X. Siegburgs Blütezeit
Gerhard III. stammte aus einer westfälischen Familie des Sauerlandes, deren Namen schon 1187 genannt wird. Sie teilte sich in mehrere Linien und besaß außer dem Stammschlosse an der Else, einem Nebenflusse der Lenne, noch die Besitzungen von Lennhausen, Schwarzenberg und andere, die hier nicht weiter in Betracht kommen können. 1293 war ein Johann von Plettenberg Marschall von Westfalen, ein rühmlichst thätiger Herr, der die Städte Hallenberg, Osterfeld und Beleke erbaute. Unser Gerhard konnte also die Ahnenprobe bestehen und das Ansehen seines Geschlechtes mit in die Wagschale der Billigkeit legen, wenn abteiliche Interessen eines Nachdruckes bedurften.
Er hielt seinen „Einritt” am Montag nach St. Antoniustag, an welchem er in Köln benedieiert worden war, und hatte zu Begleitern „die Äbte von Deutz und München-Gladbach, drei Verwandte und viele Ritter mit ihren Knechten”, ohne welche die Herren nicht zu paradieren pflegten. Die Bürger empfingen ihn mit großer Aufmerksamkeit und hatten das Kölnthor auf das schönste geschmückt. In der Hammey standen „über 100 Mann im Harnisch” und die übrigen bildeten „Spalier bis zum Markte”. Nach der vorschriftsmäßigen Begrüßung bewegte sich der Zug bis zur „Bergpforte”, wo die Rottmannschaften kehrt machten und die Stadt in ihren Schutz nahmen, „auf daß kein Feuer in ihr ausbrechen thäte”. Der Magistrat aber folgte dem Abte in die Kirche, und hier vollzog sich dann derselbe Hergang, wie er bei Johann von Nesselrode beschrieben worden ist. Den Huldigungseid „staffte der Schultheiß Reinhard von der Lippe, genannt Hoin”, und beim Mahle spendete auch diesmal die Stadt ein halbes Fuder Wein, um dem neuen Herrn ihre Gewogenheit zu beweisen. Dieselbe hat offenbar schon große Fortschritte gemacht, wie sich aus der Anzahl der Bewaffneten annehmen läßt, oder aber der ehemalige Propst von Oberpleis war ein so liebenswürdiger Herr, daß man ihm besondere Ehren erweisen zu müssen geglaubt hatte. Er regalierte die Bürger erst am folgenden Sonntage, damit sie der Arbeit nicht entzogen würden, und seinem Beispiele folgten später alle Äbte, welche ein besonderes Interesse an dem Wohle ihrer Unterthanen nahmen. Das Bergische Land gelangte 1511 in die Hände Johannes III. von Kleve, welcher mit der einzigen Tochter des verstorbenen Herzogs Wilhelm, Maria, vermählt war.
Um Siegburg einmal kennen zu lernen und gleichzeitig „syme gnaden den vorschriftsmäßigen vaytseydt” zu leisten, erschien derselbe 1512 persönlich in der Stadt und nahm in der Burg sein Absteigequartier. Alle Thore waren mit der Bürgerwehr besetzt, und auf dem Rathause wurde ein Gelage angerichtet, zu dem die Stadt ein ganzes Stückfaß Wein schenkte, „gilt I foder un I vas dat foder zo XXXI gulden”. Zur Fütterung seiner Pferde mußte sie „XLIII malder haweren” ankaufen, „dat malder zo X albus”, kurz und gut, das ganze Vergnügen kostete ihr 54 Gulden 2 Mark, den Wein zu „kauffen un zo schroeden II marc” u.s.w. Dafür schenkte ihr aber auch der Herzog die Accise, und der Abt verlängerte seinen Anteil an derselben auf weitere 25 Jahre.
Reichsunmittelbarkeit der Abtei
In Köln traf man um diese Zeit schon Vorbereitungen zu dem Reichstage, welchen Maximilian daselbst abzuhalten gedachte. Derselbe ist für die Siegburger Verhältnisse von der größten Wichtigkeit, einmal, weil der Kaiser von ihm aus die Stadt mit einem Besuche beehrte und die „Loyalität” der Bürger selbst kennen lernte, zweitens, weil darauf die abteilichen Verhältnisse zur Sprache kamen, und wahrscheinlich die Reichsunmittelbarkeit des Klosters zur Anerkennung gelangt ist. Maximilian bewilligte unter dem 27. September 1512 der Abtei mit ihren Unterthanen das exceptionelle Recht, daß sie weder an dem „uestuelischen heimlichen” noch auch vor „unserm Hof- oder Landgerichte” belangt werden könnten, und daß, wenn man sich mit dem Urteile ihres eigenen ordentlichen Gerichtes nicht zufrieden gäbe, ein Recurs nur an das „Kaiserliche Kammergericht” gestattet sein solle. Damit war der Appell nach Düsseldorf, den man schon verschiedene Male versucht hatte, aus der Welt geschafft, und der Abt als nächster Oberrichter in Siegburger Processen hingestellt. Die Rechte und Privilegien der Abtei wurden vom Kaiser noch besonders anerkannt und der allerhöchste Schutz derselben am am 1. October zum Ausdruck gebracht. Die weiteren Verhandlungen des Reichstages können uns weniger interessieren, aber es verdient doch bemerkt zu werden, daß damals die Einteilung des Reiches in 10 Landfriedenskreise vorgenommen wurde, und daß Siegburg mit den Herzogtümern Jülich, Cleve, Berg und der freien Reichsstadt Köln dem westfälischen Kreise zufiel, weshalb es denn auch nun zu den Verwaltungskosten desselben beitragen und außer dem „gemeinen Pfennig”, als Abgabe an das Reichskammergericht, noch eine neue Steuer zu der Reichssteuer hinzunehmen mußte. Die Unzufriedenheit darüber war nur eine momentane, obgleich es keineswegs an Protestlern fehlte; aber wann wäre je eine Steuer auferlegt worden, die allgemeine Zustimmung gefunden hätte?
Restauration der Pfarrkirche
Viel lieber trugen die Frommen zur Restauration der Pfarrkirche bei, um die sich namentlich der Kaplan die Sporen zu verdienen suchte. Das gothische Chor mit seinen Wandmalereien und vielleicht bunten Fenstern stach allzusehr gegen die übrigen Teile des Gotteshauses ab, als daß man nicht auch an deren Ausschmückung hätte denken und diese mit Hülfe der Abtei ausführen sollen. Der Fußboden der Kirche wurde geebnet und mit einem neuen Belag versehen, der Turm in feinen Gesimsen aufgefrischt und das Dach vollständig repariert; das Geläute erhielt eine Ergänzung durch eine dritte Glocke, die sechs Mann aufwanden und zwei Kölner Meister aufhingen, und an den Pfeilern des Mittelschiffes der Kirche wurden 12 Apostelstatuen angebracht, die man in Köln für je 40 Mark hatte anfertigen lassen. Der Tönnes vom Hulschenhove leistete 32 Karren Steine von der „segen” (d. h. dem Mühlengraben) zu a 4 Stüber, und ein Neuwereude holte die Statuen für 6 Mark nach der Stadt. Auch zwei Meßbücher wurden angeschafft im Werte von 23 und 12 Mark und eine Monstranz für 63 Mark. Die neuen Stühle in der Kirche wurden zu a 4 Stüber für den Familiensitz vermietet und ergaben einen Ertrag von 254 Stüber. Die „Jonfferen in der Cluys” besorgten die Wäsche, der Küster die Reinigung der Kirche.
Auf dem Hochaltare standen 6 kupferne und bei besonderen Feierlichkeiten 6 versilberte Leuchter auf je 3 Löwenfüßen. Rechts und links waren Ständer mit Becken angebracht zur Aufnahme von Votivkerzen. 10 zinnerne Pollen dienten zum täglichen Gebrauch, 2 silberne bei festlichen Gelegenheiten. Das Weihrauchsfaß mit 4 Ketten war ganz von Silber.
Über der Communionbank lag ein „Damastseidendoich” und zwei Teppiche zierten die „siddel” (Sessel), auf denen Braut und Bräutigam ihr Platz nahmen, wenn sie sich verehelichen wollten. Ersterer setzte man eine „Perlenkrone” auf, die in der Kirche zu dem Zwecke aufbewahrt wurde.
Der Schulmeister erhielt für seinen Gesang jährlich 5 Mark der Offermann aus der Kirchenkasse 3 Mark. Die Beleuchtung der Kirche erforderte neben den Kerzen jährlich „1 ahm olligs, cost 55 Mark” u.s.w. u.s.w. Man wundert sich vielleicht über die Pracht, womit man den Gottesdienst schon zu halten pflegte; aber dem Höchsten gebührte ja der höchste Glanz, und der Staubgeborene fühlte sich gehoben durch das Opfer der Liebe.
1545 stiftete Kirstchen Klapperbach aus der Mühlengasse und seine Frau Steina „ein erbliches Jahrgezeit zu Ehren unser lieben Frau Betrübnis im Liebfrauenchore mit acht Geistlichen und dazu Vigilien und Commendatien, als sich das versteht”.
Die Unkosten sollten aus ihren Häusern, welche mit 5 Gulden Erbzins belastet waren, gedeckt werden, die Beleuchtung des Altares aber aus den Erträgen eines Baumgartens, welcher vor dem Mühlenthore lag.
Die Geistlichen nahm man offenbar von der Abtei, und eine Menge Quittungen weisen noch die Belohnungen auf, welche ihnen dafür zu teil wurden.
Die Kirche war fertig gestellt, und der Kaplan hatte für seine Mühe, dieweil er uns so gut gedient und die „Kirg geordnet hait, ein Paar soilen” d. h. Sohlen und ein Paar Schuhe bekommen, was er jedenfalls verdient hatte. Aber die Freude über die Errungenschaft sollte noch in anderer Weise zu Tage treten. Man veranstaltete ein großartiges Fest, zu welchem auf Kosten der Kirchenkasse 1 Rind, 3 Kälber, 3 Lämmer und viele Hühner geschlachtet wurden, abgesehen von den Fladen und dem Brode, welche sich aus 2 Malter Weizen und 3 Malter Roggen backen ließen. Die 4 Ohm Wein mußten insbesondere die Stimmung heben, so daß das Zelt, – denn in einem Saale würde man wohl nicht Raum genug gehabt haben, – von Hoch- und anderen Freudenbezeugungen wiederhallte. Pastor Tillmann präsidierte, und der Kaplan war der Hauptredner. Er hatte noch einen Wunsch, den er im Interesse der Gemeinde nicht verschweigen zu dürfen glaubte.
Das Geläute stimmte noch nicht, aber Harmonie müsse sein, so meinte er, deshalb schlug er die Beschaffung von noch zwei neuen Glocken vor, und alles stimmte in seinen Vorschlag ein. Eine Büchse zum Einsammeln von Beiträgen ward herumgereicht, und das Ergebnis war 98 Gulden und 2 Albus. Meister Johann von Overath wurde mit der Herstellung der Glocken beauftragt, und dieser lieferte sie 1516 zu sehr billigem Preise. Nun klang es wundervoll nach allen Richtungen hin, hin bis zum Stallberge, zur Aulgasse und nach Wolsdorf, sei es daß man mit der 70 Centner schweren Glocke den Morgengruß entbot, oder daß man mit allen Glocken die Feste einbaierte, oder auch dem Toten die letzte Klage nachsandte, welche die Freunde an seinem Grabe versammeln sollte. Anders wimmerte die Armensünder- und die Feuerglocke, anders tönte das Frühmessen- und das Beicht-Glöckchen. Genau konnte man an dem Klange und der Zahl der Schläge unterscheiden, ob ein Mann oder eine Frau, ob ein Kind oder ein Erwachsener das Zeitliche gesegnet hatte. Wurde das Nachtmahl zu einem Kranken gebracht, dann gab man zuvor ein Zeichen mit der Glocke, und die Schälle des Küsters rief die Bürger vor die Thür, dem allerhöchsten Gute ihre Ehrfurcht zu bezeugen. Die Sitte besteht noch in Siegburg, aber nicht jeder mag ihr mehr folgen. Der Geist der Neuzeit ist ein anderer als der des Mittelalters, und wer diesen nicht besitzt, wird vergeblich zu dem aufgefordert, was damals sich von selbst verstand.
Bevölkerungsziffer der Stadt
Die Bevölkerungsziffer der Stadt belief sich 1486 auf 240 zu Haus und Hof Gesessene, die nicht miteingerechnet, welche in der Feldmark zerstreut wohnten. Hundert Jahre später finden wir ihrer schon 399, und in dem Geschäftszettul desselben Jahres gar 422, die selbständig arbeiteten. Nehmen wir nun auf die Familie rund 6 Köpfe, so ergiebt sich 1486 die Zahl von 1440 Bürgern und 1586 etwa zwei Drittel mehr. Sie wurden meistens mit ihren Vornamen gerufen, zur Unterscheidung aber in Schriftstücken nach ihren Wohnungen, Geschäften, Herkommen und zufälligen Eigenschaften benannt. Der eine hieß Johann Daniels von seinem Vater Daniel, der andere Jakob Bock, weil er im Hause zum Bock wohnte, ein anderer Peter Radermacher oder Tönnes Schmied, weil er Stellmacher oder Grobschmied war, ein vierter Lohmar, Müllekoven, Markelsbach u.s.w., weil er von einer dieser Ortschaften herstammte. Selbst Karl der Dicke und der grüne Hans erscheinen auf der Bildfläche, und der lange Christoffel mußte schwer dafür büßen, daß er beim Spiel den Kopf zu hoch gereckt hatte, um in die Karten des anderen zu schauen, denn man pflegte nicht niedrig einzusetzen, und jeder Betrug war streng verpönt.
Namen der Häuser an den Hauptstraßen
Versuchen wir nun einmal, die Namen der Häuser kennen zu lernen, welche die Hauptstraßen von Siegburg bekränzten. Wir beginnen mit der Bergstraße, welche vom Markte zu der Abtei hinaufführte. Da stand rechts an der Ecke zur Mühlengasse das Haus zum Aaren oder der Aarenhof, ein ehemals adliches Besitzthum, das später in bürgerliche Hände übergegangen war; neben ihm, nach der Kirche zu, das Haus zum Weinreb und das Kelterhaus, also wohl eine Weinhandlung; darauf folgte die Pastorat, der große und der kleine Hirsch, das Haus zum Spiegel, zum Ochsen und zum Krebs mit einer Scheune; an der „alten Pforte” der Hof zum Trutt, welcher ein eigenes Hofrecht besaß, das Haus zum Kettenpütz, die Zange, der kleine Stern, der große und der kleine Helm; gegenüber an der Mahlgasse, das Orthaus und rechts die Arche; weiter der Hammer, das Haus zu den (Viddelen) Fidelen; oberhalb des späteren Herrengartens das Haus zur Kette und zur Eiche; auf der anderen Seite der Kaplaneigasse, jetzt Zeughausstraße, die Mahrkatze (Mahr ein Gespenst), das große und kleine Mentz (Mainz), der Oberpleiser Hof, das Haus zu den h. 3 Königen nebst dem Greif; am Ledermarkt das Küsterhaus und das Haus zum grünen Walde, auch Gröning genannt, woher die Bezeichnung: „grüne Ecke” kommt; seitwärts von ihm nach dem Rathause zu klein und groß Nidegg (Niedecken), die Fleischhalle und der Unzenort; am Hühnermarkte der Salbenstrauch, der große und der kleine Rab, das Haus zur Krone, das zur Rose, eins, genannt zum Jerusalem, ein zweites im Rom und der Altzenort (Ort = Ecke); am Kirchhofseisen der große und der kleine Winter, in der Kawersinen- oder Kauerzgasse das abteiliche Haus zum Kauerzinnen; neben dem Bürger- oder Rathause das rote Haus und der Starkenberg. Das Bürgerhaus kehrte den Giebel nach dem „Hasen” zu und sprang weit in den Markt vor. An der Schultheißengasse standen anschließend groß und klein Windeck, am unteren Teile des Marktplatzes das Haus zum Bären, jetzt eine Apotheke, neben ihm in der Kölnstraße der goldene Löwe, der große und kleine Papagei und das Thorwächterhaus; gegenüber das Haus zum Engel, das Katharinenhospital mit Kapelle, klein und groß Weiler, das Haus zur Glocke, zum Hamburg, zum Hasen, klein Eisen, der Isermart, groß und klein Krewel oder Kreuwel; rechts von der Horngasse das Haus zum schwarzen Horn, sodann der Krahnen, ein vielbesuchtes Wirtshaus; an der anderen Seite der Thumb- oder Domgasse das Haus zum Thumb, der große und kleine Overrath, zwischen ihnen das Haus zum Engelstern, weiter der kleine und der güldene Stern; durch die Sackgasse getrennt das Haus zur Thlia, ferner der Ackerbach, die Rose, die Rübe, der Löwenstein und das kleine Weidenist; jenseits der Eckgasse der kleine und große Leopard, über dem neuen Weg hinaus in der Holzgasse links das Bräuhaus, der große und kleine Kelterbaum, das Haus zum Wilden, der große Sommer, der Gänskopf, der Morenkopf, zum Tillenburg, zür Möwe und der Bock (jetzt Fröhlich), an der Schruppelsgasse das Haus zur Schere, sodann zwei Meisenbach, zum Geistingen, zum Rosmarienbaum, zur Trappe und das Pförtnerhaus; an der anderen Seite in der Richtung nach dem Markte zu das Haus zum Tannenbaum, zum roten Löwen, die Präsenzmeistererei, zum kleinen Feldchen, das Weidfeld, zum kleinen Bock, zum Kaldauen, der Judenbart, das Huhn, zur weißen Lilie, das Schlichthaus, groß Weidenist, zum Stallberg, zum kleinen Spiegel, zur kleinen Linde, zum Wolf und zur Ecken neben dem Thalhof; am oberen Markte: der Reichenstein, eine Besitzung der Herren von Sayn, Witgenstein und Homburg, Münklar und Menzberg, welche es 1598 an eine Elisabeth von Hillesheim verkauften, das Haus zum Riesen, der Vulkan und das Haus zum Fuchs neben der Bergstraße.
Man sieht aus der Anzahl der Häuser, daß noch manche Lücken in den Reihen vorhanden waren, und daß es noch keineswegs an Hofräumen fehlte, die bis an die Straßen schossen. Diese waren mit Steinschlag bedeckt und zeigten auch noch wohl Düngerstätten vor den Häusern, sehr häufig daneben. Denn jeder Bürger hielt noch sein Vieh und ließ Hühner und Schweine frei herum laufen. 1567 begegnet uns eine Klage Johanns Knütgen gegen den Bürgermeister zum Weidenist, worin derselbe zur Anzeige bringt, daß jener „mit seiner Mistung den gemeinen Weg in der Eckgasse also versenkt habe, daß das Wasser daselbst stehen bleibe, und niemand wohl daher kommen könne”. Der Verklagte gab zur Erwiderung, daß unter dem Mist ein „reiner Steinweg” liege, und er also den Weg nicht versenken könne. „Weilen und ob wol die Sew den Mist in den Weg geworfen, so erhoffe er dennoch, sowohl daher kohmen als auch fahren zu können, und niemand werde durch denselben behindert.” Damit gab die Polizei sich zufrieden, verlangte aber, daß er eine Anschüttung von „Grint” vornähme, wenn etwa Löcher auf der Straße sein sollten, damit das Wasser abfließen könne. Die Sebastiansgasse zeigt bekanntlich noch heute eine Einsenkung, weil ehemals dort der Feuerteich existierte, wie oben schon bemerkt worden ist. 1808 war das Terrain noch so sumpfig, daß dort „Frösche und Unken quakten” und der Wegebaumeister wiederholt auf Beseitigung des Übelstandes drang. Es habe früher ein Kanal hinter dem Stern her bestanden, der das Wasser neben der Klause in den Spülgraben geleitet habe, dieser müsse wieder hergestellt oder aber ein Loch in die Stadtmauer gebrochen werden, um den nötigen Abfluß zu schaffen. Mit letzterem erklärte sich der Magistrat einverstanden, aber das fehlende Geld war nicht zu beschaffen, und so blieb es denn noch jahrelang beim Alten.
Der Tierbungert
Unter Abt Gerhard macht wieder einmal der Tierbungert von sich reden, weil er vertragsmäßig den Schöffen zur Benutzung zustehen sollte, aber in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts an einen Johann von Reide als Nichtschöffen verpachtet worden war und nun von neuem ausgethan werden sollte. Das Meistgebot that der Sohn des Pächters, um den Vorteil nicht zu verlieren, aber ein Schöffe spiele den Mitconcurrenten, und das Ende vom Liede war, daß der Abt sich zu Gunsten der Schöffen erklärte und wegen des größeren Ertrages des Grundstücks nun auch die städtischen Schöffengelder erhöhete, so daß man statt 12 nun 14 Mark an die Person zahlen mußte. Indes ist die Sache nicht ganz klar, und die Reducierung des Betrages in späterer Zeit läßt vielleicht auf eine Art Strafe für das vertragswidrige Verhalten der Stadt schließen. 1518 stellte dieselbe den Zaun um den Tierbungert wieder her, reinigte auf Johannistag den Mühlengraben, damals noch „Seg” genannt, und ließ die Brücke über denselben „lappen” und „stuppen”, so daß also an eine steinerne noch nicht zu denken ist. Sie lag an dem Wege, der zum Hauhof führte und jüngst Alleestraße getauft worden ist. An ihm lag gegenüber der jetzt Freiherr von Loe’schen Besitzung die kalte Herberge, während an der andern Seite sich der Hulwecksche Garten hinzog, der umptreint 1492 in den Besitz der Kirche gelangt war.
Reformatorische Bestrebungen im Erzstift Köln etc
Gerhards Nachfolger wurde Johann von Fürstenberg, ein Sohn Wennemars von Vorstenberg zur Waterlappe und der Karde von Galen zu Herten. Er hatte 13 Geschwister, unter ihnen 3 Brüder, welche in Livland das Deutsch-Ordensgewand trugen, und war selbst einer der jüngsten. Die Waterlappe liegt zwischen Neheim und Werl an der Haar im Kirchspiel Bremen, das Stammschloß aber lag unterhalb Neheim an der Lenne und ward 1345 von den Grafen von der Mark und von Arnsberg zerstört. Die Familie ist rühmlichst bekannt, und Johanns Vater beteiligte sich an der Soester Fehde zu Gunsten des Erzbischofs Dietrich von Köln. Johann gelangte in demselben Jahre zur Regierung, als Luther seine 95 Thesen an der Schloßkirche zu Wittenberg anschlug und dadurch die Veranlassung zur Reformation wurde, 1517. Dessen Auftreten kümmerte aber die Siegburger Herren wenig, und noch weniger war Johann von Fürstenberg darnach angethan, sich in den nur mönchischen Streit, wie man glaubte, einzulassen. 1521 erschien er mit den Großen des Reiches auf dem bekannten Reichstage zu Worms und erhielt von Karl V. sämmtliche Rechte und Privilegien der Abtei bestätigt; dann beobachtete er die Fortschritte der Bewegung, aber duldete keine Neuerungen, weder auf der Abtei noch in der Stadt.
Dechant in der Christianität Siegburg war damals der Pastor des Ortes, und 1525 fand eine allgemeine Kapitelsitzung statt, zu der sich auch der Pastor von Hachinbusch, Alexander von Bitzdorf, eingefunden hatte. Die Verhandlungen drehten sich wahrscheinlich um höchst wichtige Angelegenheiten, sei es daß man die Bauernunruhen ins Auge faßte, welche auch der Kirche bedenklich zu werden anfingen, sei es, daß man zu der Aufforderung des Herzogs von Berg Stellung nahm, welcher die Geistlichen seiner Länder aufgefordert hatte, von der Kanzel herab gegen Luther und seine Schriften zu predigen und so dem Umsichgreifen der „ketzerischen Lehren” vorzubeugen. Die Mehrzahl der Teilnehmer mußte in der Stadt zurückbleiben, und da begegnete es denn dem genannten Herrn, „binnen nachts in Pitters huise under den hallen von dem stoilin zo dem Rynstein uis in die straiss up dat heupt zu fallen”, so daß er nicht wieder aufstand und des Morgens tot aufgefunden wurde. Das Gericht vermutete einen Schlaganfall und ließ von einer weiteren Untersuchung der Sache ab, weil er noch alles Geld, 14 Gulden in Papier eingewickelt, bei sich hatte, und also von einem Raubmorde keine Rede sein konnte.
Mit Spannung blickte man in Siegburg auf die Wirrnisse zu Köln, wo die Gährung in den niederen Volksschichten mit jedem Tage zunahm.
Fast allenthalben wurde das Gesinde aufständisch, und vielfach hörte in die Rädelsführer sagen: „Heute bist Du Herr, morgen will ich es sein, heute gehört Dir das Vermögen, morgen will ich es ausnutzen”.
Der Communismus der Wiedertäufer im Thüringischen und die Forderungen der Bauern in Süddeutschland fanden Anklang bei dem Pöbel der Großstadt, und selbst die Zünfte ließen sich dazu herbei, ihr Mißvergnügen an den bestehenden Verhältnissen an den Tag zu legen und den Magistrat zur Abstellung derselben aufzufordern. Jedem Bürger, der in einer dienstlichen Abhängigkeit von einem auswärtigen Herrn stehe, müsse der Eintritt in den Rat verwehrt werden. Die Zünfte sollten einen größeren Einfluß auf die Verwaltung der städtischen Finanzen gewinnen, und „der großen Gesellschaft” das Recht, Handel zu treiben genommen werden. An Sonn- und Feiertagen müßten alle Wirthshäuser geschlossen sein; der Beguinenconvente seien zu viele in der Stadt, ein Teil derselben müsse auf den Aussterbeetat gesetzt und eine Anzahl der Convente verkauft werden; die Pfarrer hätten sich mit einem fixen Einkommen zu begnügen und die Sacramente unentgeltlich zu spenden; für die Taufe unehelicher Kinder sei keine höhere Taxe anzusetzen als bei den ehelich erzeugten (nämlich 3 Schillinge) keinem Klostergeistlichen dürfe die Verwaltung einer Pfarre übertragen werden; die geschlossene Zeit sei auf die Wochen von Aschermittwoch bis auf Ostern zu beschränken; die Geistlichen sollten keine liegenden Gründe erwerben resp. erben und keine Testamente mehr aufnehmen dürfen; die Pfarrgenossen müßten das Recht haben, sich solche Pfarrer zu wählen, welche das Wort Gottes recht auszulegen verständen; die Kirchenstühle seien nicht weiter zu verpachten und dergleichen mehr, was die Unzufriedenheit zu beseitigen wünschte. Der Verkehr Siegburgs mit der Kölner Nachbarstadt brachte das alles zu den Ohren, und in den Wirthschaften und zu Hause wurde recht eifrig darüber debattiert. Indeß herrschte doch noch zuviel Botmäßigkeit unter dem Volke, als daß man seine Zustimmung zu derartigen Forderungen hätte geben können, und wer etwa weiter ging und auch die Glaubenssätze berührte, der fand erst vollends keine Zustimmung, so lange der Kaiser auf seinem Standpunkte beharrte, und auch der Herzog sich ablehnend gegen alles Neue zu verhalten schien.
