IV. Entwickelung der Abtei
Annos Hand war zu früh im Tode erstarrt, als daß sie seinen letzten Willen noch hätte verbriefen und testamentarisch festsetzen können.
Vergl. Lac. l, 228. Hinsichtlich der Privilegien, welche von ihm der Abtei verliehen waren, heißt es bei Zolner 1. c. 17; „Deinde Auctoritatis suae sigillo roboratam Paginam fecit, in qua sub eadem contestatione decrevit; ne quis Primam illorum Monachorum consuetudinem immutare praesumat, ne quis Ablatem ad aliquod curiale servitium aut non regulare ofsicium constringat, ne quis Egiscopus vel suorum quisquam Eo loco standi postestatem habeat sine licencia abbatis, ne quis Advocatus aut subdesfensor, nisi quem voluerit Abbas, eidem Monasterio vel bonis constituatur.”
Vielleicht würde sonst wohl noch das eine oder das andere für die Abtei abgefallen sein, da er unaufhörlich bemüht gewesen war, die Besitzungen der Kirche zu mehren und die von ihm gegründeten Klöster auszustatten.
Allein der Gedanke an das Jenseits enthob ihn aller weltlichen Sorgen, und mit dem Blick ins Grab verzichtete er auf die Güter, welche den Lebenden erfreuen, aber dem Toten wenig nützen können. Seine letzte Erwerbung für die Abtei Siegburg war ein Gut zu Scheid, welches ihm der Edelmann Dioderich für die lebenslängliche Nutznießung des Gutes Sülz, das schon im Besitze des Klosters war, abgetreten hatte. Dazu war selbstredend die Einwilligung des Abtes nötig, die Erpho um so lieber erteilte, als er mit dem Grundbesitz 30 Unfreie, teils Männer, teils Weiber, zu Unterthanen bekam. sie hießen Gezo, Luba, Rubrecht, Oza, Adelman, Nennechin, Immichin, Adolf, Raburg, Harleph, Eveza, Seburg, Beizecha, Ociel, Mazecha, Berengar, Ada, Mennechin, Welger, Rabolt, Ada, Demuot, Imma, Hazecha, Ecca, Luidfried, Hixela, Engels, Heriman und Thiederath, lauter Namen, die jetzt im Kalender kaum noch vorkommen.
Fixierung ihrer Besitzungen
Um das Kloster gegen etwaige Reclamationen späterer Geschlechter sicher zu stellen, da Muffendorf z. B. zum Tischtitel der Kölner Erzbischöfe gehörte, ließ er sich die Anordnungen Annos von dessen Nachfolger Hildolf bestätigen und von ihm in eine klarere Fassung bringen.
In der Urkunde bei Lac. l, 221 heißt es: „Nihil de mensa pontisieis dementes praeter unam, quae Mussendorf dicitur, uillam. Hac de causa res dominicatas eidem ecelesiae plures non contulimus, ne a suecessoribus nostris contra dei seruos interpellatio siat aliqua.” — Über Hildolf siehe I, 228 1. c.
Derselbe fügte zu den Schenkungen des Verblichenen noch die Besitzungen einer gewissen Ermentrut zu Flatten und Weinberge zu Winitre hinzu, welche jener Kraft seines Privilegiums für das Kloster noch bestimmt hatte. Damit endigte für lange Zeit der Zuwachs an Reichtum, und Erpho konnte seinen philosophischen Grübeleien nachgehen, über denen er aus dem Leben verschwand. Sein Jahrgedächtnis wurde am 3. Juni gefeiert.
(„Noecrologium sigebergense”, mitgeteilt von Eckertz, Heft 8 der Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein.)
Daß er ein frommer und beliebter Herr gewesen, beweist die Sage, welche sich an seinen Namen angelehnt hat.
Die Sage von Erpho
Am Christihimmelfahrtstage, so berichtet sie, betete Erpho in der Kirche die vorgeschriebenen Nocturnen. Da fielen ihm die Worte des Psalmes auf; „Tausend Jahre, o Herr, sind vor Deinen Augen wie ein Tag”, und weniger gelehrt als zu Betrachtungen geneigt, konnte er den Sinn derselben nicht fassen. Er geriet in die größten Zweifel darüber und begab sich in den Garten, um sich ein wenig zu zerstreuen. Hier stieg er unbewußt durch die kleine Pforte hinten am Berge die Stufen hinab, welche ihn zu dem Walde bei Wolsdorf führten. Da lenkte ein reizendes Vöglein seine Aufmerksamkeit auf sich, das lieblich singend von Baum zu Baum hüpfte und die Köpfe der Blumen und Sträucher nach sich zog. Das Ohr des frommen Mönches war nicht weniger entzückt als das der Eidechsen und stummen Insekten, welche freudig auflauschten. Es schienen ihm Klänge aus dem verlorenen Paradies zu sein, nach dem er sich schon so oft gesehnt hatte. 1000 Jahre, o Herr, sind vor Dir wie ein Tag, der gestern vorübergegangen ist, so dachte er wieder und konnte die Lösung des Gedankens noch nicht finden.
Da läutete es auf der Abtei zur Vesper, und schnell machte er sich auf, seine Pflicht nicht zu versäumen. Er kam an den Michaelsberg und wollte die Stufen hinaufsteigen. sie waren nicht mehr vorhanden. Die Häuser, die Bäume, die Türme, sie waren ihm nicht mehr bekannt, und die Leute, welche ihn grüßten, er verstand sie nicht mehr. An der Klosterpforte angekommen, fand er alles in größter Aufregung. Die Glocken läuteten, und ein mächtiger Prälat hielt eben seinen Umzug durch die weiten Räume. Voller Verwunderung über die Dinge fragte er den Pförtner, was denn da vor sich gehe, er sei doch der Abt und kaum eine halbe Stunde fort gewesen, woher der neue Convent und die so gewaltige Aufregung komme. Der Bruder schüttelte verlegen den Kopf und meinte, er kenne ihn nicht; er sei doch schon 80 Jahre alt, aber er habe ihn niemals gesehen, das Kloster sei auch noch dasselbe, er wolle ihn jedoch zum Abte führen und dessen Urteil hören.
Dieser versammelte das ganze Haus und fragte jeden nach dem fremden Gaste; allein niemand wußte sich seiner zu entsinnen, er wäre niemals bei ihnen gewesen, so meinten sie. Der Heiligenschein indes, welcher sein Haupt umfloß, hielt jeden vermessenen Gedanken fern, und alle waren von Ehrfurcht gegen ihn erfüllt. Unterdessen fiel einem Conventualen ein, daß er einmal von einem verstorbenen Bruder gehört habe, der erste Abt sei seiner Zeit plötzlich verschwunden, nachdem er kurz vor der Vesper in den Garten gegangen sei; alles suchen nach ihm wäre vergeblich gewesen. Man sah in den Jahrbüchern nach, examinierte den Greis über alle damaligen Verhältnisse und fand sie in den Zeugnissen bestätigt.
Nun war es ihnen klar, der Alte konnte kein anderer als der vermißte Erpho sein. Er war wunderbar von Gott gerettet und stand nun nach 300 Jahren wieder unter seinen Brüdern. Alle lobten den Herrn und begleiteten ihn in die Kirche, wo er das heil. Abendmahl empfing und dann, ohne sich von der Stelle zu rühren, seinen Geist aushauchte.
