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Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart · 3 von 21

I. Siegburgs älteste Verhältnisse – Wahrheit und Vermutung

Der Siegberg und seine Bewohner

Ein undurchdringliches Dunkel liegt über dem Ursprung der meisten Ortschaften und Gemeinden, niemand vermag zu sagen, wann und wie dieselben entstanden sind.

Soweit die ältesten Nachrichten über Siegburg reichen, existiert dasselbe schon als Stadt seit dem Regierungsantritte Kaiser Heinrichs IV., aber wieviel Jahre mögen verschwunden, wieviel Stürme über die früh bewohnte Gegend dahin gebraust sein, bevor die erste Niederlassung sich zu einer Gemeinde erweitert und diese wieder die Bedeutung erlangt hatte, dass ihr die städtischen Rechte verliehen werden konnten?

Karl v. Beith (Festprogramm zu Winkelmanns Geburtstagsfeier 1885) ist der Ansicht, daß schon vor der Ubier Zeit ein Kastell auf dem Siegberge bestanden und ihnen als Sitz der Regierung sowie als Zufluchtsstätte gedient habe, wenn Not und Gefahren an sie herantraten. Wir wollen die Möglichkeit seiner Annahme nicht bestreiten, da sie begründet ist, in dem fortschrittlichen Kulturzustande des kleinen Ubiervolkes und in der natürlichen Festigkeit des Ortes, der hier in Betracht kommt. Allein kein alter Schriftsteller weiß etwas von einer Siegfeste zu melden, und Spuren einer solchen Anlage sind auch nicht mehr vorhanden.

Die Ubier ließen sich im Jahre 38 v. Chr. von den Römern auf das linke Rheinufer verpflanzen und verzichteten auf die Gaue, welche ihnen den Neid ihrer Nachbarn und vielleicht auch den stolzen Namen der Ubier eingetragen haben.

(Vergleiche: Müllenhoff, Altertumsstunde II, 301; auch Linnig, Bilder zur Gesch. der deutschen Sprache S. 388).

Mit ihnen schwand oder zerfiel daher wohl die rohe Bergfeste, wenn sie jemals bestanden hat, und die Römer werden es nicht geduldet haben, sie von neuem wieder aufgebaut und von irgendwelche Feinden belegt zu sehen, um durch dieselbe nicht in unmittelbarer Nähe, zu Bonn, bedroht zu werden.

Wer nun die Nachfolger der Ubier gewesen sind, ob Chatten oder Sueben oder vorgeschobene Posten der Sigambrer, muß dahingestellt bleiben.

(F. Dahn: Deutsche Gesch. I, 340 denkt an Chatten als Sueben, Direktor Dr. Pohl im Schulprogramm von Münstereifel 1886 an Sigambrer und glaubt es nicht nötig zu haben, die Thatsache zu beweisen, bis ihm irgendwie beachtenswerter Widerspruch begegne; er kenne viele die es behauptet, aber keinen der es geleugnet hätte.)

Zu Tacitus Zeit finden wir auf der rechten Rheinseite die Tenkterer, ein tapferes Reitervolk, welches nach seiner Zersprengung durch C. Jul. Caesar sich allmählich wieder gesammelt und später von Norden nach Süden vorgeschoben hatte. Seine Teilnahme an dem Bataveraufstande endigte mit der ebenso schnellen wie hoffnungslosen Unterwerfung, und was das Römerschwert nicht zu besiegen vermochte, erlag der der Interessenpolitik geschäftiger Ansiedler, welche in dem friedlichen Nebeneinander den größten Vorteil erkannten.