Auf dem erzbischöflichen Stuhle saß damals Hermann von Wied, ein nicht sonderlich begabter Herr, aber fest gewillt, der Bewegung der Geister Rechnung zu tragen und abstellbare Mißstände aus der Kirche zu entfernen. Die Unwissenheit des Volkes in kirchlichen Dingen war wirklich sehr groß, aber nicht minder auch die der Seelsorger und Diener am Worte Gottes. Hermann selbst klagt, daß sie „von den Artikeln unseres Heils, vom christlichen Glauben, von den zehn Geboten, vom Vaterunser, von der Einsetzung der hochwürdigen Sakramente und von anderen nothwendigen Punkten unserer Religion keine wahren Kenntnisse besäßen, viel weniger imstande wären, andere darin zu unterweisen”, „ihr Leben sei nicht unsträflich, und das Cäremoniel in der Kirche mit Zuthaten überladen, die die Andacht der Gläubigen mehr stören als wirklich vermehren könnten.”
Der Reichstag zu Speier 1529 hatte das Wormser Edikt schlechthin bestätigt und jede Neuerung in Kirchen- oder Religionssachen bis zur Entscheidung eines allgemeinen Concils vertagt, und der Reichstag zu Augsburg 1530 ebenso mit dem Abschiede geendigt, daß alle Neuerungen aufgehoben und unbedingte Rückkehr zu der alten Kirche geboten sein solle.
Hiergegen lehnten sich natürlich die Anhänger der Reformation auf, und auch der Erzbischof meinte, „daß der Religion und christlicher Reformation halber auf Reichstage oder des Papstes concilia zu warten ein gar vergeblich Ding sei”. Er berief ein Provinzialconcil nach Köln, wozu die Bischöfe von Lüttich, Utrecht, Münster, Osnabrück und Minden, sowie die Prälaten der Diöcese und viele hervorragende Gelehrte nebst Grafen und Rittern des Erzstiftes herbeigezogen wurden, auch Johann von Fürstenberg war zugegen, und Groppers Entwurf zu den Verhandlungen ward eingehend geprüft und größtentheils gut geheißen. Gleich zu Anfang der Sitzung gab der Erzbischof die Erklärung ab, daß nichts beschlossen werden solle, was den Rechten des Papstes irgendwie zu nahe treten könne; es liege ihm fern, kirchliche Neuerungen einzuführen und solche kirchliche Einrichtungen zu beseitigen, welche in der katholischen Überlieferung begründet seien. Die Publikation der Beschlüsse nebst einer Erklärung dazu erfolgte 1538, nachdem bereits zwei Jahre vorher der Befehl ergangen war, die Befolgung derselben in Angriff zu nehmen und die Reformen in der ganzen Diöcese einzuführen. Da nun das allgemeine Concil noch immer auf sich warten ließ, so kam es dem Erzbischofe ganz recht, als auch der Reichstag zu Regensburg 1541 den geistlichen Prälaten auftrug, bis zur erhofften Eröffnung desselben schon und Reformen in ihren Gebieten einzuleiten, „welche zu guter und heilsamer Administration der Kirche zweckdienlich und jedenfalls nicht schädlich wären.”
Dieses erhöhte den Mut der Abtrünnigen, und allenthalben tauchten Männer auf, die hier der Lehre Luthers und der Augsburger Confession, dort der Lehre Zwinglis und des Picarden Calvin, anderswo der Wiedertäuferei das Wort redeten, welche mit dem Propheten in Münster noch keineswegs erloschen, sondern in Holland und Umgegend in stiller Übung war. Der Herzog von Berg ließ sie in seinem Lande unangefochten predigen, weil er durch seinen Schwager Johann Friedrich von Sachsen in das Fahrwasser hineingezogen und mit den Zielen derselben vertraut gemacht wurde. Er trat aber selbst nicht zu ihrer Lehre über, sondern beobachtete eine weise Zurückhaltung, die nur in Äußerlichkeiten und weniger dogmatischen Sachen die alten Schranken durchbrach und deshalb nicht herausfordernd für seine Unterthanen wirken konnte. In Siegburg ereignete sich 1542 der Fall, daß ein Unbekannter eines Sonntags Nachmittag in die Kirche hineinrief, man solle doch die Vesper zu Deutsch singen, damit das Volk verstehen könne, was man dem Herrn zum Lobe aufzusagen habe. Das war den guten Zünftlern zu viel, und ehe er sichs versah, hatte er eine Ohrfeige bezogen, die ihn schnell wieder zur Thüre hinausbrachte.
In Köln gestalteten sich die Dinge unterdessen Besorgnis erregend, indem der Erzbischof außer Gropper auch noch andere Freunde zu Worte kommen ließ, die ihm den Rat erteilten, aus Straßburg den Professor Bucer herbeizurufen, damit er ihm in seinen Bestrebungen zur Seite stände. Dieser war ein ehemaliger Dominikanermönch, in theologischen und philologischen Wissenschaften gut bewandert, aber schon früh in das Lager der Neuerer übergetreten, um auch seinerseits zu ihren Bestrebungen beizutragen. Sein Auftreten auf der Kanzel erregte großen Sturm unter den Zuhörern, und der Kölner Rat sprach sich im Sinne der Universität und des Domkapitels dahin aus, daß es so bleiben möge, wie es vor vielen Jahren gewesen sei, und „bis diejenigen eine Änderung vornähmen, denen es zukomme und gezieme, eine solche durchzuführen”. Das war fortan die Parole in der Stadt, und der Erzbischof sah sich genötigt, Herrn Bucer aus seiner Umgebung wieder zu entlassen. In einer Morgensprache 1545 verbot der Rat allen Buchführern und Bücherverkäufern, irgend welche Schriften gegen die alte Religion feil zu haben und zu verkaufen, und wo man sie finden würde, sollten sie ihnen abgenommen und die Händler bestraft werden. Ja der Rector der Universität ließ am 5. Juli sogar bekannt machen, daß niemand mehr an der Universität immatriculiert werden solle, der nicht eidlich bekenne, daß er der katholischen Kirche und dem Papste gehorsam sei, und der nicht das Versprechen abgäbe, im katholischen Glauben verharren und alle von der Universität in Religionssachen gefaßten Beschlüsse anerkennen zu wollen. Der Erzbischof wurde wegen seines antikirchlichen Verhaltens in Rom denuncirt und am 16. April 1546 durch Paul IV. mit der großen Excommunication belegt, infolge dessen er vom Amte suspendiert und die Unterthanen vom Eide der Treue und des Gehorsams gegen ihn entbunden wurden. Ein Appell an das zusammengetretene Concil in Trient schien erfolglos zu sein. Daher verzichtete er 1547 öffentlich auf sein Bistum und zog sich in seine Heimat Wied zurück, von wo er nur zuweilen noch das Schloß Buschhofen besuchte.
Damit endigte die im Fluß begriffene Reformation zu Köln, und Hermanns Nachfolger suchte das wieder auszumerzen, was sich als unkatholisch in die Kirche eingeschlichen hatte.
Das Zunftwesen in Siegburg
Daß in Siegburg die Verhältnisse so bestehen blieben, wie sie von Alters her gewesen waren und auch in Zukunft bleiben sollten, verdankte die Stadt namentlich den Zunftsatzungen, welche vom Abte diktiert und im Geiste der Religion und treuer Brüderlichkeit gehalten waren.
Denn die Zünfte sollten keine bloßen Vereinigungen zum Zweck der Arbeitsleistung und Arbeitsteilung bei gleichmäßigen Gewinnen sein, sondern ebenso sehr Bruderschaften zur Ehre Gottes und zur Besserung des Lebens, ohne welche die Arbeit nicht gedeihen und der Segen des Himmels nicht auf ihr ruhen könne. „Darum thuen sich die Bunde und die Bruderschaften”, so heißt es in der Schrift: „Ein cristlich ermanung, in der Arbeit zusammen, daß ir ganz Leben in eristlicher Zucht und Lib geordnet sy und die Arbeit selber gewyhet werde. Denn wenn wir arbeiten alle nach Gottes Gebot, so arbeiten wir nit allein um des Gewinstes willen, denn das ist kein Segen und bringt Schaden der Seele; der Mensch soll arbeiten um der rechten Ehre Gottes willen, der es gebotten hat, und um den Segen des Fleißes zu haben, der in der Seele liegt, auch umb zu haben, was uns und den unseren zum Leben not thut, und auch wohl, was zu cristlicher Freude gereicht, nit minder aber auch, um den Armen und Kranken mitteilen zu können von den Früchten der Arbeit. Darum sind die Bünde und Einnungen der Handwerksgenossen gut, wie sie danach trachten sollen.”
Aus dieser Auffassung der Arbeit als eines frommen Werkes, als einer notwendigen Begleiterin des Gebets und als Grundlage eines geregelten Lebens erwuchs jene innige Verbindung der Religion mit der Werkstatt, welche einfältig fromme Künstler seinerzeit dadurch versinnbildeten, daß sie die Heiligen mit dem einen oder andern Werkzeuge ihres Handwerkes, oder bei der Arbeit selbst darstellten, aus dieser Verbindung der Arbeit mit der Religion und Kirche erhielt jede Zunft den Charakter einer religiösen Körperschaft, die das Zeitliche besorgt, um das Ewige zu ernten.
Unstreitig ist jedem Kreise freier Männer das Recht zugestanden gewesen, sich zum Betriebe dieses oder jenes Geschäftes nach selbstverfaßten Statuten ohne Schädigung dritter zusammenzuthun und zu vereinigen, und bedurften Innungen als solche daher auch nicht der Genehmigung der Obrigkeit; aber die Zunft ist etwas ganz anderes, sie basiert ihrer Entstehung und Bedeutung nach gerade auf dem organischen Zusammenhange mit der Obrigkeit, indem ihr diese gewisse Rechte zuerkennt und sie die Verfolgung derselben unter selbstgewählten Obrigkeiten mit Beaufsichtigung von höchster Stelle ausnutzen läßt, ja garantiert. Darum stand auch die Zunft in den Augen der Handwerker viel höher als die Innung, und diese konnte schlecht mit ihr concurrieren.
Die Obrigkeit ordnete und regelte nach den eigentümlichen Verhältnissen einer Stadt die gesamte Erzeugung, Verteilung und den Verbrauch der Güter, gleich einem guten Familienvater, der jedem Kinde seine Arbeit und den Genuß des Verdienten zuweist, ohne daß er das andere dadurch schädigt oder übervorteilt. Sie hielt innerhalb der Grenzen ihres Bezirkes alle notwendigen Sachen für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Arbeit etc. in Bereitschaft und sorgte dafür, daß jedes Gewerbe, soweit es eben möglich war, in der Stadt Vertreter fand. Die Arbeit sollte sich mit Gottts Segen lohnen wie die Bestellung des Ackers für den Landmann und ihm einen regelmäßigen und sicheren Gewinn abwerfen, gewissermaßen sein bleibendes Eigentum sein. Darum mußte jede unberechtigte Concurrenz ausgeschlossen und die Gleichberechtigung bei aller Verschiedenheit in der Ausnutzung persönlicher Fähigkeiten zum Grundsatz erhoben werden. Die Güte der Waren allein regelte den Absatz, aber nicht den Preis im allgemeinen; dieser wurde festgesetzt, und das Material von der Obrigkeit einer Kontrolle unterzogen, so daß durchschnittlich gleich gute Ware in den Handel kam. Der Käufer erhielt ebenso ein Recht auf redliche Behandlung, wie der Verkäufer ein Recht auf ehrlichen Gewinn, beides deckte sich in schönster Weise.
In Siegburg existierten die Zünfte schon seit langer Zeit, aber unter Johann von Fürstenberg und seinen nächsten Nachfolgern treten sie ganz besonders hervor. Wir finden schon eine Wollenweber- resp. Gewandmacher-Zunft unter dem Schutze und zu Ehren des h. Benignus, eine Rot- und Weißgerber-Zunft zu Ehren unserer lieben Frau Betrübnis, eine Schlosser- und Schmiede-Zunft, zu der auch die Achsen- und Büchsenmacher, Messerschmiede, Schwertfeger und Kannengießer, Kesselschläger, Sporer und dergleichen gehörten, zur Ehre Gottes und des h. Bischofs Elogius, eine Schröder- und Faßbänder-Zunft unter dem Schutze des h. Apostels Mathias (Sie unternahmen jährlich am Montag vor Pfingsten eine Wallfahrt nach Trier „zum h. Veit, dem weltberühmten Deutschen Apostel Mathias.”), eine Schreiner-, Zimmerleute-, Anstreicher-, Glaswerkerzunft zu Ehren des h. Rochus. Die Schuster und Schohlepper hatten sich mit den Sattlern zur Verehrung des h. Krispinus zusammengethan, die Schneider unter dem Schutze des h. Antonius, die Bäcker zu Ehren des h. Anno, der Gottesmutter Maria und aller lieben himmlischen Heiligen; ja selbst die Fleischer und die Aulgasser Ullner werden ihren Heiligen gehabt haben, um ihre blutige bezw. erdige Arbeit ihm zu weihen, ohne daß der Patron in den noch vorhandenen Statuten genannt ist (Ullner = Töpfer, vielleicht verehrten die Ullner die h. Barbara.). Die Anschließung der Gewerbetreibenden an eine Zunft wurde ein Zwang, der trotz der angestrebten bürgerlichen Freiheit oft arge Fesseln auferlegte, die individuelle Entwickelung hinderte und das Kapital nicht zur rechten Geltung kommen ließ. Indes die Ansichten des Mittelalters waren nicht die der Neuzeit, und die abgestreifte Leibeigenschaft hing noch zu fest an den Schößen der Bürger, als daß sie eines gewissen Zwanges in ihren freieren Bewegungen hätten entbehren können. Jede Zeit hat ihr Eigenthümliches, und wer sich in dieses hineinzufinden weiß, findet sich darin wohl.
Nicht alles Alte ist schlecht, wie das Gute nicht immer neu ist.
Es ist oben schon bemerkt worden, daß ein religiöser Hauch durch die mittelalterlichen Zünfte gegangen sei, welcher die Genossen sowohl zur Gottesfurcht angehalten als auch zu gegenseitiger Hülfeleistung und Unterstützung in der Not angewiesen habe. Ein Opferkasten bot den Brüderschaftsmitgliedern Gelegenheit, jederzeit ein Scherflein von dem ihrigen hineinzuwerfen oder es den Armenprovisoren zur Verwendung zu übergeben, ja das nicht allein, bestimmte Zünfte mußten sogar eine vorgeschriebene Taxe entrichten, was ihnen im Versäumnisfalle nachträgliche Bezahlung und noch dazu eine Beldbuße eintrug.
(Die Bäcker zahlten in späterer Zeit jährlich 3, die Wollenweber 2, die Schreinermeister 1 Gulden. Dem Lohgerberhandwerk war es auferlegt worden, jahrlich ein Malter Korn an die Hausarmen zu entrichten, was unter Umständen einen sehr ansehnlichen Betrag ausmachte.)
Diese Abgaben flossen beide in die Kirchhofsspende, aus der an den Sonntagen die „Hausarmen Christi” gespeist wurden, während die Zunftkasse dazu da war, die Mitglieder selbst mit Wohlthaten zu versehen und ihnen im Bedürfnisfalle Almosen beziehungsweise Vorschüsse zu verabfolgen. Dieselbe ergänzte sich aus den festgesetzten Zunftsporteln, freiwilligen Beiträgen und etwaigen Strafgeldern, wenn jemand die Zunftgesetze leichtsinnig übertreten hatte, und wer sie benutzen wollte, brauchte nur seine Würdigkeit nachzuweisen, um bei den Amtsvorstehern willkommene Erhörung zu finden. 1621 ereignete sich der Fall, daß „Gevatter Ort Joans” zum Scheffenamte erkoren wurde und folglich auch das herkömmliche Antrittsessen geben mußte. Da er nun in keinen guten Verhältnissen steckte und deshalb sauere Miene zu dem Geschäfte machte, so „stuerte jetter Meister drey Dhaler” zu der Mahlzeit bei und freuete sich der Ehre sein es Standesgenossen.
Die werkthätige Liebe gebot aber auch persönliche Dienstleistungen, so oft jemand erkrankt oder durch Abwesenheit verhindert war, seine Obliegenheiten zu erfüllen; dann sollte jeder Meister für den andern eintreten und dessen Stellvertretung übernehmen, ja der jüngste Meister hatte sogar die Pflicht dazu, wenn er von Amtswegen dazu aufgefordert wurde, ohne daß er sich für seine Mühewaltung bezahlt machen durfte.
Daß den Witwen und Waisen besondere Fürsorge entgegengebracht wurde, versteht sich nach dem oben Gesagten wohl von selbst.
Die Ullnersfrau durfte noch ein Jahr nach dem Tode ihres Mannes die Öfen anzünden und die unfertige Ware desselben an das Feuer bringen, wofern sie Witwe blieb und die Regeln des Anstandes nicht verletzte.
Die Lohgerberswitwe erhielt „von Amtswegen” das Handwerk halb, sobald sie einen Meister wiederheiratete, der das Geschäft gelernt hatte, die andere Hälfte blieb den Kindern. Bei den Schuhmachern und Schneidern konnte auch die älteste Tochter damit belehnt werden, wenn sie die Pflege der Hinterbliebenen zu übernehmen versprach und sich zunftmäßig verehelichte, sonst mußte die Witwe einen Werkführer halten und sich auf diese Weise das Brot zu verdienen suchen.
Um die Arbeit zu teilen und dadurch den Zunftgenossen das Einkommen zu sichern, waren hier Vorschriften über die Masse der Produktion und ihren auswärtigen Vertrieb, dort über die Verwendung von Rohstoffen und die einzuhaltende Zeit, anderswo über die Herstellungskosten respektive den Gesamtwert der Waren, endlich auch über die Lohnverhältnisse der Arbeiter und die Zahl der Lehrlinge gegeben und jedes Übergreifen in die Geschäftssphäre eines andern sowie das Abwendigmachen von Kunden beziehungsweise Dienstpersonal auf das strengste untersagt.
Kein Ullner z. B. durfte im Jahre mehr als höchstens 16 Öfen Kannen backen, 9 für seine eigene Person und 6 auf den Kopf eines Werkmanns. War dieser erst Lehrling und in der Arbeit unerfahren, im zweiten Jahre 1, im dritten Jahre 2, im vierten Jahre 4 und im fünften und sechsten Jahre 6, aber niemals mehr als die vorgeschriebene Zahl. Befand sich noch unfertige Ware auf Lager, so konnte diese zwar in den Ofen gesetzt und gar gebacken werden, durfte aber vor Aschermittwoch kommenden Jahres, wo die Arbeit wieder begann, nicht ausgehoben werden. Die Letztere dauerte von da bis Martini, die übrige Zeit war Pause. Was den Vertrieb der Ware angeht, so sollte kein Meister selbst hausieren gehen, sondern dieses den „Kölner” Händlern überlassen, welche den Verkauf derselben bis ins Ausland übermittelten.
Der Preis der Ware richtete sich nach den Teuerungsverhältnissen und diese nach den Zeitumständen, welche im voraus nicht zu bestimmen waren.
Im 16. Jahrhundert kosteten 100 Biertöpfe durchschnittlich 5 Mark, bleiche nur 20 Weißpfennige, schönes Rundwerk und weiße Krüge 8 Mark, 100 Nürnberger Töpfe 16 Albus, 100 Stechtöpfe 13 Albus, bleiche Weintöpfe 19, „kleine” Krügelchen 8 Albus, schöne Becher 10, bleiche Schalen 7, schöne Schalen 10, Herrenschalen 20 Weißpfennige; 100 Schnellen 8 Mark, Sassenwerk 16 Mark, Ratskannen 27 Raderalbus, Noelger 13 Weißpfennige, Milchdüppen 3 Albus 4 Heller, Kochdüppen 8 Mark, Memmelger 16 Albus, alles pro 100 Stück, im Einzelverkauf natürlich mehr, obgleich auch hier gewisse Grenzen gezogen waren, die selbst die Großhändler nicht überschreiten durften. Mieten d. h. Lohnwerke, die meistens nur auf ausdrückliche Bestellung gemacht wurden und auf den Tischen der Fürsten und sonstiger Großen zu prangen pflegten, standen außer jeder Preisbestimmung und erforderten oft sehr viel Arbeit und künstlerische Behandlung.
Die Lohgerber hatten die Vorschrift, vor Sanct Johannis Baptisten Tag kein Leder „zu schneiden, zu verkaufen noch zu verhandeln”, es sei denn „aufrichtig Kaufmannsgut, gar und nit rohe”, „daruff dann die Meister, so dartzu gesetzt seyend, fleissig aufssehens haben sollen”, und wer es je dennoch thäte und dabei betroffen würde, der der sollte dem Abte und dem Handwerk in eine Strafe von je 10 Radermark verfallen sein und dieselbe Strafe auch noch der Bruderschaft entrichten, weil er sich gegen die Gebote Gottes verfehlt hatte. Für das Bereiten des Leders durfte man sich von einem Auswärtigen nur 18, beziehungsweise 12 Raderalbus zahlen lassen, jenachdem das Fell von einem Ochsen oder von einer Kuh herrührte, von einem Einheimischen für ein Kuh- oder Fersenfell 9, für ein Kalbsfell 2 Raderalbus, aber auch nicht weniger; „Hartfell umb lohn jemantz zu lohen” oder „mitt behilf und behendigkeit durchzugelden oder sunst einig hantierung zu thun”, war bei Strafe von 30 Goldgulden an den Abt und 10 an das Handwerk verboten, es sei denn, daß es Felle von der Abtei oder vom Vieh der Bürger wären, die diese zu eigenen Zwecken gebrauchen wollten. Im Interesse der Pelzer war es untersagt, daß die Rotgerber auch Weißgerberei trieben oder wie es in dem Zunftbriefe heißt: „niemandt soll auch felle mit hairen bereiten oder plücken, er sy denn des Keurschners oder Wysgerbers Handwerks”.
Da nun an den Jahrmarktstagen auch fremdes Leder auf den Markt kam, so verordnete Bottfried von Eyll, „dass kein inwendig noch ausswendiger, es sei Schomecher, Scholepper oder sunst andere in dieser unser Stadt und Hoheit Siegberg, es sei auf den finsteren oder sunst, kein frembt noch einheimiseh geloit Leder feill haben noch verkauffen solle, ausserhalb auff den dreien freien Jairmarktstagen, so allhie in unser Stadt Siegberg gehalten werden, Jedoch mit dem ferner underscheidt, Was unsere ingesessene Bürgere des Schomecher Handwerks binnen iren Heusern verschneiden und selbst verarbeiden wurden, dass solches denselben frei stehen und unbenommen sein solle. Da aber sunst jemandt, wilcher das Handwerk allhie niet gelernt noch gewonnen, hergegen handeln oder thun wurde, der soll uns und unsern Nachkomen als einem Abt und Herrn zu Siegberg, so duck und mannichmall das geschege, in eine Pfen von zehen goltgulden verfallen sein, dergleichen dem Ambocht mit einem Radergulden. Und da sach were, dass derselbig über alsolche empfangene straiff nochmals niet nachlassen, sondern nach wie vor Leder feill zu haben und zu verkauffen wilmütiger weiss gelusten wurdt, als dann geben wir Erlaubnis, dass die Meister von dem Loeambt ubermitz beide Gerichtsbotten alsolch Leder nehmen, hinder unsen Stadtschreiber tragen und daselbst behalten sollen biss zu ankumbst unsers Schotissen, und dass alsolcher ubermut abgeschafft und der Frevler in maissen vorschrieben gestraft wird”.
1770 lautete der Paragraph anders: „4to statuiren wir, so heißt es, daß Niemand, sowohl Inwendiger als auswendiger, der kein ordentlicher Zunftmeister dahier ist, Leder feyl haben noch verkaufen solle, (ausgenommen was ein Schuster selbst verschneidet und verarbeitet) und zwar unter schwerer poen von 20 Goldgulden an uns oder unsere Nachfolger, dann an das Amt 4 Pfund Wachs und 5 Goldgulden, und dieses so oft und vielmal, als jemand hierwider handeln würde; falls aber jemand ohnangesehen dieser Straf dennoch frevelhaft Leder feyl zu haben fortführe, so erlauben wir, daß die Zunftmeister durch die Gerichtsboten allsolches Leder für sich wegnehmen können und sollen, jedoch den vierten Teil den Armen geben”.
1593 beschlossen die Amtsmeister, daß jeder, welcher Lohe stoßen oder gebrauchen wolle, dieses sofort den Zunftvorstehern anzuzeigen habe, und wenn er gestoßene Lohe in Säcken bekäme, dieselbe nicht eher von dem Karren abladen und hinlegen dürfe, bis jene sie besehen und auf ihre Güte und vorhandene Menge geprüft hätten.
Die Gewandmacher hatten noch viel strengere Vorschriften, da bei der Herstellung ihrer Fabrikate Handgriffe nötig waren, die sie selbst nicht allein besorgen konnten, sondern verschiedenen Fachleuten überlassen mußten. Der Zunftbrief Johanns von Fürstenberg enthält darüber also (1547. Copie von 1808, aber amtlich, die Orthographie ist verderbt.):
„Item en sullen die Gewandtmacher kein doich werffen noch webenn, es enthalt zom mynsten zwey und viertzig streng, der stranck sechs und dryssig endt; so manch strenck da nye were, so manch straiff den Siegelmeisterenn, und wann man eynen kamp funde, die mey enthielte dan fierzig und zwein streng, den soll man an stundt verbrennen.
Item en sullen kein Doichscherer noch niemandt anderss nach dato diss brieffs gewandt sneiden, ehr werde dann durch die Siegelmeistere zugelaissen, und die Siegelmeistere sullen auch die niet annemen sonder fürwissens und willenn dies gantzen ambochts auff eine peen von sechs Goltgulden uns und unseren Nachkohmen und dem Ambocht drey Goltgulden.
Item en sull gein Gewandtmacher Doich von dem Gezauwenn thun, die Siegelmeistern haben es irsten besehen. – Item auch en sull gein Gewantmacher Doich machen, das gekampt is mit den leinen kemmen, und die schrodelinck niet weiteres gebrauchen dann zu forderdoich.
Item en sull gein gewandtmacher noch nymandt In Siegbergh kein Doich verkauffen, das ausswendig gemacht ist vur Siegberghs Doich, es were denn durch die Siegelmeister erkennt, das es dem Siegbergschen Doich verglicht oder besser geacht wurde.
Item en saullen auch die Doichscherer kein Doich gelden, das sey fort verkauffen willen, noch gheimen underkauff treiben noch machen im eigenen Hauss oder anders wo. – Item auch en sull gein auswendiger Doich feyll bringen In kein Haus dann allein In dem Bürgerhaus oder davor; wo eyner darüber erfunden würdt, der soll einem Erwürdigen Herrn erfallen seyn und dem Ambocht. – Item die kemmischen, spinnerschen und nopperchen sullen die Ambochts Meister halten nach laude des Kuirbuchs.
Item auch en sull nymandt geyn Doich gelden noch verkauffenn, er sey ausswendig oder Inwendiger unser Stat bürger, es werde denn gestrichen mit dem Reiff des geschworenen streichers, und were sach, dass die vurss. streicher erfunden wurden, das er das Doich myssstreicht, soll er denn Schaden auffrichten dem Jenen, dem das Doich ist, nach erkenntnuss der Siegelmeister.
Item auch wer sache, dass die Walker eyn Doich misswalckt, das soll er dem Jenigen, des das Doich ist, entrichten und wibdersthurenn. – Item der Walker sull ghein Dioch vonn den Ramen nemen noch verbrauchen, die Siegelmeister seyend yrst dabey gewest und haben’s besehen und gebleit nach dem Werde.
Item die Feruer sullen keyn Doich feruen mit der Herselsmaissweide, und wilcher feruer eyn Doich myssferuedt, das sull er richtenn und widdersturen, dem das Doich is”.
Ein späterer Zusatz verbietet auch Tuch ohne Litsch zu machen, außer sogenanntes Dorftuch, und setzt 8 Mark Strafe darauf, wer mit Enkelsbloimen oder sunst untauglich blau färbe.”