Man merkt es der lieblichen Sage an, daß eine gewisse Sehnsucht nach früheren Zuständen in dem Kloster Platz gegriffen hatte, denn zu der Zeit, wo Erpho wieder erschien, war es leider ganz anders auf der Abtei geworden. Nicolaus von Lahnstein, ein Adliger, hatte das Regiment übernommen, und das bürgerliche Element trat nunmehr in den Hintergrund.
Die alte Burg mit ihren Mauern schien von neuem zu erstehen, und der Abt in der Kutte revidierte die Waffenbestände, welche die herbeieilenden Lehnsmannen zur Verteidigung des Berges aufnehmen sollten. Da war es freilich anders geworden als zu Erphos Zeit, und dieser fand sich nicht mehr mit den Verhältnissen zurecht. „Er sank dahin, ihn tötete das Leid, des Himmels Krone lag für ihn bereit.”
Klösterliches Leben und Treiben
An seine Stelle war Reginhard getreten, sein treuer Prior, welcher es dem Vorgänger an edlem Streben gleichzuthun suchte. Der Ruf der Abtei war längst durch ganz Deutschland gedrungen, und ihre Bewohner wurden zum Teil nach andern Klöstern entsandt, um Geist der Sittenstrenge und rastloser Thätigkeit einzuführen.
In Saalfeld (Lambert I. c. ad annum 1071) war dieses schon durch Anno geschehen, desgleichen zu Grafschaft, welches jener am Astenberge in Westfalen gegründet hatte; ihnen folgten St. Pantoleon zu Köln und München-Gladbach. Männer wie Norbert, der spätere Abt von Iburg (Wattenbach Geschichtsquellen II, 24. Norbert verfaßte die schöne Biographie Bennos II. von Osnabrück.), zogen sich nach Siegburg zurück, um hier dem Dienste der Frömmigkeit zu huldigen, und andere, wie Ruprecht, um sich mit wissenschaftlichen Studien zu befassen, wieder andere, um das Leben in dem Kloster kennen zu lernen und vielleicht ein noch strengeres für sich zu beginnen.
Die Zahl der Mönche war auf 60 gestiegen, und ein reger Eifer auf allen Gebieten des Schaffens entfaltete sich auf und an dem Berge. Man gerbte Häute und walkte Tücher, man machte Schuhe und flocht Körbe, die Goldschmiederei wurde nicht weniger betrieben wie die Eisen- und Kupferbearbeitung. Der Berg ward zum Teil mit Weinreben bepflanzt, und Pfirsiche und Aprikosen zeitigten die schönsten Früchte.
In der Bestellung der Felder und Gartenbaukunst thaten es die Mönche allen Siegburgern zuvor, und wer von ihnen etwas lernen wollte, brauchte nur um Mitteilung zu bitten, um ein freundliches Entgegenkommen zu finden.
Die Waren, welche sie auf den Markt in der Stadt oder nach Köln auf die Martinsinsel sandten, zeichneten sich durch ihre Güte und Wohlfeilheit aus; denn sie mußten nach der Vorschrift Benedikts alles billiger aushändigen, als man es sonstwo erwerben konnte, „auf daß der Name Gottes in Allem gelobt werde.”
Ihre Klosterschule ward die Bildungsstätte für Laien wie für Mönche. Sie setzten den Unterricht fort, den der Küster oder der Pastor in der Stadt begann, aber nicht weit genug führen konnte. Man lehrte das Drivium und Quadrivium, und Poesie und Geschichtsschreibung trieben ihre wackeren Blüten. Leider ist durch die Schweden später vieles zerstört worden, was von dem emsigen Streben und Treiben, dem sich die ersten Bewohner der Abtei hingaben, Zeugnis ablegen könnte. Die festgefügte Ordenszucht bot der umwohnenden Stadtgemeinde ein schönes Beispiel treuer Pflichterfüllung und freudigen Gehorsams, und das brüderliche Zusammenwirken ein treffliches Vorbild genossenschaftlichen Gemeinsinns, wodurch der Bürgergeist erstarken und edle Bürgertugend sich ausbilden konnte. Der Geist der Frömmigkeit mahnte zur Nachahmung, und die Hand der Wohlthätigkeit weckte Gefühle, deren Schwingungen die Anregung zu gleichem Handeln geben mußten.
Daß Almosen geben nicht arm macht, konnte man bei den Mönchen am besten sehen. Sie spendeten reichlich und gewannen doch noch dazu.
Hatte Erphos Dankbarkeit dem großen Stifter der Abtei ein schönes Grabmal gesetzt, so wollte Reginhard ihm einen Lobredner stellen, dessen Überschwänglichkeit freilich lauten Anstoß erregte.
(Zolner in seiner vita Annonis scheint Reginhard selbst für den Verfasser der Biographie zu halten, indem er in der Einleitung zu seinem Werke (noch ungedruckt im Besitze des Pfarrers von Siegburg) sagt, daß er den ehrwürdigen Procurator des Siegberger Coenobiums Vater Reginhard zum Gewährsmann habe, „qui formam seribendorum tradens ita me suorum ultimum huic operi subiugavit, ut, cum verbis propriis utar, Eius omnino sensum sequar.” Am Rande steht die Bemerkung mit blasserer Tinte, daß auf Reginhards Befehl ab „ignoto Coenobii” die vita in „membranea” geschrieben sei.)
Wie er geheißen, ist nicht bekannt geworden, aber auch der Überarbeiter seiner Lebensbeschreibung war der großen Aufgabe nicht gewachsen und von Parteilichkeit nicht ganz frei zu sprechen. Giesebrecht sagt von ihm, Anno habe keinen schlechteren Biographen finden können, und Wattenbach (L. c. H, 78. Giesebrecht lI, 276) fällt über seine Leistung ein noch viel härteres Urteil. Der geschichtliche Wert des Buches mag also gering sein.
Annos Lebensbeschreibung und das Annolied
Was der Biograph für die Geistlichen und Ordensleute bezweckte, das unternahm ein anderer Herr für die Laien, indem er das berühmte Annolied dichtete, nach Holzmann ein tiefpoetisches, harmonisches und auf reifer Bildung beruhendes Werk, das aus einem Guß und Fluß entstanden sei und überall Selbständigkeit und Originalität zur Schau trage, nach Wilmanns dagegen nur ein interessantes Denkmal der Vergangenheit, weil er in ihm eine Fähigkeit des Verfassers, das wirkliche Leben zu erfassen und poetisch zu gestalten, kaum irgendwo zu entdecken vermag; indes sei es doch, so meint er, das bedeutendste Erzeugnis der deutschen litteratur innerhalb eines Zeitraumes von 250 Jahren und wohl in der Zeit gedichtet worden, die zwischen der Wahl König Rudolfs und dem Tode Hildolfs liege.
(Pfeiffers Germania Il, 1857 und Wilmanns Beiträge zur Geschichte der älteren deutschen litteratur, Bonn 1886. Vergl. auch Vilmar Litteraturgeschichte 10. Aufl. S. 180 – 182, der des Lobes voll ist.)
