daß die Abtei auch das Münzrecht besitze und dieses unter Umständen auch auszuüben imstande sei. In der That finden sich in Grotes Münzstudien noch zwei Hohlpfennige und ein Raderalbus abgebildet, die jener Zeit angehören und den Beweis dafür liefern, daß es nicht bei dem bloßen Vorhaben der Herren geblieben ist, sondern dieses auch ins Werk umgesetzt wurde.
Die Einnahmen der Stadt Siegburg beliefen sich 1468 an Steuern, Zöllen, Zunftsporteln u. dgl. auf 181 Gulden 1104 Mark, gegen 186 Gulden und 901 Mark im Jahre 1431. Das Geschoß allein wies eine Mehreinnahme von 185 Mark auf, woraus man auf einen Zuwachs der Bevölkerung, oder aber auf erhöhte Umlagen schließen kann. Umgekehrt zeigte die Einnahme achtzehn Jahre später einen bedeutenden Rückschritt, da nur 148 Gulden und 848 Mark verzeichnet sind. Der Grund davon ist nicht klar ersichtlich, aber wahrscheinlich hängt er mit den allgemeinen Zeitverhältnissen zusammen, von denen uns die Geschichtschreiber kein freundliches Bild zu entwerfen vermögen.
Vorladungen vor die Feme
Überall herrschte Unsicherheit im Leben und Verkehre, und das Verbrechertum nahm eine Gestalt an, gegen die sich der ehrliche Mann mit nichten zu schützen suchte. In Westfalen hatte man dem Umsichgreifen der Verwilderung dadurch vorzubeugen getrachtet, daß man die Freigrafen- oder Femgerichte in sogenannte heimliche Gerichte umwandelte und jeden Räuber, Mörder, Dieb, Ehebrecher, Abtrünnigen vom Glauben, Schänder von Kirchen und Kirchhöfen etc. ohne weiteres an dem ersten besten Pfahle aufknüpfte, sobald er von den „Wissenden” auf frischer That ertappt oder von sieben unverdächtigen Zeugen seiner Schandthat überführt war.
(Die Feme hatte ihre ganze Furchtbarkeit durch das Geheimnis, womit sich die Bediensteten derselben zu umgeben wußten, und daß Nimand in der Gesellschaft ahnen konnte, ob er mit einem Freunde oder Geheimpolizisten, wie wir sagen würden, zusammensaß. Im 15. Jahrhundert bestand der über ganz Deutschland ausgebreitete Schöffenbund aus mehr als 100 000 Mitgliedern. Sie erkannten sich unter einander an geheimen Zeichen und Losungen.)
Dieses leistete anfangs sehr gute Dienste, und die Folge davon war, daß man die „Fronboten” auch in anderer Herrn Länder aussandte und die Übelthäter durch „Steckbriefe” mit 7 Siegeln vor den Richterstuhl auf „roter Erde” zu laden wagte. Allein es scheint, als wenn mit der Verfolgung derselben das Verbrechertum nur zugenommen habe, und daß selbst diejenigen nicht frei von Schuld und Fehle blieben, die mit der Ausführung derselben betraut wurden. In Siegburg begegnet uns der merkwürdige Fall, daß 1478 sogar der Bürgermeister vor den freien Stuhl „up der Podenbeke an der heydmulen” geladen wurde, um sich, weiß Gott, wegen welches Vergehens vor der Feme zu verantworten. Die ganze Stadt geriet in die größte Aufregung, und der Abt bot alles auf, seine Unschuld zu beweisen. Dieses scheint ihm denn auch gelungen zu sein, und Sterzinbach konnte ein Danklied anstimmen, daß man sich mit 100 Mark Gerichtskosten von der Stadt abfinden ließ.