Die Herselsmaßweide entzieht sich leider unserer Kenntnis; die Enkelsbloimen werden wohl Enziane gewesen sein, deren Wurzeln ein fettes Öl, Harz, Gummi und Schleimzucker enthalten. Zum Gelbfärben gebrauchte man Wau, zum Rotfärben Krapp und zum Schwarzfärben jedenfalls Galläpfeltinetur in Verbindung mit Eisensalzen.
Eine der ältesten Zünfte ist auch die Weinschröderzunft, weil Siegburgs Weinhandel von jeher berühmt war. Die Mitglieder sollten „schraiden einem Ingesessenen Bürger jeden Aam vür acht Heller und den Uiswendigen vür einen Wispenninek, und ferneres nit davon uffboiren noch niemals hocher beschweren in geinerlei Wise”.
„Und so einer von Innen affliwich oider unvermoigen würdt, oder sunst einigen pfall hätt und unbequaim were, sullen Bürgermeister dis Ortz Moige und Macht habenn, (ihn) an und afzusetzen”.
Die Schreiner sind erst später zu Ehren gelangt, weil sie kein Warenlager aufzuweisen hatten und nur auf Bestellung arbeiteten; aber sie konfiszierten jedem das Handwerkszeug, der sich unerlaubter Weise mit ihrer Arbeit zu schaffen machte und so das Handwerk zu schädigen wagte, Schlösser und Fenstergehänge durften sie nur im Namen eines Schlossers anschlagen, wenn dieser verhindert war und ausdrücklichen Auftrag dazu gegeben hatte, in jedem anderen Falle nicht. Die Schlosser sollten den Hufschmieden keinen Abbruch thun und keine Mistgabeln, Karste und Kuhketten anfertigen, während ihnen Anker, Traillen, Klinken, Thorren und Gehänge zu verfertigen gestattet war.
Die Metzger hatten die Vorschrift, „kein Fleisch zu verkaufen oder feil zu haben, das sie nicht selbst oder ihr Gesinde abgethan und getötet hätten, wofern das doch geschähe, eine Strafe von 2 Mark”. Ferner sollte auch kein Fleichhauer einig Fleisch anders geben oder verkaufen, als wie es von den Werkmeistern oder sonst dazu verordneten Personen festgesetzt sei. Kur 3 Mark. „Dergleichen sollen die Fleischheuer kein Fleisch, so abgedahn oder gemetzelt ist, sonder Gewicht verkauffen, und als Mannigmalen solchs gescheen, zahlen Kühr ein Mark”. „Die Fleischheuer sollen auch jedermann Fleisch abhauen, der es begert oder bezahlen will, bei Kühr ein Mark”. Item „sollen sie niemand Schenkel, Strossen oder Kelen an ander gut Fleisch hangen, Kühr ein Mark. Endlich „soll auch kein Fleischheuer Fleisch hauen und verkauffen, das artzig is, sondern da sulches befunden würdt, soll es genommen werden und derjenig, welcher dasselbig gehabt, darzo die Kühr geben mit vunf Mark”.
Der Bäckerzunftbrief ist von Johann von Fürstenberg ausgestellt und später vom Abt von Westrem zeitgemäß revidiert worden. Derselbe untersagt „jedem Bürger und Eingesessenen” Roggen- oder Weißbrot zum Verkauf zu backen, er sei denn ein Meister und habe dem Handwerk und dem Abte die vorgeschriebenen Jura entrichtet. Der Bäcker habe in teuren wie in guten Zeiten sich mit den nötigen Früchten und Mehl zu versehen, damit kein Mangel in der Stadt entstände, dafür aber auch jedem Auswärtigen die Einfuhr zu verbieten und mit Fleiß darauf zu achten, daß nicht heimlicher Weise Gebackwerk eingeschmuggelt werde.
Seine eigenen Waren müßten von „reinem und reifen Korn” bereitet, gut verarbeitet und „gar gebacken” sein, „stets das volle Gewicht haben und zu dem Preise verkauft werden, den der Kurmeister ihm ansetzen würde”.
Am freiesten waren die Schneidermeister gestellt, da sich bei ihnen gar keine Betriebsvorschriften auffinden lassen.
(Später lautete § 14 der Statuten: Item bestätigen wir, daß nicht alle neue, sondern nur Flick- und umgewendete oder sonst geringe Arbeit in den Bürgershäusern zu machen erlaubt sein solle, einen Mantel aber oder Mannskleid gegen Tagelohn in den Häusern zu machen wird jedem Meister zur Aufrechterhaltung der Zunft bei Strafe des gewöhnlichen Arbeitslohnes und einem Pfund Wachs hiermit wiederholt verboten.)
Sie mußten nur dafür sorgen, daß sie an den Samstag und an jedem Vorabend vor den hohen Festen ihre Arbeit einstellten, sobald die Feierglocke ertönte, was im Sommer um 9, im Winter um 7 Uhr der Fall war. Geschah das nicht, so hatten sie einen strengen Tadel zu erwarten und „der Bruderschaft ein Viertel Weins”, der Kirche aber „zwei Pfund Wachs” zu entrichten.
Die Schuhmacher durften sowohl auf Lager wie auf Bestellung arbeiten, mußten aber auch bereit sein, den Bürgern in ihre Wohnung zu folgen und hier aus „ein bis zwei Fellen” Schuhe, beziehungsweise Stiefel anzufertigen. Wer das Leder verschnitt, hatte es den Amtsmeistern anzuzeigen, damit „der stadt yre accis nit verrückt” werde und wer ein „ofsen fell” verschneide, „sollte „davür zwei schmale fell ankerven”, enso bei einem „Kaprück”.
(Kerven heißt Einschnitte in einen Stab machen, der zu Kontrolle des Lederverbrauchs gehalten werden mußte.)
Den Altflickern standen nur „halbe Örtger” zu, sonst durften sie kein neues Leder verwenden.
Hiermit scheiden wir von diesem Kapitel, um uns die Zunftbrüder selbst anzusehen, woher sie stammten, wie lange sie lernten und was sie für Abgaben zu entrichten hatten, wenn sie in die Zunft aufgenommen wurden; denn nicht jedermann konnte man gebrauchen, weil die Person das Handwerk repräsentierte und dieses in Ehren gehalten werden sollte.
Die Ullner bildeten eine „geschlossene” Zunft, welche sich aus den Söhnen der angehörigen Meister rekrutierte und jede andere Aufnahme zurückwies. Die Lohgerber waren in sofern nachsichtiger, als sie von dem Siegburger Bürgertum Abstand nahmen und auch Auswärtigen den Geschäftsbetrieb in der Stadt gewährten, wenn sie die Lehrzeit in derselben bestanden hatten; alle übrigen Zünfte forderten nur die Abstreifung der Leibeigenschaft, eheliche Geburt und einen guten Leumund, worüber „Schein und Bescheid” beigebracht werden mußte. Die Lehrzeit dauerte bei den Ullnern 4 bis 6 Jahre, bei den Lohgerbern 3, bei den Huf- und Wagenschmieden 2 Jahre, alle andern letzter Zunft Angehörigen standen 4 Jahre. Die Schuhmacher verlangten von ihren Lehrlingen zweijährige Arbeit, die Bäcker und Wollenweber eine dreijährige, dazu noch 1 Jahr Gesellendienst. Der Lohgerber mußte auch zwei Jahre auf Wanderschaft gehen, wenn er nicht durchaus von Nöten bei den Eltern war, ebenso der Schneider, es sei denn, daß er sich durch Tüchtigkeit auszeichnete und zu Haus nicht entbehrt werden konnte; alsdann mußte er aber dem Handwerke 6 Reichsthaler und , Pfund Wachs entrichten, „um sich die Wanderjahre abzukaufen”, der auswärtige Geselle den doppelten Satz, das Wachs zu Ehren des Patrons. Der Schmied durfte auch keine zwei Lehrjungen zu gleicher Zeit annehmen, sondern den einen erst anderthalbjähriger Dienstzeit des des andern. Als Meisterstück war den Schneidern die Anfertigung „eines runden Mantels, eines Mannskleides und einer Frauenzimmersheuck” vorgeschrieben nebst „einer Schnürbrust”, alles in „untadelhaftem Schnitt und guter Naht”. Die Schuhmacher mußten ein Paar „gute Bürger- und ein Paar Bauernschuhe” anfertigen, „nemblich ein par pantuffeln oder meulen und ein par stifeln”. Von den übrigen Zünften ist nichts Näheres über das Meisterstück bekannt.
Die Begutachtung desselben erfolgte durch sämtliche Meister, die der Zunft angehörten, oft in Gegenwart der städtischen Obrigkeit und unter feierlicher Proclamation des Befundes. Eine merkwürdige Vereinbarung existierte bei den Ullnern, daß auch ein Lehrjunge sich „bestatten”, d. h. selbständig niederlassen und „für sich wirken” konnte, ohne daß er das Meisterstück gemacht hatte. Alsdann sollten aber „die vier Gekorenen ihm die Öfen setzen und bescheiden nach belauffe der zeyt und des Jahres”. Er wird also wohl nur gewöhnliche Waare haben anfertigen dürfen, wozu nicht viel Kunstfertigkeit gehörte.
Mit der Aufnahme in das Amt mußte jeder sich verbinden, der betreffenden Bruderschaft beizutreten und getreu ihren Obliegenheiten nachzukommen. Dadurch erhielten ihre Verpflichtungen sowohl einen kirchlich-religiösen wie einen bürgerlich-weltlichen Charakter, und in beiderlei Hinsicht sollten sie sich durch eine bestimmte Abgabe derselben bewußt werden. Die Wollenweber hatten als Lehrjungen 1 bis 2 Pfund Wachs zu entrichten, jenachdem er ein Siegburger oder ein Fremder war, die Rot- und Weißgerber zahlten 3 Raderalbus und 4 Pfund Wachs an die Bruderschaft, ein Viertel Wein an das Amt, 1 Goldgulden an den Abt und ein Viertel Wein an den Schultheißen und die Bürgermeister. Der Schuhmacherlehrling kam mit 1 ½ Thaler und ein Viertel Wein davon, dazu 2 Pfund Wachs an die Kirche; der Schmiedelehrling nach 14tägiger Probezeit mit 1 Goldgulden an den Abt, einem halben an den Schultheißen und zwei Viertel Weins nebst Weißbrot für 8 Albus an die Amtsmeister; die Schneider zahlten dem Abte und dem Handwerke je ½ Gulden, dem Schultheißen ¼, der Bruderschaft 2 Pfund Wachs und dem Ambocht ein Viertel Wein; die Bäcker 2 Goldgulden, der Bruderschaft 4 Pfund Wachs und den Zunftmeistern „vor ein- und ausschreiben jedesmal eine Flasche Wein, wie auch uns (dem Abte) und umsern Nachkommen einen Goldgulden, dem Schultheißen ein Ort (d. i. ein Viertel) eines Gulden”; die Töpfer einen Goldgulden an den Abt und je ein Viertel Wein an den Schultheißen und das Gewerk. Höher stellten sich die Kosten bei der Erlangung der Meisterschaft. Da zahlten die Gewandmacher dem Abte 1 Goldgulden, dem Amte 6 Goldgulden und mußten außerdem noch der Stadt zwei lederne Eimer zu Löschungszwecken bei Feuersgefahr stellen, waren es Bürgerssöhne, nur je einen. Die Aufnahme in die Bruderschaft kostete 1 Goldgulden. Die Lohgerber zahlten dem Handwerk und der Bruderschaft 10 Goldgulden beziehungsweise 4 Pfund Wachs, dem Abte 2 „bescheidene” Goldgulden und dem Schultheißen einen halben, dem Bürgermeister ein Viertel Wein und der Stadt zwei lederne Eimer. Wer als Meister von außen herbeizog, wie ein gewisser Kolfenbach aus Rheinbach 1732, der hatte 34 Thaler 5 Albus und 4 Heller zu entrichten, 1770: 50 Thaler und 4 Pfund Wachs nebst 10 Quart Wein für Bescheid und dazu ein Meisteressen zu geben. Der Sohn eines Eingeborenen zahlte 5 Thaler und 10 Thaler extra, wenn er nicht gereist war, der Schmied 4 Pfund Wachs und 40 Thaler, ein auswärts geborener 4 Pfund Wachs „in natura”. Die Weißgerber hatten dem Abte 1 Goldgulden „schwer von Gewicht”, dem Schultheißen einen halben und der Stadt ½ Thaler für einen ledernen Eimer zu liefern, dem Ambocht aber 4 Goldgulden „zu steurr, nutz und profeit” desselben und „sämmtlichen deren Meistern und Weibern ein Essen anzuthun und auch zu halten”. Die Bäcker gaben nur 1 Goldgulden an den Abt, 30 Thaler an das Amt, einen ledernen Eimer an die Stadt und ein „Tractement” dem Ambocht. Interessant ist, daß die Schneider 1534 den Nachweis eines ledernen Panzers, eines eisernen Hutes, eines guten Stabs und einer Armbrust zu erbringen hatten, später noch, „wie von alters her gebräuchlich”, 12 Reichsthaler dazugaben und jedem Meister 2 Quart Wein, falls der Aspirant aber „im Schnitt nit gebührend erfahren sy und je dennoch Meister werden wollt”, dem Abte 2, dem Schultheißen 1 Goldgulden, dem Handwerk 20 Thaler, dem Bürgermeister 2 Quart Wein und dem Brudermeister 1 Thaler nebst 3 Pfund Wachs zur Anfertigung einer Kerze für den h. Antonius. Die Ullner zahlten dem ehrwürdigen Herrn 2 Goldgulden und dem Schultheißen sowie den Handwerksleuten je 2 Viertel Wein.
Das Traktament war keineswegs ein reiches, sondern diente nur als Grundlage für den gleichzeitigen Trunk: „eyne schuttel hurren oder gruines Fleisch, dazu butter, brot und Kaes”, bei den Bäckern „Göbbelcher”, das war alles. Übrigens verstanden die Zünftler auch bessere Mahlzeiten zu halten und ließen es sich namentlich an den Patronatsfesten recht wohlschmecken. Eine Siegelmeisterrechnung vom Jahre 1618 enthält darüber folgendes: „Auf Benignusabend verzehrten die Wollenweber in dem Hause zum Hasen, das ihr Eigentum war, 1 wogh Karpen, facit 3 Thlr. oder 6 Gulden 12 Albus 5 Heller, dazu 18 Pfund Stockfisch a 5 Albus, facit 90 Albus; 14 Pfund Laberthans a 3 Albus facit 42 Abus. An Weiß- und Schwarzbrot wurden verbraucht für 4 Gulden 2 Albus 8 Heller; für Holz und Kohlen ausgegeben 9 Albus; für 1 Quart Ohlichs d. i. Öl 22 Albus, für 6 Pfund Neimischen (Wird wohl Nieheimer heißen sollen, der auch bei der Kaiserkrönung Maximilians I. erwähnt wird, ebenso westfälischer Schinken) Kaes 24 Albus, für 4 Pfund hollenschen Kaes 20 Albus, für 1 firdel Heringh ad 22 Albus 6 Heller, für 16 Pfund Butter a 7 Albus 112 Albus, endlich für ¼ Pfund Kerzen 2 Albus 6 Heller; darzu uff selbigen Tag den Meisteren verehrt 3 firdel Weins und dem streicher 3 pinten Weins, die Quart zu 7 Albus, facit summa 22 Gulden 4 Albus.”
In dem Jahre stand die Zunftkasse besonders gut und wies einen Barbestand von 358 Gulden 17 Albus und 5 Heller auf; die Lohgerber waren nicht schlechter gebettet, da ihrer noch 16 Meister selbständig arbeiteten, und auch sie Ländereien und Wiesen in Verpachtung ausgethan hatten. Da konnte man sich ein Vergnügen erlauben und in Ruhe seinen Wein trinken, während anderswo die Gewerbthätigkeit stockte und der 30jährige Krieg seinen Anfang nahm. Siegburgs Thore waren noch nicht eingerannt.
Die Leitung und Überwachung des Zunftwesens hatten die Amtsvorsteher in Verbindung mit der städtischen Obrigkeit. Dieselben wurden jährlich durch die versammelten Amtsmeister gewählt und durch Handschlag an Eides Statt mit der Führung des Geschäftes beauftragt.
Die innern Angelegenheiten besorgten sie selbständig, oft unter Hinzuziehung des gesamten Ambochts auf Grund der bestehenden Vorschriften, die äußern unter Mitwirkung des Bürgermeisters und des Schultheißen, wenn es sich um Streitigkeiten unter den Zünften, um Aufstellung von Warenpreisen, um Markt- und Polizeiverhältnisse, um Schutz vor Betrug und dergl. mehr handelte, obgleich ihnen auch hierin weitgehende Befugnisse eingeräumt waren. Die Verletzungen des Zunftreglements gehörten lediglich vor ihren Richterstuhl; Beleidigungen unter den Zunftgenossen durch Wort und That brüchteten sie ebenfalls, wenn man sich mit ihrem Urteile zufrieden gab, sonst unter Hinzuziehung der vorgenannten Herren als Obmänner, und dann sollte der Urteilsspruch in der Regel „fest staen und bliuen”. Die Verhandlungen fanden in der Amtsstube statt, aus der niemand etwas an die Offentlichkeit bringen durfte. Der Verklagte hatte sich durch einen Fürsprecher aus der Mitte der Gekorenen vertreten zu lassen und durfte selbst nicht das Wort nehmen. Wer das Schweigen brach, verfiel in eine Strafe, und wenn er sich in „ungebührlichen” Redensarten erging, so mußte er das Local verlassen. Die Einziehung der Strafgefälle besorgte der Tirmeister, welchem sogar das Recht der Pfändung zustand, die großen Brüchte der Schultheiß, d. h. in solchen Fällen, wo er mit dem adligen Gerichte das Urteil gefällt hatte, denn die Zünfte unter einander erkannten sich gegenseitig nicht als Schiedsrichter an. Die Strafen bestanden in Geld, so und so viel Wein oder Wachs und fielen dem Handwerke, zum Teil auch dem Abte und den Richtern zu. Bei schweren Excessen untersagte man den Betreffenden die Weiterführung ihres Geschäftes, „bis sie des Abtes und des ganzen Handwerks guten Willen wieder geworben und erlangt hatten”. Die Schmiede wurden umentlich vor „Tumult”, die Schuhmacher vor „Messerstichen” gewarnt (jedoch erst in späterer Zeit) und „dergleichen Ungebühr” war jedesmal dem Schultheißen anzuzeigen.
„Wer aber in zürnigem Gemüth ein messer auff den andern auszöge, wann das Amt beisammen ist, der soll das Handwerk verbürt haben mit vorbehaltlich der Obrigkeit Gerechtigkeit.” Die Lehrjungen standen der Botmäßigkeit des Lehrmeisters und hatten diesem unbedingt sorchen. „Wer einen Lehrjungen annimmt”, so lautet eine Vorschrift, soll ihn ziehen wie seinen Sohn, ihn fleißig zur Gottesfurcht anhalten und nicht gestatten, daß er bei Nachtzeit sich außerhalb des Hauses aufhalte. „Wäre es aber Sache, daß einer sich mit einer Frauensperson ungebührlich verhalten und bemakeln würde, der soll allsobald im Handnwerksbuche gestrichen und aus dem Dienste abgewiesen werden”.
Eine Hauptrolle im Zunftwesen spielte auch die Hausfrau, welche gleich dem Manne „ächt und recht geboren, von gutem Gemüth und des Amtes würdig” sein sollte. Die „Ehrbarkeit” mußte sie in die Ehe mitbringen und „Befehlung verschieben, bis sie eine Wohnung gefunden hätten”. Fast alle Ehekontrakte aus dem 16. Jahrhundert beginnen mit den Worten: Gott dem Allmächtigen zu Lob, zu Ehren des hl. Sacraments, zur Mehrung des menschlichen Geschlechts, zur Erhaltung christlicher Ordnung und zur Pflege nachparlicher Freundschaft”. Die Frau sollte eine Perle im Hause sein, wie es die Perlenkrone versinnbildete, welche sie bei Gelegenheit ihrer Einsegnung auf das Haupt gesetzt bekam sie sollte als Gebieterin mit dem Manne schalten und walten, „in Gottesfürcht und Liebe die Kinder erziehen”, „die Lehrjungen schützen vor Scheltung, Ohrlappenzupfen und Püffen, wenn der Meister verbost wäre”, und Frieden und Einigkeit in der Familie aufrecht zu erhalten suchen.
Als Genossin bei der Arbeit nahm sie auch Teil an den Vergnügungen des Mannes, begleitete ihn zum Tanz wie zu anderen Festlichkeiten und saß neben ihm zu Tische, wenn man an den Patronatstagen oder bei sonstigen Gelegenheiten zu tafeln pflegte. Hier waren es die Frauen, welche Zucht und Ordnung aufrecht erhielten, die Gatten vor Trunkenheit schützten und Zank und Streitigkeiten zu verhüten suchten. Aber sie trieben die Männer auch in die Kirche, zwangen sie zur Erfüllung ihrer Bruderschaftspflichten und wallfahrteten mit ihnen nach Seligenthal, Bödingen und Trier oder sonst wohin, wo die Schutzheiligen ganz besonders verehrt wurden. Schwerlich werden die Schneider an den Apostel- und Liebfrauentagen gearbeitet, die Schmiede die Quatembermessen versäumt und die Bäcker die Kerzen vergessen haben, welche sie auf Annotag in die Abteikirche zu liefern hatten. Die Lohgerber begleiteten das Venerabile in Mänteln, die Wollenweber folgten ihrer Fahne und die Ullner steckten die Kerzen auf, welche an den Processionstagen vor dem Heiligsten hergetragen wurden. Wer für alles das sorgte, waren die Frauen, und sie würden es übel vermerkt haben, wenn die Männer sich diesem Kirchendienste entzogen hätten. Darum blieb denn auch die Frömmigkeit unter ihnen bestehen, und die Äbte hatten es den Frauen zu verdanken, daß die Reformation in Siegburg wenig Anklang gefunden hat.
Von einer Zunft ist bisher noch nicht die Rede gewesen, weil sie in den Rahmen der übrigen nicht mit passen wollte und auch eigentlich keine Zunft, sondern vielmehr eine Gilde darstellte, welche zur Erreichung ihrer Zwecke eine gemeinsame Kasse hatte und sich aus allen Zünftlern ohne Unterschied des Standes zusammensetzen konnte. Diese Zunft ist die Schützengesellschaft oder besser gesagt Schützengilde. Dieselbe begegnet uns schon 1486 bei Gelegenheit des Holzfahrtsfestes und liefert dadurch den Beweis, daß das Freudenschießen der Schützen sich eng an die Volksbelustigungen der Jugend zur Frühlingszeit angeschlossen hat und wahrscheinlich auch aus ihnen hervorgegangen ist. Wie die Ritter ihre Turniere, so wollten auch die Bürger ihre Kampfesspiele haben und wählten, da sie die Pferde nicht zu tummeln verstanden, das mindergefährliche Spiel mit der Armbrust, indem sie einen Vogel hoch oben auf einer Stange aufsteckten und denjenigen zum Könige bestimmten, der diesen im ersten oder zweiten Schusse zu erlegen imstande war. Die Stadt hatte ein Interesse daran, ihre Einwohner zu dergleichen Leistungen geschickt zu sehen, und stellte ihnen daher nicht nur den Übungsplatz, zuerst den Tierbungert, dann den Stadtgraben vor dem Grömmeltzthore, sondern lieferte ihnen auch das Donnerkraut, als die Flinten die Armbrust zu verdrängen anfingen, und sorgte dafür, daß sie von einem geschützten Stande aus ihre Übungen vornehmen konnten. Beim Königsschießen labte sie den siegreichen Treffer mit 4 Viertel Wein, den abgehenden König aber mit 2 Viertel edlen Getränkes und stellte auch die Ehrentracht, so oft diese eines Wechsels oder einer zeitgemäßen Umgestaltung bedurfte. Denn anfangs war sie eine „Kogel”, ein mantelartiger Kragen mit rückwärts hängender Kaputze, später ein „bonnet”, eine kappenartige Mütze oder ein Hut, wie ihn die Doktoren aufgesetzt bekamen, und noch später eine militärische Kopfbedeckung mit Federbusch und Halskette. Eine Uniformierung scheint nicht stattgefunden zu haben, obgleich es 1486 in der Stadtrechnung heißt: „item den schützen zo yre kogele gegeben VI Gulden”, was freilich nicht viel sagen will, da die Kogeln vielleicht nur für die Könige bestimmt waren.
(Gilde kommt her von gelden, wie Zunft, eigentlich Zumft von zeman. Ersteres bedeutet zahlen, bezahlen, letzteres ziemen, übereinsimmen. Daher möchte Zunft wohl eine Gesellschaft sein, deren Mitglieder zusammen passen mit einander übereinstimmen, Gilde eine solche, die zur Erreichung ihrer Zwecke Gelder zu zahlen hat. Celtisch heißt gildio die Kosten zu einem Trinkgelage decken nordisch ein Opfer oder Opferschmaus. Bei der Schützengilde war die Festivitãt jedenfalls die Hauptsache, und der Opferschmaus mit Trinkgelage folgte in dem Königsessen.)
Der alte behielt nämlich seinen Mantelkragen bei bis zum Königsessen, das nicht immer am Schützenfeste selbst gehalten wurde, oder aber es gab der zwei, da 1571 in der Stadtrechnung bemerkt ist: „item dem Schultheißen Lüninck zu seinem Königsessen geschenkt 4 Viertel Weins, die zu 4 Albus, dem alten König uff seinem Königsessen geschenkt 2 Viertel, macht zusammen 10 Mark.” Dieses vorausgesetzt erklärt sich denn auch die Thatsache, daß bald das Königsessen auf Pfingsten, bald auf „unsig lieb frauen Heimsökung sunndag”, ein andermal „uff Sunndagh nach Paschendagh” und wieder einmal auf Sonntag nach Jacobi erwähnt wird, was mit dem zweiten Termine zusammenfallen könnte.
Jedenfalls haben es die Schützen bei einer Feier nicht bewenden gelassen, da sie die Geselligkeit liebten und ein Tänzchen ihren Frauen wohl recht genehm war. Nichtmitglieder hatten zu demselben keinen Zutritt, wenigstens nicht zum Krönungsballe, der auf dem Rathaussaale gehalten wurde, und hier mußte jeder Schütze, der tanzte, den ersten Tanz mit seiner Frau thun, der unverheiratete mit einem Mädchen, das er einführen durfte. 1511 nahm auch der Abt an dem Königsschießen teil und hatte sogar die Ehre, den besten Schuß auf den Vogel abzugeben. Er regalierte deshalb die Schützen auf dem neuen Hofe und spendete ihnen auch am folgenden Tage noch einen Ohm Wein. Die Freude war so groß, daß die Siegburger Damen sich entschlossen, dem Vereine eine neue Fahne zu widmen, auf der einen Seite mit dem Bilde des hl. Sebastian, auf der anderen mit dem des hl. Erzengels Michael geziert, der der Patron der Abtei war. Diese Fahne wurde in der Kirche aufbewahrt und stand neben der Wollenweberfahne hinter dem Altare. Am Gottestrachtstage und bei andern processionalen Gelegenheiten wurden sie dem Hochheiligsten voran getragen und dieses von den Schützen begleitet. Sie bildeten nämlich auch eine Bruderschaft wie alle Zünfte, unter dem Schutze und zu Ehre des zuerstgenannten Heiligen und mußten deshalb ihre Frömmigkeit auch öffentlich an den Tag legen. Ein Bruderschaftsopferkasten erfüllte dieselben Zwecke wie die der Zünftler, und am Patronatstage hatte man eben so beim Gottendienste zu erscheinen, wie die letzteren an den Ihrigen. 1518 war ein Konratz Wimar König, 1526 Thomas zum Hirsch, 1568 Bürgermeister Bertram, 1569 ein Herr Steinbach, 1571 Schultheiß Lüninck, und so würden sich wohl noch mehrere Namen auffinden lassen, wenn man die Stadtakten ganz genau auf diesen Gegenstand hin untersuchen wollte. Die Blüte der Gesellschaft fällt aber ins sechszehnte Jahrhundert, wo man mit anderen Schützengilden z. B. denen in Bonn, Deutz, Sinzig, Andernach und Linz in Verbindung trat und sich gegenseitig beim Königschießen vertreten ließ. Die Stadt spendete den fremden Gästen den Wein und deckte meistens auch die Kosten, welche den Reisenden dadurch erwuchsen.