In dieser Zeit erregte auch die ältere Vita das erste Aufsehen, und wenn beider Verfasser nicht gleichzeitig gearbeitet haben, so haben sie doch dieselben Quellen benutzt. Die Überarbeitung der Vita fällt in das Jahr 1105 als das 29. Regierungsjahr des Abtes Reginhard, welches der Autor selbst angiebt. Überlassen wir den Streit den Fachgelehrten, aber hüten wir uns, den Erzbischof Anno anders als nach den damaligen Lebensanschauungen und Zeitverhältnissen zu beurteilen. Diese waren nicht so geartet wie die jetzigen, und niemand versteht die ersteren recht, der die Gegenwart zum Maßstab für die Vergangenheit nimmt.
Erzbischof Hildolf war bereits tot, und auch sein Nachfolger Siegwin zu den Toten gebettet. Beide zeigten sich als dienstwillige Werkzeuge in der Hand Heinrichs IV., der damals seinen Streit mit Gregor VII. auszufechten suchte. Die Mönche haben daher wenig von ihnen gehabt, und noch weniger war die allgemeine Verwilderung darnach angethan, ihrem Streben ein opferwilliges Interesse entgegenzubringen. Sie bewahrten die Liebe und Anhänglichkeit an den heil. Stuhl und kümmerten sich wenig um den Zank der Herrn, welcher damals die Parteien in den Harnisch brachte. Der Weckruf Peters von Amiens dagegen war ein Zauberwort, welches auch ihr Herz mit freudiger Begeisterung erfüllte, und wohl mancher hätte gern die Mönchskutte ausziehen mögen, um im Panzerhemde seine Kraft gegen die Türken zu versuchen.
Blutbad in Köln, geflüchtete Juden in Siegburg
Da aber schlugen die Klagetöne der unschuldig verfolgten Juden an ihr Ohr und das Blutbad in Köln 1098 zeigte ihnen ein Schreckensbild, das anderswo mit darstellen zu helfen ihre schuldlosen Hände zitterten. Sie nahmen die Flüchtigen in ihre Stadt auf und gewährten ihnen hinter den Mauern auf dem Driesch eine Ansiedelung. Seitdem existieren die Juden zu Siegburg, die durch ihre Rührigkeit in Handel und Wandel viel zur Belebung des Marktes beitrugen. Das Bürgerrecht erhielten sie nicht, da sie nach deutschen Rechtsgrundsätzen und Gewohnheiten als Wildfänge betrachtet wurden, die mit ihrem Leben und Eigentum ganz dem Herrn angehörten, in dessen Hoheit sie sich niederließen. Ihr Geld verschaffte ihnen Schutz- und Geleitsbriefe vom Kaiser, kraft deren sie abgabenfrei durch das ganze Land zogen, und nur seit Kaiser Friedrich I. um Weihnachten, nachmals auf Jakobstag, den güldenen Opferpfennig an die Schatzkammer entrichteten. Derselbe Kaiser befreite sie auch von aller geistlichen und weltlichen Gerichtsbarkeit, so daß sie unfaßbar waren oder sich einen Richter nach eigenem, d.h. mosaischem Gesetze wählen konnten. Nur Landesverrat, Urkundenfälschung, Mord und andere schwere Verbrechen wurden von dem weltlichen Gerichte abgeurteilt, und dann hing der Strick meistens über ihren Häuptern. Angriffe auf ihre Person wurden mit Geldbußen, Handabhauen und Augenausstechen bestraft, aber selten fanden sie doch den erwünschten Schutz, weil selbst Kaiser wie Wenzel sich an ihrem Eigentum vergriffen und sie beraubten. Man leitete, wie Birsch in seiner Geschichte der Juden Kölns und Umgebung sagt, aus dem Begriffe der Kammerknechtschaft den der Leibeigenschaft ab und glaubte, daß ihnen Leben und Vermögen nur auf Ruf und Widerruf vergönnt sei; der Kaiser habe das Recht, ihnen beides jederzeit zu nehmen. Das that der nun freilich nicht, und eben so wenig die Landesherren, nachdem diese kaiserliche Privilegien erworben hatten. Fast alle waren ihre Schuldner, was eine gnädige Behandlung veranlaßte. In Siegburg zahlten die Juden dem Abte für die Ausstellung eines Geleitsbriefes jährlich 10 Mark, und waren in der Stadt von allen Abgaben und bürgerlichen Leistungen frei, es sei denn, daß Gefahr im Anzuge war und Mauern und Thore bewacht werden mußten.
Die Decanie im Auelgaue
Erzbischof Hermann zeigte sich nach Anno einmal wieder als besonderen Freund der Siegburger Mönche und überhäufte Abt und Convent mit großen Wohlthaten. Jenem verlieh er die Decanie im Auelgaue, so daß er die Stelle frei, ohne den Archidiacon zu Bonn, besehen konnte (Lac l, 252.), diesem die Einkünfte von Lausberg und Edelkirchen bei Altena, von Ergeste, Lürbke und Halingen im Kreise Iserlohn, von Hofstede in Kirchspiel Datteln, Vest Recklinghausen, endlich Flammersfeld bei Altenkirchen und Manbroich, Stockheim und Roth in der Nähe von Siegburg.
Andere Güter, die er dem Kloster schenkte, waren Wurmelingen, Closeingen, Milinghausen und Strälen, das einer Gräfin Irmintrud gehört hatte.
Da bei der beständigen Zunahme der Mönche die Weinerescenz nicht ausreichte, so sah sich Reginhard veranlaßt, solche durch Ankauf von Weinbergen herbeizuführen. Er erstand bei Leye ein Salgut mit allem Zubehör an Menschen und Gerechtigkeiten, und ein zweites Salgut in dem Orte selbst, wozu noch verschiedene Mansen zu Diefenbach, Hundeszagel und Luckberge kamen.
(Lac. l, 260. Ein Mansus, von manere, bleiben, bezeichnete ursprünglich kein bestimmtes Maß von Grundeigentum, sondern nur so viel Land, als eine mittlere Familie zu ihrer Existenz bedurfte, später etwa 30 Morgen.)
Die Inhaber dieser Mansen mußten drei Tage in der Woche dem Haupthofe ihre Dienste leisten und bis Johannistag sämtliche Weinberge umgegraben haben. Dafür gebührte ihnen als Lohn um Mitte Februar: 1 Malter Gerste, 1 Malter Hülsenfrüchte und 4 Malter Roggen außer 6 Viertel Wein; im April: 1 halbes Malter Käse und die Hälfte eines Schweines oder 30 Denare. Die Güter selbst kosteten dem Abte 100 beziehungsweise 34 Mark, und doch brachten ihm die 4 Mansen des Hofes bei Leye allein je ein ganzes resp. ein halbes Fuder Wein ein. Das Fuder oder die carata enthielt ungefähr 41 Ohm, dieser 16 sextare a 6 Quart und 1 Pinte. Das Malter Korn zerfiel im Freihandel in 4 Sümber zu a 2 Sester oder 8 Viertel, und das Viertel in 4 Pinten. Das Klostermaß rechnete nach Maltern, Scheffeln und Sextaren. Advokat bei dem Handel war Graf Adalbert von Nörwenich, welcher nach Gerlachs Tode den Schutz und die Gerichtsbarkeit über die abteilichen Güter übernommen hatte.
