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Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart · 4 von 21

II. Die Gründung der Abtei

Die Abtretung des Siegberges an den Apostelfürsten Petrus war nicht nur für die Kölner Kirche, sondern auch für die Gemeinde Siegburg von der größten Bedeutung. (Hecker: Die territoriale Politik Erzb. Philipp I. von Köln, eingeleitet von Barrentrapp, S. 5, a. D.) Dieselbe war mit eingeschlossen in die unfreiwillige Übergabe und harrte nun unter dem Krummstabe einer Entwickelung entgegen, wie sie ihr schwerlich unter weltlicher Herrschaft so bald zu teil geworden wäre. Die stolze Herrenburg hörte auf zu existieren, und an die Stelle derselben trat eine Einrichtung, die mit der Sala und dem Bergfriede nichts zu schaffen hatte.

(Lac. 1. c. I, 203 „montem el pedi montis adhaerentia. – Gelenius de admiranda” etc. sagt I, 71: „Sancti Annonis zelus ab Henerico Palatino Sigebergum aliaque loca ob facinora edlita extorsit et patrimoniae ecclesiae adiecit.”)

Zweck derselben

Man kann nicht zweifelhaft darüber sein, daß Anno sich von vorn herein über die Verwendung des Siegberges klar gewesen ist. Die Schlösser Tomberg und Brauweiler, zwei andere pfalzgräfliche Besitzungen, welche durch seinen Vorgänger Hermann, beziehungsweise dessen Vater, zu kirchlichen Zwecken hergegeben und verwendet worden waren, standen zu hellleuchtend vor seiner Seele, als daß er ihrem Beispiele nicht hätte folgen und auch die Siegburg zu einem Bollwerke des Glaubens und der sittigen Bildung umgestalten sollen. Er selbst spricht sich in der Stiftungsurkunde der Abtei ganz deutlich darüber aus. Zweck seines Verfahrens bei dem Siegberge sei gewesen, aus dem Orte, den früher böser Mächte Diener zum Verderben ihrer Seelen inne gehabt, seinerseits eine Stätte des Friedens zur Rettung der Seelen zu machen, auf daß dort wohnende geistliche Männer in treuem Verkehre mit einander wachten und die Gnade des Himmels für ihn, die Kölner Bischöfe und das Heil der ganzen Kirche anfleheten.

(Der Versuch des Biographen, die Gründung der Abtei Siegberg auf zwei zufällige Ereignisse zurückzuführen, die Anno in der Kirche St. Martin und tags darauf in der Domkirche begegnet sein sollen, verrät das fromme Streben seines Lobredners, die großartige Stiftung auf eine Art göttlicher Inspiration zurückzuführen, die aber bezweifelt werden muß. An eine Grabstätte für sich hat der gute Bischof dabei wahrscheinlich noch nicht gedacht, zumal er in der Kirche St. Maria im Kapitol beerdigt sein wollte. Vergl. Ennen: Gesch. d. Stadt Köln und Lambert v. Hersfeld in den mon. Germ. V. 241)

Die Abteikirche

Er begann die Einrichtung der Abtei schon gleich nach dem Kriege 1060, anscheinend mit Hülfe Bennos, des späteren Bischofs von Osnabrück, welcher den Plan dazu gemacht haben dürfte. (Wattenbach: Deutsche Geschichtsquellen II, 23)

Die unbrauchbaren Anlagen der Burg wurden beseitigt und durch andere ersetzt, vor allem aber ein Gotteshaus aufgeführt, dessen unterirdische Teile noch größtenteils erhalten sind. Er weihete dasselbe am 22. September 1064 ein und stellte das Kloster unter den Schutz des Erzengels Michael, der Gottes-Mutter Maria und des hl. Mauritius nebst Genossen, die hier ihre beständige Verehrung finden sollten. Der Berg selbst wurde Michaelsberg getauft, um jede Erinnerung an den alten Sieg-Tyr zu verwischen.


Papst Alexander II. hatte die Stiftung unter dem 15. Mai bestätigt und für immer verboten, dieselbe in irgend einer Weise anzutasten oder zu zerstören.

Die Ordensregel Benedikts

Es sollte die Ordensregel des hl. Benedikt in ihr zur Geltung kommen, und niemals von der Gewohnheit der ersten Insassen abgewichen werden.