Ein zweiter ebenso geheimnißvoller Fall wird uns aus dem Jahre 1492 berichtet, wo ein Frederic „myt deym styffenbein syn naber up dem Driesch myt eyme brewe vur den freyen stoel zo Velbert ind zo Fredeborg” laden ließ, weil er in Siegburg, wie er meinte, sein Recht nicht gefunden habe. Der Abt war empört über dieses Vorgehen und protestierte bei dem Freigrafen Johann zu Velbert so wie auch bei dem Herrn zu Fredeburg mit dem bekannten Burgrecht, demgemäß kein Siegburger Einwohner vor ein auswärtiges Gericht gestellt werden konnte. Allein dieses half nichts, und durch eine zweimalige Reise des Bürgermeisters Franken erreichte man nur soviel, daß der Freigraf von Fredeburg seinen Sohn mit einem Schreiben nach Siegburg sandte, um hier die Sache wohlwollend zu untersuchen. Der flüchtige Styffenbein mußte deshalb erscheinen, und seiner Frau, die man seit Wochen, „umb dat sy myt worden dreuwede”, ins Gefängnis gesperrt hatte, gelang es, den schwer beleidigten Gatten zur Nachgiebigkeit zu stimmen und so die Klage aus der Welt zu schaffen. Die Stadt hatte wieder die Kosten tragen, und diese beliefen sich „buyssen deyme, wat unse her der abt darumb verdaen”, auf 239 Mark und 1 Schilling. Solcher Sachen mußten mehrere vorkommen, dann begreift sich die Unlust von Fremden, sich in Siegburg niederzulassen, und umgekehrt der Abzug von solchen, die nicht leichtfertig ihr Leben böswilligen Nachbaren in die Hände spielen wollten. Das Denuneciantentum blühte hier wie überall, und wohl keiner konnte seine Hände ganz in Unschuld waschen.
Das Recht des Antastes in der Vogtei und Stadt Siegburg
Wie weit es mit der Roheit im Volke gekommen war, zeigt uns ein anderer Vorfall, der sich auf Gereonstag 1482 in der Burg zugetragen hat. Dort wohnte ein Castellan namens Dame, der zur Gewinnung des Lebensunterhaltes häufig Tagelöhnerdienste versehen mußte und dann erst recht spät oft nach Hause kam. Seine Frau erwartete ihn an jenem Tage mit Ungeduld, und als er in die Thüre trat, schlug sie ihn dermaßen mit „eyme stoyl uff dat Schlayffheubt”, daß er besinnungslos zu Boden sank und alsbald seinen Geist aufgab. Nun war Holland in Not, und alles Schreie und Rütteln an ihm vermochte den Unglücklichen nicht wieder ins Leben zurückzubringen. Da niemand von dem Hergange etwas gesehen hatte, so kam das unselige Weib auf den Einfall, die Leiche „von der Brücke herab in den Burgweiher” zu werfen, als wenn dort ihr Mann seinen Tod gefunden habe. Die herbeigerufenen Nachbaren glaubten das selbstredend und gaben sich Mühe, denselben aus dem Wasser hervorzuholen.
Allein an eine Wiederbelebung war nicht mehr zu denken, und so beschloß man denn, den Körper an Ort und Stelle liegen zu lassen, bis der Untervogt ihn besichtigt und das Weitere veranlaßt haben würde. Bertram von Nesselrode kam aber selbst nicht, sondern sandte aus Troisdorf seinen Knecht Weise, welcher klug genug war, aus einer Beule am Kopfe auf eine Ermordung des Dame durch einen Schlag zu schließen und sogleich den Verdacht auf das rumoirende Weib zu lenken. Es wurden die Schöffen herbeicitiert und ein peinliches Verhör angestellt, und nun bekannte die Frau, was sie tags vorher angerichtet hatte. Ihr Schicksal war besiegelt.
Da aber stellte sich der Schultheiß von Siegburg ein und verlangte im Namen des Abtes, daß ihm die Gefangene ausgeliefert werde, weil der Mord auf seines Herrn Gebiete vorgefallen sei, und kein anderer die Untersuchung der Sache vorzunehmen habe. Des weigerten sich die vogteilichen Schöffen und wollten erst das Urteil des Erbmarschalls abwarten, welcher darüber befragt werden sollte. So kam es denn zu Unterhandlungen, und auf Dienstag nach Simon und Judas mußten die beiderseitigen Schöffen feststellen, was von Alters her Rechtens und bis dahin auch in Siegburg geübt worden sei. Diese Herrn waren „die festen und strengen Herrn Ludwig von Lülsdorf und Ludwig von Meckenheim, beides Schultheißen und Bürger in der Stadt, sodann die Schöffen Reinhard von Sechtem, Johann von Kaldenbach, Friedrich von Dadenberg und Gerhard von Meckenheim, diese „für sich und ihre Mitschöffen”, ferner Johann Weise, des ehegenannten Untervogts Bertram Knecht, weiter Johann Meisgen, Hermann Zöllner, Peter Fucker und Christian Glöckner, Dinger und Schöffen zu Troisdorf, endlich Heinrich Sägenschneider und Kohennes von Wolsdorf als Schöffen dieses Ortes.” Nach eingehender Beratung mit Nolden von Moisbach und Wilhelm von Alner – jener war Rentmeister von Windeck, – gaben sie folgendes zu Protokoll:
„Wir sprechen alsus fur reicht, dat an uns komen is und wir von unsern Aldern gehoirt hauen: wanne eyn antast geschege, de dem underwyde geburt bynnen Droistorp oder Wolsdorp off bynnen der vadeyen zo Sibergh, den angetasten sal man leuern in de burch, ind hait der dat Iyff verburt, so sol man den uisser der burch leuern in ayn Abts zo Sibergh gefenknissen ind thoiren, den verhoiren sullen eyns Abts scheffen ind veruysen zom doide; da ynne gauen sy zo verstain, dat der antast in der vadeyen buyssen Sibergh eyn vaytz were in bynnen Sibergh ind sigberger banne eyns Abts.