Vornehme Begräbnisse auf der Abtei
Interessant ist die Bestätigungsurkunde Erzbischof Friedrichs über ein von seinem Vorgänger einst erworbenes, dann an den Ministerialen Albero verschenktes und zuletzt von diesem wieder an Abt Reginhard verkauftes Allode zu Honnef, wozu, wie es scheint, die halbe Kirche gehört hat, indem aus den Einkünften desselben zunächst die Kosten des Jahrgedächtnisses für den verstorbenen Erzbischof Hermann – 4 schöne Kerzen zur Beleuchtung der Tumba vom Vorabende bis zur Vesper des folgenden Tages und 22 zur Beleuchtung des Altars, – sodann 4 Malter Weizenbrot nebst 2 Gerichten in Fischen und hinreichend Wein für die Brüder zur Feier des Tages im Refectorium, und schließlich 9 Malter Weizen, Malter Roggen, 1600 Häringe und 1 Fuder Bier für die Armen beschafft werden sollten. Man sieht, wie man sich ein Andenken zu gründen wußte, und die Wohlthätigkeit der Mönche verband sich gern mit dankbarer Hinnahme. Hermann liegt auf dem Siegberge begraben.
Um hier eine Ruhestätte zu finden, hatte auch die Gräfin Kunigunde von Billstein der Abtei ihren Hof zu Braubach vermacht, und ein Gleiches that die Gattin des Herrn von Katzenellenbogen, Ludgard, für ihren Mann, indem sie 4 Mansen und 2 Weinberge zu Honnef schenkte. Wie weit man in den Ansichten über die leichteste Gewinnung des Himmels damals ging, zeigt das Beispiel eines Freien zu Niederpleis Namens Gerhard, der Weib und Kind im Stich ließ, um in dem Kloster zu Siegburg die Kutte anzuziehen. Reginhard zahlte den Hinterbliebenen für das Gut des Vaters zu Rondorf 32 Mark.
Vermächtnis Heinrichs IV. und Heinrichs V
Der nächstfolgende Abt war Kuno I., „ein der ehrwürdigen Wissenschaften höchst beflissener Herr, und was noch mehr ist, eine Säule des mönchischen Lebens”, wie Ruprecht von Deutz sagt. Er war im Herbst 1105 gewählt worden und erfüllte durch seine Ernennung die Bischöfe von Köln, Münster und Minden mit solcher Befriedigung, daß sie Heinrich IV. für ihn zu gewinnen suchten und dessen mildreiche Hand für das Kloster aufthaten.
Die Jahre der Stürme waren für den Gebannten vorüber, und der blasse Tod, welchen er vielleicht sehr oft herbeigesehnt hatte, trat mit Schrecken vor die Seele des Geängstigten. Er bestimmte daher für sich ein Jahrgedächtnis an dem Tage seines Dahinscheidens und bis dahin die jährliche Feier seiner Ordination. Dafür sollten die Mönche ein Gut zu Bettendorf erhalten mit allen Weinbergen, Wiesen, Land, Wald, Jagd- und Fischereigerechtsamen, Mühlen und Leibeigenen, aber auch die Abgaben von denselben entrichten. 1789 wurde diese Schenkung an die Fürstlich Wied-Neuwiedsche Rentenkammer verkauft. Das Revolutionsjahr mochte wohl auch die Köpfe der Ordensleute verwirren, und Heinrich IV. seinen Tröster gefunden haben.
Der Investiturstreit war noch nicht ausgetragen, als Heinrich V. unangefochten den Thron behauptete und jenen von neuem wieder ins Leben rief. Der von Paschal II. vorgeschlagene Vergleich fand bei den geistlichen Würdenträgern ungeteilten Widerspruch, weil sie die seit Karl dem Großen empfangenen Lehnsgüter zurückerstatten und so auf einen Teil ihrer Macht verzichten sollten. Abt Kuno mochte gleichfalls die Sache bedenklich finden und wandte sich daher an den Papst mit der Bitte, dem Kloster alle seine Liegenschaften zu bestätigen resp. zu garantieren. schließlich wurde der fünfzigjährige Streit auf zufriedenstellender Grundlage beigelegt. Die Freiheit der Bischofswahlen ward zugegeben und die Belehnung des Gewählten mit den weltlichen Rechten durch Überreichung des Scepters anstatt mit Ring und Stab beschlossen, die in Deutschland vor der Weihe, in Burgund und Italien innerhalb 6 Monate nach derselben erfolgen sollte.
Heinrich V. ließ die Siegburger Herrn auch nicht umsonst bei sich anklopfen. Er bestätigte ihnen nicht nur den vom Erzbischof Bruno von Trier der Propstei Hirzenach geschenkten Novalzehnten und den Erwerb der Heroldschen Haupthöfe zu Rheinbey und Bullingsheim nebst allem, was dieselbe besitze und noch dazu gewinnen werde, sondern schenkte der Abtei auch 1122 auf dem Reichstage zu Aachen alles Metall oder Geld, welches die Bergleute auf deren Grund und Boden ans Licht förderen würden, weil er, wie er sich ausdrückt, gern die geistigen Güter der Mönche ernten möchte, während er gleichsam nur fleischliches hingäbe. Dieses Regal war eben so wichtig, wie das Markt-, Zoll- und Münzrecht, und für ewige Zeiten verliehen. Die Ausnutzung desselben scheint aber nicht von Bedeutung gewesen zu sein, da man, soviel bekannt, nur in Caldauen Schätze zu heben versucht hat. Zolner sagt in seinem Buche von den Wunderwirkungen Annos: „Est in vicino mons, eui Caldinbeche nomen est impositum ab incolis, ubi aviditas mortalium pro argenti desiderio desudat fodiendo.”
Die Propsteien Oberpleis, Hirzenach, Remagen, Zülpich
Die Propstei Hirzenach war 1110 gegründet worden und die zweite, welche die Abtei einstweilen besaß. Die erste war Oberpleis am Nordfuße des Siebengebirges. Dazu kam nun bei Xanten noch die Celle auf dem Vorstberge, welche der Kölner Ministeriale Heinrich von Dornick und der Kanonikus Norbert mit Hülfe seines Bruders Heribert fundiert hatten. Zu Heinrichs Besitzungen gehörte der genannte Berg mit einem halben Mansus in der Stadt. Später fügte er zu der Schenkung noch einen Mansus in Geist hinzu, der jährlich 3 Schillinge, 4 Malter Gemisch von Hafer und Gerste und ein halbes Schwein nebst 30 Denaren einbrachte. Norbert und sein Bruder legierten ihren Hof zu Eigere und einen Acker zu Wedrecke. Anderes wandte der damalige Erzbischof Friedrich der Stiftung noch zu, zwei Mansen zu Keleburg und einen Hof zu Birten, daher konnte die Propstei denn bestehen.