Römerstraßen

Daß das rechtsrheinische Germanien auch nach den Freiheitskriegen der Deutschen noch in teilweiser Abhängigkeit von den Römern gestanden, läßt sich nach allem, was darüber geforscht und geschrieben worden ist, wohl kaum bezweifeln. Handels- und Heeresstraßen führten kreuz und quer durch das Land und vermittelten den Verkehr, in welchen Freund und Feind zu einander traten. Professor Schneider (neue Beiträge zur Gesch. u. Geogr. der alten Rheinlande) verzeichnet mehr solcher Wege, welche Römerhände in unserer Gegend angelegt haben sollen, einen von Oberkassel nach Eudenbach, einen andern von Mondorf nach Altenrath, einen dritten von Beuel über Siegburg nach dem Heckhause, welcher weiterhin in eine Querstraße ausmündete. Die Landschaft war verhältnismäßig stark bevölkert und gewährte den Römern nicht nur ein leichtes Absatzgebiet für ihre Produkte, sondern auch weites Kornmagazin zur Verpflegung ihrer Truppen, die sie in Köln und Bonn zur Verteidigung ihrer Herrschaft unterhalten mußten. Der Ackerbau machte rasche Fortschritte bei den Deutschen, und mit der Einträglichkeit der Beschäftigung, der sie sich immer mehr hingaben, wuchs die Liebe zu dem Boden, den sie bestellten, ihre Ansiedelungen wurden bleibende.

Soll nun auch nicht behauptet werden, daß die Feldmark von Siegburg sich ganz besonders zum Ackerbau geeignet hätte, da im Norden und Osten derselben viel angetriebener Dünensand sich vorfindet, so bot doch das Schwemmland der Sieg ein recht ausgezeichnetes Erdreich, dem Hirten ein saftiges Wiesengrün und dem Ackerbauer ein fruchtbares Saatfeld ersprießen ließ. Hier siedelte man sich an und weidete man das Vieh, hier besorgte die Hausfrau mit ihren Kindern und Schalten die Feldarbeit, während der Mann mit dem Bogen durch den Wald strich, das Wild zu erjagen, oder in der wasserreichen Sieg seine Rute auswarf, um die wohlschmeckendsten Fische einzufangen. Das bewegliche Zelt ward zum Blockhause mit Raumeinteilung, und das Lochfeuer vor der Hütte zum nie erlöschenden Herdfeuer, um welches sich die Familie abends traulich zusammenfand.

(Der Dünensand rührt offenbar aus einer Zeit her, wo noch das Meer unsere Gegend bedeckte und vulkanische Erhebungen sowohl den Siegberg als auch den Wols- und Riemberg emporgetrieben haben. Vergl. Roeggerath: Die Entstehung und Ausbildung der Erde)

Altdeutsche Gräber

Eine Thatsache von Wichtigkeit ist es, daß in dem unfruchtbaren Sande am Hirzenberge viele altdeutsche Gräber aufgedeckt worden sind, welche offenbar einer langjährigen Ansiedelung daselbst angehörten. Der Hirzenberg liegt ungefähr 4 km von Siegburg in dem Lohmarer Walde. Zu Anfang dieses Jahrhunderts sah man wohl noch 100 hügelbedeckte Gräber in seiner Nähe, die allmählich von ruchlosen Händen zerstört und ausgebeutet worden sind. Auf dem Berge selbst erhob sich ein Kranz von 12 kleineren um einen großen Stein, der als Opferstätte gedient haben dürfte.

Darf man von ihrem Dasein auf eine gleiche unter viel günstigeren Bedingungen an dem Siegberge schließen, so wäre das Alter der Gemeinde bis in die Römerzeit hinein festgestellt und nur die Furcht nicht ausgeschlossen, daß sie in dem Strudel der Völkerwanderung mit untergegangen sind und erst später durch eine neue ersetzt worden sei. Die Ripuarier indes zogen nicht alle über den Rhein, sondern bebauten auf dem diesseitigen Flußufer die Felder weiter, welche sie von ihren Vorfahren ererbt oder teilweise selbst urbar gemacht hatten. Ihre Wanderlust war schon durch das Gefühl der Heimatliebe gedämpft, und das deutsche Heldentum in den Dienst der Häuslichkeit getreten, deren Reize das Abenteurerleben nicht mehr aufzuwiegen vermochte. Wer könnte es da noch vorgezogen haben, das Sichere mit dem Unsicheren zu vertauschen und in der Ferne das Glück zu suchen, welches ihm daheim bereitet war? Der Haus- und Hofbesitzer blieb wohnen und freute sich der wiedergewonnenen Freiheit (diese erfolgte unter Kaiser Honorius 395 – 423, der die römischen Legionen vom Rheine zurückzog) ohne Sehnsucht nach den Städten Galliens und der Kultur der Welschen. Was er bedurfte, war Ruhe und Frieden, und wenn diese nicht in Gefahr kamen, so räumte er nicht mehr die Hütte, die er sein eigen nannte, sondern blieb fest an die Scholle gebannt.