In folge dessen baten die beiden scheffen ind de bygeschickten frunde, dat der vurss. her Wilhelm, Abt ind syn goitshuyss linerlichen vertzien woilde up den vurss. handel, antast ind geschickt, so mit der vurs, vrouwen geschit were, want dat were unwissene geschit, up dat de byden heren Abt int Herzouech zo Gylich ind zo Berge vurss. des neit zo zwyst ind zo zwange quemen, dairup der vurss. Abt Wilhnlm durch bede vurss. dat dair zogelaissen, verzugen ind vergeuen hait, beheltniss vurbas eyme, synen nakomliegen ind goitshuys ind yderman syns reichten.”
Der Galgenberg
Die Mörderin ward zur Stunde in die Hände des Schultheißen und des Boten des Abtes ausgeliefert und zwar „vor” der Burg, um „mitzen quer über den Markt” zum Gefängnisse des letzteren in den Turm abgeführt zu werden, welcher westwärts von der Mühle stand. Hier ward im Beisein des Schultheißen und der Schöffen durch den Scharfrichter noch einmal ein „peinliches Verhör angestellt und die also gepeinigte und schuldig befundene” Frau zum Tode verurteilt. Die Exekution fand 13 Tage später statt, nachdem man dieselbe „ouverlüyt mit der Stat glocken an den Kax up dem mart” gestellt und später auf einem Karren zum Kölnthor hinaus auf den Richtplatz unter den Galgen gebracht hatte.
Hier wurde sie lebendig begraben ind dat alles so gantz ind gar sonder alle stoisse, wedersagen ader wederdoyn. Es war an einem Satertag, d. h. Samstag. Der Richtplatz befand sich auf dem Brückberge der Nähe der Agger, ward aber später mehr nach der Aulgasse zu verlegt, weil ihn die Limitengangsbeschreibung der Feldmark von Siegburg vom Jahre 1565 deutlich als „alten Galgenberg” bezeichnet und 1598 der Limitengang der Troisdorfer ihn als mit einem Kreuz bestanden antrifft, das unter einer Eiche aufgestellt war.
(Limetengang = Grenzbegehung, von limes, Grenze. Sie wurde meist alle drei Jahre ausgeführt und die Grenze durch Aushängung einer Fahne oder eines Strohwisches als Zeichen des Bannes, ursprünglich des Königsbannes, kenntlich gemacht.)
Nebenbei bemerkt war damals der Ulerath schon ein „verfallenes Haus” und der Schornstein von der Agger wasser vor etzlich jaren abgetrieben, d. h. vor 1565.
Die Aggerbrücke führte den Namen „Mahrbrücke” und lag in der Nähe des „Roßborn”. Der Widdauer Hof wird als eine Mühle erwähnt, über deren Rad die Troisdorfer Grenze lief.
Der Seidenberger Hof und das Hofgericht
Von Wichtigkeit für noch bestehende Verhältnisse ist ein Vertrag aus dem Jahre 1474, den der Abt Wilhelm mit den Primissaren Birbach und Hulweck hinsichtlich des Seidenberger Hofes abschloß, den Birbach bei seinem Abgange als Pfarrer von Geistingen der Frühmesse zu Siegburg unter der Bedingung vermacht hatte, daß jährlich in mense Junio für ihn und seine Erben ein feierliches Jahrgezeit mit Gelücht, Virgilien und Commendatien, als sich das versteit, und drei andere Messen abgehalten würden, auf daß ihre Seelen Ruhe und Seligkeit in dem Jenseits fänden. Der Abt überließ dem Hofe verschiedene Ländereien, Busch und Weiher an dem Seidenberge und nahm dafür den Dürrenbroich nebst Wiesen, Wald und Weiher entgegen, so daß das beiderseitige Terrain mehr abgerundet wurde.