In Remagen besaß die Abtei schon von Anno her Ländereien und Weinberge. Die Bewohner des Ortes hatten auf dem anliegenden Berge eine Kirche, die dem heil. Martin geweihet war. Um nun einen regelmäßigen Gottesdienst daselbst zu gewinnen, erboten sie sich, neben der Kirche ein Klostergebäude herzurichten und es den Siegburger Mönchen zur Gründung einer Propstei zu überlassen. Der Erzbischof Friedrich war mit dem Vorschlage zufrieden und genehmigte nicht nur die Schenkung des Berges, sondern auch des ganzen Waldes Saleburse, eines Hofes zu Broich und mehrerer Weinberge in der Nähe, sowie Ländereien zu Pütz und Bruegin. Der Abt seinerseits gewährte den dorthin übersiedelnden Brüdern noch die Nutznießung der Güter zu Wadenheim, Nithirendorp und Einsfeld und kaufte auch ein Gut zu Biringdorf hinzu. Die Schirmvogtei übernahm Graf Adolf von Berg (1117).
Die fünfte Propstei wurde Zülpich, indem der genannte Erzbischof sein dortiges Schloß und alle seine innerhalb der Mauern gelegenen Pachthöfe dazu hergab. Der Propst erhielt die Leitung der Pfarrgeschäfte, mußte aber die Einkünfte mit den Brüdern teilen.
Bedeutende Ordensmänner
Zwei nicht minder wichtige Erwerbungen hatte die Abtei schon im Jahre 1117 gemacht, als der Burggraf Franco seine ihm vom Erzbischof verliehenen Lehen zu Feldensberg, Rauschendorf, Bechlinghoven, Harth und Dürresbach zurückgab und damit die Bitte verband, sie den Mönchen auf dem Siegberge zuzuwenden. Bei seinem Besuche daselbst am 29. März stellte Friedrich die betreffende Urkunde darüber aus und bestätigte auch die Schenkung eines freien Gutes zu Honrath, das ein gewisser Gottfried legiert hatte. Man könnte die Mönche der Habsucht zeihen, wenn man annehmen wollte, daß alle diese Zuwendungen auf ihr Bemühen hin gemacht worden seien. Allein einmal liegt dazu kein Grund vor, anderseits blieb keine Schenkung ohne Gegenleistungen, sei es, daß man für die Testatoren betete oder daß man sich zu seelsorglichen Diensten irgendwie verpflichtete. Die Sittenstrenge der Mönche war für alle erbaulich, und die Klosterpforte stand jedem Bettler zum Besuchen offen. Erzbischof Friedrich, „ein für alles Große und Schöne begeisterter Herr, der seinen Hof zum Mittelpunkte höheren Strebens und ritterlicher Bildung machte,” stellt den Mönchen Siegburgs ein Zeugnis aus, das sie vor allen Ordensleuten seiner Diöcese, ja selbst vor denen von ganz Deutschland aus zeichnet. (In der Stiftungsurkunde der Propstei Zülpich. Lac. I, 2, 229)
Wer könnte deshalb Bedenken tragen, ihre ausgesprochene Würdigkeit anzuerkennen und sie vor unedler Selbstsucht in Schutz zu nehmen!
Kuno stammte aus einer sehr reichen und vornehmen Familie in Regensburg, deren Haupt leider frühzeitig gestorben war. Von ascetischem Geiste beseelt, wählte er gegen den Willen seiner Mutter das stille Klosterleben und trat, da ihm die süddeutschen Ordenshäuser weniger gefielen, in die Anno’sche Stiftung auf dem Siegberge ein. Hier wetteiferte er mit Ruprecht von Deutz in litterarischen Arbeiten und, als er zum Abte gewählt war, in der Strenge mönchischer Disziplin und jeder Art von Entsagung. Einen Norbert von Xanten wußte er vom Wege des Irrtums auf den Pfad der Tugend zu führen und aus Gerwich von Volmudstein, einen Ritter und Abenteurer, einen Streiter für die Sache Gottes zu machen. Jener wurde der Stifter des sogenannten Premonstratenserordens, dieser der Erbauer des Klosters Waldsassen bei Regensburg, welches die Zisterzienserregel annahm. Ein Mönch von Siegburg fand ein beklagenswertes Ende, das war der spätere Abt von Mondsee. Kuno hatte ihn zur Zeit, wo er Bischof von Regensburg war, dorthin kommen lassen, um das Kloster zu reformieren und namentlich die Vermögensverhältnisse desselben zu ordnen. Da er nun bei der Rückforderung entzogenen Kirchengutes zu große Strenge walten ließ, so schlugen ihn die Salzburger Bauern 1145 tot.
Abt Kunos Vermächtnis und Anordnungen
Wir dürfen nicht von Kuno scheiden, ohne den Vermögensstand der Abtei kennen zu lernen und zu sehen, wie er die Einkünfte derselben verwandt wissen wollte. Die betreffende Urkunde ist abgedruckt in Cremer: Akademische Beiträge und mag hier zum Teil übersetzt werden. Der gute Abt sagt darin also:
„Ich, Bruder Kuno, durch Jesu Christi, unseres Herrn Gnade dritter Verwalter dieses heiligen Klosters auf dem Siegberge, an euch, ihr heiligen Streiter im Lager desselben Herrn und Königs, die ihr an diesem Orte die Waffen seines Kriegsdienstes ergreifet oder ergreifen werdet, so lange der Tau oder der Regen seines Segens vom Himmel her auf diese Wohnung niederträufelt. Allen, die der König Christus zu Vorstehern seines Hauses bestellt hat, muß das Gebot desselben bekannt sein, welches er selbst einst gegeben hat, als er zu jenen ersten und edlen Fürsten seines Reiches sprach: „Die Könige der Völker herrschen über sie, und die Gewalt haben über sie, lassen sich gnädige Herren nennen”; bei euch aber soll es nicht so sein, sondern wer der ältere von euch ist, der sei wie der jüngere und wer vorangeht, gleich wie der Diener”
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„Da ich nun die Lebensmittel und das übrige für euch Nötige ordnen und, damit es um so unverbrüchlicher fest stehe, urkundlich niederlegen will, so werde ich zu dem früheren Satze meiner Vorgänger, welcher sich auf nahezu 70 Mark belief, getreulich von dem Erwerb meiner Wenigkeit beilegen, auf daß alle meine Nachfolger, welche dieses lesen, zu ähnlichem Handeln angetrieben werden, nämlich daß sie zu ihrer Zeit auf jede Weise dahin streben, sowohl das Einkommen als auch die Zahl der Brüder zu vermehren oder, wenn dieses weniger in ihrer Absicht liegen sollte, doch wenigstens das, was ich gethan habe und mit Recht thun konnte, nicht umzustoßen wagen.”
…
„Da nun die Zahl der Brüder auf 80 anwuchs, so habe ich dem entsprechend auch den nötigen Sold hinzugethan, 4 Mark und 2 Schillinge in Käsen und Eiern, welche die Hofpächter von ihrer Pacht bezahlen sollen, ferner 6 Mark zum Ankauf von Fischen, von denen eine der Propst zu Oberpleis für die Verpachtung des Hofes, welcher ehemals zum Einkommen des Abtes gehörte, eine der Küster für das Opfer, welches an dem Kirchweihfeste dargebracht wird und zur Verfügung des Abtes steht, eine der Pächter von Geistingen als Zusatz zu der früheren Abgabe, drei aber der Abt selbst bezahlen soll, und zwar eine von dem Einkommen aus Geistingen, zwei aus dem Ertrage von Wormelingen. Und da nun diese 80 Brüder für das Abendessen in den einzelnen Monaten nur 2 Schillinge ausgeworfen erhielten, so haben wir für jeden Monat eine Mark hinzugesetzt, 5 aus Bergheim, 5 aus Heimerzheim, 1 aus Ruppichteroth und von den Bezügen des Almosengebers. Weiter habe ich, als die Zahl der Brüder auf 120 wuchs, 40 Mark zum Ankauf von Fische 3 Eiern und Käse hinzugelegt und bestimmt, daß von dieser Summe 20 Mark aus Kressenich, 5 Pfund aus Pier und 1 von den Gefällen des Abtes aus Sieglar, also 10 Mark gezahlt werden, desgleichen 6 Mark aus der Pacht des Neuhofes am Fuße des Berges und 4 Mark von Scheid her.