Die abteilichen Verhältnisse unter Johann von Fürstenberg können wir übergehen, da eine gewisse Beständigkeit in ihnen eingetreten war und jener es seine angelegentlichste Sorge sein ließ, alles in dem Zustande zu erhalten, wie er es von seinem Vorgänger Gerhard von Plettenberg übernommen hatte. Die Reformationsbewegungen insbesondere flößten ihm Bedenken ein, und Wilhelm der Reiche, Herzog von Berg, welcher seinem Vater 1539 in der Regierung gefolgt war, aber erst 5 Jahre später das bekannte Vogtsreservale ausstellte, war keineswegs der Mann, auf den er sich hätte verlassen können, wenn irgendwelche Schwierigkeiten sich seinen Bemühungen entgegengestellt hätten.
Derselbe war ein ausgesprochener Gegner des Cölibats und haßte vor allem die geistliche Gerichtsbarkeit. Brosius berichtet von ihm, daß er dieselbe in seinen Ländern geradezu verboten und leinene Säcke habe aufhängen lassen, um diejenigen hineinzustecken und zu ersäufen, welche „solcher geistlichen Jurisdiction halber etwas anzubringen und zu tentieren unternehmen würden”. In ähnlicher Weise hatte es sein Großvater Johann II von Cleve gemacht, indem er 1508 ein Edikt publizieren ließ, demgemäß „keine Priesterschaft, sie sei weltlich oder ordiniert, hinführo einig Erbgüter an sich kaufen und erwerben solle, es sei mit Giften, Vererf oder auf irgend eine andere Wies”. Auch sollten solche, welche unerlaubt geistliche Mandate in sein Land brächten, sofort festgenommen und getötet werden.
Darum war Johann von Fürstenberg vorsichtig und erlaubte sich gar keine Händel, die den Einspruch des Herzogs hätten hervorrufen können 1549 übernahm er von ihm eine an Herrn Kaspar von Zweivel zu bezahlende Schuld von 2500 Goldgulden und erhielt dafür „alle ihm aus den Brüchten, Accisen und Gefällen der Vogtei Siegburg zufließenden Einnahmen für sich und seine Nachfolger”, so daß nunmehr das Bestreben eintrat, die abteiliche Gerichtsbarkeit auch über die Vogtei auszudehnen und diese zu einem Appendix des Berges und der Stadt Siegburg zu machen.
Fürstenberg starb in diesem Jahre, wohlvorbereitet und fromm wie er gelebt hatte. Das Alter hatte seine Kräfte geschwächt und eine Erkältung ihm ein Unwohlsein zugezogen, von dem er sich nicht mehr erholen sollte. Daher einigten sich die Mönche frühzeitig über seinen Nachfolger und wählten acht Tage nach seinem Tode Hermann von Wachtendonck, einen eben so entschiedenen wie thatkräftigen Herrn, der jahrelang der Propstei St. Apollinaris vorgestanden und vielfach zur Führung der abteilichen Geschäfte herangezogen war.
Derelbe hielt seinen Einzug am 2. Hornung 1550, an einem Dienstag Nachmittag 2 Uhr, begleitet von seinem Bruder, dem Herrn Adrian von Wachtendonck, seinem Onkel, dem Abt Albrecht von Wachtendonck zu Cornelimünster, und Herrn Geisbert von Wachtendonck, Canonicus zu Aachen, ferner Heinrich, Abt zu Deutz und Peter Bocholtz, Abt zu München-Gladbach, dazu Roland Schinkern, Propst zu Hirzenach, Adrian von Bodberg, Landmarschall von Geldern, Friedrich von Stepard, kurkölnischem Rat, Göddert von Weilach, Amtmann zu Portz, Wilhelm Ley, Bürgermeister zu Steinbach, Bertram von Plettenberg, beides Räte „unsers lieben Herrn von Jülich” und „vielen anderen guten Rittern, Mannen und Knechten, im ganzen mehr denn 200 Mann zu Pferde”, so daß der Zug ein recht ansehnlicher war und den Siegburger Bürgern gar sehr imponieren mußte. Diese waren ihm, 300 Mann stark, „mit aufgepflanzten Fähnlein” bis auf den Driesch entgegengezogen und hatten ihn dort freundlichst begrüßt, dann aber „durch das Grömmeltzthor” kehrt gemacht, um ihn am Kölnthore, der officiellen Einzugspforte, in Empfang zu nehmen.
Bürgermeister und Rat standen hier in Parade, die Thorschlüssel in den Händen, und als der Abt abgestiegen war, um sich denselben vorzustellen, wiederholten sich dieselben Formalitäten, wie sie bei Johann von Nesselrode beschrieben worden sind. Auf dem Berge fand ein Festessen statt, wozu auch die Herren Stadträte eingeladen waren, und die Stadt spendete dem Abte, „dieweil die Freundschaft dieses Herrn so groß und auch der edle Herr Johannes von Fürstenberg löblich Gedächtnis mehr denn 30 Jahr regiert hat, aus Gunst und nit von Recht, ein ganzes foder Wein, während man sonst, da das mehr zu thun gewesen, nit über ein halbes foder geschenkt hat, und die gemeinen Bürger, so im Harnisch gestanden, haben sich von stund an nach Hauß verfügt, damit die Auswendigen woil empfangen, das Feuer woil verwahrt und jedermann vor voldrinken bewahrt werde. Am negsten Donnerstag aber, dem 5. Hornung, hat obbemeldter Herr Wachtendonck den Bürgern auff der Herren Haus zwo Ahmen Wein verehrt mit etzlicher Provianden, ziemblicher maßen, alles wie vorgeschrieben, Rolmann von Dadenberg, Schultheiß zu Siegburg, m. P.”
Städtische Verwaltung
Die Verwaltung der Stadt lag damals in den Händen zweier Bürgermeister, welche jährlich wechselten und mit dem 1. Mai ihr Amt antraten. Sie wurden vom Schultheiß vereidigt und waren für alles, was ihren Geschäftskreis anging, persönlich verantwortlich. Sie führten die Stadtkasse, setzten mit dem Rentmeister das Geschoß oder das Bürgergeld fest, revidierten Maße und Gewichte, verpachteten die Accise, bestraften Schädigungen an fremdem Eigentum, nahmen Vermächtnisse und Inventarien auf, übten die Stadt- und Feldpolizei, machten Eintragungen und Verträge für das Scheffenbuch, hielten Zeugenverhör ab und fungierten als beisitzende Richter im Synodalgerichte, besichtigten zweimal im Jahre die städtischen Bauten und Festwerke, sorgten für Verteidigungsmittel und Proviant und waren die Höchstcommandirenden, wenn die Stadt in Gefahr und die Rottmannschaften im Dienste waren.
Ihnen zur Seite standen 5 Scheffen, ebenfalls vom Abte ernannt und zur unentgeltlichen Thätigkeit wie sie befohlen. Der Diensteid verlangte von ihnen, „jedem Ratsgebot Folge zu leisten, zur rechten und gebührlichen Zeit anzutreten und nit auszubleiben, das im Rat Beschlossene nicht auszuplaudern und alles zu thun oder zu lassen, was einem aufrichtigen und ehrbaren Ratsverwandten anstehe oder zu thun sich nicht eigene, so lieb ihnen Gott sei und sein heiliges Wort”. Die Amtsschreiberei besorgte der Stadtschreiber, meistens ein und dieselbe Person mit dem Gerichtsschreiber und dieser ward für seine Mühewaltung belohnt, 1429 mit 4, 1485 mit 6 Gulden, 1535 mit 20 Mark, 1576 mit 45 Mark, 1578 mit 80 Mark und 1625 mit 60 Gulden, woraus man eine wachsende Thätigkeit derselben oder auf die Teuerungsverhältnisse in späterer Zeit oder auch auf den sinkenden Wert des Geldes einen Schluß ziehen kann. Die Leitung der communalen Bauten hatten zwei Rentmeister, die Überwachung des Handels und Verkehrs auf dem Markte zwei Kurmeister, welche beiderseits durch Ehrengeschenke aus der Stadtkasse belohnt, oder aus den Strafgeldern honoriert wurden, die Eintreibung des Geschosses zwei Geschoßmeister, sofern die Säumigen nach vorheriger Zahlungsaufforderung noch im Rückstande blieben. Das Geschoß mußte vierteljährlich im voraus bezahlt werden und ertrug keine monatliche Stundung. Die Stadtboten übten Polizeidienste und figurierten als Schnellläufer, wenn Briefe zu besorgen oder mündliche Bestellungen zu machen waren. 1576 führten sie ein Botenbuch, das mit Silber beschlagen war und verschlossen werden konnte. Ihre Besoldung bestand in Botenlohn, einem Paar Schuhe und amtlicher Kleidung. Die vier Thorwächter bezogen ein Gehalt von 8 – 13 Gulden, hoben den Eingangszoll und hatten freie Wohnung in einer Wachtstube mit Kachelofen. Der Trommelschläger bekam für seinen Alarmwirbel 4 Gulden, der Hundeschläger 2 Mark 8 Stüber, als er 1585 32 Hunde gefangen und totgeschlagen hatte. Dieser Posten wird aber wohl nicht immer besetzt gewesen sein, da seine Thätigkeit unmöglich eine dauernde sein konnte. In späterer Zeit wird auch noch ein städtischer Büchsenmacher erwähnt, der die Geschütze zu beaufsichtigen und die Waffen der Bürger imstande zu erhalten hatte. Hierfür mußte der Betreffende persönlich aufkommen, von der Stadt aber bekam er monatlich 3 Herrngulden. Die zwei Armenprovisoren hatten das Armenvermögen zu verwalten und waren dafür dem Abte und dem Magistrate verantwortlich. Der Schullehrer teilte seine Kräfte zwischen der Schule und der Kirche, bekam von der Stadt nur eine Gratification und mußte sich das Schulgeld von den Eltern der Kinder selbst einsammeln.
Nebenbei besorgte er auch noch wohl das Amt eines „notarius publicus”, wenn er ein Schriftgelehrter war, oder er trieb ein Handwerk, das er in den Feierstunden üben konnte. Mit diesem Personal arbeiteten die Bürgermeister zum Wohle der Gemeinde, in Rechtsfragen unterstützt durch den Schultheißen oder einen kölnischen Advocaten, bis solche sich in Siegburg niederließen, in zweifelhaften Fällen mit Hülfe des Abtes selbst, der oberster Richter und auch befehlender Herr war. Daß ihnen ihre Stellung dadurch erschwert worden sei, ist keineswegs zu beweisen, aber mit der Kontrolle wurde es scharf genommen, und ein von Bock war imstande, Strafen zu diktieren, wenn man seinen oft unüberlegten Befehlen nicht gleich nachzukommen wagte. Im übrigen sind dergleichen Fälle selten, und im ganzen muß man sagen, daß Stadt und Abtei sich wohl vertragen haben und Streitigkeiten nur selten zum Ausbruch gekommen sind.
Neubürger
Die Aufnahme von Neubürgern stand dem Abte allein zu, denn nur er konnte das Handwerk schenken und die Zünftler zur Annahme des Betreffenden anhalten. Dieser mußte aber der Stadt 2 Gulden Eintrittsgeld bezahlen und, wenn er sich verehelichte, 13 Mark extra entrichten wie jedes Siegburger Kind. Verletzung der Bürgerpflichten hatte eine Rüge zur Folge, bei böswilliger Absicht eine Strafe, und die Nachbaren waren verpflichtet, jeden einzelnen Fall zur Anzeige zu bringen oder die Ausführung der Absicht zu verhindern. Leibeigene konnten das Bürgerrecht nur erlangen, wenn sie sich loskauften, sonst wurden sie aus der Stadt wieder ausgewiesen. Bettelei ward selten geduldet, aber fahrenden Schülern gewährte man gern eine Unterstützung. Die Wirtshäuser unterstanden der Polizeiaufsicht und wurden häufig des Abends revidiert. Wer mehrere Tage ohne Anmeldung beim Bürgermeister sich in der Stadt aufhielt, wurde auf seine Personalien untersucht und event. aus dem Thore geführt.
Heiden
Verbrecher hielt man fest und lieferte sie dem Gerichte aus. Eine Landplage waren die vielverrufenen Heiden oder Zigeuner. Mit diesen durfte nach den Synodalakten von 1581 niemand verkehren, weil sie in dem Verdachte standen, Kinder zu rauben und sich durch Spitzbübereien den Lebensunterhalt zu verdienen. 1434 gab man ihnen aus der Stadtkasse 1 Mark, „up dat sy vortzoigen”, 1485, „umb der buerger sehaden zo vermeiden”, 1500 wurden Boten nach Blankenberg und Deutz ausgesandt, um 6 Männer, 8 Frauen und 5 Kinder wieder nach Siegburg zurückzubringen, weil „eyn heyden meitgen vur jairen hie verbliuen was, ind die ander heyden besaichte, sy hetten eyn kind gestohlen, dat sy den jueden verkouffen woilden”. Das Verhör aber ergab nichts Belastendes, und so mußte man sie wohl laufen lassen. 1516 begegnet uns ein Posten von 8 Schillingen in der Kirchmeisterrechnung, die für Kerzen ausgegeben wären, welche man den Heiden geliehen habe. Der Zweck der Handlung wird nicht weiter mitgeteilt, aber an abergläubisches Besprechen von Tieren zu denken, um dieselben zu heilen, dürfte vielleicht etwas gewagt erscheinen, da man dazu die Kerzen doch wohl nicht hergegeben haben würde. Vielleicht waren sie so klug, selbst ein Kind taufen zu lassen, um Pathengeschenke zu bekommen, was auch heutzutage gar nicht selten sein soll.
Einwohnerzahl, Gewerbe, Accise
Die Einwohnerzahl Siegburgs belief sich um diese Zeit auf rund 329 Hausbesitzer, von denen 47 von der Berggasse bis zur Altenportz, 40 am Mühlenthore, 43 von da bis zum Schellartsort (ein Haus in der jetzigen Annostraße), 31 um die Kirche und die rechte Seite des Marktes, 21 vor dem Kölnthore und auf dem Driesch, 68 in der Aulgasse, am Zinkelpütz und vor dem Holzthore, 50 in der Holzgasse und 29 an der Nord- und Ostseite des Marktes wohnten. Die Mehrzahl von ihnen waren Handwerker und Kleinbauern, 61 Tuchwirker und Leinweber, 17 Topfbäcker oder Ullner, 8 Lohgerbereibesitzer, 79 Wirte, Weinhändler und Krämer.
Um sich ein Vorstellung von dem Geschäftsstande zu machen, muß man die Einnahme aus der Accise in Betracht ziehen und darnach den Absatz berechnen, welchen die einzelnen Zünfte etwa gehabt haben können. Da begegnet uns denn zunächst der Weinhandel, dessen Umfang mit jedem Jahre zunahm und 1587 den Höhepunkt erreichte. Derselbe brachte 1546 erst 610 Mark ein, 1557 schon 882 Mark, zehn Jahre später 1789 Mark, wieder zehn Jahre später 2470 Mark, 1581 gar 3323 Mark und 1587 an die 1388 Gulden (Ein Gulden = 4 Mark). 1585 lagerten in den Kellern nicht weniger als 5832 Ohm, von denen bis Pfingsten 1428 verkauft wurden. Der Bürgermeister zum Weidenist schrödete 1575 allein 23 Fuder und 40 Ohm, der Gerichtsschreiber Gülich 8 Ohm von Berghofen, 2 Ohm von Tollendorf, 2 Ohm von Küdinghofen, 1 Ohm von Vilich und eine Zulast von Buddendorf, der Faßbänder Michel für sich 120 Ohm und Peter zum Isermarkt 94 Ohm.
Das Bier hatte noch wenig Absatz und wurde erst 1581 gleich dem Wein besteuert. Man zahlte pro Tonne 2 Albus, zum Einzelverkauf 4 Albus. Die Herstellung erfolgte aus Gerste, zum Teil auch aus Weizen und Hafer, was man Keutenbier nannte. 2 Malter Weizen und 3 Malter Hafer gaben 5 Ohm Flüssigkeit, während Dick- und Dünnbier aus reiner Gerste gebraut wurde und das Doppelte bis Dreifache lieferte. Als Zuthat benutzte man Hopfen oder Gerbermyrte, die dasselbe schmackhaft und jedenfalls auch dauerhaft machte. Dieselbe wuchs im Lohmarer Walde und wurde auch nach Köln in den Handel gebracht, ohne daß das Verfahren mit derselben bekannt ist.
Die Wollenweberaccise trug 1567 237 Mark und 680 Albus, diese von gestrichenem Tuche, jene von gekerbten, dazu noch 75 Mark von 300 Kluiden Wolle; die Bäckeraccise 197 Mark, 1 Albus und 5 Heller; die Krämeraccise 122 Mark von 15 Tonnen Häringe, 1 Reifen Stockfische, 27 ½ Wogh Käse und 754 Säcke Salz nebst 32 Tonnen Schmer; die Lohgerberaccise 32 rheinische Gulden, „weil das Handwerk zurückgegangen war”, die Schuhmacheraccise 234 Mark 5 Heller, die Schlosseraccise 6 Gulden 7 Albus. Die Ullner zahlten ebensooftmal 12 Albus, als sie Öfen angezündet hatten, und das machte 716 Albus.
Wahrscheinlich hatten sie Ziegelsteine gebrannt, die damals zum Rathausbaue bestellt worden waren, oder aber die Geschäftslage war keine günstige.
Welche Quantitäten von Potten sonst in den Handel kamen, beweist die Klage eines gewissen Spitzgroß und Dederich Strauß aus Köln, welche 14000 Potten bestellt, aber nur 5000 abgeliefert bekommen hatten; die anderen seien nach außen gewandert, behaupteten sie, 4000 nach Grach und 3000 nach Worms etc., im ganzen mehr als 28000 Krüge, was jedenfalls viel sagen will. Was die Siegburger Ware so beliebt machte, war die Haltbarkeit des Steinguts und die Kunst, womit sie hergestellt wurde. Doch darüber später das Nähere, jetzt handelt es sich nur um den Geschäftsbetrieb und den Umschlag von Waren. Was die Krämer ein- und ausverkauft hatten, ist oben schon bemerkt worden. Die Bäcker zahlten von jedem Malter Weizen, das sie einführten, 2 Albus, vom Roggen und Gerste desgleichen, vom Hafer und Spelt 1 Albus, 100 Bürden Reiserholz kosteten , ½ Albus, ein Viertel Kerbholz einen ganzen Albus, 1 Centner Kohlen die gleiche Steuer, 1 Centner Eisen oder Blei ebenfalls 1 Albus, 1000 Ziegelsteine 3 Mark, 1 Malter Kalk 3 Heller, ein Kluiden Wolle ¼ Mark u.s.w., u.s.w.
Die Metzger waren weniger kontrollierbar, da sie von jedem Thaler des Kaufpreises 1 Albus zu erlegen hatten und nicht das Gewicht des Viehes in Betracht kam. Hiernach mag man den Geschäftsstand taxieren, und da stellt sich denn heraus, daß der Weinhandel bei weitem der stärkste war und den höchsten Steuerertrag abwarf.
Das Bürgergeld stieg in den letzten 40 Jahren von 330 auf 831 Mark, die Gesamteinnahme von 1082 auf 6840 Mark, jene in Jahre 1535, letztere im Jahre 1579; 1587 betrug sie 2038 Gulden.
Das Rathaus
Mit diesen Geldern mußte der Stadtrat wirtschaften, dem Abte die Hälfte der Accise und dem Herzog ein Pauschquantum dafür entrichten, das meistens auf 10 bis 12 Jahre berechnet wurde. Um diesen Vorteil abermals zu genießen, beschloß man 1568, das Rathaus umzubauen und dadurch den Herzog zur Neubewilligung der Einnahme zu bestimmen. Allein man hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht, und als der Bau begonnen und sämtliche Arbeiten verdungen waren, erklärte derselbe, er wolle künftig die Steuer voll beziehen, da die Stadt einen solchen Aufschwung genommen habe, daß sie die Abgabe mit Fug ertragen könne.
Der Abt versuchte den Fürsprecher zu spielen und wies auf die beständige Praxis hin mit dem Bemerken, daß er sonst vielleicht gezwungen werde, sich vom Hause Berg zu trennen und einen andern Schutzvogt für sich auszuersehen, wie das schon einmal der Fall gewesen sei. Dieses brachte den Herzog in Harnisch und der Untervogt Anno Knütgen, welcher anfangs vom Abte zurückgewiesen, dann aber doch anerkannt worden war, machte sich ein Vergnügen daraus, diesem allerlei Schwierigkeiten zu bereiten und die Räte in Düsseldorf zu beeinflussen. Er war von Profession ein Töpfer, hatte aber die Klosterschule besucht und neben seinem Handwerk auch Prozesse zu führen gelernt und die Feder in seine Gewalt bekommen. Die Bürger ließen sich durch sein Verhalten nicht abschrecken und lieferten einstweilen freiwillige Beiträge, um die Arbeiter bezahlen zu können, der eine 5 Thaler, der andere 7, wieder andere 10, 16, 20, noch andere 25, Johann zum Weidenist 50, Peter zum Isermarkt 70 und Tillmann zum Ochsen gar 100 Thaler. Der Bau war auf 5418 Mark 10 Stüber veranschlagt und sollte vorn einen Bogendurchgang, an der Ostseite einen Thurm mit Wendeltreppe, und im ersten Stock einen großen Saal mit Nebenräumen haben, die zu wirtschaftlichen Zwecken und dergleichen benutzt werden könnten.
Heinrich von Königswinter erhielt die Lieferung von 8 Kreuzfenstern und zwei „einletzigen”, 5 Fuß hoch und 4 ½ Fuß „Binnenwerks” aus Drachenfelser Steinen, der Bonner Steinhauer Anton Keßler die Stellung von Treppenstufen und Thürpfosten, ebenfalls aus Drachenfelser-, jene aus Niedermendiger Steinen, Drieß Heuschnabel, Johann Müdder, Otto Winterscheid, Johann Stock und Drießen aus der Berggasse die Beschaffung von 3087 Fuß Bruchsteinen aus Wolsdorf, 100 Fuß zu 18 Mark, die Fenstersteine behauen zu a 1 Mark, Hilger Knütgen mit Vais Simons in Verbindung mit Johann und Dietrich Knütgen, Kristgen Oem und Heinrich Flach, sowie Johann Flach Frau die Anfertigung von 7700 Ziegelsteinen, das hundert zu 21 Albus, und Pauwels von Wolsdorf, die Halfen von Bruinshof, Auelradt, Heckershof und Widdauen die Anfuhr von Lehm, Kalk und Kies nebst Holz in Tagelohn zu einem Gulden. Die Aufstellung der Treppe kostete 150 Richsdaler, 2 Ohm Bier und 6 Ellen „gemengeden Tuchs, so gut es in Sieberg gemacht würde”, die Niedermendiger Steine „die Sieg herauf zu schaffen” 2 Gulden, die Kreuzfenster aus Königswinter zu holen a Stück 1 Königsthaler und 12 Albus Verzehrgeld für den Fuhrknecht, 1 Karre Kalk von Winterscheid 13 – 14 Mark, 10 Bürden Stroh im ganzen 3 Mark, das Anfahren und Behauen des Treppenbaums sowie dieser selbst 17 Mark – er wurde in Wolsdorf gefällt – die Schreinerarbeit 171 Mark, wofür der Meister das Gebun gelegt, die kleine Stube bekleidet und mehrere Fenster und Thüren angefertigt hatte; 2 eiserne Fenster in der Amtsstube mit bunten Scheiben zu versehen 9 Mark 2 Stüber, der Centner Blei zum Vergießen der Steine etc. 26 Mark, die „Kalle” oder die Dachrinne im Gewichte von 86 Pfund 40 Mark, die Wetterfahne auf dem Thurme 10 Mark, das Bemalen des großen Saales und der grüne Anstrich an der Ostseite 75 Mark, der Rinnstein im ersten Stock zur Ablassung von schmutzigen Stoffen 3 Mark u.s.w., u.s.w.; wer kann die Posten alle aufzählen? Die Rechnung umfaßt 23 Seiten. Als Nägel werden in derselben erwähnt: Brückennägel, Spichernägel, Bunnägel, Mannägel, Dreilinck, Steinnägel, Plisternägel, Malnägel, Dickköpfe, Latzennägel und noch verschiedene andere Sorten.
Eine Pilhacke zu stählen kostete 2 Mark, der Holzschneider bekam täglich 3 Mark. Auf dem großen Saale wurde ein Ofen aus behauenen Steinen angebracht, in der Ecke eine kunstvolle Scheffenkiste, an den Wänden eiserne Haken mit zinnernen Knöpfen, zwischen den Fenstern 4 Hirschgeweihe zur Zierrat, zum Verschluß der Thür eine schwere eiserne Stange mit Vorhängeschloß, der Flur mit Kleiderhaken versehen und die Küche mit allen Gegenständen ausgerüstet, die der „Stadtkoch” bei Festessen gebrauchen mußte. Im Erdgeschoß befand sich das Gerichtslokal und die Amtsstube, beide mit einer festen Decke überwölbt, hinter ihnen die Folterkammer und im Treppenturme ein Gefängnis, das für Landstreicher und dergleichen Gesindel hergerichtet war, welches dem Verhöre noch nicht unterstanden hatte.
Nach Jahresfrist konnte man einziehen und die Akten aus dem Kölnthorturme wieder hineinschaffen. Ein Jeder freute sich über die neuen Einrichtungen und namentlich über die stolze Giebelfront (an derselben saß das Stadtwappen, welches jetzt am Kaisersaale der Schützenburg seinen Platz gefunden hat. Der Kostenanschlag war um mehr als 2000 Mark überstiegen und das neue Meublement noch nicht eingerechnet), welche das Ansehen der Stadt gewaltig heben mußte, aber in dem Stadtsäckel war auch eine Lücke entstanden, wie sie größer noch nicht dagewesen war, und diese wieder auszufüllen schien um so schwieriger zu sein, als der Herzog bei seinem Vorhaben verblieb und von einer Accisebewilligung nichts wissen wollte. Er hatte in dem letzten Jahre die Steuer vollständig einziehen lassen, „um einmal zu sehen, was sie einbringe”, und diese belief sich auf rund 3000 Mark, also für seinen Teil auf 1500 Mark.
Wenn er nun das Pauschquantum in Betracht zog, womit er sich vor 10 Jahren hatte abfinden lassen, so mußte er sich sagen, daß er nur den 12. Theil von dem bezogen hatte, was ihm von Rechtswegen zukam.
Dieses wollte seinem Schatzmeister zu wenig dünken, und der Kanzler war der Ansicht, daß er mit dem Abtsstädtchen nicht gnädiger zu verfahren brauche, als mit den anderen Orten, welche die Verbrauchssteuer zu tragen hätten. Sie rieten daher zur Ausdauer, und auch im folgenden Jahre erschien Anno Knütgen, um die Accisegelder in Beschlag zu nehmen.