Die Besitzer des Seidenberger Hofes waren zugleich Erbhofschöffen in der Klinkenberger Gemarkung und zahlten dem Kloster zu Seligenthal jährlich 1 Mark Erbzins, dem Haupthofe aber 4 Stüber Abgabe. Das Hofgericht fand in der Aulgasse statt, wo man des Sonntags gewöhnlich zur Kirche ging. Den Richter ernannte die Abtissin von Vilich und wählte dazu, wenn keine andere Persönlichkeit dazu geeignet war, den Schultheißen von Siegburg. Es umfaßte alle die hofhörigen Güter betreffenden Streitigkeiten unter den Hofgenossen oder zwischen diesen und dem Eigentümer des Gutes, ferner Zinsversäumnis, schlechte Wirtschaft, Feldfrevel, Investitur sowie Auflassung oder Verpfändung von Hofgütern, Vereidigung der Hofgenossen, Aufnahme neuer Mitglieder, vormundschaftliche Angelegenheiten und dgl. mehr, d. h. Hinsichtlich der Leibeigenen und Grundhörigen, außerdem noch alles, was sich auf ihr persönliches Abhängigkeitsverhältnis zu dem Herrn des Hofes bezog, Verheiratung, Erbrecht, Buteil, Sterbefall, Leibzins, Frondienst, Immobilarveräußerungen, Freilassungen und was sonst noch dahin gehört. Unter Buteil verstand man eine Erbschaftssteuer, die der Grundherr entweder in einem Anteil an dem Mobilarnachlasse oder wenigstens an dem Viehbestande und dem Heergewäte des verstorbenen Mannes resp. der Grade der verstorbenen Frau bezog.
Über Kurmede wird später einmal die Rede sein.
Windecker Vertrag
1478 ging der Abt mit dem Herzog einen Vertrag ein, demgemäß die Windecker Leute, wenn sie nach Siegburg übersiedelten, doch noch für sich, aber nicht für ihre Nachkommen in Windeck schatzpflichtig sein sollten, wenn sie aber jenseits der Agger 5 oder 6 Jahre zu Troisdorf ansässig gewesen wären, diese Steuern nicht mehr zu bezahlen brauchten.
Wolsdorf und Troisdorf
Man sieht aus der Ausnahme, daß das Herrendorf, Truchtesdorf, von jeher wohl in einem anderen Verhältnisse zu der Abtei gestanden hat, als es später die Herrn von Berg anerkennen wollten. Troisdorf bildete mit Wolsdorf ein „patrimonium” von dem Siegberge, und der Vogt war dem Abte und dem Herzoge in gleicher Weise vereidigt. Für seine Dienstleistungen bezog er von letzterem 12 ½ Malter Hafer nebst der Amtskleidung, von den Nachbaren der zwei Hundschaften 53 Hühner.
Am Gerichte hatte er die „kleine Wette” und von allen Brüchtenverhören im Ganzen 10 Goldgulden, seine Schöffen 12 Raderalbus und von der Gemeinde Dienst- und Schatzfreiheit. Die Gerichtsboten bekamen bei der Aufstellung der Steuern 2 Mark Laufgeld, sonst einen Sümber Hafer und ein Huhn, und waren ebenfalls von Schatz und Frondiensten frei. Mußten sie die Schöffen zu Gerichte laden, so erhielten sie einen ganzen Raderalbus, für Pfändungen und dergleichen Handlungen 3 Stüber. Die Zeugen hatte derjenige zu bezahlen und zu köstigen, der sie vorführte, den Gerichtsschreiber der Vogt zu stellen.