Da ich ferner glaubte, die h. Gottesmutter von Weihnachten bis Mariä Reinigung durch ein festliches Gedächtnis an vier Samstagen verehren zu müssen, so beschloß ich, diese meine Andacht unter feierlichem Gesang der Brüder abzuhalten und bestimmte deshalb für die Dienstleistung derselben an jenen Samstagen 2 Mark, zahlbar von den Brüdern in Xanten. Desgleichen sollen jetzt am Jahrestage meiner Konsekration und nachmals an dem Tage meines Dahinscheidens 20 Schillinge zu Fischen für die Brüder und ebenso zu Almosen für die Armen verwandt werden, 9 aus Buckerath, 5 aus Rauschendorf und 6 aus Geistingen von dem neubearbeiteten Acker daselbst; ferner sollen zum größeren Beweise meiner Liebe 12 Malter Weizen und 5 Malter Roggen aus dem dritten Teile des Zehnten von Meindorf und der Mühlt zu Siegesdorf von mir gespendet werden, dazu noch ein Fuder Wein von Güls, das ich dort neben anderem von dem Unsrigen erworben habe.
Was ferner den Unterhalt der Brüder betrifft, so mögen, statt früher 50 jetzt 100 Scheffel Weizen verbraucht werden, im Ganzen 1200 Scheffel pro Jahr. Hievon sollen Flatten, Weißkirchen und Euenheim 300, Muffendorf 80, Geistingen 200, Olheim 50, Sieglar 50 und Gymnich 500 stellen, alles übrige die Höfe des Abtes. Auch sollen die einzelnen Hofpächter 2 Schillinge zum Gedächtnis des h. Anno und zu Almosenspenden an Gründonnerstage beisteuern, sowie 30 Scheffel Weizen zu letzterem Zwecke von dem Kornspeicher des Abtes genommen werden. An Holzgebühren der Küche, der Bäckerei und dem Krankenhause monatlich 60 Klafter; im Juli sollen die Bäcker und der Kellermeister insgemein verteilen, was sie an Holz aus den übrigen Monaten, wie sich zeigt, erhalten können. Dem Kellermeister sollen vom Bäcker monatlich 2 Scheffel Weizen verabfolgt werden und dazu noch ein Pfund als Zugabe zu dem Schmalz, welches von Ingendorf geliefert wird.”
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„Nachdem ich so für den Mundvorrat gesorgt habe, muß ich zur Beschaffung der Kleidungsstücke übergehen. Da wurden denn nach früherer Anordnung 12 Pfund von Oberagger an die Kammer gezahlt und am Gründonnerstag von Zülpich 1 Pfund für die Armen, von Gröningen 10 Pfund, 29 Schillinge für Lichter und 24 Schillinge für Leinen, welches an jenem Tage an die Armen ausgeteilt wird. Zu diesem Satze habe ich, als die Brüderzahl in dem begesagten Maße wuchs, noch 5 Pfund von Unteragger hinzugefügt und von dem vorgenannten weitere 4. Ferner habe ich den freien Zehnten in Zülpich, welchen ich den dort dienenden Brüdern geschenkt hatte, durch einen andern in Sülz, welchen ich durch meine Bemühung erworben habe, vollständig ersetzt und dazu noch, damit nichts fehle, vorgenanntem Satze 8 Mark von Euenheim hinzugefügt.”
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„Nun muß ich von den Almosen sprechen. Von Wahlscheid, das ich erworben, soll zu Weihnachten 1 Mark zum Besten dreier Armen gezahlt werden, wofür ihnen Hemde, Hosen, Schuhe, Pelze und Mützen gekauft werden sollen. Die Almosen im ganzen Jahre aber sind aus dem Zehnten aller Bezüge, die mich angehen, so geordnet, daß von dem Weine, Roggen, Gerste, Hafer jedesmal der zehnte Teil verwandt werden wird, mit Ausnahme dessen, was täglich im Refektorium aufgeht, wovon Überbleibsel den bärtigen Brüdern (Eingeführt, wie es heißt, von dem Abt von Hirsau, Wilhelm dem Seligen, um die äußeren Geschäfte des Klosters zu besorgen.) und den Armen Christi, so sich hier einfinden, aufbewahrt werden sollen. Ich wollte anfangs nur den Wein dezimieren, weil die tägliche Portion für die Brüder so klein ist, daß sie für die Armen nicht mit auszureichen schien; aber ich habe für die vorgenannten Brüder und Armen im Herrn jeglichen Standes noch 100 Scheffel von meinem Speicher hinzugefügt, 50 aus Menden, desgleichen aus Lar, 66 aus Geistingen, 24 aus der Mühle, und von Olheim und Scheid allen Roggen nebst Gerste, ferner 50 Scheffel aus dem Zehnten von Bergheim, und außerdem soll der Almosengeber von demselben Zehnten an den Kellermeister 5 Mark zahlen. Von obengedachtem Wahlscheid aber und von Hochstein, das ich erworben habe, sollen 100 Scheffel zu entrichten sein, von Stockheim, welches oben liegt, alles, was erübrigt wird und zwar so, daß von Stockheim der Almosengeber jenes Ortes, wer es auch sein mag, den Schwestern von der hl. Maria, welche auf der Insel (Nonnenwert) unter strenger Observanz leben, 8 Scheffel Weizen und 10 Scheffel Roggen verabfogt, außerdem noch von den 5 Mark, welche von Stockheim einkommen, die fünfte; die übrigen soll er zum Unterhalte der bärtigen Brüder verwenden. Für dieselben Brüder haben wir auch 4 Mark, welche zerstreut aus verschiedenen Orten in kleinen Beträgen in die Kammer fließen, zu bestimmen geruht.”
Richtpfennige. 12 Unzen Silber war ein Pfund, 12 Pfund Silber = 1 Pfund Gold. Der Schilling hatte den Wert einer halben Unze, war also der 24 Teil eines Pfundes Silber und gleich 12 Pfennige.