Protestanten in Siegburg
Bürgermeister waren um diese Zeit Johann Worm und Johann zum Weidenist, beides wohlsituierte Herrn, von denen letzterer schon den Untervogt gespielt hatte und deshalb zu Düsseldorf in Gnaden anzukommen hoffte. Auf Annotag begaben sie sich zu dem Abte, um ihm im Namen der Stadt zu gratulieren und gehorsamst ein kleines Geschenk zu Füßen zu legen. Derselbe nahm sie wohlwollend auf und zog sie auch zu Tisch.
Da kam denn das Gespräch sehr bald auf die Finanzverhältnisse, und Johann zum Weidenist meinte, wenn der Acciseverlust für die Stadt ein andauernder werden sollte, so würde dieselbe in eine recht unangenehme Lage kommen, da das Bürgergeld nicht ausreiche und die städtischen Grundstücke keinen Ertrag abwürfen. Man habe die Sache neuerdings überlegt und gedenke noch einmal beim Herzoge vorstellig zu werden.
Wenn der Abt seinerseits auch die Güte haben wolle, von seinen Forderungen etwas nachzulassen, so werde derselbe wohl seinen Widerstand aufgeben und zu der Praxis seiner Vorfahren zurückkehren. Man werde das Bittgesuch selbst nach Düsseldorf überbringen und es auch an Geschenken für die Herren Räte nicht fehlen lassen, die schon häufig ihre guten Dienste geleistet hätten. Die Duldung der Protestanten sei diesen besonders angenehm, und Pastor Lipper könne bezeugen, daß jenen keine Hindernisse mehr in den Weg gelegt würden. Das Letztere gab Wachtendonck zu und mit dem Ersteren war er einverstanden, aber große Hoffnungen wollte er sich nicht machen, da der Herzog Geld bedürfe und seine neulichen Drohungen für Ernst aufgenommen habe, indes wolle er ihre Sache befürworten.
Nach acht Tagen war die Supplique fertiggestellt und mit dem Abtsschreiben in ein Couvert gepackt. In der Aulgasse hatte man bei Johann Flach und Johann Bach für 46 Mark „schönes Ullwerk”, insbesondere „zween irden Fleschen” gekauft, um diese „dem Herrn Kanzler und Herrn Amtmann” zum Geschenke zu machen, und Thomas Kisselstein damit vorausgesandt. Dann stiegen die Bürgermeister selbst zu Pferde und langten am zweiten Tage mit dem Gerichtsschreiber Gülich und dem Stadtboten Hitze in der Hauptstadt an. Der Herzog war zufällig abwesend oder durch Amtsgeschäfte verhindert. Daher übergab man das Bittgesuch dem Herrn „Pförtner” zur Übermittelung und suchte erst die Herren Räte auf, von denen sie freundlich in Empfang genommen wurden. Am folgenden Tage aber mußten sie sich sagen lassen, daß der Herzog die Supplique äußerst mißfällig angesehen habe und nicht in der Lage sei, die Herren selbst anzuhören. Das machte sie trostlos und seufzend schleppte Johann zum Weidenist seine „schwache Seit” wieder in den „bergischen Hof”. Er hatte sich eine Erkältung zugezogen und mußte auf den Rat des Arztes mehrere Tage das Bett hüten. Unterdessen suchten Johann Worm und der Gerichtsschreiber noch einmal beim Kanzler anzukommen und dessen Meinung zu vernehmen, aber die Freundlichkeit des ersten Begegnens hatte einer gewissen Zurückhaltung Platz gemacht, und Hochderselbe erklärte, ohne vorherige Rücksprache mit dem Herzoge könne er ihnen unmöglich Aussichten eröffnen, da es sich um eine Sache von Wichtigkeit handele. Man möge ruhig nach Hause gehen und den allerhöchsten Bescheid abwarten, der in der nächsten Zeit schon bei ihnen eintreffen werde.
Dieses bestimmte sie denn zur Abreise, und Johann Weidenist konnte sehen, wie er mit Hitze zurechtkam. Der Arzt besuchte ihn jeden Tag und ließ sich seine Mühewaltung mit 3 Reichsthalern, der Apotheker seine Medizin mit ½ Reichsthaler bezahlen. Die Besserung machte sich zusehends, und ehe noch die Reisegefährten über Bruck, Schlebusch und Wahn in Siegburg anlangten, konnte auch Weidenist „einen Karrig” besteigen und sich über Zons nach Köln transportieren lassen. Der Gastwirt berechnete seine Unkosten mit 27 Gulden oder 108 Mark, der Fuhrmann seinen Weg mit einem Königsthaler = 10 Mark 2 Albus, das Nachtquartier in Köln mit 5 Mark 1 Albus, und Hitze bekam für seinen Gang 5 Mark nebst freier Verpflegung. Die ganze Reise hatte den Herren 50 Gulden gekostet, die ihnen am 5. Januar 1572 aus der Stadtkasse zurückgezahlt wurden.
Die Antwort des Herzogs lautete eben so ungnädig wie der Bescheid in Düsseldorf, der ihnen den Mund geschlossen hatte. „Er habe sich eines solich spitz fürwitzigen Supplirens der Gemeine Siegbergh nit versehen”; es sei ihm nicht um das Geld zu thun, sondern um die Ausübung seiner Gerechtsame; der Abt und das Gotteshaus lasse sich auch „an solicher ihrer habenden Gerechtigkeit nichts eintragen”; ihm komme die eine Hälfte der Accisesteuer zu wie jenem die andere Hälfte, was für beide ein Vorteil sei; wenn nun der Abt meine, er dürfe wegen „seines Eidts die Stat Siegbergh nit beschweren” und seine Ansprüche in Zweifel ziehe, so möge er sich hüten, daß „man nit alde Rollen einsähe und etwas tiefer eingriffe dann man bis anhero gethan oder sonst zu thun gemeint sey.” Die Loslösung vom Hause Berg mache ihm wenig Sorge, die Zeiten hätten sich geändert. Der Abt handle äußerst unklug, sich auf den Schutz des Kaisers und seine Grundherrlichkeit über Siegburg zu berufen. Man wolle ihm seine Gerechtsame durchaus nicht verkümmern noch auch die Stadt bedrücken, aber man werde auch nicht dulden, daß man die seinigen antaste und seine Rechte irgendwie zu schmälern suche.
Das wirkte wie ein Donnerschlag und schleunigst eilte der Herr Bürgermeister den Berg hinan, dem Abte das Schriftstück vorzulegen.
Dieser war erstaunt über die kühne Sprache des Herzogs und fürchtete einen Gewaltakt. Man beschloß deshalb, einen Advokaten zu Rate zu ziehen, und wählte dazu den Dr. juris Johann Steffen aus Köln. Derselbe nahm sich der Sache angelegentlichst an und verfaßte ein Promemoria, das den Düsseldorfer Herrn imponiert haben muß, denn nach einiger Zeit lief ein Schreiben von der Kanzelei ein, welches in viel sanfterer Form die Angelegenheit behandelte und am Ende durchblicken ließ, der Herzog würde vielleicht nicht abgeneigt sein, den Wünschen der Stadt Rechnung zu tragen, wenn man „die Licentiaten und Procuratoren” aus dem Spiele lasse, deren Spitzfindigkeiten ihn beleidigten. Man nahm daher Abstand von der Schriftstellerei und lohnte den Dr. juris mit einer „alten Engellot = 5 Gulden 4 Albus und einer Sonnen-Kroin = 3 Gulden 1 Albus”, die er reichlich verdient hatte.
Am 29. März begab sich abermals eine Gesandtschaft zu Hofe, der sich damals zu Kleve aufhielt. Es bestand diese aus dem Herrn Bürgermeister zum Leopart und dem Rentmeister zum Isermarkt, welchen Hitze als Stadtbote folgte. Sie nahmen 6 Pfund Schinken mit auf den Weg, das Pfund zu 4 Albus, 4 Quart Wein und 4 Quart Bier, dazu 3 Pfund holländischen Käse, ein Viertel Eier und das nötige Brot, welches Hitze nachtragen mußte. Vom „Hüttenufer” aus fuhren sie in einem Nachen die Sieg hinab und gelangten am ersten Tage bis Köln – das Nachtquartier kostete 4 Mark 1 Albus – am zweiten Tage bis Berg, nachdem man in Düsseldorf für 6 Mark gespeist hatte, und am dritten Tage bis Kleve, wo sie sich mit „Häringen” restaurierten und sorgenvoll das Nachtlager aufsuchten. Da der folgende Tag ein Sonntag war, so konnten sie beim Herzoge nicht ankommen und begnügten sich damit, dessen Geheimsekretair zu sprechen, der von ihnen zu Tische geladen wurde und für „förderlichen Bescheid” „eine alte Engellot” erhielt. Die Unterhaltung mit dem Herzoge entzieht sich leider der näheren Kenntnis.
Er war freundlicher gestimmt, aber immer noch sehr zurückhaltend, weil er die Drohung des Abtes nicht vergessen konnte. Deshalb kehrten sie wieder unverrichteter Sache zurück, waren aber froh, nur einmal zu Worte gekommen zu sein, worauf Johann zum Weidenist alle Hoffnung gesetzt hatte.
Die Fahrt nach Köln zu Wagen kostete ihnen 23 Mark, die Nachenfahrt, welche Meinarts Johann vom Driesch besorgt hatte, 4 Königsthaler = 41 Mark 2 Albus und das Nachtlager in Köln nichts, weil man mit „Huberts” befreundet war und dieser für Bewirtung nichts haben wollte. Dafür schenkten sie ihm aber beim Weggange „eine Quart gebrannten Weins, kost 16 Albus”, und in die Küche 7 Albus, wie die Stadtrechnung aufweist. Bei ihrer Heimkehr über Zündorf, Wahn, Spich und Troisdorf zu Fuß verabreichten sie einem Bettler noch ein Allmosen und verzehrten im Krahnen zu Siegburg noch 13 Albus für Wein, die auch die Stadt bezahlen mußte.
Der Abt lauschte mit beiden Ohren, als man ihm gehorsamsten Bericht erstattete, und war nicht abgeneigt, selbst mit dem Herzoge zusammen zu kommen, wenn dieser, wie man gehört hatte, in Plittersdorf erscheinen werde. Steffen mußte zu dem Zwecke noch einmal alle Urkunden studieren und in gedrängter Kürze die wichtigsten zusammentragen. Sein Aufenthalt „im Horn” mit 2 Pferden kostete der Stadt 8 Mark 4 Albus seine Mühewaltung 6 Königsthaler, „da er alle Briefe und Sigel unseres lieben Herrn hatte einsehen und copieren müssen”. Der Herzog aber erschien nicht, sondern hatte eine Reise nach Jülich vorgezogen, wie von Düsseldorf aus gemeldet wurde. Da nun alle Vorbereitungen getroffen waren, so entschloß man sich, auch dorthin den Weg zu machen, und am 25. April sah man den Herrn von Wachtendonck, die Prioren von Willach und von Eyll, den Licentiaten Fabricius und die beiden Bürgermeister mitsamt der Dienerschaft zum Thore hinaus reiten, um das verhängnisvolle Unternehmen auszuführen. Der Herzog war leider nicht weniger zurückhaltend als zu Kleve und schützte die Abwesenheit des Kanzlers vor.
Das Städtchen könne recht wohl, wie er gehört habe, die Accisesteuer ertragen, denn der Abt habe noch niemals auf seine Einnahme verzichtet.
Sein Verhältnis zur Abtei bedürfe noch des Studiums, da die Reichsunmittelbarkeit derselben für ihn nicht bestehe. Er werde bei nächster Gelegenheit mit dem Kaiser Rücksprache darüber nehmen und die Frage klar zu stellen suchen. Bis dahin möge man sich geduldigen und zu seiner Gerechtigkeitsliebe Vertrauen hegen.
Der Abt merkte, wohin die Spekulation des Herzogs ging, und war nicht wenig betroffen. Seine Verwandtschaft mit dem Kaiser konnte Bedenken beseitigen, welche seine Vorgänger in Schranken gehalten hatten, und die Zögerung mit der Übernahme der Schutzvogtei hatte schon früher dargethan, zu welchen Ansichten er hinneigte, und wozu er eventuell auch fähig wäre. Deshalb verabschiedete man sich freundlichst und empfahl sich seinem landesväterlichen Wohlwollen. Die Reise kostete den Herren 182 Mark, die wieder die Stadtkasse zu tragen hatte, und doch war für dieselbe gar kein Gewinn daraus hervorgegangen. Man hoffte und fürchte und fing schließlich an, dem Abte alle Schuld beizumessen, obgleich dieser sich mehr als diensteifrig bewiesen hatte.
Die Unzufriedenheit mit ihm erhielt einen neuen Anstoß, als er 1573 den Pastor Lipper aus der Stadt verwies und zu Pfingsten auf dem ungebotenen Gedinge ein Edikt veröffentlichte, demgemäß Bürger, innerhalb oder außerhalb der Stadt im Burgbanne wohnhaft, in seinem Hause heimliche Winkelprediger aufnehmen und bei Tage oder Nacht darin halten solle. Jeder habe in alter Weise zur Kirche zu gehen und die hl. Sakramente zu gebrauchen, und wenn er sich dagegen sträube, binnen Jahresfrist Haus und Hof zu verlassen und ihm so wie dem Durchlauchtigsten Hochgeborenen Fürsten Herrn Wilhelmen, Herzog zu Jülich Kleve-Berg, eine Strafe von 200 Goldgulden zu erlegen, die unnachsichtlich von ihm eingezogen würde.” Er stützte sich dabei auf den Augsburger Religionsfrieden, welcher den Fürsten und Reichsständen der katholischen und Augsburger Konfession gleiche Religionsfreiheit und den Unterthanen das Recht einräumte, auszuwandern, wofern sie mit der Religionsordnung ihrer Landesherrn unzufrieden wären. Dieses hatten 1563 die Insassen des besloyssen jonferen Conventes zo sent Annen bynnen der stat Syberg gethan und „unsers Bedunckens ohn Erlaubis und Bewilligung irer gepürlichen Obrigkeit, wider ire Pflicht und gedahne Eidt, ires eigenen gefallens sich abtrinnig gemacht und ihr Convent ganz und gar verlassen”, weshalb der Abt auf Ersuchen „der wördigen Erenvesten Jongfer Barbara Selbach, zor Zeit Materschen”, das Kloster auflöste und, „was noch unspoliirt von den Gütern hinderbleven”, zur „Befürderung frommer Haußarmen, Bürgern und Bürgerschen, die alt und unvermögen und nit mehr gewinnen noch gewerven thun”, aufzubewahren und zu vermachen geruhte, vorbehaltlich des „Hofes zu Nederpleis und dem Hospital hiebinnen Siegberg gelegen irer Gerechtigkeit”.
Gegeben im Jair Unsers liben Herrn, als man schreift Duisend vünfhondert drei und sechssig am achtzehnten Dag des Monats Junii, Hermann von Wachtendonck.
Mit der Zeit aber waren diesem Abfalle andere gefolgt, und 1568 zählte die Gemeinde des Pastor Dederich Lipper schon 17 Mitglieder, deren Namen uns durch die Proceßakten aufbewahrt sind.
Sie hießen: Peter Friemesdorf, Hermann Schuhmacher, Vais Schuhmacher, Johann Hitz, Theis vom Zinkelpütz, Johann Reithäuser, Otto, Jakobs Sohn, Dietrich Pelzer, Hans Schneider, Wilhelm Worms, Heinrich Rademacher, Gerhard Kleuver, Gilles Leiendecker, Adolf Kannegießer, Dohann Flach, Johann Lohmar und Johann Schuhmacher. Wilh. Worms war der Sohn des Bürgermeisters und Johann Hitz der Stadtbote, welcher uns oben schon begegnet ist.
Man sieht aus diesem Umstande, daß der Abt die Religionsfreiheit keineswegs beschränkt hatte, und tolerant genug gewesen war, auch Andersgläubige zu seinen Bediensteten auszuwählen.
Merkwürdig ist dabei auch, daß in den sechsziger Jahren die Pfarre Siegburg keinen dauernden Vertreter hatte, und 1562 ein Jakob von der Horst, 1566 Arnold Neuenheuser, 1567 Johann Lubberich und 1568 Dederich Lipporius die Amtsgeschäfte verwaltete und in Quittungen und anderen Schriftstücken jeder sich als pro tempore pastor bezeichnet. Die ersteren drei waren offenbar Mönche, der letztere aber ein flüchtiger Priester aus dem Sayener Lande, der mehrere Jahre in der Gegend von Jülich einer Pfarre vorgestanden und auf Einladung des Bürgermeisters und des Rentmeisters, wie er später behauptete, nach Siegburg gekommen war, um hier die Gemeinde zu pastorieren. Vom Messelesen hatte er sich losgesagt, und da die Herren gemeint hatten, „ob schon die Ansichten in Siegburg darüber geteilt seien, so verhofften sie dennoch, den Abt bewegen zu können, daß er vom Messelesen dispensiert würde”, so hatte er sich auf den Berg begeben, den Mönchen seine Aufwartung zu machen und eventuell die Stelle anzutreten. Der Abt von Wachtendonck war erstaunt über das Vorgehen seiner Unterthanen und erklärte sich außer stande, ohne weiteres auf sein Anerbieten eingehen zu können. Wenn er die Messe nicht lesen wolle, so sei er kein römischer Priester mehr, und andere könne er nicht gebrauchen. Kaplan Adrian sei ein alter Mann und wenig beliebt in der Gemeinde, sie bedürfe eines tüchtigen Seelsorger; der die Sakramente, wie sich gehöre spende, und den Bürgern mit einem guten Beispiele voranginge. „Wenn man ihn mit Messelesen beschweren wolle, antwortete Lipper, so thue er sich höflichst bedanken; er wolle lauter und rein das Wort Gottes predigen und auch die Sakramente nach der Augsburger Konfession spenden, aber mehr nit. Der Abt möge sich die Sache überlegen und durch den Herrn Bürgermeister Bescheid sagen lassen”.
Offenbar verlangten die Protestanten nach einem eigenen Seelsorger und wünschten ein Simultaneum, was durch die Annahme Pastors Lipper geschaffen werden sollte. Dieses schien ihm bedenklich und mehrere Tage vergingen, ehe er sich zu einem Entschlusse aufraffte. Dann ließ er den Herrn Lipporius wieder zu sich rufen und „schenkte ihm”, wie derselbe am 11. Juli 1576 zu Köln in der Probsteien Behausung in Gegenwart zweier Siegburger Zeugen vor dem notarius publicus zu Protokoll gab, das Messelesen, und erteilte ihm die Erlaubnis zur Vornahme aller übrigen kirchlichen Funktionen, soweit er sie leisten könne. Er predigte, taufte und segnete die Ehe ein, besuchte die Kranken, und Zeugen bekunden, daß er ihnen niemals etwas Ketzerisches vorgetragen und auch wiederholt das Abendmahl gespendet habe. Was und wie er aber gepredigt hat, läßt sich aus der Äußerung von fünf Zeugen vor dem Reichskammergericht abnehmen, die da erklärten, „der gedachte Predikant habe mit predigten und austeilung der Sakramente der maissen bewiesen, daß sie des päpstlichen Unwesens und Anhang abscheu geworden seien, und von der apokalyptischen Hure nichts mehr wissen wollten”. Lipper war also ein apostasierter Geistlicher und vom Abte nur mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse geduldet worden, um sobald als möglich wieder entlassen zu werden. Hierzu gab ihm, wie die zwei Zeugen in Köln aussagten, eine neue Kirchenordnung des Herzogs Veranlassung, infolge dessen der Mönch Theodor Lughanius als Pfarrer eingesetzt sei. Darüber war denn großer Unwille unter Lippers Anhängern und mehr noch über das Edikt von Pfingsten, welches die Rückkehr zur alten Kirchengemeinschafl auferlegte und „allen denjenigen, welche fürderhin ihre Kinder außerhalb der Pfarrkirche taufen und ihre Weiber den Kraim d. h. das Wochenbett an anderen Orten halten ließen”, dieselbe Strafe als höchste Kur in Aussicht stellte, welche bereits oben mitgetheilt worden ist. Auch sollte niemand „die Predigt versäumen und während derselben vor dem Hause oder auf dem Markte sitzen noch leichtfertige Hantierung treiben und mit Geschwätz die Zeit hinbringen”. Wer darüber betroffen würde, werde zu 2 Goldgulden Strafe an die Hausarmen verurteilt werden und verwirke die Ehre eines rechtgläubigen Christen. „An den Sonn- und Feiertagen gar Waren an der Sieg aus- und einzuladen oder Früchte und Tuche nach der Mühle zu bringen” war bei 10 Goldgulden Strafe verboten etc. etc. Man sieht, wie weit es mit dergleichen Dingen in Siegburg gekommen war, und wundern darf man sich nicht, wenn man vor dem Synodalgerichte selbst Kaplan und Küster angeklagt findet, weil sie in lustiger Gesellschaft „unflätige Reden angehört und selbst im Munde geführt hätten”. Sie kamen beide mit einem strengen Verweise davon und mußten 1 Pfund Wachs in die Kirche liefern.
Die oben genannten Kalvinisten wollten von der Umkehr nichts wissen und behaupteten, Augsburgianer zu sein, denen die freie Religionausübung gestattet wäre. Sie wandten sich an den Kurfürsten von der Pfalz um hochgeneigten Schutz, und dieser schrieb denn auch am 16. Juni von Heidelberg aus, der Abt möge doch die Bittsteller freundlichst dulden, damit Frieden und Eintracht unter den christlichen Konfessionen erhalten bliebe, zumal jene der Augsburger Konfession angehörten.
Allein der Abt blieb unnachsichtig und wollte seine wankenden Unterthanen durch die Einheit der Religion im Zügel halten. Er ließ die Abtrünnigen scharf beobachten, um ihr Glaubensbekenntnis feststellen zu können und citierte dann am 19. August sämmtliche Bewohner Siegburgs respective Zunftvorsteher auf das Rathaus, um ihnen im Beisein des Jülich-Bergischen Rates Fabricius, des Schultheißen Lüning, des Scheffen Johann Selbach nebst Bürgermeister und Stadtrat „die ausgegangenen Mandate und Edikte des Durchlauchtigsten Hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelmen, Herzog von Jülich-Kleve-Berg, dem sie von wegen der Schirmsverwantnüß mit unterworfen seien”, bekannt zu geben und zu erfahren, ob sie, „im fall es die notturfft erforderen würde”, geneigt seien, die obigen „Rebellen, mutwillige und ungehorsame”, mit ihm „in straiff zu nehmen und selbst bei Iren Eiden und pflichten, so wie ihm und dem Goßtzhaus gethan, stehen zu bleiben”.
Die Siegelmeister Hans Worm und Gerhard zur Ecken baten im Namen des Wüllenweberhandwerks um einen Monat Bedenkzeit, da es doch eine eigentümliche Sache sei, gegen Mitbürger mit Gewaltmaßregeln vorzugehen, die Lohrbermeister Hermann Henseler und Wilhelm von Altenkirchen schlossen sch im Namen ihres Handwerks ihnen an und ebenso die Ullner unter Führung von Heinrich Flach und Jung Vais Simons, ausgenommen Anno Knütgen, der als Untervogt bei den Edikten seines Herrn stehen bleiben zu müssen glaubte, dagegen der Bäcker Pauwels und Johann im Bräuhof, welcher der Abtei gehörte, erklärten offen ihren Gehorsam nicht weniger Bertram Schneider und Meister Johann der Offerahr sowie Peter Nagelschmitt und Drieß Heuschnabel für sich und ihre Genossen die Schneider, Zimmerleut, Schmiede und Steinmetzen, nachträglich auch Hermann Worm und Konrad Schohmecher für ihre Person, desgleichen Wilhelm Lohmar und Tillmann, Schohmechers Nachkömmling, endlich auch Johann Scheuffchen als Vertreter des Pelzerhandwerks und „alle Nachbaren auf dem Driesch und vor der Kolreportzen”. Alsdann wurde die Versammlung geschlossen und auf den 9. September wieder herbestelt. Der Abt ließ seine Beobachtungen fortsetzen und jeden vor Gericht laden der seiner Bekanntmachung zuwider die Sakramente nicht gebrauchte und außerhalb des Städchens bei Andersgläubigen sich aufhielt. Dederich Schomecher mußte am 2. September vor dem Schultheißen eingestehen daß „er sich hierbevor zu den Nacht- und Winkelpredigern begeben, auch mit andern Bürgern, so solcher Sorten zugethan gewesen, auff St. Johannistagh zu Mitzsummer negst verlitten ausser disser Stadt noch Burgbän getretten und folgens ohn einig ergehend geleidt wiederum und Innkommen sy” und folglich sich unbotmäßig und gesetzwidrig verhalten habe; er bat dann aber „lauterlich umb Gotteswillen den lieben He Abten, ihm alles das zu verzeihen, da er verführt worden sei”, und wollte sich fortan „wie ein frommer Christen Mensch und disser Kirchenordnung gemäß halten”. Mehrere Freunde legten Fürsprache für ihn ein, und nachdem der Abt ihm Gnade zugesichert hatte, mußten Mathes Schulmeister und Kerist Kelner auf dem Driesch sich für ihn verbürgen „dergestallt, daß, was immer auff Erfordern vielgedachter unser lieb Erwürdiger Herr Inen, Dedrichen, zu thun auferlegen würdt, diesem gehorsamblich nachzukommen sich beeilen solle bei einer pfeen d. Strafe von fünffhundert goltgulden, die Itz genannte Bürgen, Impfort er seinem Gelöbt nit nachsetzen würde, unweigerlich Sr. Erwürden zo erlegen und zu verrichten hätten, bei Verpfändung ihrer Häb und Güt alles sonder geferdt und Arglist”.
Der 9. September erschien, und der Prior von Eyll samt Ratsverwandten und Bürgermeistern nahmen an der Stelle Platz wo man am 19. August gesessen hatte.
Zunächst kamen die Bäcker die Reihe, von denen einige nicht zugegen gewesen waren und deshalb ihre Meinung nicht geäußert hatten. Sie erklärten sich alle bereit, dem Abte zu folgen; die Ullner aber, Johann und Vais Simons, Gebrüder Kirstgen, Öm Johann, Bach Johann, Kirstgen Knütgen, Hermann Flach und des Reichensteins Eidumb Hermann Flach sowie Heintzen Herma ,Johann Hilgers und Jung Vais Simons „wollten wohl ihrem lieben herrn treu und hold sein und sich an dem gethanen Eidt und Pflicht haltenn, aber daß sy in dissem Pfall ihre Mitbürger angreiffen und straiffen wollen sollten, wollte ihnen nit gefallen, sie bäten, davon Abstand zu nymen”. Der Prior verlangte ein kategorisches Ja oder Nein, und da erklärte denn „folgends Johann Vais Simons sich durch Handtastung zu den Befehlen des Abtes bereit, die übrigen zögerten. Darauf gaben auch die 51 Wüllenweber durch Handschlag das verlangte Versprechen nd am folgenden Tage die 8 Lohgerbermeister Jakob Bischof, Johann Ulldnig, Wilhelm uff dem Graben, Joh. Knütgen, Joh. Schultus, Meister Prieß am Zinkelpütz, Hermann Henseler und Wilhelm von Altenkirchen.