Die Ordensregel war aufgebaut auf zwei Grundprinzipien, auf Gebet und Arbeit. Siebenmal sollten die Mönche täglich das Lob Gottes singen, aber auch sieben Stunden der Handarbeit und zwei Stunden wissenschaftlichen Studien widmen. Wer die Zeit verschlafe oder müßig zubringe, sollte streng bestraft werden. Die Übung einer besonderen Kunst war nur mit Genehmigung des Abtes erlaubt, und auch dann konnte der Betreffende, sobald er sich vor den Mitbrüdern etwas herauszunehmen schien, zu jeder anderen Arbeit herangezogen werden. In der Verwendung zur Arbeit gab es keinen Unterschied der Person. Die verdienstvollste Arbeit in den Augen Benedikts war der Gehorsam oder das Opfer des Willens. Während die Mönche alle dem Vorsteher zu gehorchen hatten, sollte dieser umgekehrt im Dienste aller thätig sein und die Stelle eines guten Hausvaters versehen, der auch befehle, aber sich von dem Wohle der Familie leiten lasse. Die Ausübung seiner großen Gewalt war indes durch geschriebene Gesetze geregelt und schon dadurch zum Teil gemildert, daß er niemals unüberlegt und in allen wichtigen Dingen nicht unberaten mit den Capitularen handeln sollte. Als ständige Räte galten die Decane, gewählt nach der Würdigkeit und nicht nach dem Alter, wie er denn selbst auch der jüngste sein konnte, wenn er sich durch Frömmigkeit und Geschick zur Leitung de Geschäfte auszeichnete. Stimmenmehrheit der Professen entschied bei der Wahl, doch konnte auch die Minderzahl Berücksichtigung finden, wenn der Diöcesanbischof und die umwohnenden Äbte sich für die letztere erklärten. Stellvertreter des Abtes war der Prior, in den Filialen der Propst.

Innerhalb seiner Einfriedung sollte jedes Kloster alles Notwendige enthalten: Gärten, Wirtschaftsgebäude, Handwerksstätten, Mühle etc. damit keinerlei Bedürfnisse die Insassen zwängen, an die Öffentlichkeit zu treten und sich aus den Mauern zu entfernen. Gewisse Religiöse konnten in den Priesterstand erhoben werden, ohne dadurch der allgemeinen und gewöhnlichen Disciplin enthoben zu sein. Der Speise- oder Kellermeister hatte die Verwaltung des Haushaltes und die Beschaffung der Lebensmittel, der Schatzmeister die Einnahmen und Ausgaben zu besorgen. Gastfreundschaft gegen Arme und Fremde wurde vom Abte persönlich geübt, nur durfte die Stille und Einsamkeit des Klosters dadurch nicht gestört werden.

Insassen des Klosters

Wer als Mitglied in dasselbe eintreten wollte, hatte sich einer strengen Prüfung zu unterwerfen und bei seiner Aufnahme das Gelübde der Beständigkeit, der Bekehrung seiner Sitten und des Gehorsams abzulegen. Auf Sondereigen mußte jeder verzichten, aber es konnte ihm vom Abte dieses oder jenes Beneficium zugewandt werden. Über sein väterliches Erbe und andere Besitztümer traf er vorher Bestimmung. Die Prüfungszeit dauerte ein Jahr mit dreimaliger strenger Ausprobierung.

Was den Kirchendienst betrifft, so sollten die Mönche gemeinsam das vorgeschriebene Officium beten, beziehungsweise singen, die Nocturnen von zwei Uhr nachts bis zur Morgendämmerung, sodann die Prim, Terz, Sext, Non, Vesper und die Complet bei Tage und gegen Abend. Dadurch sollte aber den Betrachtungen und dem Einzelgebete kein Abbruch geschehen, nur mußten diese kurz sein und jedesmal den Horen folgen.

Die Nahrung der Mönche beschränkte sich auf das Notwendigste. Jeder bekam täglich ein schweres Pfund Brot und eine Hemine Wein, des Mittags zwei gekochte Speisen, und auch noch wohl Nüsse und Obst. Fleisch von vierfüßigen Tieren war anfangs untersagt, später jedoch gestattet. Kranke und Schwache folgten der Vorschrift des Arztes. Fastenregel der Kirche galt auch für das Kloster, und außer der vorgeschriebenen Zeit durfte niemand etwas einnehmen, nur dem Abte war bei Fremdenbesuch eine Ausnahme gestattet. Während des Essens wurde aus einem Erbauungsbuche vorgelesen und die Bedienung abwechselnd besorgt.