(Die Ripuarier oder Uferfranken umfaßten alte Stämme unter neuen Verhältnissen. Der Name Franken bedeutet aller Wahrscheinlichkeit nach nichts anderes als die Freien.)

Vermutliche Ansiedelungen und ihre Beschaffenheit

Die Ansiedelungen der Deutschen waren zweierlei Art, teils Hofes-, teils Dorfessiedlungen, je nachdem das bestellbare Gelände in Einzelhufen zerstreut oder in größeren Massen zusammenlag. Hier rückten natürlich die Wohnungen der Besitzer näher zusammen, und es entstand eine Ortsgemeinschaft, die man mit dem Namen Dorf bezeichnete. Die Einwohner waren durch das Nachbarrecht unter sich vereinigt und dehnten das Verhältnis auch über weiterliegende Höfe aus, sobald sie derselben „marca” oder Gemarkung angehörten. Diese umfaßte das Ackerland und den Gemeindegrund, der als ungeteiltes Nutzungsgebiet, bestehend in Wald, Weide, Heide etc., zur gemeinsamen Verfügung stand und deshalb Allmende, d. i. Allmeinige, genannt wurde. Die Einzelhöfe waren meistens durch Wall und Palisaden gegen feindliche Angriffe geschützt, während der Dorfbewohner sich mit einfacheren Vorkehrungen begnügte und im Falle der Not auf die Hilfe der Nachbarschaft rechnen konnte, die ihm nicht versagt werden durfte.

Ständeunterschied in der Bevölkerung

Dem Stande nach zerfiel die Bevölkerung in drei Klassen, Freie, Freigelassene und Unfreie. Der Freigelassene hatte das vor einem Unfreien voraus, daß er als Hintersasse ein ihm vom Gutsherrn überlassenes Grundstück für eigene Rechnung bebauen und dadurch die Mittel gewinnen konnte, sich allmählich die volle Unabhängigkeit von ihm zu erkaufen; der Schalke dagegen diente willenlos im Haus und Brot seines Herrn und war so lange an die Knechtschaft gebunden, als es diesem nicht einfiel, ihn freiwillig aus derselben zu entlassen, oder ein Zufall ihn nicht erlöste. Von der Öffentlichkeit waren beide ausgeschlossen, und vor Gericht durfte weder der eine noch der andere erscheinen; aber der Lasse (Freigelassene) stand doch wenigstens unter dem Schutze der Gemeinde und konnte bei Ehrenkränkung oder Schädigung des Vermögens etc. von der Selbsthülfe Gebrauch machen, wenn ihm sein gutes Recht nicht zu teil wurde. Die eigentlich politische Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten bildeten die Freien, sowohl die freigewordenen wie die Semper-freien, nur mußte Grundbesitz da sein und die Selbstbestimmung nicht durch zins- und dienstpflichtige Abhängigkeit erschwert werden. Der Wille der Gesamtheit war höchstes Gesetz für den Einzelnen, und staatlicher Bevormundung war keine Rede.

Rechte und Gerichtswesen

Man versammelte sich von Zeit zu Zeit an der Dingstätte, auf der Dorfwiese oder an einem andern dazu geeigneten Orte, um die Tagesfragen zu besprechen und die gemeinsamen Interessen wahrzunehmen. Was nur immer die Gesamtheit als solche anging, oder der Einzelne für sich in Beratung gehen wollte, wurde hier eingehend geprüft und zur Entscheidung gebracht: die Aufnahme neuer Mitglieder in die Gemeinde, die Ausnutzung des Waldes und die Bestellung der Äcker nach der Dreifelderwirtschaft, Kauf und Verkauf von Gütern, Erbschaftsangelegenheiten und Verträge, und was dergleichen Sachen mehr waren, insbesondere aber auch die Rechtspflege geübt, da nach altdeutscher Auffassung das Recht kein von außen her gegebenes, kein in sich freistehendes, totes, sondern ein lebendig im Volksbewußtsein getragenes und sich fortentwickelndes war, das daher auch nicht dem Gutachten eines einzelnen überantwortet werden konnte, sondern jedesmal aus der Gesamtanschauung der Rechtsgenossen geschöpft und von diesen gewiesen werden mußte. Ihre Entscheidungen waren Weistümer, und der Verkünder des Urteils nicht gerade rechtsprechender Richter, sondern eben nur Bekanntgeber des gewiesenen, d. i. gezeigten Rechtes.