Zollstätte zu Bergheim
Es war schon zu lange her, nämlich 1472 „umbtreint (in termino = ungefähr) Agentendag, als man eynen groissen kometen am himmel sach, dat is eyn stern myt eyme sterz ind man sachte wunders, wat dairnae komen sul”, sonst hätte man annehmen können, daß dieses Naturereignis die neue Zollstätte vorbedeutet habe, welche Herzog Wilhelm auf Beschwerde der Kölner Kaufleute von Lülsdorf nach Bergheim an der Sieg verlegte und so die Interessen der Siegburger zu beeinträchtigen schien. Indes zeigte sich der Herzog überaus wohlwollend und befreite nicht nur die Mönche, sondern auch die Bürger von jeder Abgabe an der genannten Stätte, ja er gewährte ihnen sogar, „wat burger erffschaft sy buyssen dem burgbanne von Siberg in unsem lande von Blankenberg volle Schatzfreiheit zo ewigen Dagen”, sofern diese Freiheit bis dahin schon bestanden habe, und wollte es bei allen Rechten, Freiheiten und Privilegien der Abtei, wie es seine Vorfahren gehalten, gnädiglich belassen. Die Mönche und die Unterthanen des Klosters wollte er beschirmen und sie „zo geiner ungewöinlichen schatzung, geschenken, deynst noch ungelde” anhalten und verhoffen, daß dieses auch seine Nachfolger thäten.
Das Wort ewig hätte weglassen sollen, die Zukunft hatte er nicht in seiner Gewalt. Die auf Martini-Abend 1487 verlängerte Accise trug ihm von der Stadt 300 oberländische Gulden und großen Dank ein, dem Kanzler des Landes aber und Herrn Reden, wahrscheinlich einem Rat, je 25 Gulden a 4 Mark, weil diese sich für die Überlassung der Steuer bei dem Herzoge verwandt hatten.
1488 beehrte der Kaiser Friedrich die Abtei mit einem Besuche, und auf dem Bürgerhause ward „ein ganzes Faß Wein” verschenkt. In seiner Begleitung befand sich der Kurfürst von Köln und auch der Herr von Berg, ebenfalls mit großem Gefolge. Da mochten die Bürger die Augen aufthun, wahrscheinlich mehr als 1482 zu Köln, wo sie zum ersten Male einen Elephanten sahen. Wer diesen besehen wollte, mußte anfangs I Albus Trinkgeld geben, darauf 8 Heller und später nur 1 Stüber. Der „aventurre, der dat vur. dier umbvoirte, treckede oueh mit ouer die See in Englant, darnae erdrank he in der See mit dem Elephant.” So die Kölhoff’sche Chronik p. 348. Der Zweck des kaiserlichen Besuches wird in der Stadtrechnung nicht angegeben, aber vemutlich hängt er mit der Reichsunmittelbarkeitserklärung der Abtei zusammen, um die sich der Abt Wilhelm angelegentlichst bemühete. Derselbe starb 1489 am 3. Dezember und wurde abgelöst durch Johann von Nesselrode, dessen Namensvetter uns schon früher begegnet ist. Unter ihm wird zum ersten Male eine „papeyerne mull” in Siegburg genannt, deren Erzeugnissen wir offenbar das Glück verdanken, über die Huldigungsfeierlichkeiten bei dem Regierungsantritte eines Abtes nähere Mitteilungen zu haben.
Formalitäten bei der Huldigungsfeier neuer Äbte
Johann hielt seinen Einzug in die Stadt am 13. Juli 1490, begleitet von dem Dompropste zu Köln, dem Abte von Heisterbach, dem Landdrosten von Nesselrode, dem Herrn von Isenburg und mehreren anderen Rittern und Edlen, deren Namen nicht weiter genannt sind.
Die Bürger hatten sich im Sonntagsanzuge am Kölnthore versammelt, um ihn in Empfang zu nehmen, und 50 von ihnen standen unter Waffen.
Als der Zug herannahte, wurde die Hammey geöffnet und der Abt hereingelassen, das Thor selbst aber geschlossen. Dann richtete der Bürgermeister an ihn folgende Ansprache: „Lieber Herr! Ew. Wohlgeboren sei unserem Herrgott, dem hl. Anno und uns willkommen! Ew. Wohlgeboren ist allhier in der Meinung, uns zu geloben, die Bürger Siegburgs bei ihren Freiheiten, Privilegien, alten Herkommen und Gewohnheiten zu erhalten, dieselben nicht zu erschweren, sondern zu bessern, welches Gelöbnis Ew. Wohlgeboren bei den Gelübden zu Gott im Himmelreich, dem hl. Vater Anno und dem Gotteshause gethan haben,” worauf der Abt deutlich Ja sagte und jedem der Umstehenden die Hand reichte.
Alsbald setzte sich der Zug wieder in Bewegung, und nun gings durch das „Spalier” bildende Publikum den Berg hinan, wohin ihm der Magistrat und die Rottmannschaften folgten. In der Kirche ward „ein Sermon” gehalten, der die Bedeutung des Tages klar legen sollte, und dann begaben sich der Bürgermeister und der Rat in die „alte Kapelle neben dem Chore”, um dem „Schultheißen anstatt des Abtes” den vorschriftsmäßigen Huldigungseid zu leisten.