Nach diesen Vorgängen blieb am 11. auch den zurückgetretenen Ullnern nichts anders übrig, als sich ins Unvermeidliche zu fügen, und „dieweill ebevor mehrgedachter Herr Abt dem Wüllenweber- und Lörerhandtwerk ihre Mullen wie gleichfalls denen Eulern Ihr Handwerk niet zu gebrauen sohlen, sondern es schliessen und verbieten laissen von wegen daß seh vernegst sich niet erclert, sondern Se. Erwürden zu niet geringen schimpff und spott mit Iren bescheidt auffgehaltenn, auch anderen Bürgerenn mit einen boesen vorganck und exempell gegeben haben, So hat doch ein lieber Herr auff Jetz beschehene erklerungh einem Jederen sein Handwerk wiederum zu gebrauchen vergünnt und zugelassen mit Vorhaltung, was dieselbige deren obangesetzter ursachen halber verwirkt haben, daß sy Sr. Erwürden dafür Abdracht thun sollen. Siegburg, II. Septemper, Lüning Schultiß mp.”
Die Abtrünnigen behaupteten nun steif und fest, sie gehörten der Augsburger Konfession an und hätten deshalb ein Recht auf Duldung.
Grund und Fundament ihres Glaubens hätten sie von Pastor Dederich gescheppt, und seinen demnach nicht sceptisch, sie wollten umkehren, wenn man ihren Irrtum aus der Bibel oder mit Vernunftgründen beweise, sonst aber nicht; vondannen zu ziehen, wie der Schwager des Weidenist, der mit Pferd und Karre sich zum Prinzen von Uranien begeben habe, sei ihnen nicht möglich, sie hätten Weib und Kind, und wüßten nicht wohin; der Winter stehe vor der Thür, sie könnten ihre Sachen so geschwind nicht ordnen und dergleichen mehr. Wenn der Abt sich nicht erbarme und ein Einsehen nähme, so würden sie sich das Reichskammergericht wenden und dort eine Entscheidung herbeiführen. Letzteres thaten sie wirklich, und der Abt erhielt eine Vorladung vor dasselbe.
Zu aller Verwunderung wandte dieser sich an den Herzog, sein Schirmrecht wahrzunehmen und protestierte gegen das Ansinnen des Gerichtshofes.
Der Herzog beauftragte daher am 28. December seinen Procurator Reiffseck von Speier, dem Abte Beistand zu leisten und forderte diesen ebenfalls auf, demselben Vollmacht „ad declinandum forum et in eventum ad agendum et defendendum” zu geben, ohne welche er nicht handeln könne
Ein dritter Brief wurde von ihm an die Stadt Köln adressiert mit der Bitte, den aus Siegburg Ausgewiesenen keinen Vorschub zu leisten, sondern sie allen Ernstes zu vermahnen und bei etwaiger Widersetzlichkeit zu bestrafen. Die Stadt Siegburg dagegen ward zum Gehorsam aufgefordert und an den Abt verwiesen, der allein in ihr zu sagen habe. Der Herzog stellte sich auf einen ganz korrekten Standpunkt und wollte weder das Städtchen entvölkert wissen noch auch die Rechte des Abtes geschädigt sehen. Seine Reise nach Süddeutschland hatte ihn mit den Kaiser zusammengeführt, und zweifellos war dessen Antwort zu Gunsten der Abtei ausgefallen. Dieselbe war eine reichsunmittelbare, mochte des Herzogs Vorfahren nun ihre Anerkennung versagt haben oder nicht. Die Klage am Reichskammergericht machte zunächst eine Zurücknahme des Ausweisungsbefehls notwendig, die denn auch auf 9 und später noch einmal auf 6 Monate erfolgte, während welcher wiederholte Untersuchungen und Protokollierungen seitens des Schultheißen in Gegenwart des Priors stattfanden und mit einer neuen Recurse an das Reichskammergericht endigten. 1576 schwebte der Proceß noch und der Verlauf desselben scheint kein Ende genommen zu haben.
1578 besuchte Prediger Otto Gilverath noch Glaubensgenossen in Siegburg, und aus dem Jahre 1581 liegt ein Schreiben des Kölner Magistrates vor, demgemäß damals wohl die Ausweisung der Protestanten in Kraft getreten ist.
Dasselbe lautet: „Unser Freundlich Gruß und was wir mehr guts vermögen, zuvor. Ersame, vürsichtige und weise, insondes günstig lieben Freunde! Wir kommen in glaubliche Erfarung, als sollten Euer Weißheiten hievor einiche Sektarier aus Irer Stadt verdrieben und relegiert haben, wobei dann Wir in der Fürsorgh, daß deren etzliche sich vielleicht anhero begeben und unser onwissend bei anderen diser Stad Inwohneren sich einschleichen möchten, dem aber so wil möchlich zuvorkommen, So gelangt an Ewer Weißheiten unser nachbairlich Ansinne und Begeren, sie wollen die Nhamen und die Zunhamen derenjenige aus der Stadt Sybergh verdrieben, Beizeigeren dies günstlich zukommen lassen. Das wollen wir in gleichem und mehrererem nachbairlich zu beschluden jederzeigt geneigt erfunden werden, damit Gott dem Allmächtigen Seeliglich bevehlendt. Gegeben am 20. Januarii Anno 1581. Bürgermeister und Räthe der Stadt Köln.
Dem Ersamen, Fürsichtigen und Weisen Herrn Bürgermeister und Räthen der Stadt Siegbergh unsern Freunden. Belangend die Sektarier zu Siegberg.”
Sittliche Zustände in der Stadt
Um die Unbotmäßigkeit seiner Unterthanen zu brechen, hatte ihnen der Abt von neuem den Bürgereid vorstaffen lassen und gleichzeitig damit die Aufforderung verbunden, sich nunmehr „alles Scheltens und Schmähens, so bisher bei vielen in bösem Gebrauch und Übung gewesen, einträchtig zu enthalten; denn wer mit dem andern zu thun habe, könne sich bei seinem Schultheißen, den Bürgermeistern und Räten der Stadt Siegburg angeben und mit ordentlichem Verhör sein Recht ausfindig machen, und wer dann in dem, was jene für recht erkannt, und was allein bei ihrer Einsicht und Erkenntnis stehen solle, bruchhaftig erfunden würde, der solle nicht allein ihm und dem Schultheißen, sondern auch der Stadt Siegburg in Strafe und Brüchten verfallen sein, alles zur Vermeidung der bei vielen bis anhero freventlich geübten Injurien, Schmähe und Lästerungen.”
(der Bürgereid erfolgte 1575 auf Pfingsten. Derselbe hatte nach einem Blatte aus dem Kurbuche folgenden Wortlaut: „Disen tagh und vort mehr die Tagh unsers Lebens geloben und schwären wir Bürger Siegburgs semmentlich unserem lieben Erwürdigen Herrn, disem Gotshaus und Stift sampt der Stadt Siegbergh getrew und hold zu sein, allzeit ihr ärgste wehren und beste vorkehren zu wollen, nach all unserem Vermügen, und willen solichs in gheinerley Wise underlaissen, es sy umb Geld noch um Guth, umb Lib noch umb Leid, umb Freundtschafft noch umb Maghschafft noch umb alles dasjenig, was das Herz bewegen magh, so lieb uns Gott helff und sein H. Evangelium.” – Magschaft ist so viel wie Verwandtschaft, und vorstaffen heißt, einen Stab vorhalten, auf den der Schwörende seine Hand legen mußte.)
Diese Aufforderung des Abtes zeigt besser als die Mitteilung einzelner Thatsachen, wes Geistes Kinder die Siegburger geworden waren, und daß da die Religion ihren Einfluß verloren hatte, wo Lästerzungen in frevelhafter Weise die Ehre des andern anzutasten und zu verunglimpfen wagten. Der Hauptgrund davon lag wohl in der mangelhaften Bildung und in der Entfesselung der Leidenschaften, nicht minder aber auch in den konfessionellen Streitigkeiten und in der Übertretung der Zunftgesetze, welche für viele gar nicht mehr zu existiern pflegten.
So hatten sich die Töpfer z. B. schon 1564 von Peter Knütgen vorwerfen lassen müssen, daß sie 12 Paragraphen ihres Zunftreglements gar nicht mehr zu kennen schienen, und die Wollenweber verfuhren bei der Herstellung ihrer Ware so gewissenlos, daß sich 1572 die Siegelmeister veranlaßt sahen, von „Hammer und Zange” zurückzutreten, um sich an der Unehrlichkeit derselben nicht mitzubeteiligen. – Die Lohgerbermeister hatten den Massenbetrieb versucht und waren dadurch in Schulden geraten; darum glaubten sie, die Allmosen, welche sie in die Kirchhofsspende zu zahlen hatten, besser in ihr Geschäft stecken zu können, und sagten sich 1569, als der Pastor Dederich zu Worte gekommen war, sämtlich von der Bruderschaft los.
In ähnlicher Weise wollten es die Schuhmacher treiben, welche sich schon 1553 von Krispinus abgewandt und der Lohgerberpatronin angeschlossen hatten. Sie meinten, die guten Werke nützten doch nichts zur Seligkeit und waren die ersten gewesen, welche den Winkelpredigern in die Hände gefallen waren.
Von der Unkenntnis des Volkes in religiösen Dingen mag die Thatsache zeugen, daß 1567 drei Ehemänner den Pastor Johann Lubberich zwingen wollten, ihnen die Beichte ihrer Frauen zu verraten, und ihn deshalb vor Gericht luden. Aber der Schultheiß Lüning war besser unterrichtet und protestierte dagegen, weil das Beichtsiegel jedem Geistlichen den Mund schließe.
Die Achtung vor dem Heiligen war in dem Grade gesunken, daß 1570 am zweiten Pfingsttage „Bürgermeister und Räte” sich einmütig vertrugen, sich selbst und wer von den Bürgern es wolle, in der Kirche begraben zu lassen, weil es vor alters auch so gewesen sei, nur sollte man den Platz ankaufen und der Kirche dafür 6 Gulden Kölnisch entrichten. Die Mönche mußten das alles geschehen lassen, weil sie keine Mittel besaßen, dagegen einzuschreiten, aber ihre Sorge war eine sehr große, und man kann sich die Freude vorstellen welche den guten Abt und seinen frommen Prior erfüllte, als ihnen die Religionsordnung des Herzogs eine Gelegenheit bot, dieselbe auch in Siegburg einzuführen und so der Untergrabung des Katholizismus en Ende zu bereiten.
Der erste, welcher mit der obenerwähnten Androhung des Abtes in Konflikt geriet, war ein Johann Hirsch aus der Mühlengasse. Derselbe hatte gelegentlich eines Zusammentreffens mit ihm zu Köln seinen Nachbar Becker einen Stadtverräter genannt und trotz der zu Protokoll gegebenen Erklärung, „daß er seine Behauptung zurücknähme und jeder Zeit bereit sein wolle, seinen Fuß vor den langen Becker zu setzen” denselben Ausdruck zum zweiten Male gebraucht und zwar in öffentlicher stark besuchter Gesellschaft. Dieses erregte allgemeines Ärgernis, und am folgenden Tage mußte Johann Hirsch vor Gericht erscheinen, den Beweis der Wahrheit anzutreten. Da er aber das nicht konnte, vielmehr grob und ungezogen wurde und auch den Bürgermeister noch beleidigte, so wurde er in eine Strafe von 30 Goldgulden genommen, 10 an die Stadt und 20 für den Abt, welche er binnen acht Tagen zu erlegen habe.
Eine viel geringere Strafe trug Peter Rulffs davon, welcher in einem Wirtshause nicht hatte zugeben wollen, daß der Aulgasser B. sich neben den Bürgermeister setze, weil er von der Bank gefallen sei. Die hierin liegende Beleidigung ist Seite 45 näher angedeutet und besagt dasselbe, wie das Wörtchen Bankert. Da nun B. in der That das Unglück gehabt hatte, diesen Mackel mit auf die Welt zu bringen und deshalb das Handwerk seines Vaters nicht hatte erlernen können, so fand man in dem Ausdrucke keine Unwahrheit, sondern nur eine Ehrenkränkung, die er durch seine Anmaßung gewissermaßen verdient habe. Man verurteilte deshalb den p. Rulffs zu 10 Mark in die Armenkasse und legte ihm die Verpflichtung auf, sich künftig vorsichtiger zu benehmen und unverschuldete Gebrechen nicht zum Gegenstande öffentlicher Beleidigung zu machen. Damit war der B. zufrieden, und beide gingen versöhnt nach Hause.
Am rücksichtslosesten benahmen sich die Frauen, wenn sie einen Splitter bei dem andern gefunden hatten.
Dann traten sie vor die Thür und posaunten es durch alle Gassen.
Des Pelzers Ehegespons war „ein so boes Stück Weibs”, daß es wiederholt in den Stadtturm gesperrt werden mußte, um seine Lästermäuligkeit zu bezähmen, und als auch das noch nichts half, sondern immer wieder dieselben Klagen laut wurden, so drohete man ihr mit der Ausweisung, oder wie es in dem Urteile heißt, „man werde sie vor das Thor führen” und sie ihrem Schicksale überlassen.
Pfarrer war um diese Zeit noch Theodor Lughanius und Kaplan noch der schon bekannte Adrian Busch, dessen Wiege in Wolsdorf gestanden hatte. Der häufige Wechsel des Seelsorgers konnte unmöglich dazu beitragen, die Gemeinde in Zucht und Ordnung zu erhalten, und die Maßnahmen der Polizei erwiesen sich um so wirkungsloser, als sie keineswegs den Grund, sondern stets nur die Oberfläche des Übels trafen und daher immer neue Auswüchse zu Tage traten. Am mutwilligsten verfuhr man Fastnacht, wenn jeder sich der ausgelassensten Freude hingab. Dann regnete es Chikane und Ungezogenheiten, und der Stadtbote wagte kaum, sich auf der Straße sehen zu lassen. 1572 war das Treiben ein so tolles, daß der Abt für das folgende Jahr jeden Mummenschanz verbot und denjenigen mit Gefängnis bedrohete, der außerhalb des Hauses mit einer Narrenkappe betroffen würde. Dafür kneipte man in den Wirtshäusern, und die Töpfer waren so kühn gewesen, den Abt selbst auf ihren Krügen darzustellen und ihn in der lächerlichsten zu verhöhnen. Der Vertrieb ihrer Ware ins Oberland hatte sie auch nach Worms, Speier, Nürnberg und an andere Orte geführt, wo der Protestantismus zur Herrschaft gelangt war.
Zum Betrieb in das Oberland waren sie 1564 übergegangen, weil „furberoerte kauffleude die Poettkausfferschafft im Handtwerk eine Zeit langh parteiisch vnd nach gunst geuebet, so das etlichen Ambochs Meisteren Ihre Poett Jaer vnd dagh vnnerhandelt verplieben und sie irer narungh entsetzt worden. Seitdem zogen jährlich von St. Bartolomei ab einer aus der oberen und einer aus der unteren Aulgasse mit von sämtlichen Meistern entnommenen Waren über Andernach hinaus ins Moselthal und den Rhein hinauf, um dieselben dort abzusetzen, was ihnen früher nach § 18 und 20 ihres Statuts verboten war. Ersterer Paragraph lautete: Item vorder ist verscheydenn ubermitz der vurgnanter ambachtzluide uberkhomenn, das keynn Oulner ubermitz sich selber noch niemandt annders vonn seynennt wegen kein werek zu Sieberg auss der Oulgassen zu wasser noch zu lannde foerenn noch brengenn soll feyll oder zu verkauffen vur oder binnen der Stadt Coellenn, noch niemandt vonn den Oulnern soll auch eynich werck jemanndfz verkauffen”
Hier hatten sie den Spott kennen gelernt, womit man das Papsttum und seine Freunde die Ordensleute, überhäufte, und der Spekulationsgeist trieb sie an, aus der Stimmung der Käufer Vorteil zu ziehen und dieselbe auf ihren Krügen mannigfach zum Ausdruck zu bringen. Der Herr von Wachtendonck war gutmütig genug, sich derartiges gefallen zu lassen, aber geärgert wird es ihn haben und mehr noch den gestrengen von Eyll, dessen Einfluß damals zu beginnen anfing.
1574 hatte der Magistrat die Wolsdorfer Steinbrüche gepachtet, teils um die Stadtmauer zu verstärken, teils um die Wege auszubessern, welche schon lange auf eine Herstellung gewartet hatten. Dieses gab ihin Veranlassung, von neuem an die Erhebung der Accisegelder zu denken, und man hoffte um so zuversichtlicher, dieselben wiederzuerlangen, weil der Herzog bei seiner letzten Anwesenheit in Siegburg (gelegentlich einer Reise nach Neuburg. Bei der Besichtigung der Stallungen für seine Pferde verzehrte die Untersuchungskommission 6 Mark) selbst die Bemerkung gemacht hatte, daß die Festungswerke sich in mangelhaftem Zustand befänden und notwendig einer Umgestaltung unterzogen werden müßten. Man wandte sich deshalb an ihn mit der Bitte, nunmehr Gnade für Recht ergehen zu lassen und im eigenen Interesse das zu begünstigen, was ihm gegebenen Falls von großem Vorteil sein könnte; denn offenbar hatte die Forderung der Accise darin ihren Grund, daß er als Schirmherr sich für seine Mühewaltung bezahlt machen wollte, während der Abt sie als Herr des Städtchens beanspruchte. Nach langem Harren erschien endlich eine Kommission aus Jülich, die Verhältnisse des letzteren an Ort und Stelle zu prüfen, und auf Grund ihres Berichtes lief dann am 2. Januar 1576 ein Schreiben von Hambach ein, daß Se. Durchlaucht bereit sei, sich auf zwanzig Jahre mit einem einmaligen Pauschquantum von 500 Goldgulden zu begnügen, welche in der Weise bezahlt werden sollten, daß 300 sofort, die übrigen zu Pfingsten desselben und kommenden Jahres in gleichen Raten fällig wären. Der Jubel in der Stadt war ein endloser, und tagelang wurde von nichts anderem gesprochen, als von der Güte des Herzogs und von dem wiedergewonnenem Wohlwollen, dessen man sich für die Zukunft zu erfreuen haben werde. Um das Geld zu gewinnen, verkaufte man die der Kaplanei zugehörigen Eichen bei Wolsdorf und verzinste dem Nutznießer das Kapital von 194 Thaler 7 Albus mit 5 Procent, „so itzo zum irsten male geschehen”. Das Fehlende entlieh man zu Köln und sandte dann am 1. Februar den Rentmeister mit der Summe nach Düsseldorf, dieselbe dem Herzoge mit dem allerunterthänigsten Dankesschreiben zu Füßen zu legen.
Der Abt von Wachtendonck war unterdessen krank geworden und vermochte seinem Amte nicht mehr vorzustehen. Daher wurde von ihm der Prior mit der Führung der Geschäfte beauftragt, und als er im Vorsommer das Zeitliche gesegnet hatte, dieser auch zum Nachfolger gewählt, weil er sich vor allem durch Entschiedenheit und religiösen Eifer auszeichnete. Gottfried III., denn der sovielte dieses Namens ist er unter den Äbten, war ein Sohn Richard Reinards von Eyll zu Leauxfort und der Lyffart von Brembt, deren Schwester bzw. Schwägerin sieben Jahre Äbtissin zu Neuß gewesen war.
Er regierte zehn Jahre mit großer Umsicht und Thatkraft, vermochte aber keineswegs sich die Liebe der Siegburger zu erwerben, weil er die Anordnungen seines Vorgängers ausführte und schließlich zur Ausweisung der Protestanten zu schreiten wagte. Die Stadtbehörde bekam die strengsten Vorschriften über die Handhabung der Polizei, und die Nachtwächter wurden beauftragt, namentlich auf geheime Zusammenkünfte zu achten, damit keine Komplotte unter den Bürgern geschmiedet würden. Die Stadtthore sollten im Winter um 8, im Sommer um 10 Uhr abends geschlossen sein und erst mit dem nächsten Morgenläuten wieder geöffnet werden. Wer einen Fremden beherbergen wolle, habe denselben sogleich auf dem Rathause anzumelden und eine „schriftliche” Erlaubnis dazu einzuholen, widrigenfalls er in eine Strafe von 10 Mark verfalle und für denselben haftbar sei. Man traut seinen Augen kaum, wenn man derartige Vorschriften verzeichnet findet und sollte fast glauben, die Unzufriedenheit der Bürger sei eine so hoch gradige gewesen, daß sie nur durch den kleinen Belagerungszustand, wie wir jetzt sagen würden, habe unterdrückt werden können. Indes wird sich die Sache bald aufklären, wir stehen im Jahre 1583.
Gebhard Truchses von Waldburg
In Köln saß damals auf dem erzbischöflichen Stuhle Gebhard Truchses von Waldburg, ein Herr von „etwas anrüchtiger Vergangenheit” und unsicheren Glaubensgrundsätzen, der aber trotzdem das Pallium zu erringen wußte, weil sein Oheim Bischof von Augsburg war und das Kurfürstenkollegium die Gewogenheit gehabt hatte, ihn noch vor seiner Bestätigung durch den Papst unter die Zahl der Reichsfursten aufzunehmen. Dieser Gebhard lernte 1579, wie es heißt, die „wunderschöne” Gräfin Agnes von Mansfeld kennen, eine Stiftsdame aus Gerresheim, welche sich zufällig bei ihrer Schwester in Köln aufhielt, und ward von ihrer Liebenswürdigkeit so sehr hingerissen, daß er alsbald das traulichste Verhältnis mit ihr anknüpfte und es ungeachtet des öffentlichen Ärgernisses mehrere Jahre lang fortsetzte. Die Warnungen des Domkapitels machten keinen Eindruck auf ihn, und auch der Papst vermochte nicht mit seinen Vorstellungen durchzudringen. Da erschienen vor ihm die Gebrüder Christoph und Hoyer und ließen ihm die Wahl, entweder ihre Schwester zu heiraten, damit dieselbe vor Schimpf und Schande bewahrt bleibe, oder aber ihre Nachstellungen zu fürchten, welche jedenfalls Erfolg haben würden. Gebhard entschloß sich zu dem ersteren, nicht ohne die Absicht, in den Privatstand zurückzukehren; allein da er kein Vermögen besaß und auch in etwa auf den Beistand der protestantischen Fürsten rechnen durfte, so zögerte er mit der Abdankung und ließ insgeheim durch den Herrn von Neuenar Truppen anwerben, um sich mit Gewalt in seiner Stellung zu behaupten.
(Er heiratete am 3. Februar, nach einer Angabe im Hause zum Rosenthal, nach einer andern in der Wirtschaft zum Rosenkrauz, ernannte daselbst den Herrn von Neuenar zu seinem Stellvertreter und begab sich mit seinen Schätzen und Kleinodien auf die rechte Rheinseite, zunächst nach Dillenburg zum Grafen von Nassau, dann nach Arnsberg in Westfalen, wo Agnes ihm am 20. Oktober den Hofhalt einrichtete. Vergl, Ennen 1. c. und Kleinsorgen: Kirchengeschichte Band III.)
Kampf auf dem Brückberg
Der Papst beeilte sich, den Abtrünnigen zu exkommunizieren, und das Domkapitel nahm keinen Anstand, zur Wahl eines Nachfolgers zu schreiten, weil es den Bischofsstuhl für erledigt ansah. Sämtliche Stimmen vereinigten sich auf den früheren Gegenkandidaten Herzog Ernst von Baiern, und dieser zog dann ohne weiteres durch das Land, sich von den Bewohnern desselben huldigen zu lassen und die Fahne des Katholizismus hochzuschwingen. Dagegen protestierten die Anhänger des Truchses und es entbrannte überall ein unheilvoller Bürgerkrieg, in dem die einen durch die Pfälzer, die andern durch die Baiern und Spanier (aus den Niederlanden) unterstützt wurden.
Die Stadt Siegburg lag außerhalb des eigentlichen Gefechtsfeldes, weil der Abt so vorsichtig gewesen war, sich frühzeitig für neutral zu erklären und auf diese Weise die Parteinahme der Bürger nicht herauszufordern. Indes die Nähe von Bonn zog doch den Ort in Mitleidenschaft, und mehr als ein Mal mußten seine Thore geschlossen werden, wenn Karl von Truchses mit seinen Leuten über den Rhein kam, die Feste mit Lebensmitteln zu versehen, und dadurch die ganze Umgegend in Angst, und Schrecken versetzte.
(Am 6. August steckte eine Schar von 300 Truchsessianern den Flecken Deutz in den Brand und schleppte alles Vieh, Pferde, Kühe etc. mit sich fort. Am 11. Aug erneuerten dieselben in einer Stärke von 2000 Mann unter der Führung Karl von Truchses und des Grafen von Solms den Angriff und warfen Feuer in die Abtei, so daß die sämtlichen Klostergebäude nebst der Pfarrkirche niederbrannten.)
Der Hauhof verlor bei einer solchen Gelegenheit zwei Rinder, der Heckershof ein Pferd, und die Aulgässer lebten in beständiger Sorge, man möchte ihnen die Häuser über dem Kopfe anzünden, weil sie einen Lanzknecht festgenommen und seine Forderung mit einer Tracht Prügel gelohnt hatten. Die schlimmsten Gäste waren die Pfälzer, weil sie keinen Sold bekamen und sich selbst für ihre Dienste bezahlt machen mußten. Als dieselben Mitte Oktober abzogen, schien die Gefahr vorüber zu sein, da eine Stütze nach der anderen fün Gebhard zusammenbrach. Die Baiern schickten sich an, Godesberg zu belagern, und erstürmten die Burg trotz der heldenmütigsten Gegenwehr am 17. Dezember. Dann kam Bonn an die Reihe, welches eine Besatzung von 3000 Mann in sich barg und als letztes Bollwerk des Herrn von Truchses angesehen werden konnte. Aber das Unglück wollte, daß 5000 Westfalen unter der Führung Eitel Heinrichs von Braunschweig heranrückten, dasselbe zu entsetzen, und ihren Weg über Siegburg nahmen.
Da hatte die Stadt das Unerwartete, ihre Felder zu blutigen Kämpfen hergeben zu müssen und die Schrecken des Krieges in nächster Nähe zu sehen. Auf die Nachricht nämlich, daß der Feind in zwei Abteilungen durch das Aggerthal und über Bensberg herannahe, verließ Ferdinand von Baiern mit 13 Fähnlein zu Pferde und 10 Regimentern (?) zu Fuß den Belagerungsstand, um ihm beim Übergange über die Agger und Sieg den Weg zu verlegen. Er versteckte die Hauptmasse seiner Leute im Lohmarer Walde, ließ auf dem Brückberg Schanzen aufwerfen und die Aggerbrücke in ihren Verbänden etwas lockern. Als dann der Vortrab dieselbe passiert hatte und die Wagen mit Lebensmitteln und Munition herüberkamen, machte er einen so heftigen Angriff auf die Feinde, daß sie bestürzt nach allen Seiten auseinanderstoben und die Brücke unter der Last und dem Gedränge der Nachrückenden zusammenbrach. Nur kurze Zeit dauerte der Kampf, da das Hochwasser kein Durchwaten des Flusses gestattete; aber man erbeutete 45 Wagen mit Waffen und Munitionsvorräten, eingepöckeltem Fleisch und hundert Seiten Speck, welch letztere den in Bonn Eingeschlossenen zu Verpflegung dienen sollten. Die Feste ergab sich am 2. Februar 1584 und ließ die Baiern einziehen, jedoch der Graf von Neuenar, Juncker Kloedt und Martin Schenk von Niedeggen setzten den Krieg noch eine Zeitlang fort, ohne die Sache ihres Herrn zu Ehren zu bringen.
Wiederholt kam Siegburg dadurch noch in Bedrängnis, indem die Streitende bald hier bald dort auftauchten, und 1586 noch liest man in der Stadtrechnung:
„Item als die Hispanischen den Anlauff auf die Stadt gethan und die Aulgasse inn den Brandt gestochen, daselbst den Knechten geschenk an der Holzportz und auff den Muiren 16 Quart Weins, jeder ad 9 albus”.