1 Mark = 8 Unzen oder 16 Lot feines Silber, Kölnisch, die Grundlage des deutschen Münzfußes, Sie enthielt 256 Pfennige, 4352 Eichen oder 65536
„Da es nun Pflicht des Bischofs ist”, fügt Friedrich hinzu, „die geordnete Liebe der Brüder nicht nur zu billigen, sondern sie auch zur fortwährenden Befolgung durch das Ansehen seiner Gewalt zu befestigen, so wollen wir, daß vorgedachte Anordnung unsers Bruders, des Abtes Kuno, sowohl von unsern als von seinen Nachfolgern nicht geändert werde, und beschwören unser beider Nachfolger bei der Ankunft unsers Herrn Jesu Christi und bei unserm Erscheinen vor demselben daß sie nichts von diesen Bestimmungen wegzunehmen oder anders zu gestalten wagen. Aber auch die Ablöse der Fische in Westfalen bestimmen und bestätigen wir so, wie es der Erzbischof Anno seligen Andenkens für die Brüder festgesetzt hat, so daß von Soest für 60 Fische 30 Schillinge, von Bechlinghausen und Curue für 60 Fische ebenfalls 30 Schillinge, von Schwelm für 24 Fische 12 Schillinge, von Hagen für 16 Fische 8 zur festgesetzten Zeit bezahlt werden”
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„Gegeben im Jahre der Menschenwendung des Herrn 1021, der 14. Indietion, am 6. Januar, im 2. Jahre des Pontifikats des Herrn Calixtus, im 21. unserer Regierung, auf dem Siegberge, im Beisein und unter Zustimmung der Vorsteher unserer Kirchen, deren Namen wir haben beifügen lassen.”
Auch Adolf von Berg als Advokatus hat unterzeichnet.
Zu Füßen der Wolkenburg, welche Friedrich hatte erbauen lassen, lag eine Insel namens Ruleicheswerd, jetzt Rolandswert genannt. Diese schien dem Abte und dem Erzbischofe ganz vorzüglich geeignet, weibliche Ordensleute vor Verweltlichung zu schützen und sie vor den Gefahren des Lebens sicher zu stellen.
Lac. l, 301: „quia peccatis et neglegentiis nostris exigentibus in tola provincia nostra fere nulla huius sexus reperta est congregatio, ad quam femina posset confugere, quae votum proposuisset continentiae.”
Zwei Laien, Vogelo und Albero, drängten den Erzbischof förmlich zu einer Klostergründung daselbst, und dieser ließ sich denn auch bewegen, mit Einwilligung des Konventes von Siegburg, dem die Insel gehörte, hier die Kongregation der Schwestern der h. Maria anzusiedeln und die Priorin unter die Leitung des Abtes von Siegburg zu stellen.
Kuno sollte sein heiligmäßiges Leben in Siegburg nicht beschließen.
Er wurde vom Bischof in Regensburg erkoren und verließ im Mai 1122 das Kloster, um dasselbe niemals wiederzusehen.
An seine Stelle wählten die Mönche, ohne daß die Sache ganz klar ist, Kuno II. von Brauweiler, einen Herrn, der nach Gelenius gleich ausgezeichnet war wie sein Vorgänger. In den Urkunden findet er sich erst 1126, und Zolner nennt einen Abt Adolf, der nach dem „Necrologium siegebergense” am 13. September starb.
Streit mit dem Kassiusstift zu Bonn und dem Archidiakon
Allein so schöne Tage wie dieser bekam er in Siegburg nicht zu sehen, da man bereits anfing, dem Kloster mancherlei streitig zu machen, was dieses mit Ehren erworben und deshalb mit Recht auch besessen hatte. Der Propst zu Bonn forderte von ihm die Kirchen zu Hennef und Oberpleis zurück, und der Streit nahm einen so heftigen Charakter an, daß er sogar bis zu den Ohren des Papstes drang. Um das Ärgernis aus der Welt zu räumen, erkannte Erzbischof Bruno der Abtei zwar den rechtmäßigen Besitz der Kirchen zu, verlangte aber für das Kassiusstift in Bonn zu dem früheren Tauschobjekte noch einen Zusatz von 60 Mark und einen Mansus in Romersdorf. Innogenz II. bestätigte diesen Vertrag 1135, und so war denn der Friede wieder hergestellt.
Ein anderer Streitpunkt betraf die Rechte des Abtes hinsichtlich der Besetzung der Dekanie im Auelgaue, von der oben die Rede gewesen ist. Der Papst hatte dem Propste des genannten Stifts die Macht verliehen, als Archidiakon die 4 Dekanate Ahr, Zülpich, Eifel und Siegburg zu visitieren und die Ungehorsamen in ihnen zur Strafe zu ziehen. (Vgl. Binterim und Mooren: Die alte und neue Erzdiozöse Köln. 1828)
Ob nun der Dechant die schuldige Unterwürfigkeit versagte, oder ob der Abt die Stelle einseitig, ohne Rücksprache mit dem Archidiakon, besetzt hatte, so daß dieser Beschwerde beim Erzbischof einlegte, läßt sich nicht mehr genau ermitteln. Arnold von Randerath, der zweite Nachfolger Brunos, verfügte kraft seiner bischöflichen Jurisdiction dahin, daß zwar der gegenwärtige, vom Abt eingesetzte Herr auf seinem Posten bleiben, aber künftig die Investitur nur mit Genehmigung des Archidiakon erteilt werden solle.
Freundlich zeigte sich 1131 König Lothar der Abtei, als die Gräfin Alverada von Cuyhch ihr die Gerechtsame des Hofes Pier im Walde Osming streitig machte und diesem die Abfuhr von 10 bis 12 Karren Sammelholz sowie die Mast von Schweinen in demselben untersagte. Er erkannte ihr das angefochtene Recht zu und erklärte jeden für Majestätsverbrecher, welcher es der Abtei wehren oder dasselbe irgendwie vermindern würde (Lac. I, 310).
Die Propstei Millen
Damit waren die Sorgen Kunos noch nicht gehoben. In Millen drohte der Abtei eine andere Gefahr, die sie fast um den Besitz einer Propstei gebracht hätte. Hier lebte zur Zeit seines Vorgängers ein vornehmer Kanonikus namens Wilhelm, der es seine angelegentlichste Sorge sein ließ, seine vier Neffen auf den Weg des Heils zu führen und dadurch dem Himmelreiche zu erhalten. Er suchte sie zu bereden, auf ihr Erbe an der dortigen Kirche zu verzichten und diese den Mönchen Siegburgs zur Verwaltung zu übergeben. Man begab sich an Ort und Stelle und übertrug wirklich Kuno I. die Kirche. Nachdem aber der älteste Neffe gestorben war, erklärte der zweite, Reginhard, er nähme sein Erbe an der Kirche für sich in Anspruch, weil er wegen seiner Jugend bei dem Vertrage nicht zugegen gewesen wäre und auch zu Haus seine Einwilligung nicht gegeben habe. Auf Bitten anderer jedoch gab er schließlich nach und erkannte Kuno II. die Kirche gerichtlich zu. Dieser wurde nun ein Propst zugesellt, der mit dem Pastor die Einkünfte teilen sollte. Dieselben flossen aus den Gütern Millen, Brüchelchen, Wehr, Tüddern, Aldenhof, Hach-Sittard und Broch-Sittard neben Naturallieferungen namentlich in Geld. (Idem l, 351.)
Von neuen Erwerbungen unter Kuno ist nichts zu entdecken, aber das Besessene zu erhalten war vielleicht nicht minder verdienstreich als Neues zu erwerben. Solange Friedrich von Schwarzenberg noch lebte, der Erzbischof von Köln, blieb den Freunden in Siegburg alles bis auf den kleinsten Zehnten erhalten; seine Nachfolger aber brachten den Mönchen nicht gleiches Wohlwollen entgegen und hatten vielleicht auch nichts zu verschenken.