Dieser lautete: „Diesen Tag alle und fort mehr alle wegen geloben wir freie Bürger zu Siegburg, treu in hold zu sein unserem Abte als unserem Grundherrn, Se. Ehrenwürden Ärgstes zu wehren und sein Bestes zu thun, so wahr uns Gott helfe und die Heiligen.” Die Thorschlüssel, welche dem Abte überreicht waren, wurden nunmehr zurückgegeben, und „von Stunde an die Thore geöffnet, damit jeder frei aus- und eingehen könne,” die Gesellschaft aber egab sich ins Refektorium, wo ein Mahl hergerichtet war, und die Stadt schenkte „dem Abte aus Gunst, und nicht für Recht, ein halbes Fuder Wein.” Dasselbe that der Abt am folgenden Tage bei den Bürgern, so unter Waffen gestanden, und „auch das nicht von Rechtswegen, sondern aus Gunst,” damit nur ja nicht die Freundlichkeit in eine Pflichtmäßigkeit ausartete und später einmal Forderungen gestellt werden könnten, die keine von beiden Parteien zu leisten imstande wäre. Übrigens pflegte man keineswegs mit Liebesbeweisen zu kargen, und die Bürger machten sich eine Ehre daraus, ihre Ergebenheit dem Abte an den Tag zu legen.
So findet sich auf Ostern 1468 z. B. ein Präsent von 4 Mark Kölnisch verzeichnet, auf Allerheiligen ein solches von 6 Mark, auf Annotag eins von 4 Mark und auf Weihnachten wieder eins von 6 Mark. Auf Palmtag 1469 schenkte man ihm einen Lachs für 4 Stüber, wohl auch eine anständige Gabe, obgleich der Preis für die Jetztzeit ein spottbilliger ist.
1574 ging man schon etwas weiter und sandte ihm auf Palmtag 20 Mark und Galentine d. h. einen Kuchen, den man von Köln her bezogen hatte, auf Ostern 17 Mark, zu Neujahr 20 Mark und 2 Scheffenkuchen „kostet 6 Mark 4 Stüber,” 1602 einen „Dubbel-Scheffenkuchen für 5 Gulden u.s.w., u.s.w., auf Fronleichnam 1574 einen Hammel für 3 Mark 4 Stüber, 1605 auf Großfastelabend 2 Viertel feinen und 3 Viertel neuen Weines, facit VII Guld. VII albus. Auf Maitag pflegte man ihm einen Maibaum zu setzen und zum Kühltrunk zwei Viertel des besten Weins aus dem Rathauskeller zu kredenzen, und wenn er Besuch hatte, der sich für Siegburgs Angelegenheiten interessierte, so fehlte es an Einladungen und anderen Beweisen von Zuvorkommenheit, die jenem etwa erwünscht sein konnten. 1568 begegnet uns sogar der Fall, daß man Musik zu der Tafel bestellte, die der Abt mit einem Rate, vermutlich aus Düsseldorf, hielt. Es waren das zwei Wulfrather Künstler, ein Geigenspieler und ein Flötenbläser, die je 3 Mark Belohnung erhielten.
Johann von Nesselrode war ein liebenswürdiger Herr und regierte nahezu 20 Jahre. Er vereinigte in sich die Strenge seines Vorgängers mit der Milde eines Kuno, dessen Andenken noch im Volke fortlebte.
Von seiner Sorge um die Unterthanen giebt uns die Geschichte mit dem Styffenbein Aufschluß, und von seinem Wohlwollen gegen Arme ein ansehnliches Legat, das er zu Gunsten derselben auswarf.