Anschlag gegen den Abt
Die Knechte werden Lanzknechte gewesen sein, welche der Herzog zur Verfügung gestellt hatte; denn wie wenig sich der Abt seine eigenen Unterthanen verlassen konnte, beweist das Protokoll der ehrenachtbaren Bürgermeister Johann Worms und Peter zum Isermart vom 19. Februar desselben Jahres, worin Dederich Rosell und Johann Knütgen aus Siegburg bekunden, daß der Wacht- und Rottmeister Hungerkausen einen Anschlag gegen den Abt und seine Kapitulare ausgesonnen und ihn mittels auswärtiger Strolche auch auszuführen gedacht habe, nämlich den erstern gefangen zu nehmen, die übrigen zu ermorden und dann die Abtei auszuplündern. „Wenn sie, Rosell und Knütgen, ihm zustimmten, habe er gesagt, so wolle er sich ein paar Tage aus der Stadt entfernen und mit so viel Volks zurückkommen, daß der Berg eben so stark wie die Stadt besetzt werden könne. Wer ihnen von der Wache entgegenträte, den würden sie niederstoßen und über die Mauer werfen. Des Abtes könne man sich des Morgens beim Messelesen versichern und ihn so lange festhalten, bis er alle verborgenen Schätze gezeigt habe. Dadurch würden sie auf einmal reich werden und brauchten keinen Hunger mehr zu leiden. Dederich habe das von ihm in Nagelschmieds Hause gehört und in „beweintem Zustande” seine Zustimmung dazu gegeben, es am folgenden Tage aber mit Rücksicht auf seine Eltern und Verwandten, die er nicht gerne betrübt sehen wollte, bereut.”
Johann Knütgen berichtete ähnliches, wollte aber von dem Anschlage erst durch Dederich Rosell unterrichtet worden sein, als sie im Wirtshause zusammen Bier getrunken hätten. Selbstredend wurde Hungerkausen sogleich in Haft genommen, jedoch den Anklägern kein rechtes Vertrauen geschenkt, weil Knütgen ein berüchtigter Geselle war und schon mehr als ein Mal auf der Anklagebank gesessen hatte. Die Eltern beider Kumpane wurden verpflichtet, mit ihrem ganzen Vermögen für das Nichtentweichen der Söhne einzustehen, und dann die Sache dem Gerichte übergeben, welches den Hungerkausen freisprach.
Inzwischen hatten die Bürger nicht versäumt, fleißig an der Wiederherstellung der Festungswerke zu arbeiten und den Bedingungen der Accisebewilligung Rechnung zu tragen. Die „Nachbaren” der Umgegend leisteten ihnen dabei hülfreiche Dienste, und die „Zissendorfer Junfern” lieferten Holz zu Palissaden, welches sie aus ihren Waldungen bei Braschoß und bei Umschoß entnahmen. Meister Hansen aus Köln mußte sogar 20 Tage lang Röhren aus 39 Karren Däerde formen, vermutlich um eine Wasserleitung herzustellen, da man keinen anderen Zweck dafür entdecken kann. Er bezog für seine Mühe 73 Mark 7 Stüber. Die Fallthüren der Thore wurden neu gelappt, die „Thurren, darin die Kett hängt”, durch andere ersetzt und die Schießscharten mit neuen Einfassungen versehen. Sämtliche Unkosten beliefen sich auf 7104 Mark und 6 Stüber.
Die Rottmannschaften
Um die Stadt zu verteidigen, hatte jeder Bürger mit dem Gewehr, mit dem er sich hatte aufzeichnen lassen, oder das ihm sonst zu tragen auferlegt war, „alle Zeit, bei Tag und Nacht, ohne einich veränderung auf der Wacht zu erscheinen, jedoch mit dem Unterscheidt, daß die mit Harnischen allein bei Tag an die Portzen kohmen, daselbst den Kragen umthun und die Brust sambt Rücken an die Portzen hängen, aber die Nacht übersehen werden sollen.”
Wer ein Rohr oder eine Büchse besitze, müsse sich mit Kraut und Loth d. h. mit Pulver und Blei gefaßt machen und sonderlich,
„wann he zur Wacht beschieden” werde, pünktlich erscheinen. Wäre eine besondere Gefahr im Anzuge, so werde die Stadt den Schützen das Kraut liefern.
„So einich Bürger hierin säumig befunden oder der Rottmeister aus Gunst jemandt übersehen würdt”, soll der Übertreter nach Gelegenheit der Sach durch Bürgermeister und Rath gestraft werden, doch „alsolche Straf der Wacht zum guten kohmen und bleiben.”
„Die Rottmeister sollen die Wacht bei Abendt und Morgen zu guter und gepüirlicher Zeit auf- und abfüiren, derowegen auch die Tromm schlagen laissen, welchen Trommelschlag ein jeder Bürger bei seinem Gehorsamb alsbald zu befolgen soll schuldig sein.”
Ferner ist angeordnet, „wannehe bei Tag oder Nacht einich Aufruhr entstünde also daß die Sturmglock geläutet oder die Tromm geschlagen würde, daß alsdann an jeder Portzen die Rott, so derselben am nigsten gesessen, sich sofort einstellen, selbig sofern sie offen, zuthuen oder sonst zuhalten und sich auf die Mauer zur Wehr stellen solle.”
„Imgleichen auch sollen jene, welchen auf den Portzen und Thürmen die Haacken wegen der Stadt von nöthen, dieselbig zu guter Rüstung halten und darzu auf solchen Nothfall den Zulauf nehmen. Die andern Bürger aber binnen Siegbergh insgemein sollen auf Zeit allsolchen Auflauffs sich nach dem Bürgerhauß begeben und von dannen ferner auf Orth und Platz, da es Noth sein wird, durch Bürgermeister und Räthe oder andere dazu Verordnete sich zur Wehr führen und weisen lassen.”
„Da auch Sach wäre, daß bei Tag oder Nacht alhie binnen der Stadt Brandt aufgienge, so soll durch eine Rott einer jeden Portzen gesunnen (?), die zugethan oder zugehalten werden, alles in Maissen wie vorgeschrieben. Sonst die andern Bürger insgemein sollen und Mögen sich zu alsolchem Brandt begeben und demselben so viel möglich Widerstandt thuen, bis so lang daß man vernimbt ob es durch Verratherei oder sunst ein unversehentlich Unglück beschehen.”
„8. Es sollen die Schiltwachten sowohl bei Tag als bei Nacht auf den verordneten Plätzen besetzt und gepüirlicher weis gehalten werden, auch soll man keine fremde Bettler, Siechen, Krugdreger, Kesselleper und dergleichen verdächtige Personen hier in die Stadt nit lassen, sondern umbweisen, und da jemant, unbekannt, durch die Stadt zu passiren begert den soll man durchfüeren.”
„9. Man soll alle Donnerstagh, wannehe Wochenmarks gehalten wird, die größere Portzen zu- und die kleinere offen halten und fleissig bewachen, und da einiche Wagen oder Karren ankohmen und in die Stadt oder durchzupassiren begehrten, die soll man irstlich zwischen die Hammey von jeder Porz kohmen lassen, darnach die Hammey zu thuen und folgents in oder durch die Stadt fahren laissen.”
„Alle Bürger, so dieser vorgeschrieben Ordnung sich widersetzen und ihre Wacht nicht recht halten und versorgen würden, sollen vorgenommen und mit der verordneten Straf bestraft werden, jedoch allzeit nach Gelegenheit, darnach daß die Übertretung klein oder groß ist, welches auf Erkenntnis von Bürgermeister und Rath stehen soll etc.”
Lagen herzogliche Truppen in der Stadt, wie 1586 und 88, so übernahm der Höchstkommandierende den Befehl, und die Bürger wurden dann gewaltig von demselben angeschnautzt. Zufällig ist uns ein Bericht erhalten, der uns von der Art und Weise der Behandlung so wie von der Strenge der Disziplin, die dieser übte, einigen Aufschluß giebt.
Es war am 7. August des letztgenannten Jahres, als der Leutnant von Kallenbach in später Stunde die Runde machte und den Bäckerlehrling Hermann aus Siegburg, welcher für seinen Meister Rülz Peter die Wache that, schlafend am Boden liegen fand. Ohne weiteres stach er denselben nieder, rief dann die übrige Mannschaft aus der Stube und hauchte sie in der schrecklichsten Weise an. Das war den Betreffenden zuviel; sie verlangten mit der Bürgerschaft unnachsichtliche Bestrafung des Leutnants; nach der vom Abt aufgerichteten Wachtordnung habe jedesmal ein Stadtrat oder sonst ein dazu bestellter Bürger die Runde mitzumachen und Ungehörigkeiten vor den Richterstuhl des Bürgermeisters und seiner Scheffen zu bringen. Eine augenblickliche Bestrafung durch den Offizier sei nicht gestattet. Der habe nur über seine Leute unbeschränkte Vollmacht, nicht jedoch über sie. Der bergische Marschall und Rat Wilhelm von Waldenburg schlug eine Aburteilung nach dem Kriegsrecht vor, und das Kriegsgericht sprach den Leutnant, zumal er in betrunkenem Zustand gehandelt habe, frei, erkannte aber auf Schadloshaltung der Witwe Mutter des Getöteten durch die Stadt, was diese selbstredend ablehnte. Der Prozeß gegen Kallenbach dauerte mehrere Jahre, ohne daß sich das Resultat ermitteln läßt.
Die Hauptwache befand sich auf dem Markte unter den Hallen, später vor dem Rathause. Sehen wir uns nun einmal eine Rottmannschaft mit ihrer mannigfaltigen Bewaffnung und Ausrüstung näher an.
Ich nehme die aus dem Quartier unter den Hallen vom Jahre 1583.
Da marschierte an der Spitze Gerhard Schwartz als Rottmeister mit Moßtedt und seitwehr; ihm folgten in buntem Zuge David Leyendecker, Peter vom Wingartshof, Göddert Nagelschmitt, Richard Rick, Johann Worm, Bertram Schneider, Johann Koch, Thomas Stadtbote, Heinrich Tücking und Heinrich Moor mit Langröhr und Seitwehr, Adam Schneider, Gerhard Steinmetz, Hermann Klein, Petter Gummig uff dem Untzenort, Volmar Landschaden und Gelbis uff der Ecken (Orth) mit Harnis Hellebardt und seitwehr, Kaspar Kemper der Offermann, Otto Rötgen, Wilhelm Schneider, Friedrich Hilden nebst Göddert zum roten Haus Federspieß und Seitwehr, Albert Kannegießer mit Langröhr, Hellebard Sturmhoidt, kurzem Zabel als Seitwehr und zwei Federspieß mit Reußgen geziert, Johann Barbier und Mattheis Tütten im Harnisch mit Hellebardt, Langröhr und Seitwehr, Kaspar, gewesener Hausknecht, mit Morgenstern und Seitwehr, Dietrich in der Hallen mit Halbhaich, Hellebardt, Seitwehr und Chortelast, Johann Glasmacher und Heinrich Pelzer mit Harnisch, Federspieß, Langröhr und Seitwehr, Heinrich Lepper mit Knebelstaff und Seitwehr, Johann Scheuffgen mit Harnisch, Schlagschwert und Seitwehr, der Tuchscherer am Hühnermarkt mit Hellebardt, Federspies und Seitwehr, Bernard Pelzer und Leonard Tuchscherer im Harn mit Seitwehr und Federspieß, desgleichen seine zwei Söhne. Diese Heldenschar verteidigte das Kölnthor mit seiner Umgebung und ähnliche Rotten unter der Führung von Daniel Flach im Reichenstein, Johann Pelzer und Tönnes von Engelskirchen die übrigen Thore, ohne daß wir Zusammensetzung hier aufführen wollen.
Zur Verhütung von Feuersbrünsten war verordnet, daß Ostertag bis Michaelis ein jeder in seinem Hause eine Bütte mit Wasser und unter dem Dache zwei Krüge mit einer gleichen Füllung in Bereitschaft halten solle, womöglich auch eine Handspritze. Bräche irgentwo Feuer aus, so hätten Weiber und Kinder sogleich Wasser auf den Boden zu schaffen und in den Höfen wegen der Flugfeuer auf die Dächer zu achten, Pütze und Sargsteine zu öffnen und bei Nacht an den Ecken Straßen Feuerpfannen zur Beleuchtung derselben aufzustellen und dabei stehen zu bleiben. Vorkommende Unglücksfälle bei den zur Arbeit befohlenen Mannschaften, Zimmerleuten, Leyendecker und Schornsteinfeger welche zunächst ans Feuer mußten und oft in große Lebensgefahr kamen suchte die Stadt eventuell zu entschädigen. Viermal im Jahre mußte der Schornsteinfeger die Rauchfänge und Dampfabzüge untersuchen und reinigen, und sehr häufig hielt die Polizei des Abends Rundgänge, um zu sehen, ob das Feuer auf den Herden gut mit Steinen umstellt die aufzubewahrenden Kohlen mit Asche zugedeckt seien. Die Küche befand sich gewöhnlich im hinteren Teile des Hauses während nach der Straße zu, neben dem Eingange, meist nur ein Zimmer war und die Hausflur an der Anen Seite mittels einer Fallthür Eingang zum Keller gewährte. Die Schlafstuben lagen entweder hinten der Küche oder im ersten Stockwerk, zu dem eine Treppe vom Gange oder wohl auch von der Küche aus hinaufführte.
Inventare
Eine Inventaraufahme des Hauses zum Löwenstein vom Jahre 1587 (durch den Bürgermeister und Schullehrer als „notarius publicus”) giebt uns über Ausstattung der genannten Räume, mancherlei Gebrauchsgegenstände und die damalige Kleidung der Bewohner interessanten Aufschluß, weshalb es angebracht sein dürfte, dasselbe hier mitzuteilen.
Im Vorhause respektive in dem Eingange sah man eine Tieck, zwei Taffeln mit Schragen, drei Holzbänke, ein Trixor, zwei Seidel oder Sessel (?), ein rundes Scheyffgen (Schabb, Schränkchen) und noch eine alte Bank, weil man hier Bier und Brot verkaufte, in der Stube rechts einen langen eichenen Tisch mit desgleichen viereckigen Schragen nebst einer Kerzenform und Leuchtern; hinter beiden Räumen in der Küche eine viereckige Tafel mit verschließbarem Trikelchen, über dem Herde einen Helhaigh, auf demselben zwei Brandrichter nebst einem Braidtspießgen, zur Seite einen Korb mit 22 Tellern aus Holz und 4 Moisschütteln, an der Wand ein Hackbrettgen, ein Moismetzgen, 2 eiserne Deckel und umherstehend 3 Schragestüell, 5 strohsesselger, einen Brettsessel, 2 Roistert, eine Kloigt, eine Fleischgabel, 3 hölzerne Meylger, einen dreieckigen und einen runden Dreifuß. So wie ein Eisen, worin der Bratspieß gedreht wurde; hinter der Küche der Arbeitsstube allerlei Kleidung für den täglichen Gebrauch und eine Kiste mit einer schwarzen englischen und einer Buichelingsheuck, ein Stuck flessen d. h. flachsen Tuchs und noch ein zweites und drittes Stück in einer Länge von 11 ½, bezw. 16 Ellen, das erste enthielt 21 Ellen, dazu noch 3 Gebildhandtwelger, 1 Scheydell (?), 3 alte Kuißingen, ein Mannsheimpt, eine Schurz, 1 blae Schurzel, 1 Leibgen mit einer ullen, 1 Frauenheimpt und schließlich noch ein Korunstein (?), Oben im Hause befanden sich in einer Stube 2 viereckige Scheyffgen mit Füßen und 2 angenagelte Bänke, worauf man vielleicht zu schlafen pflegte, in dem Nebenraume alles Mögliche, so und so viel zinnerne Schüsseln, Bütteteller, Leuchter, Kannen, Koch- und Bierpött, Salzfässer, Kumpen, Fäßchen, im ganzen 296 Pfund schwer, 25 kupferne Kessel, große und kleine, alte und neue, 2 Schinkenkessel, desgleichen kupferne Eimer, Kesseldüppen mit Stahlen und eines ohne Stahlen, 2 Seygen, 3 Becken, rine bharr (?), 2 Tiegel, 3 Leuchter, 2 Handfässer, 1 Lavoir, ein Schöpften, alles von Kupfer, 4 eiserne Düppen, 7 Deckel, 5 Bratpfannen, drei Schaumleffel, ein Brattiegel und zwei Heffschüsseln. Eine eichene Kisste enthielt 3 Schlaflaken, einen schwarzen englischen Rock, einen flauwelnen Rock d. h. einen blutfarbigen, eine englische Fuck, vorn herab einer flauweilen Leisten besetzt, einen Rosettenrock mit Tryppenbordt, einen roten englischen Rock mit Trippenbord, 2 flauweilen Kleidern mit gülden Krampen, ein desgleichen mit Kordel besetzt, ein tamasten Kleid mit Flauweill besetzt, ein symmiten Kleid, rund umher mit flauweill besatz etc. etc. In einer anderen Kiste, so Schlössig, lagen 31 Schlaflaken, 7 Tischtücher, 1 Gebildtischtuch, 10 Kissenbezüge, 2 gestickte Gebildhandtücher und mehrere andere Handtwelger; in einer dritten Kiste 7 ½ Pund flachsen und wirken Garns, ein beschlagenes Schreinchen mit 2 bunten Buisger (?), 2 silbernen Schalen, 21 Loth schwer, inwendig mit Roisgen und übergoldet, 2 schlichte silberne Schalen, 9 silberne Löffel im Gewicht von 16 Loth, 1 silbernes Paternoster mit einem Dieseinsknauf (dessin) und einer Marwell, übergoldet, wiegt 14 Loth, ein Webgürtelgen mit goldenen Ruiten, 29 Loth schwer, 3 silberne Ringe von 2 ½ Loth Gewicht, ein kleiner goldener Ring mit weißen Steinchen, ein Gürtelge mit silbernen Ring und Ort, 3 ½ Loth Silber von de Letzger, ein Ort Band, eine Perlenreige, ein seiden Leifflingh, 2 bunte seidene Schnüre und etliche Stück von einem übergoldeten Gürtel, 7 Loth schwer, außerdem 2 flauweillen perlen Beuddelgen mit kleinen silbernen Münzen, im ganze 30 Mark ½ Albus, 29 Gulden, 12 Albus Kolnisch in Gold, verschiedene Dokumente über ausgeliehene Gelder und das Schuldbuch. Daneben sah man ein Spinnrädchen mit Haspel, ein Handbeil, eine alten eisernen Geißenfuß, eine Krummsäge, 2 Krahnen, 6 Bettstellen mit ebensoviel Federbetten, Pullen und 9 Federkissen, eine tannene Bank vor der Bettstatt, eine weiße und eine rotgeblümte Schürze, zwei andere von blauer Farbe, einen Tisch und einen Stuhl; auf der anderen Kammer einen reitzstoil für kranke Leuth zu gebrauchen, eine Anricht und 2 tannene Kisten.
Das Brauhaus können wir übergehen, da jeder sich vorstellen kann, welche Gegenstände dort zu finden waren, mehrere Bütte = Fässer, Mulden, Leiter etc. etc. Offenbar waren die Sachen von dem Testamentsvollstrecker in einzelnen Räumen zusammengestellt und in Sicherheit gebracht, ohne daß sie sich sonst wohl an jenen Orten befanden.
Etwas anders stellt sich das Inventar der Maria Hillebrandt Wittiben von weiland Stephan auf dem Müllerhofe heraus, welche zu Anfang des folgenden Jahrhunderts starb. Da findet man in der Hinterlassenschaft einen ledernen Mannsgürtel und eine Kletterbrust, ein Paar weiße gestreifte Hosen aus Leinen, ein Paar blaue aus Wolle und zwei purpurfarbige Sammethosen, ein schwarz Taffet-Brusttuch, eine Treibutz, ein schwarz wollenes Wamms mit Bombaseinsmauen, ein kulü (?) Mannsröckgen, ein schwarz Treipröckchen mit roten Mauen, ein wollenes englisches Wamms mit brücksbomibaseinsmauen, ein Mannswamms von eselsfarben Filentitz (Filz?), ein weißes wollenes Hembt, ein Taffer Mannsröckchen und noch ein Mannsröckgen ohne Mauen aus Treip, einen Hut und eine rauhe Mütze, 2 Halstücher, 2 leinene Häubchen, 2 Stirntücher mit Stalen, eine Nachtmütze, ein Stück schwarzer Franzen, 2 Frauen=Vormauen, ein schwarzes Sammetkleid mit breiten Kanten, ein schwarz Satinkleid mit Sammet umlegt, ein Taffetkleid mit Franzen beseht, ein englisches Wollenkleid, ein Paar sammette Zierhauwen und Mauen, ein Paar schwarz seidene Mauenfleußgen, ein Stück holländischen Damast, ein Widderschein-Frauwenrock mit gelben Franzen und Taffetes ein Taffetleibchen mit weißen Frauenmauen, ein Frauentuch und ein Brusttuch von Fuchsfell, eine seidene Mütze und ein Bändchen für dieselbe etc. etc.
Die Gebildhandtücher waren mit Quasten versehen, die Bettstelle hatte einen bunten Umhang, die Tische waren mit Decken überlegt, die Stühle zum Teil gepolstert, das Eßgeschirr bestand aus Zinn, bei festlichen Gelegenheiten aus weißen Kumpen mit und ohne Deckel, dazu Steinflaschen in feinster Form, alles sorgfältig in einer Kiste verpackt, daneben Tischzeug, Servietten, weiße Schürzen u. dgl. mehr. Groß war der Vorrat an Leinen, 1, 1 ¾ und 2 ¼ Ellen breit; auch ein neues Testament und ein St. Katharinenbild mit einem Glas wird erwähnt, so daß also die Familie recht wohlhabend gewesen sein muß.
In der Erbschaft von Dietrich Wollenschläger in der Mühlengasse fand sich 1593 „ein silberner Panzergürtel von 32 Loth Gewicht, eine Sammetscheide mit einem silbernen Beschlag und einem anhängenden Kettgen, darin zween Metzer mit silbernen Handhaben, wovon aber eins zerbrochen ist, mit figuren benenntlich spes et charitas und ausgestochenem Nhamen Joh. Becker und Elsgen Kneutgen, waget zusammen 21 Loth”.
Man sieht aus dieser Zusammenstellung, daß die Mode in der Kleidung und in den Schmuckgegenständen schon eine recht große Mannigfaltigkeit erreicht hatte. Keine Zeit kennt wohl einen solchen Aufwand an Gold- Silber-, Perlen- und Edelsteinschmuck als das 16. Jahrhundert. Der grobe Realismus des verflossenen Jahrhunderts mit seinem verdorbenen Gescmack und Sittenverfall behielt noch lange seine Anhänger, und die Verschlitzung der enganliegenden Männerkleidung trug mit nichten dazu bei, das Unsittliche in der Gestaltgebung durch die Lächerlichkeit in der Farbenzusammenstellung zu beseitigen, sie sollte dieselbe nur bequemer machen. Als Ausgeburt der Geschmacksverwilderung ergab sich die berüchtigte Pluderhose, welche der Geistlichkeit insbesondere verhaßt war und vom Teufel herstammen sollte, daher denn der Name Hosenteufel. Die weibliche Kleidung hielt sich von derartigen Verschlitzungen freier, zeichnete aber durch eine sehr lange Schleppe aus. Mit den Spaniern in den Niederlanden kam die Halskrause in die Mode, welche aus dem Hemdkragen hervorgegangen war und schließlich zu einem riesigen, oft durch Silber- und Golddraht aufrecht gehaltenem Schmucke ausgebilde wurde. Wamms und Beinkleider wurden durch Einlagen von Werch, Kleie und Haaren gesteift. Die Frauen legten dicke Wülste um Arm und Hüften, trugen Brustlatze mit Gold und Schmelzwerk geziert un schönen Besatz an den Kleidern. Bei Hochzeiten oder Bruiloifen, wie man sie nannte, wurde eine unendliche Pracht entfaltet, desgleichen bei Prozessionen und anderen festlichen Gelegenheiten; im übrigen ging die Hausfrau bei ihrer täglichen Arbeit schlicht und einfach her und hielt nur auf Reinlichkeit, welche von jeher die Zierde des Weibes gewesen ist.
Preisverhältnisse
Hinsichtlich der Preisverhältnisse mögen noch folgende Angaben hier einen Platz finden. Eine Hippe kostete 1586 5 Albus; ein Kranenbohrer 6, ein Nagelbohrer 3 Albus; 2 Eimer für den Pütz 7 Gulden, zwei Sicheln 7 Albus; 2 Weingartshippen 8, ein Schneidmesser 12 Albus eine Pfanne und Lampe zusammen 20, eine Kuhschälle 4 Albus, ein Zirkel 8, eine Zange 4, zwei eiserne Löffel und ein Gäbelchen 25 Albus ein scharfmetz 4, eine graiffschuip 15 Albus, eine Schabell oder stuill 3 Mark, ein Weschbluvell 3 Stüber, eine Seyg 7 Albus, eine Grabschüppe 16 Albus, ein Roßkamm 20 Albus; ein Handbeil für den Koch auf dem Berge 16 Albus, ein spießbor (?) 5 Albus, 2 Budden (oder Bottige), 35 Ahmen enthaltend, 37 Gulden 9 Albus, ¼ Pfund Kupferdraht 7 Schillinge, eine Küchenlampe 5 Albus, ein kleines Schloß 8 Albus, ein Sandläufer 17 Albus, ein Blasbalg 3 Mark und dergl. mehr.
(Die Preise sind entnommen den Rechnungen des Meisters Manchwerck für den den Abt, den Schultheißen und den Halfen auf dem Neuenhofe, 2. den Rechnungen der Armenprovisoren, 3. aus einer Vormundschaftsrechnung und 4. aus dem betreffenden Auktionsprotokolle des Gerichtsschreibers.)
Zur Ausbesserung der Klause wurden 1585 1000 Deckbretter verwandt, kosten 5 Gulden, 1000 Decknägel 14 Albus, 100 Fuß Latzen 17 Albus 2 Heller, 900 Deckweiden 9 Albus. „Item haben wir auff der Kluisen ein ortt mit Schauffen new laissen decken und auch das alde strödagh laissen Bessern, darauff Jan Keut gedeck VI tagh, jeder tagh auff seine kost gegeben XII alb, facit III Gulden. Unter dem 14 Januarii lesen wir: item haben wir Wilhelm Neusen einen graven Rock machen laissen, darahn IV elle gewennt tuchs, die elle vur V Mark, und IV elle weyssen fordertuchs, die elle zu III Mark, und dem Wilhelm Schneider vur Machlohn gegeben XII Albus dazu kremp gedahn, 1 Albus, facit VIII Gulden. „
Bilgen Wolf aus der Arche heiratete 1593 einen Weißgerber Hans und bekam unter anderen Sachen eine zinnerne Schüssel für 24 Albus, ein Paar Schuhe für 30 Albus, ein anderes Paar für 21 Albus, ein Paar leinene Hosen für 9 Albus, 2 Hemden für 1 Thaler 4 Albus, eine Mütze für 11 Albus 6 Heller, einen Pelz ohne Band für 3 Thaler 21 Albus, ein Schurz von Schurzeltuch für 1 Thaler 20 Albus inclusive Machlohn, ¾ Elle violenfarbiges Tuch zu 40 Albus 6 Heller, schwarz Buchlingstuch die Elle zu 10 Mark, ein wollenes Hemd für 2 Thaler 12 Albus, eine „Sonnen Chron” als Hochzeitsschmuck für 1 Thaler 48 Albus; den Gürtel zu probieren nahm der Goldschmied 2 Albus 9 Heller.