Die Gerichtssitzungen fanden regelmäßig statt, nach Verlauf von so und so viel Tagen oder vielmehr Nächten, da die Deutschen nach diesen rechneten, und jeder Freie hatte bei ihnen zu erscheinen. Betraf die Sache einen Schalken oder Halbfreien, so mußte er durch den Mund seines Herrn vertreten werden. Über Feldfrevel und kleinere Vergehen richtete die Dorfgemeinde, über gröbere Verbrechen die Gauversammlung. Außergewöhnliche Gerichtssitzungen waren freilich nicht ausgeschlossen, aber es bedurfte jedesmal einer besonderen Einladung dazu. Man nannte sie gebotene, im Gegensatz zu den ungebotenen oder regelmäßigen Gedingen. Später drehte man die Sache um und nannte letztere gebotene, jene ungebotene Dinge, weil hier nur die zunächst Interessierten zu erscheinen brauchten, nicht aber die ganze Gemeinde.


Das Urteil stützte sich teils auf offenkundige Thatsachen, teils auf Zeugenaussagen und Eidschwur des Verklagten oder des Klägers, oder auch wohl auf Ordale, wenn solche beliebt wurden. In den meisten Fällen genügte diese Handhabung, um ein zutreffendes Urteil herbeizuführen; wenn aber Aussage gegen Aussage stand, und der Beweis nicht mit voller Sicherheit erbracht werden konnte, so griff man zu einem besonderen Mittel, welches die Neuzeit nicht mehr kennt und mit Recht auch verworfen hat; man zog Eideshelfer herbei, d. h. Leute , die unter Pfandsetzung ihres Vermögens zu erklären hatten, daß sie den Unschuldseid des Verklagten für ächt und rein und nicht für mein, d.i. falsch hielten, worauf Freisprechung erfolgte. Konnte aber der Kläger die doppelte und im Steigerungsfalle die dreifache Anzahl (an Eideshelfern) stellen, so ward diesem Recht gegeben und der Angeklagte zu der Buße oder dem Wergelde, wie man nannte, verurteilt. Dieses Wergeld bildete den Angelpunkt der ganzen ripuarischen Strafordnung, und von der Blutrache mußte Abstand genommen werden, sobald jenes von dem Thäter oder dessen Angehörigen erlegt war (Fahne: Gesch. der verschiedenen Geschlechter Bochholz I, 1 S. 264, Anm. Der römische Solidus, seit Konstantin dem Großen im Gebrauch, war eine Goldmünze im Werte von jetzt etwa 9 Mark. Aus Solidus ist Schilling entstanden, klingende Münze, von scellan. Im Mittelalter war er der 20. Teil eines Pfundes Silber, 12 Denare umfassend a 10 Us, oder 50 Pfennige heutzutage.).