Die Kleidung bestand in einer Tunika mit Ärmeln und Kapuze, anfangs auf dem bloßen Leibe, später über einem Hemde getragen. Die Farbe derselben war weiß, nachmals schwarz. Für den Chordienst wurde eine sogenannte Flockkutte angelegt, ein weiter Mantel mit gleichfalls einer Kapuze, bei der Arbeit das Scapulier, d. h. ein aus zwei Stücken bestehendes Zeug, welches der ganzen Länge des Körpers nach vorn und hinten herunterhing. Die Tunika legte man auch des Nachts nicht ab, sondern man schlief angekleidet und sogar mit Schuhen an den Füßen.


Der Schlafsaal war meistens gemeinsam oder bei einer größeren Anzahl von Brüdern auf 10 bis 20 berechnet. Das Öllicht durfte niemals in demselben erlöschen, damit der Aufseher Kontrolle üben konnte. Wer sich eines schweren Vergehens schuldig gemacht hatte, wurde von dem Tische und der Kirche ausgeschlossen, und keinem der Ordensgenossen war es gestattet, ohne Erlaubnis des Abtes mit ihm zu reden und zu verkehren.
Dieser allein hatte für seine Besserung zu sorgen, ja er sollte sich mit Liebe des Unglücklichen annehmen oder jemanden damit beauftragen.
Blieb er unzugänglich und verstockt, so gab man ihm seine ins Kloster Kleidung zurück und entließ ihn aus demselben; doch war bei Reuigen eine Rückkehr bis zu drei Malen zulässig. Junge Knaben wurden durch Fasten und scharfe Streiche zur Besserung angetrieben (Montalambert: Les moines d’Occident I und Rolfus: Kirchengesch. 659 ff.).

Die ersten Insassen der Abtei nahm Anno, wie es scheint, aus dem Kloster St. Maximin zu Trier herüber, dessen Bewohner sich durch Kunstfertigkeit ihrer Hände auszeichneten. Ihr Vorsteher wurde Wolfhelmus, bis dahin Abt zu München-Gladbach, früher Kanonitur zu Köln. (Fahne: Gesch. des Freiherrn von Hövel l, 2 p. 10. – Lambert von Herfeld ad an. 1075. – Ennen: Gesch. der Stadt Köln l, 296.)

Da er sich aber den ersten schweren Sorgen nicht gewachsen fühlte, so bat er Anno um Enthebung von seinem Posten und zog sich in gleicher Eigenschaft in das Kloster Brauweiler zurück. Sein Nachfolger wurde Erpho, ein italienischer Mönch, den der Erzbischof auf seiner Reise nach Italien in Fruktuaria kennen gelernt hatte, und den er mit Genehmigung des Vorstehers für seine Stiftung dienstbar zu machen wußte. Ihm folgten 11 andere Genossen, eben so fromm wie er und an die strengste Befolgung der Benedikt’schen Regel gewöhnt. Mit ihnen zog ein neuer Geist in die noch öden Räume, aber weit entfernt, den deutschen Ordensleuten zu gefallen, sondern vielmehr zu ihrem Ärgernis und zu großer Unzufriedenheit. Man verließ teilweise die junge Ansiedelung und „wollte lieber in der Öffentlichkeit das Heil wirken, als mit übermenschlicher Anstrengung dem Himmelreiche Gewalt anthun”. Den Umwohnern des Berges erschienen die Ankömmlinge „fast wie Engel, nicht Fleisch, sondern Geist”, und was von ihnen erzählt wurde, umgab sie mit einem Heiligenschein, der die Morgenröte eines neuen Tages ankündigte. (Lamb.)

Ausstattung des Klosters mit Gütern

Anno hatte die Stiftung von vornherein mit Einkünften versehen, welche ihr auch bei Vermehrung der Insassen eine sichere Existenz für die Zukunft gewähren konnten. Sie flossen zum Teil aus Gütern, zum Teil aus Zehnten und Abgaben von Kirchen der Umgegend, welche bis dahin ihm selbst, den Chorbischöfen und den Decanen zugekommen waren.