Vikar Hulweck
Die Hauptrolle in Siegburg spielte damals der Vicar Hulweck, von dem oben schon die Rede gewesen ist. Dieser verstand es, die Bürger an sich heran zu ziehen und sie zur Gottesfurcht anzuleiten. Selten waren seine Messen schwach besucht, und seinen Worten folgte man mit größter Aufmerksamkeit. Als er 1492 krank wurde, war sein letzter Gedanke die Erhaltung der Frühmesse, und so vermachte er denn zu derselben nicht nur sein väterliches Vermögen, einen Busch am Kaldauer Wege, einen Garten vor dem Grömmelzthore hinter der Burg und einen zweiten vor dem Kölnthore, sondern er kaufte auch zur Herstellung einen besseren Vicarie die Halle, welche 1408 der alde Christan, später ein Fleischhauer namens Severin besessen hatte, ind de ligt vur dem groissen Kirchhofsysen lanxen dat huys, dat unsem hern dem Abte jairs V mark Erfzing enbrink, also das jetzige Küsterhaus. Unter Kirchhofseisen haben wir uns wohl ein Gitter oder eine Gitterthür zu denken, womit der Kirchhof nach der Mühlengasse zu abgesperrt war. Eine ähnliche Vorrichtung fand sich auch neben dem großen Winter dem Rathause gegenüber, wo der Zugang über Treppenstufen hinwegführte. Hulwecks Beispiele folgten später Dietrich Korf und seine Ehefrau Oda, welche ein Kapital zu der Frühmesse stifteteten, das auf dem sogenannten Rotenbacher Hofe stand und 1499 von dem Ankäufer Albert von Markelsbach mitübernommen wurde. Dieser Hof wird schon 1369 erwähnt, wo er mit dem Schneffelrod, dem Junkersbroich, dem Schmittehof, dem Knollenbroich, dem Leyhof und anderen Höfen der Nachbarschaft in den Mühlenzwang der Mühle zur Mulen verwiesen wurde, wohin auch Wolsdorf und Kaldauen gehörten.
In den letzten Jahren hatte Siegburg viel durch Krankheiten und anderes zu leiden gehabt und 1495 war die Sterblichkeit so groß, daß der „schoilmeister en geyne Kynder zo leren ynhadde”, was ihm eine schmerliche Einbuße brachte denn er mußte von dem Schulgelde mit leben. Aber die Stadt erbarmte sich seiner und schenkte ihm zu dem jährlichen Zuschusse von 4 Mark noch einen neuen Rock, facit II Gulden. Vermutlich hatte in dieser Zeit der eigentliche Kirchhof zur Bestattung der Leichen nicht ausgereicht, so daß man zum St. Pauluskirchhofe seine Zuflucht nehmen mußte und deshalb darauf bedacht war, demselben ein würdigeres Aussehen zu geben. Der obengenannte Jakob von Lutzerade nebst seiner Frau Styna umfriedigten ihn mit einer Mauer, ließen 3 Krucifixe auf demselben aufstellen und fundierten auch für Hospitalskapelle eine freitägliche Singmesse und einen neuen Altar. Die Messen werden wohl die Mönche gelesen haben, da das Institut auf ihrem Terrain lag.
Das Reichskammergericht
In Deutschland regierte damals Maximilian I., ein Sohn Kaiser Friedrichs III. von Österreich, der bei mancherlei Anlagen und Fähigkeiten immer nur „groß im Kleinen und kleinlich im Großen” gewesen war. Das deutsche Reich hatte deshalb unter seiner Regierung sehr gelitten, und Maximilian mußte alles aufbieten, die Verhältnisse desselben wieder in Ordnung zu bringen und namentlich die Grenzen gegen übermütige Feinde sichern. 1495 hob er zu Worms das sogenannte Fehderecht auf und setzte zur Handhabung des ewigen Landfriedens ein Reichskammergericht in, das anfangs zu Frankfurt, dann zu Speier und später noch zu Wetzlar seinen Sitz hatte. Es bestand aus 16 Urteilern unter der Leitung eines Fürsten, Grafen oder Freiherrn als obersten Kammerrichters und sollte den Reichsunmittelbaren als erste, den Reichsmittelbaren als zweite Instanz dienen. Dabei blieben aber die Austrägalgerichte der Fürsten, d. h. Austrage- oder Schiedsgerichte zur Verhütung von Fehden und Schlichtung von Streitigkeiten noch bestehen, und die Städte insbesondere weigerten sich, von ihrer eigenen Gerichtsbarkeit Abstand zu nehmen. Daher dauerten denn trotz der Acht und schweren Geldbußen die Zänkereien fort, und Maximilian vermochte die Ruhe im Reiche ebenso wenig herzustellen, wie er mit seinen äußeren Feinden gut fertig wurde.
Zu diesen gehörten namentlich die Türken, Franzosen und Italiener.