Insgemein büßten Freie unter sich jeden Schlag mit einen Schilling, floß Blut dabei zur Erde, mit 9 Schilling; die Schädigung eines Auges, Ohres oder der Hand kostete 50, die Vernichtung dieser Glieder 100 Schilling; der einfache Totschlag wurde auf 200 dergleichen Münzen geschätzt, absichtlicher Mord auf 600, und es machte einen Unterschied dabei, ob letzterer im Hause oder im Freien, im Kriege vor dem Feinde oder im Frieden stattgefunden hatte. Im ersteren Fall sühnte ihn das Dreifache des gewöhnlichen Satzes. Für Mord an Blutsverwandten gab es kein eigentliches Wergeld, sondern nur Einziehung des Vermögens und Verbannung, wobei die Blutrache noch bestehen blieb. Für Brandstiftung und Herdendiebstahl hatte man nicht geringere Strafen festgesetzt, und der Hehler galt gleich dem Stehler. Um sich eine Vorstellung von dem Geldeswerte zu machen, beachte man die Schätzung desselben nach Tieren. Eine gesunde Kuh wurde für einen Schilling erstanden, zwei dieser Stücke wogen einen Ochsen, drei ein Mutterpferd und sechs ein männliches Roß auf. Der Schultheiß hatte die Strafen von dem Betreffenden einzuziehen und an den Empfangsberechtigten zu übermitteln. Die Gemeinde selbst hatte selten Anteil daran. Nachdem aber das Königtum zur Geltung gekommen war, und die Rechtsprechung in seinem Namen erfolgte, ward auch jenem ein Teil des Wergeldes erkannt, und der Volksfriede ward zum Königsfrieden, den niemand ohne Buße an den Herrn verletzen durfte.

Es versteht sich nun von selbst, daß mit der Durchführung des Staatsgedankens auch die Selbstregierung größere Einschränkung erlitt und daß königlichen Behörden (Walter: Deutsche Rechtsgeschichte § 98.) übertragen wurde, was ehemals Vertrauensmänner im Dienste der Gemeinde besorgten. Die Gaugrafen erhielten amtliche Bestallung und mit der Sorge für die öffentliche Sicherheit nicht nur die Verwaltung des Kreises, sondern auch eine Art gesetzgeberischer Gewalt, daß sie Verwaltungsbefehle mit Strafandrohungen versehen und die Widerspenstigen zum Gehorsam zwingen konnten.

Stellvertreter in den Gemeinden waren die Hundertmänner oder die Gentenare. In den kleineren Gerichtssitzungen leiteten diese die Geschäfte in den größeren sie selbst, und das Urteil ward nun nicht mehr der Gesamtheit der Gemeinde abverlangt, sondern einer Anzahl von Schöffen überwiesen, die lebenslänglich zu dem Amte erkoren und eidlich zur Gewissenhaftigkeit im Dienste verpflichtet wurden. Es ist das eine Anordnung Karls des Großen. (Walter 1. c. § 102)

Der Auelgau – Bedeutung des Siegberges in ihm

Die Siegburger Gemeinde gehörte dem Auelgaue an, dessen Grenzen so ziemlich mit dem heutigen Siegkreise zusammenfallen. Die centrale Lage des Ortes, seine leichte Zugänglichkeit von allen Seiten und die Weihe, welche ihm der Wodankultus auf dem Berge gegeben (Vergl. Simrock: Handbuch der deutschen Mythologie, 3. Aufl. S. 239, der an Wodan als Sieg-Tyr denkt, auch Jacob Grimm: Mythologie S. 180), dürften ihn vor allen ausgezeichnet haben, als Sitz den Regierung und als Sammelplatz für die Volksgedinge zu dienen. Die Thatsache freilich läßt sich nicht beweisen, da keine Urkunde bis in jene Zeit hinaufreicht, aber der Umstand, daß der spätere Marktplatz von Siegburg wohl nicht erst in städtischer Zeit als solcher geschaffen, sondern schon früher zu gemeinnützigen Zwecken dagewesen ist, läßt auf eine Bestimmung desselben schließen, die in den Volksgedingen ihre beste Erklärung findet.


Den Bauern diente er nebenbei als Anger für das Kleinvieh und als Vereinigungspunkt für die Herde, welche der Hirte im Sommer auf die Weide trieb.

Die erste christliche Gemeinde

Das erste Kirchlein soll durch Karl den Großen gegründet worden sein als dieser im Jahre 772 auf seinem ersten Sachsenzuge Siegburg berührte. An der Stelle, wo sein Königszelt gestanden, so wird er erzählt, habe er den ersten Stein dazu gelegt und die Gläubigen um einen Altar versammelt. Ist das nun wirklich der Fall gewesen, was ja immerhin sein kann, so muß die Gemeinde schon eine Ausdehnung besessen haben, die den Bau einer Kirche nötig oder wenigstens wünschenswert machte. Jedenfalls reicht die Erinnerung der Siegburger bis in jene Zeit hinauf und bekundet so ohne Schriftstück, daß das Alter der Kirche ein sehr hohes ist.