Als Güter weist die älteste Urkunde auf (Lac. I, 202 u. 203 nebst Anm. Über die folgenden data ebendaselbst an anderen Orten): 2 Agger in dem gleichnamigen Flußthale, sodann Strahlen, Nister, Berghausen, Geistingen, Oberpleis, Sieglar, Menden, Eschmar, Antreff, Güls, Bettendorf, Ulm, Muffendorf, Weinberge zu Winter und zu Remagen, endlich Flatten mit allen seinen Zugehörigkeiten und Nutznießungen; als Kirchen die zu Agger ganz, die in Geistingen zur Hälfte, die in Ober- und Niederpleis wieder ganz, die zu Menden zum dritten Teile, die in Sieglar zur Hälfte, die in Bergheim ganz, die in Olm zur Hälfte, die in Hochkirchen zu zwei Sechstel und die in Strahlen wieder zur Hälfte. Aber damit war Annos Freigebigkeit noch nicht erschöpft. In späterer Zeit fügte er noch Ländereien und Güter zu Beleke, Bendorf, Churscheid, Dondorf, Endenich, Euenheim, Geisbach, Geislar, Hennef, Irmenroth, Inger, Katzenbach, Meindorf, Mülldorf, Niester, Olheim, Kreszig, Venheim, Pier, Süls und Troisdorf hinzu, damals Truchtesdorf (Truchtesdorf heißt wohl Herrendorf von trohtin, druhin.) genannt. Das königliche Wohlwollen Heinrichs IV. brachte dem Kloster das Gut Mengede in Westfalen ein, und 1068 ein Gut zu Eschmar, ferner das Dorf Hirzenach, welches ihm der Dienstmann Ernolf von Sternberg übergeben hatte mit dem Wunsche, hier ein Kloster erstehen zu lassen, was 1110 geschah.


Der Propstei schenkte Ernolf noch weitere Güter und übernahm auch gleichzeitig die Schirmvogtei über dieselbe. Als besonderen Beweis der Dankbarkeit und Liebe zu seinem ehemaligen Lehrer kann man es ansehen, wenn Kaiser Heinrich 1069 das Kloster mit allen seinen Besitzungen unter seinen mächtigen Schutz nahm und die ihm von Anno verliehenen Markt-, Zoll- und Münzrechte bestätigte. „Der Verwegene”, so heißt es in dem Dokumente, „der aus Unklugheit gegen diesen Befehl unserer königlichen Gewalt angehen, dem Kloster etwas entreißen, dasselbe zerstören oder aber schädigen würde, soll als Hochverräter betrachtet und mit 300 Pfund reinen Goldes bestraft werden.”

Der Burgbann

Ein noch größerer Gewinn ward der Abtei dadurch zu teil, daß König Heinrich ihr am 4. Oktober 1071 auf Ansuchen Erphos die Strafgerichtsbarkeit auf den abteilichen Villen im Umkreise und die Fischerei in den stehenden und fließenden Gewässern daselbst verlieh, so jedoch, daß in keinerlei Weise die Gerechtigkeit und Gewalt des Grafen beeinträchtigt würde.

Diese Villen oder Höfe waren Sieglar, Geistingen und Pleis.

Die Grenze des Burgbanns ist in dem Aktenstücke ganz genau angegeben. Sie lief von dem Einflusse der Agger in die Sieg jene hinauf bis zur Rotenbach, diese entlang bis zur Feldmark von Kaldauen, dieses umschließend über die Sieg nach dem rätselhaften Hageneiche, weiterhin über die Bonner Straße bis Bozenlohe, ferner an der Grenze von Verlohe vorbei, der Sieg wieder zugewandt, bis zum Altenforst, von da nach dem Werde und zur Sieg, dem Dorfe Lar gegenüber, endlich zurück zu der Stelle, wo die Agger in die Sieg mündet. In diesem so umgrenzten Gebiete sollte niemand bei Strafe von 60 Schillingen es wagen dürfen, jemanden gefangen zu nehmen, ihn zu berauben oder zu verletzen, überhaupt jemanden zu belästigen, und derselben Strafe an den Abt derjenige verfallen sein, der ohne seine Erlaubnis einen großen oder kleinen Fisch zu fangen sich unterstehen würde.

Rechtspflege über die klösterlichen Besitzungen – der Vogt

Die Rechtspflege über die klösterlichen Besitzungen, mit Ausnahme über die Gemeinde Siegburg, übte nach dem Willen des Abtes der Schutzvogt, für den Anno in der Person eines gewissen Gerlach von Wickrode gesorgt hatte. Derselbe sollte einmal im Jahre an den ihm zugewiesenen Orten erscheinen und über Blutvergießen, Friedensstörung, Diebstahl und Erbschaftsangelegenheiten zu Gericht sitzen.