Sie war ein Waisenkind und von ihren Vormündern Huprecht Bergh aus Koblenz und Mewissen Halberts aus Honnef für 29 Thaler Kostgeld auf ein Jahr in das Kloster auf dem Werde in die Lehre gegeben, um den Haushalt zu erlernen, empfing aber gleichzeitig noch 3 Monate Unterricht von einem Lehrer aus Honnef für 6 Thaler und hatte jährlich 77 Thaler 12 Albus Zinsen zu verbrauchen (vom Jahre 1563).
Um dieselbe Zeit ungefähr gab Rötgen Ley zum Reichenstein seine beiden Söhne nach Köln in die Schule und bezahlte dafür dem Kaplan an Kostgeld je 30 Thaler.
Bei einer Auktion in Troisdorf, wo 1564 der Hof zum Sande, eine Bierbrauerei und Wirtschaft, verkauft wurde, kam Haus mit Stallungen und Garten auf 460 Thaler zu stehen; der Morgen Land am Auwelsfloß kostete 68, am Paffert in der Nähe der Agger 45 Thaler; eine Kuh mit Kalb erreichte den Preis von 6 Thaler 6 Albus, ein Rind den von 5 Gulden, eine andere Kuh mit Kalb so wie ein zweites Rind zusammen den Zuschlag für 10 Thaler, ein Pferd mit Hamen wurde für 17 Thaler 5 Albus abgegeben, 2 Schinken und 4 Stück Rindfleisch für 3 Gulden, eine Brustkern, ein Schinken und eine Seite Speck ebenfalls für 3 Gulden, 3 Würste für 9 Albus, und doch waren der Kauflustigen recht viele, aus der Gemeinde selbst, aus Lohmar, Altenrath, Spich und Sieglar, auch aus Siegburg, welches 30 Mann zur Stelle geschickt hatte.
Mahlzeiten
Die Mahlzeiten bestanden nach wie vor noch des Morgens in Suppe und Brot, des Mittags in Brei aus Roggenmehl oder Hafergrütze mit Milch, zuweilen auch aus Hülsenfrüchten mit Schweinefleisch, ferner aus grünem Gemüse mit geräuchertem Speck oder Wurst, in vornehmeren Häusern auch aus Geflügel, Wildpret und Fischen, welch letztere selbst den Tischen der Ärmeren nicht zu fehlen pflegten. Wie es nun bei festlichen Gelegenheiten an der Tafel herging, darüber mag uns ein Bericht über das sogenannte Drieß- oder Andreasessen zu Süchteln Aufschluß geben, welchen Fahne in seiner „Geschichte der verschiedenen Geschlechter Buchholz und die alten Zustände am Niederrhein” Band l, Seite 301 aufbewahrt hat. „Das Essen, sagt die Urkunde,“) wird am 6. Tage nach Andreas jährlich gehalten. Die erste Einladung dazu erfolgt in der Kirche auf Allerheiligen, unmittelbar nach der Predigt, und muß drei Sonntage hintereinander wiederholt werden, es gehören dazu 21 Personen, nämlich: die sieben Scheffen, der Pastor, Küster, Statthalter des Abtes, der Gruterer, der Müller, die beiden Förster, drei Einwohner gewisser Kotten, die den Holzhau jährlich zu besorgen haben, der Hufschmied des Schulteishofes, der Kuhhirt und zwei Spielleute.
Zur Begründung heißt es: die Scheffen werden geladen, damit sie sich jährlich, die älteren die jüngeren, belehren können, welche Privilegien und Herrlichkeit (Gewalt) nach den ihnen von den Eltern gewordenen Überlieferungen der Abt und das Kloster Pantaleon zu Süchteln besitzen; der Pastor, damit er vor Tische das Benedicite und nach dem Tische das gratias bete und das Willkomm der Scheffen und Wohl des Abtes ausbringe; der Küster, damit er die Scheffen bediene und den Überfluß den Armen reiche; der Grutner, weil er die „Grüt oder Hoep”, d. h. den Hopfen zu dem Andreas-Bier umsonst geben; der Müller, weil er das Malz zum Bier, den Roggen und Weizen zu dem Brode und den Wecken für das Essen umsonst mahlen muß; die zwei Förster (Holzgraf und Buschhüter) weil sie das zum Hau bestimmte Holz umsonst zeichnen; die drei Kötter, weil sie dieses Holz umsonst hauen und aufladen; der Schmied, weil er, so oft er berufen wird, die Pferde des Abtes oder des Schulteis zu beschlagen, dem Schulteis eine neue Roster oder Zange nach dessen Wahl umsonst liefern muß; der Kuhhirt weil er die Kühe des Abts und Schulteis das ganze Jahr umsonst hütet die beiden Spielleute, weil sie beim Einholen der Scheffen bei dem Essen voranschreiten und spielen müssen, auch zwischen den einzelnen Gerichte ihre Instrumente ertönen lassen sollen. Außerdem liegt dem einen der drei Kötter ob, in der Küche dem Koch und dem andern, in der Kammer wo die Scheffen essen, das Feuer zu stochen und Holz herbeizutragen dieser letztere ist insbesondere noch verpflichtet, beim Auftragen der Speisen behülflich zu sein. Der dritte Kötter ist verpflichtet, die Gerätschaften herbeizuschleppen und zu spühlen. Diese drei Kötter essen nicht mit an den unten zu besprechenden Tafeln, sondern mit dem Koch in der Küche. Der Buschhüter hat die Verpflichtung, das Tafelbrot zu schneiden (jeden Scheffen 5 Schnitten und 2 Micken Weck [Weizen] und 2 Micken Brod) einzuschenken, die Tische abzuräumen und die Töpfe zu spühlen. Der Kuhhirt endlich muß drei Besen mitbringen und die Tage des Essens das Haus des Schulteis rein halten. Das Essen dauert von Sonntag Morgens bis Dienstag Abends; an jedem Tage werden an drei Tischen zwei Mahlzeiten aufgetragen, Mittags und Abends eine. Der besondere Verlauf ist folgender: Sonntag Morgens holt der Schulteis in Begleitung der beiden Spielleute die Scheffen vom Friedhofe (Kirchhofe) ab, woselbst er ihnen 1 Quart Wein, 1 Quart Bier, 2 Micken Weck und 2 Micken Brod auf einem Teller, worauf Salz liegt, darbieten muß, mit der Frage, ob es genüge. Dann geht es im Zuge zu des Schulteis Hof.
Dort in der Kammer angekommen, in welcher gegessen werden soll, klopft der Schulteis mit seinem Stock dreimal auf die Thür und wiederholt dieses Zeichen, so oft eine neue Person, die zum Essen gehört, eintritt.
Sind alle zusammen, so gießt er jedem Scheffen das Wasser über die Hände und reicht ihm das Handtuch zum Trocknen. Dann spricht der Pastor das Benedicite, fordert die Scheffen jeden einzeln auf, sich zu setzen, während der Schulteis ihnen einzeln ein neues Messer mit einer neuen Scheide und einem neuen Riemen überreicht, die Spielleute zu spielen anfangen und der Koch auftragen läßt. Es sind drei verschiedene Tische hergerichtet, der erste für die Scheffen, denen der Schulteis oder sein Knecht auftragen muß. An ihm wird für je zwei angerichtet und aufgetragen, dabei muß auch für den Fehlenden und Toten seine Portion da sein.
Die Reihefolge der Gerichte ist Mittags folgende:
1. für je zwei Scheffen ein Viertel einer gebratenen Gans und jedem ein Schüsselchen mit Apfelmuß; 2. für je zwei eine „Spies-Pletzer” und eine Grützwurst und jedem ein Schüsselchen mit Mostert; 3. für je zwei eine Schüssel Rindfleisch und jedem ein Schüsselchen mit Mostert; 4. für je zwei eine Schüssel mit Pfeffer und darin ein „Beyren-Sweylt”; 5. grüner Arnheimer Käse; diesen muß der Koch, ein reines Handtuch um den Hals, jedem einzeln Scheffen bringen und ihm davon ein Stück auf das schneiden.
An dem zweiten Tische sitzen der Gruterer, Müller, Holzgraf, Buschhüter, Kuhhirte und die zwei Spielleute. Ihnen werden die Speisen nur in einer einzigen Schüssel angerichtet, auch haben sie einen Gang weniger als die Scheffen und zwar: 1. ein Stück geraucht Fleisch und ein gesprengs (geschmortes?) Fleisch nebst einer Schüssel durchgeschlagener Erbsen; 2. grün (frisches) Fleisch; 3. gebratenes mit Pfeffer; Butter und Käse. Ihr erster Gang muß mit dem ersten Gange der Scheffen, der zweite mit dem dritten, der dritte mit dem vierten und der vierte mit dem fünften gleichzeitig aufgetragen werden. Dieser Tisch erhält erst beim zweiten Gange Wein und muß sich bis dahin mit Bier gnügen. Der dritte Tisch führt den Namen „die Gasttafel”, denn daran sitzen die Gäste, nämlich: der Pastor, der Schulteis und seine Gäste und die Gäste der Scheffen, von denen jeder zwei mitbringen darf.
Für diese Tafel ist kein Speisezettel vorgeschrieben, er hängt von der Willkühr des Schulteis ab. Nach dem letzten Gange, zu geeigneter Zeit, betet der Pastor das Gratias (Dankgebet), woran sich verschiedene Rechte und Pflichten knüpfen. Zunächst muß jedem Scheffen sein Topfe Wein und sein Topf mit Bier vollgefüllt werden, die Spielleute müssen noch einmal aufspielen, die Frauen der Scheffen dürfen eintreten und der Küster muß sämtliche Speisen und Getränke, welche übrig geblieben sind, an die Armen verteilen, welche am Thore des Hauses warten, auch den vorhandenen Hausarmen von Süchteln ins Haus schicken. Haben die Spielleute ihr letztes Stück beendigt, so klopft der Schulteis seinem Stock dreimal auf den Tisch, was für die Personen des zweiten Tisches heißt, zu Hause gehen und für die Scheffen, sich auf dem Gerichtshause zu versammeln, dort des Abts Erbgerechtigkeit zu erklären und die jüngeren Scheffen zu lehren.
Hier soll ihnen verabreicht werden: geraucht und gesprengt Fleisch, ein Stück Kalbsbraten, 2 Micken Weck, 2 Micken Brot, 2 Quart Wein und soviel Bier ihnen gelüstet. Abends 6 Uhr muß der Schulteis mit einer Leuchte und den beiden Spielleute auf dem Gerichtshause erscheinen und die Scheffen zum Abendessen im Schulteishofe abholen. Die Spielleute müssen bis auf die Kammer vor ihnen herspielen. Dort finden sie die Knechte der Scheffen, welche seit 5 Uhr anwesend sein dürfen und bis dahin mit frischem Speck, eine fetten Wecksuppe und Bier nach Genüge traktirt sind. Sobald der Zug auf der Kammer ist, klopft der Schulteis wieder mit seinem Stock als Zeichen, daß auch die übrigen hinzukommen dürfen und daß aufgetragen werden soll. Die drei Tische sind wie Mittags besetzt, nur ist der zweite durch die Scheffenknechte vermehrt. Sobald wieder das Wasser und Handtuch gereicht und das Benedicite gesprochen ist, folgen die Gerichte und zwar für die Scheffentafel: 1. für je zwei ein gebratener Kapaun oder ein Huhn und jedem ein Schüsselchen mit Apfelmuß und ein zweites mit Essig; 2. zu zweien eine Schüssel mit frischem Ferkeln= (einjährigem Schweine) fleisch und jedem eine Schüssel mit Mostert; 3. zu zweien eine Schüssel mit Gänsegekröß mit gelber Brühe (Butter) und darauf Ingwer gestreut; 4. je zwei eine Schüssel mit Pfeffer und Beyer-fwnl darin, mit Kaneel bestreut; 5. der Arnheimsche Käse, wie Mittags durch den Koch. Für den zweiten Tisch: eine Schüssel mit gesalzenem Fleisch und durchgeschlagene Erbsen; 2. Ferkenfleisch oder Speck, womit der Wein beginnt; 3. Braten und eine Schüssel Pfeffer; 4. Butter und Käse
Der dritte Tisch wieder nach Gefallen des Schulteis bestellt. Sobald das Gratias gebetet und nochmals aufgespielt ist, klopft der Schulheis drei Mal mit dem Stock und spicht: jeder, außer den Scheffen und ihren Knechten, hat Urlaub, d. h. mit Ausschluß der Scheffen und ihrer Knechte sollen die übrigen Personen des zweiten Tisches zu Hause gehen. Statt ihrer finden sich die jungen Knechte und Mägde ein, denen der Schulteis einen Tanz aufspielen läßt, auch, sofern er will, einen Krug Bier giebt.
So geht es drei Tage hintereinander mit dem Unterschiede, daß es des Montags und Dienstags auch ein Frühstück giebt. Zu dem Ende versammeln sich die Scheffen nach der Messe auf dem Gerichtshause, wo ihnen durch den Boten und Buschhüter die Suppe, Bier, soviel sie mögen, zwei Quart Wein und jedem ein paar Micken Weck und Brod aufgetragen werden. Der Schluß des Essens wird Dienstags Abends also gemacht.
Nachdem der Tanz beendigt und alle Gäste weg sind, wird für die Scheffen neuerdings der Tisch gedeckt, mit Brod und drei Schüsseln bestellt: 1. eine Schüssel mit kaltem Braten, 2. mit den Köpfen der während der drei Tage geschlachteten Gänse; diese müssen gebraten und mit Butter begossen (gesprengt) sein; 3. eine Schüssel mit gebratenen und in Scheiben geschnittenen Rüben, mit Saffran und Ingwer bestreut; daneben Wein und Bier zur Genüge. Der Schulteis klopft dreimal mit dem Stock auf den Tisch, wiederholt dieses nach einer Weile zum ersten und zweiten Male und fragt jedesmal die Scheffen, ob dem Andreasessen Genüge geschehen sei. Sind alle noch zusammen, so erkennen sie sogleich darüber, wo nicht, wird das Erkenntnis bis zum nächsten Sonntage ausgesetzt. An diesem muß der Schulteis auf seinem Hofe den Scheffen, deren Frauen, dem Förster, Buschhüter und allen Kirchendienern nochmals die Kost geben, was sie aber an Wein und Bier verzehren, muß jeder bezahlen.”
In Siegburg fand 1569 am Dienstag und Godestag nach Pfingsten ein Scheffenessen statt, an welchem der Schulteis mit seinem Gerichtsschreiber und dem Untervogt so wie die beiden Bürgermeister und 5 Scheffen teilnahmen. Dieselben verzehrten laut Nachweis der Stadtrechnung: 31 Pfund teures Fleisch, kost 22 Mark 4 Albus, dazu 47 Pfund Kalbfleisch, a Pfund 10 Heller, 38 Pfund Hammelfleisch, a Pfund 21 Heller, 16 Pfund Lammfleisch, a Pfund 5 Stüber, Grob- und Weißbrot für 10 Mark 11 Albus, Eier für 2 Albus, Butter und Käse für 10 Mark, Kraut für 3 Mark, 10 Hühner zu 9 Mark, und Mois, Peterzilie und Ohlig für 1 Mark.
An Getränken wurden verabreicht 16 Viertel Wein zu 37 Mark und 2 Albus, ferner Bier für 17 Albus. Der Wirt ließ sich seine Mühe mit 8 Mark bezahlen. – 1574 wurde pro Kopf nur für 8 Albus verzehrt, dieweill alle dingen disser Zit zum theuersten gefallen, dagegen an Getränken verbraucht LXII Quart Weins, facit LXXI mark 1 albus nebst so und so viel Bier.
Hans Sachs „Schöne Tischzucht”
Die bei Tisch zu beobachtenden Verhaltungsregeln faßt der bekannte Dichter Hans Sachs aus Nürnberg in folgenden Versen zusammen, welche bei „Wolffgang Strauch” daselbst unter dem Titel: „Ein schone Tischzucht” seiner Zeit erschienen sind:
Hör Mensch, so du zu Tisch wilt gan, Dein Hand solt du gewaschen han. Lang Negel zimen auch nit wol, Die man heimlich abschneyden sol. Am Tisch setz dich nicht oben an, Der Hausvater wöls denn selbs han. Der Benedeyung nicht vergiß, In Gottes namen heb an und iß. Die Eltisten anfahen laß, Darnach iß züchtiklicher mas. Nicht schnaude oder Sewisch schmatz, Nicht ungestümb nach dem Brod platz, Das du kein geschir umbstoßen thust, Das brodt schneit nit an deiner prust, Das geschnitten Brodt oder weck Mit deinen Henden nicht verdeck, Und brock nicht mit den zenen ein, Und greyff auch für deinen Ort allein. Thu nicht in der Schüssel umbstürn, Darob halten will nicht gebürn. Den löffel nimb auch nicht zu vol, Und greyff nach keiner speyse mehr, Bis dir dein mund is worden lehr. Redt nicht mit vollem mund, sey mesig, Seh in der Schüssel nit gefresig Der allerletzt drin, ob dem Tisch Zerscheid das Fleysch und brich die Fisch, Und lewe mit verschlossem Mundt, Schlag nit die Zung auß wie ein hundt Zu lecken, thu nicht geyhzig schlincken, Und wisch den Mundt, ehe du wilt trincken; Das du nicht schmalhig machst den Wein, Trinck sitlich und hust nicht darein. Thu auch nicht Kröltzen oder Kreysten, Schüt dich nicht und sey am weysten. |
Setz hubschlich ungeschüttet nider, Bring keym andern zu trincken wider. Flüll kein glas mit dem andern nicht, Wurff auch auff neyemandt dein Gesicht, Als ob du merkest auff sein Essen; Wer neben dir am Tisch ist gesessen, Den irre nicht mit deim elbogen, Sitz auffgerichtet fein geschmogen. Ruck nit hin und her auff der benck. Das du nit machest ein gestenck, Laß dein füß undern Tisch nit gampern, Dar zu hüt dich vor allen schampern Zu bulerey laß dich nit mercken, Ans Tischtuch soll sich niemand wischen Auch leg dein kopff nicht in die Hend Darnach soltu vom Tisch aufstehn. Dein Hand waschen und widergehn Das wünscht H. S., Schumacher. |
Von Gabeln ist weder hier noch bei dem Andreasessen die Rede, obgleich Karl V. sich ihrer schon bei einer Tafel in Venedig mit Ungeschick bedient haben soll. Man führte eben die Speisen mit einen Löffel oder mit den Fingern zum Munde, und so erklärt sich denn die Sitte vor und nach dem Essen Wasser zum Händewaschen herumzureichen. Die übriggebliebenen Speisen wurden vom Mittag zum Abend aufben oder aber den Armen verab olgt, welches bei öffentlichen Essen jeden der Fall war.
Armenpflege
Die Armenpflege fand in Siegburg von jeher große Beachtung, und Stadt und Abtei wetteiferten, die Not der Hülfsbedürftigen zu lindern.
Welche Bestimmungen der Abt Cuno 1021 in der Beziehung für das Kloster getroffen hatte, ist Seite 37 näher mitgeteilt worden. Die Stadt vertraute die Sorge für die Armen zwei Provisoren an, welche die frommen Stiftungen zu verwalten und freiwillige Gaben entgegenzunehmen hatten. Eine Abrechnung vom 13. Mai vünfziehnhondert achtzig und zwei in drei weist als feststehende Einnahme folgende Posten auf:
die Schreder geben in der Spende 3 Gulden 6 Albus
das Hutmacherhandwerk gibt 3 " 18 " Stadtbott Christophel gibt jährlich aus dem
Klausen-Backhaus 7 " – "
Bernard Worm zum Dom, von seinem Hofe
zu Mülldorf jährlich 2 Malter Korn 12 " – "
das Pelzer-Handwerk jährlich ein Malder Korn 6 " – "
Frau Aebtissin zu Vilich an Zinsen 12 " – "
die dicke Draut von einem Hauß
in der Hornsgasse 7 " – "
die Witwe Sechtens im schwarzen Horn gibt
jährlich von dem Klausen Baumgarten. 5 " – "
im Namen der Armen von Oberdollendorf
ennpfangen 4 Ohm Wein, verkauft für 40 " 15 "
Dederich Schwarz gibt jährlich von seinem Hauß
in der Kauertzgaß hinter dem Starkenberg 2 " 18 "
die Siegelmeister zahlen erblich wegen dem
Wüllen-Handwerk 8 " 12 "
das Lörer-Handwerk gibt jährlich.. 4 " 12 "
das Becker-Handwerk 6 " – "
das Kloster Seligenthal an Pension. . 5 " 15 "
Daniel Emundts von Pfeiffers Haußplatz
in der Eckgaß 4 " 12 "
Die Verwendung des Geldes bezog sich auf Nahrung, Kleidung, Brennholz sowie Krankenpflege und Bestattung beim Tode. 1585 betrug die Gesamteinnahme 593 Gulden 7 Albus 5 Heller, die „gemeine” Ausgabe 232 Gulden 11 Albus und der Verbrauch für Fleisch, Brot, Häringe und dgl., was jeden Sonntag „unter der Halle an der Kirche” verabfolgt wurde, 355 Gulden 6 Albus, thut zusammen 586 Gulden 6 Albus 2 Heller. In dem genannten Jahre wurden zu Pfingsten auf dem 9. Juni 27 Personen mit a zwei Pfund Hammelfleisch zu a 5 Stüber 2 Heller gespeist und mit 1 Pfund Brot, kost 4 Albus, facit 6 Gulden, am folgenden Sonntage erhielten 28 Personen für ungefähr denselben Betrag Rindfleisch und Brot, und am 2. Februar 1586 je 1 Pfund Schweinefleisch zu 3 Albus 4 Heller, ein Pfund Kalbfleisch zu 3 Stüber nebst Brot für 5 Albus; am 2. März Häringe u.s.w. 1530 wurden allwöchentlich 20 freie Bäder in der Badestube der Kaplaneigasse, jetzt Zeughausstraße, an städtische Arme verabfolgt, und der Ratsherr Jakob Wissing stiftete 1508 sogar ein „Seelbad” für 12 Personen, damit der liebe Gott ihm und seiner ehelichen Hausfrau dareinst gnädig sein möge. Die 12 Armen sollten an den 4 Qua’embertagen sich in der „großen” Badestube an einem „warmen Bad mit einem zwellen Tuch erholen und dazu ½ Quart Wein erhalten. Ehre dem Wohlthäter! Die Dankbarkeit der Armen war eine selbstverständliche, unterblieb aber auch zuweilen, wenigstens in späterer Zeit.
Darum finden wir in dem am 15. November 1745 mit Genehmigung des Abtes neu angelegten Rechnungsbuche für die Armenprovisoren auf der ersten Seite folgende Verordnung:
„Zu Ehren Gottes des Allmächtigen und zum christlichen Gedächtnis aller Wohlthäter und benefactoren sollen nun forthin alle und jedes Jahr auf den Tag des h. Bischofs Remigius, welcher ist der erste Tag Octobris, gehalten werden drey messen mit vorhergehenden Bigilien und kurtzer Predigt nebst Ermahnung, und soll jeder Priester so meßamt duhen wird, davon haben 12 Albus, für die predigt auch 12 Albus, der Schulmeister und Offermann je 6 Albus von wegen Singens und leutens. Bei diesem Kirchendienst und Messen sollen erscheinen und beiwohnen alle Armen, so die Armengeschenken empfangen und genießen bei Ferlust derselben, es sey denn daß einer krank oder Bettlägerig wäre. Da es aber geschehen würde, daß obgenannter Tag auff Sontag fiele, so soll dieses vorgeschrieben folgenden Montag geschehen und gehalten werden. Wer dieses ausreißt oder verdunkeln wird, der soll des höllischen Feuers schuldig sein.”
Daß bei einer Bevölkerungsziffer von zweieinhalb Tausend Personen neben den im Hospital Verpflegten noch 30 „Hausarme luide” öffentlich unterstützt wurden, deutet auf Verhältnisse hin, die Siegburgs Wohlstand nicht mehr in rosigem Lichte erscheinen lassen, und doch waren die Stadtbewohner wegen des Schutzes, die ihnen die Mauern und der Beistand des Herzogs gewährte, noch immer besser daran als die Landleute, welche bei ihrer Wehrlosigkeit den Plünderungen und Räubereien umherschweifenden Söldnerscharen sehr häufig ausgesetzt waren.
Wirren in den Niederlanden ließen die Nachbarschaften nicht zur Ruhe kommen, und mit dem Mangel an Unternehmungsgeist verband sich ein Rückschritt im Geschäftsleben, wie er größer wohl noch nicht im Städtchen aufgetreten sein dürfte. Daher findet man denn auch bei manchen Bürgern Zahlungseinstellungen, Wechsel im Häuserbesitz, Aufnahme von Kapitalien und Mobilarverpfändungen, welche später nicht wieder eingelöst werden konnten, und Bürgermeister und Rentmeister hatten ihre liebe Not, die zur Verteidigung des Landes vom Herzog ausgeschriebenen Defensionssteuern in den Häusern einzutreiben und zusammenzubringen. Über diesen Zuständen mochte daher Gottfried von Eyll im Sommer 1587 wohl mit Freuden die Augen schließen und es einem glücklicheren Nachfolger überlassen, die Verhältnisse der Abtei und der Stadt, wo möglich, aufzubessern.
Er starb, wie es scheint, Ende Juni oder Anfang Juli, da am 5. dieses Monats „die Erwürdigen und Edlen Herrn Dederich vou der Wenge, Sänger, und Melchior Rumpff als Küster und Untersänger vor dem Schultheißen Bertram von Metternich und den Scheffen Joh. Selbach genannt Lohe, Woltern von Gebertshagen u.s.w. erschienen, um ihnen mündlich anzuzeigen daß, nachdem weilant der Erwürdige und Edle In Gott Herr Godtfried von Eill, Abtt und Herr dieses Gotzhaus und der Stat Siegberg etc. jetzt verschiedener tage durch den Willen des Allmächtigen mit todt abgegangen sei und zur erwälung eines neuen Herrn Abten niemandt dann sie drei Personen als Conventualen In der Chur stünden, sie die Erwürd. und Edl. Herrn Wilhelm von Ahr, Propst zu St. Apollinaris, und Johann von Honseler, Propst zu Zülpich als Elteste und Mitglieder vorberürten Gotzhauses auch zu angeregter Wahl auff den Siegbergh betagt und hergeschrieben hätten.”
Jener dritte Herr wird also wohl Wilhelm von Hochkirchen gewesen sein, der nach seiner Bestätigung durch den Papst am 3. Februar 1588 seinen Einzug in die Stadt hielt und den Huldigungseid von den Bürgern entgegennahm.
Er war der Sohn Wilhelms I. von Hochkirchen und dessen Gattin, einer geb. von Hocherbach. Seine Geschwister hießen Alexander, Adam, Elisabeth und Johann, von denen ersterer als Kanonikus zu Heinsberg lebte, letzterer die Herrschaft Neuerburg bekam. Sein Vater verheiratete sich noch einmal mit einer Claudine von Hornes. Das Familienwappen zeigt ein rotes, eingekerbtes Kreuz in goldenem Felde, dessen rechter Oberwinkel aber, schwarz, eine weiße Kirche mit zwei Türmen, schwarzen Thoren und schwarzen Fenstern enthält. Auf dem Helme sitzt ein goldener Hundskopf mit roter, ausschlagender Zunge; auf dessen Halse findet sich das Kreuz und auf seinen schwarzen Ohrlappen die Kirche wiederholt.
Der letzte Herr von Hochkirchen fiel 1704 in der Schlacht bei Speierbach als österreichischer General.