(Die Anwesenheit Karls in Siegburg ist keineswegs zweifellos, da Lebedur und andere seinen Rheinübergang bei Bonn bestreiten. Vergl. Lebedur: Kritische Untersuchungen S. 19 und Abel: Gesch. Karls des Großen.)

Die Siegburg

Die nächsten zwei Jahrhunderte entziehen sich leider noch der geschichtlichen Aufklärung. Nicht einmal der Name Siegburg wird genannt, obgleich doch die Herrenburg entstanden und manches Gute oder Böse ihr ausgegangen ist. Die Bauern lebten friedlich, aber mühevoll in ihrem eigenen und des Herrn Dienste und kümmerten sich wenig um das Treiben der Welt, welches ihr Interesse noch nicht herausforderte.

Der Marktverkehr zu Köln erleichterte ihnen den Absatz ihrer überschüssigen Erzeugnisse, und das Angebot von Waren die Beschaffung derjenigen Gegenstände, die sie zu Haus selbst nicht erwerben konnten. Ihre Wohnungen waren einfach und nur mit dem Allernotwendigsten ausgerüstet. Ein Arbeitsraum nebst Schlaf- und Wohnstube genügten, um den Aufenthalt darin bequem und angenehm zu machen. Selten waren Wohnung und Stallung geschieden und der Herr besser gebettet als der Knecht. Eine Absonderung der Familie von dem Dienstpersonal fand nur auf Meierhöfen statt, die nach Karls des Großen Zuschnitt eingerichtet waren. Hier sah man neben der „salaoder” dem Herrenhause das „geneztune” oder Frauenhaus, eine „suba” zum Baden und ein Kellerhaus; die Stallungen und Werkstätten waren besonders angelegt und der Kornboden gegen Feuersgefahr sicher gestellt. (Sach: Die deutsche Heimat, S 28 ff.)

Das Ganze umgab eine Einfriedung von Holz oder eine Mauer, wenn Steine leicht zu beschaffen waren, und es fehlte nur noch der Wachtturm und eine gewisse natürliche Befestigung, um der Anlage ein burgartiges Aussehen zu geben.

Die Normannenzüge nach 850 haben jahrelang das nördliche Deutschland heimgesucht und arg verwüstet. Die nordischen Räuber plünderten nicht nur die Flußorte aus, sondern durchstreiften auch weithin die ganze Umgegend, und wehe den armen Ansiedelungen, wo man ihren Angriffen Widerstand entgegensetzte. Gar mancher Ort und Bauernhof ging damals in Rauch und Flammen auf, ohne jemals wieder zu erstehen, aber mancher auch wurde auf eine Anhöhe verlegt (Vergl. Naeher in den Jahrbüchern des Vereins von Altertumsfreunden im Rheinland, Heft LXXVI.), um gegen dergleichen Gefahr geschützter zu sein. Nicht unwahrscheinlich ist es daher, daß infolge eingetretener Zerstörung der größte Haupthof von Siegburg auf den Berg verlegt wurde, dessen steiler Abhang nach drei Seiten hin eine leicht Verteidigungsfähigkeit darbot. Auf eine königliche Domäne deutet der Name Name Tierbungert hin, welcher sich noch heute für ein ausgedehntes Terrain am Fuße des Siegberges erhalten hat, und auf herrschaftliche Gelüste der Name Hirschbungert, welcher ein weiter aufwärts liegendes Terrain bezeichnete.