Selbst die Schweizer und Schwaben spotteten seiner Krieger, und diese wollten nicht in das Schwaderloch hinein, obgleich ihr badischer Hauptmann geschworen hatte, er wolle „der Kuhmäuler Land so sengen und brennen, daß Gott auf dem Regenbogen vor Rauch und Flammen mit den Augen blinzeln und seine Füße an sich ziehen solle”. Seine häufige Abwesenheit aus Deutschland zwang ihn, das Reichsregiment in die Hände eines Reichshofsrates zu legen, und dieser hatte eben so viel Ansichten und Willen, als verschiedene Köpfe zu urteilen und zu entscheiden hatten.
Türkensteuer
Übrigens ging seine Thatigkeit und Sorge doch nicht für ganz Deutschland verloren, indem er mancherlei Anordnungen und Befehle erließ welche die sittlichen Zustände desselben aufbessern konnten z. B. Verbote gegen übermäßiges Essen und Trinken, gegen Fluchen und Schwören, als deren Strafe man die bösen Blasen oder die Lustseuche ansah, gegen unsittliche Kleidertracht, „die Kleider sollten hinten und vorne gut decken,” gegen Luxus bei Hochzeiten, gegen das Treiben der Spielleute, Gaukler und Narren, gegen Betrug mit Tüchern und Wein etc. etc., wozu noch 1497 der Befehl kam, die Zigeuner als Spione der Türken zu betrachten und sie ganz und gar aus dem Lande zu verweisen. Die Türken waren die Störenfriede, welche Europa in Angst und Bangen hielten; der Feuereifer der Kreuzfahrer war nirgends mehr zu finden, und die Fürsten hatten keine Lust, ihren Muth für die österreichischen Lande in die Schanzen zu schlagen. Daher verhallte die Türkenglocke, die öffentlichen Gebete verstummten, und nur ungern zahlte man die Steuer, welche zur Besoldung von Heeren ausgeschrieben wurde.
In Siegburg kam der Fall vor, daß Johann zum Kettenpütz sogar beschuldigt wurde, beim Einsammeln der Gelder doppelte Taschen gehabt zu haben, und Jakob zum Bock, der die Behauptung aufstellte, mußte dafür ins Gefängnis wandern. Interessant, wenn auch erst späterer Zeit angehörig, ist das Protokoll, worin ein Franz Knütgen zum Kriege gegen die Türken verurtheilt wurde, nachdem ihm der Tod durch den Strick in Gnaden erlassen war. Er mußte bei 300 Goldgulden Strafe Urfehde schwören und sich verpflichten, 6 Jahre in Ungarn gegen den Erbfeind der Christenheit zu fechten, im anderen Falle werde sein „Haupt in der Scheffenkiste liegen,” und die Verwandten hätten die Strafe zu bezahlen. So geurteilt am 15. Februar 1606. Die Türkensteuer betrug 1608: 109 Richsdaler 55 albus, 1678 im Wintentermine 112 Thaler 48 albus und wurde während 6 Tage an den Häusern eingesammelt.
Daß im 15. Jahrhundert schon Hexen in Siegburg verbrannt wurden, ist nicht zu beweisen, aber es verdient doch bemerkt zu werden, daß der berüchtigte „Hexenhammer” eines Jakob Sprenger und Genossen 1489 in Köln gedruckt wurde und eine Anleitung zur Behandlung der angeblichen Hexen enthielt. Später werden wir ihrer genug finden, und ersparen wir daher die Besprechung des Gegenstandes für die betreffende Zeit.
Preisverhältnisse
Zum Schluß nach eine Andeutung über die Preisverhältnisse, obgleich sie nicht aus Siegburger Rechnungen entnommen sind.
In Schweinfurt galt 1488 eine Gans 8 Pfennige, eine Huhn 3, ein Schock Eier 10-12, ein Pfund Karpfen 6, ein Buch Papier 11-12 ½ Pfennig, ein Paar Knabenschuhe 12 oder einen Groschen, 10 Stockfische 1 Gulden oder 16 Groschen, ein Pfund Pfeffer den dritten Teil, eine Tonne Heringe 6 Gulden, ein Ochs nur 3 ½, Gulden; einen Wagen zu beschlagen kostete 3 Pfund zu a 30 Pfennig u.s.w. Der Tagelohn betrug 6-7 Pfennige, während man früher schon wohl 18 bezahlt hatte.
Es waren also recht billige Zeiten, und die Zünftler mußten wacker arbeiten, um zu existieren. 100 Jahre später zeigen sich andere Verhältnisse, und da war Siegburg in seiner Glanzperiode, die mit Gerhard von Plettenberg ihren Anfang nahm. Abt Johann von Nesselrode starb am 25. Okt. 1507 und ward allgemein betrauert.