Als Belohnung für seine Mühewaltung erhielt er den dritten Teil der Brüchtengelder, aber nur von denjenigen Sachen, die in den Vogtssitzungen wirklich zur Entscheidung kamen und dahin gehörten. Jede andere Sache blieb dem Urteile des Abtes vorbehalten, so daß er ein Recht hatte, nach Belieben seine Unterthanen zu bestrafen, wenn sie sich seinen billigen Anordnungen widersetzten.

Die Grundholden bis 5 Meilen Entfernung mußten vor dem Vogte „am Fuße des Siegberges” erscheinen und zwar die Bewohner von Eschmar, Sieglar, Meindorf, Menden, Troisdorf, Sülz am ersten Tage der Gerichtssitzungen, die von Oberpleis, Dondorf, Geistingen, Nister, Mülldorf, Berghausen, Immenroth, Churscheid, Inger am zweiten, und die von Ober- und Unteragger nebst den von ihnen Abhängigen am dritten Tage.

Für jeden Tag erhielt der Vogt vom Abte 2 Scheffel Weizen, 1 Ohm Wein, 2 Ohm Bier, 2 Schweine, 1 Ferkel, 2 Gänse, 4 Hühner, 20 Eier und 6 Scheffel Hafer, eine anständige Einnahme. Aber der Vogt hatte auch noch andere Geschäfte für die Abtei zu besorgen, die auszuführen ihr selbst schlecht angestanden hätte oder geradezu verboten war, z. B. die Einziehung der staatlichen Gefälle und den Heerbanndienst im Reichskriege, die Durchführung mancherlei Fehden und Streitigkeiten für die Mönche, und vor allem den unmittelbaren Schutz, wenn Leben und Eigentum der Unterthanen und das Kloster selbst in Gefahr kamen.

Daraus erwuchs ihm eine Achtung gebietende Stellung, und der Habgierige mochte sie leicht benutzen, sich allerlei Vorteile durch das Kloster zuwenden zu lassen und schließlich wohl gar den Herrn desselben zu spielen. Einige Sicherheit dagegen gewährte diesem der Umstand, daß der Abt den Schutzvogt nach eigenem Ermessen wählen konnte und von Erblichkeit der Würde von vornherein keine Rede war. Auch bestand die Vorschrift Karls des Großen, daß der Gaugraf und der Centenar dieses Amt nicht bekleiden dürften.

Indes änderte sich die Gauverfassung, und am Niederrhein insbesondere traten schon bald nach dem Sturze des Pfalzgrafentums territoriale Grafen auf, welche als Landesherrn auch den Schutz der Klöster beanspruchten und deshalb den Mönchen recht viel zu schaffen machten. Den Ordensleuten blieb dann nichts anders übrig, als sich willig in ihr Ansinnen zu fügen und schon zufrieden zu sein, wenn ihre Immunitäten von ihnen anerkannt wurden. so erging es der Abtei Siegburg den Herren von Berg gegenüber, welche vom 12. Jahrhundert als Schutzvögte derselben erscheinen. Sie suchten die freie Wahl durch Erblichkeit zu ersetzen, und jeder Versuch, das statutenmäßige Recht durch Umgehung ihres Hauses zur Geltung zu bringen, verwickelten den Abt in Unannehmlichkeiten, gegen welche selbst der Schutz des Reiches sich schwach erwies. Doch darüber später das Nähere.

Vorläufig war alles auf das Beste geordnet, und Anno konnte mit Vergnügen zu einer Schöpfung hinaufblicken, die seinen Glaubenseifer vor der Welt bekunden und seine Frömmigkeit im hellsten Lichte zeigen sollte. Zu ihr nahm er in guten und bösen Tagen seine Zuflucht, in ihr fand er seine Erholung und den Frieden mit sich selbst, wenn ihn die Welt anekelte, und diese ihm nur Undank statt Dank entgegenbrachte. Die Ordensleute waren seine liebsten Freunde, und er machte selbst jede Tugendübung mit, welche die Regel und das eigene Streben ihnen vorschrieb. Er gehorchte, wie Lambert von Hersfeld sagt, nicht nur dem Abte, sondern auch den Decanen.