Pfalzgraf Heinrich und sein Streit mit Anno, Erzbischof von Köln

Um die Mitte des elften Jahrhunderts befindet sich der Siegberg in den Händen des Pfalzgrafen Heinrich, eines Brudersohnes Ezzos oder Ehrenfrieds, welcher mit der Verwaltung des Auelgaues betraut war Von Haus aus weniger begütert, aber mit dem Kaiser Otto verschwägert dürfte Ezzo neben anderen Gütern im Bonn- und Auelgaue auch den Siegberg von diesem erworben haben, um der Familie ein reicheres Auskommen zu sichern. Von seinen Söhnen bestieg Hermann den erzbischöflichen Stuhl zu Köln, der älteste, Ludolf, ward stiftischer Bannerherr daselbst, und der dritte, Otto, da letzterer früh starb, des Vaters Nachfolger im Pfalzgrafenamte. Da nun Ottos Söhne später mit den Herzogtümern Alemannien und Kärnten belehnt wurden, so ging die Pfalzgrafenwürde an die jüngere Linie des selben Hauses in der Person Heinrichs des Wütenden über, der sich diesen Beinamen durch seinen Streit mit Erzbischof Anno verdient hat.

Die Veranlassung zu demselben ist nicht recht klar. Ob er als Schirmvogt des Gutes Clotten an der Mosel dafür Rache nehmen wollte, daß Anno dieses dem Kloster Brauweiler entzogen und mit für uns unbekannten Gründen dem Stifte Maria „ad gradus” zu Köln einverleibt hatte, oder ob er im Dienste der Kaiserin-Witwe deren Gegner in Streitigkeiten verwickeln wollte, um seine Machtstellung zu erschüttern, ist beides eben so leicht denkbar als schwer zu beweisen. Seine Mannen fielen von dem Siegberge aus, den er stark befestigt zu haben scheint, wiederholt in das Kölner Gebiet ein und brandschatzten die Besitzungen der Kirche in der unerhörtesten Weise. Anno sprach den Bann über die frechen Räuber aus, und als Heinrich sich nicht darum kümmerte, rüstete er selbst seine Leute zur Verteidigung seiner Rechte. Gefangen wurde Heinrich in Köln eingebracht und mußte den Siegberg mit allen seinen Gebäulichkeiten und Zubehör an den Apostelfürsten Petrus abtreten. (Lacomblet: Urkundenbuch I, 202 und 203 Anmerk. – Die Koelhoff’sche Cronica van der hillinger stat Coelle nennt ihn „sent Heinrichs bergh des Paltzgraven, alsus plach it so heischen, p. 158 b, Teschemacher: annalen I, 416 Wilberg, Heinrich IV mons antiquitus Sigeburch”, Lac. I, 204)


Unmut über diesen Verlust und seine schimpfliche Niederlage versetzten den Pfalzgrafen in Trübsinn. Er trennte sich von seiner Gemahlin einer Tochter Gozelos und Nichte des Herzogs Gottfried von Lotharingen und zog sich in das Kloster Gorze bei Metz zurück, um die Mönchskutte anzulegen. Allein die Sehnsucht nach seiner Gattin und die angeborene Kriegsnatur ließen ihn nicht lange ruhen. Er kehrte zu der Trauernden zurück und bot alsbald seine Mannen auf, den Erzbischof Anno für sein Verfahren zu züchtigen. Rings sah man um Köln brennende Dörfer und Höfe, und schon zog er gegen die Stadt selbst an, als die Bürger sich erhoben und ihrem Herrn Hülfe brachten. Wiederholt besiegt mußte er sich nach Kochem an der Mosel zurückziehen, wohin ihm Mannen des Erzbischofs folgten. Eben rüstete man sich zu einem neuen Kampfe, als eine furchtbare That Freund und Feind gleichmäßig verwirrte. In einem Wutanfalle riß der Pfalzgraf seine Streitaxt von der Wand und schlug der unglücklichen Gattin, welche arglos neben ihn gesessen, das Haupt ab. Unter wahnsinnigem Lachen trat er dann unter seine Leute und berichtete, was er angerichtet hatte. Man band ihn, übergab ihn dem Erzbischof von Trier, und dieser lieferte ihn in das Kloster zu Echternach, wo er im folgenden Jahre seinen Geist aufgab. Den Sohn Heinrichs ließ Anno erziehen und stattete ihn später mit einigen Lehen aus.

Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart
Rudolf Heinekamp (1897, gemeinfrei) · aus der Fraktur übertragen von Frank Kemper

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