Annos Tod und Begräbnis

Als er im Jahre 1075 von seinem geliebten Saalfeld heimkehrte und in Siegburg abzusteigen sich genötigt sah, fand er den Prior des Klosters, den allverehrten Bruder Hermann, krank. Er pflegte ihn mit väterlicher Liebe, ohne sein Leben erhalten zu können. Das schmerzte ihn mehr als sein eigener Kummer. Der Anblick des Toten erweckte auch in ihm den Gedanken an das Grab, und seine Stimmung ward mit jedem Tage trüber. Nachdem er noch den Bischof Heinrich zu Lüttich konsekriert hatte, fand er sich zum letzten Male auf dem Siegberge ein, um das St. Michaelisfest daselbst zu feiern. Da bestimmte er am 30. September das Plätzchen, wo er in der Kirche begraben sein wollte, nicht in dem hohen Thore, wo nur Geistliche und Große ihn besuchen dürften, sondern in dem weiten Schiffe der Kirche, auf daß auch das Bäuerlein sich ihm nahen und die Gaben treuer Liebe darbringen könnte. (Lambert von Hersfeld sagt, er sei in „medio ecclesiae” beigelegt worden, „ubi cottidie per eius interventum fideliter postulantibus multa praestantur divinae opitulationis beneficia”)

In Köln verfiel er in eine unheilbare Krankheit, die mit Podagra begann und schließlich mit Brand in den Beinen endigte.

Seine Ruhestätte

Am 4. Dezember versammelte er bei sich alle seine Getreuen, um ihnen seinen letzten Willen kund zu thun. Auch der Abt von Siegburg war erschienen und sein Beichtvater, der Prior Herimann. Diese ermahnte er zur Ausdauer und zu furchtlosem Weiterarbeiten im Dienste des Herrn; er werde stets bei ihnen sein und sie und seine Stätte schützen. Dann, nachdem er ein wenig ausgeruht, so erzählt Lambert weiter, habe er sich im Bette aufgerichtet, sich die Stola umhängen lassen, um seinen Worten desto mehr Nachdruck zu geben, und seine Freunde beschworen, ihn nirgendswo anders als auf dem geliebten Siegberge begraben zu lassen.

Die Kölner Bürger veranstalteten dem Toten eine siebentägige Leichenfeier, indem sie seinen Körper vom Dome aus, wo er zunächst aufgebahrt war, der Reihe nach durch alle Kirchen der Stadt trugen und nur gezwungen von Gerlach von Wickrode sich dazu verstanden, ihn an den Bestimmungsort über den Rhein zu entsenden. „Koeln is der heristin burge ein, sent Anno braht ir ere wole hein.”

An der Grenze des Burgbanns nahmen die Mönche und dankbaren Bewohner Siegburgs die Leiche in Empfang und geleiteten sie unter den Trauerklängen sämtlicher Glocken der Stadt und Abtei an die Stätte, welche der Selige für sich erwählt hatte. Ein Grabstein mit vergoldeter Inschrift deckte die ausgemauerte Gruft, und darüber hing ein Lämpchen, wie es Anno im September befohlen hatte. Die Inschrift hat uns der Minorit Raimundus Sebastianus in seinen Siegburger Heiligtümern aufbewahrt (1750), sie lautete:

Patribus egregiis ornata Colonia multis

Ecclesiae speculum misit ad hunc tumulum.

Emicuit mundo nova lux Annone secundo,

Qui per cuncta suo par erat officio.

Mensibus hoc denis Annis actoque vicenis,

Quarta Decembris Eum lux tulit ante deum.

Die Übersetzung hat er hinzugefügt, wenn sie auch nicht ganz mustergültig ist, sie lautet:

Aus dem so edlen Schatz, wo Cöllen mit beglücket,

Da es in seinem Schoß viel große Väter trägt,

Es uns zu dieser Krufft der Kirchen Spiegel schicket,

Annonen, so der Welt ein neues Licht gebracht.

Als er den Hirtenstab bei seinen lieben Schafen

Nunmehr zehn Monathen und zwanzig Jahr geführt,

Ist er am vierten Tag Decembers sanft entschlafen

Und mit des Himmels Tron nunmehr von Gott geziert.

Fügen wir die Worte des Annoliedes hinzu, zumal sie auch in anderer Hinsicht von Bedeutung sind:

Sigeberg, sin vili liebe stat,

Dar uffe steit nu sin graf.

Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart
Rudolf Heinekamp (1897, gemeinfrei) · aus der Fraktur übertragen von Frank Kemper

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