Darum lebten Anno, Hermann und Friedrich bei ihnen in gesegnetem Andenken, und ihre Gräber auf der Abtei wurden in großen Ehren gehalten.
(Von Friedrich sagt die Kölhoff’sche Chronik p. 169 b: „Er slarff op dem Slos Wolkenberg dat he hadde doin buwen ind wart eirlichen begraven zo Siberg in dat capittel huyfs.” Er habe gebaut und gemacht die Stadt Andernach, das Nonnenkloster auf dem Werde, das Schloß Rolandseck, die Wolkenburg und das Mönchskloster sent Appolinaris bei Remagen, Vgl. Katal. archiep, Col. III, p. 340.)
Der Name Kunos verschwindet 1138 aus den Dokumenten, so daß man annehmen darf, daß er mit Jahresschluß gestorben sei.
Über den folgenden Abt, Nikolaus I. giebt es wenig zu berichten. Er figuriert bei der Übergabe des Drachenfelses an das Kassiusstift zu Bonn und bei der Errichtung des Oratoriums zu Hersel als Zeuge und erwarb auch in der Zwischenzeit ein Gut zu Eichdorf, jetzt Eitorf genannt, welches der kränkelnde und in die Abtei aufgenommene Graf Gerhard von Bonn, ein Sohn Konrads, aus Dankbarkeit zum Geschenke gemacht hatte. Die Bewohner des Gutes wurden zu Wachspflichtigen gestempelt, wodurch sie von niemandem als eigenhörig in Anspruch genommen werden konnten. Wurde ein Mitglied solcher Wachspflichtiger großjährig, so bezahlte es der betreffenden Kirche 2 bis 3 Denare, und wenn es heiratete etwa 6. Starb der Mann oder die Frau, so erhielt der Küster das Stück Rindvieh im Stalle oder in Ermangelung dessen das beste Kleid der Verstorbenen für die Kirche. In einer Schreinsurkunde zu Köln heißt es vom Abt Gerlach, daß er bei den Cerocensualen der Kirche zu Strälen den Satz von 3 Obolen gut geheißen habe.
Nikolaus Nachfolger hatte denselben Namen wie er und regierte von 1149 bis 1172. (Ägidius Müller läßt hier Adolf I. folgen von 1149 – 50.)
Das erste Jahr war gleich hart für die Mönche wie für andere; denn der Sommer brachte eine gänzliche Mißernte hervor, so daß der Scheffel Roggen im Winter 12 Schillinge 6 Denare kostete.
Gesteigert wurde die Not noch durch die ungeheuere Kälte, welche alle Flüsse wochenlang mit Eis überzog und, in Tauwetter aufgelöst, eine Überschwemmung herbeiführte, wie sie die ältesten Leute nicht in Erinnerung hatten. Der Hunger klopfte an allen Thüren an und gestaltete sich im Sommer zu einer pestartigen Krankheit, welche noch mehr Leben dahinraffte. Man wollte das Unglück dem Zerwürfnisse des Erzbischofs mit dem Papste zuschreiben und war nahe daran, den Interdicierten aus Köln zu verjagen. Da rief ihn der Tod 1151 ab. Sein Nachfolger Graf Arnold von Wied trieb kaiserliche Politik und „wußte die ghibellinischen Grundsätze tief in das Leben der Kölner Kirche einzusenken”.
Der Kaiser selbst führte ihn in sein Amt ein, und große Feierlichkeiten wurden in der Bischofsstadt veranstaltet. Nikolaus fehlte selbstredend nicht dabei, zumal er dem Kaiser zu großem Danke verpflichtet war.
Dieser hatte Kunos Anordnungen inbetreff der Propstei Hirzenach bestätigt und letztere mit allen ihren Besitzungen zu Rheinbey, Carbach, Treiß, Weiler, Prat, Oberkester, Lay, Ehrenthal, Bullingsheim und wie sie alle heißen, in seinen Schutz genommen. Auch bei der Einweihung der Kirche zu Schwarzrheindorf, welche Kaiser Konrad durch seine Gegenwart verherrlichte, war der Abt Nikolaus zugegen. (1151)
Konrad hatte bei seinem Tode nur einen minderjährigen Sohn, weshalb er den Reichsfürsten seinen Neffen Friedrich I. von Hohenstaufen zum Nachfolger empfahl. Dieser wurde zu Frankfurt fast einstimmig gewählt und zu Aachen vom Erzbischof Arnold zum Könige gekrönt. Als er am 19. April 1152 Köln besuchte, finden wir Nikolaus auch unter dessen Gästen und ebenso noch bei anderen Gelegenheiten, z. B. 1158 zu Sinzig, wo Erzbischof Friedrich ihn besuchte.
Reinalds von Dassel Vorschrift hinsichtlich der abteilichen Güter
1161 erscheint er mit Heinrich von Arnsberg, Arnold von Altena und Konstantin von Berg bei dem Erzbischofe Rainald von Dassel, um im Bunde mit ihnen Heinrichs des Löwen Absichten auf die Kölner Besitzungen in Westfalen zu vereiteln, und 1166 in Verbindung mit sämtlichen Pröpsten der Kölner Kirche, den Grafen von Geldern, Jülich, Berg, Sayn, Ahr und andern, um gemeinsam mit dem Erzbischofe von Magdeburg Heinrich entgegenzutreten. Dafür genehmigte Rainald kurz vor seiner Abreise nach Italien den Verkauf des dritten Teiles des Hochkirchener Zehnten an die Kölner Kirche und beurkundete den Erwerb von 50 Morgen Land für die Propstei Zülpich, verbot aber auch gleichzeitig auf das strengste, die von Abt Nikolaus mit großen Kosten eingelösten oder neu erworbenen Güter jemals wieder zu vergeben, zu veräußern oder ihre Einkünfte anders als zu fundationsmäßigen Zwecken zu verwenden. (Vergl. Lac. I, 419, 420 und 421)
Man sieht daraus leicht, daß schon mancherlei Handel oder Tausch stattgefunden hatte, und daß die Vermögensverhältnisse der Abtei ins Schwanken geraten waren. Die zurückgekauften Lehen beziehungsweise Neuerwerbungen befanden sich in Enzen, Ruppichteroth, Bracht, Uckerath, Vinkenberg, Heisterschoß, Weiskirchen, Braschoß, Kirchscheid, Unkelbach, Braubach, Kriesdorf, Waldorf, Füssenich, Geislar, Kessenich, Venhausen, Spiel, Wolperadt, Küdinghoven, Dahlhausen, Reinshagen und Ülpenich. Ob dadurch die Abtei nicht in Schulden geraten war, deren Abtragung bei noch neuen Ankäufen fast zur Unmöglichkeit für sie wurde?
Für sich erwarb der Abt ein Gut zu Hennef mit 5 und das Widdauer Gut im Lohmarer Walde für 20 Mark, um aus den Einkünften derselben sich ein Jahrgedächtnis zu gründen (Idem l, 390.). Jene sollte der Vorsteher des Hospitals einziehen und zunächst 4 große und mehrere kleinere Kerzen zur Beleuchtung der Kirche und Altäre daraus anschaffen, sodann 2 Gerichte in Fischen und einen Ohm Wein zum Liebestrank für die Mönche, daneben aber auch Brot aus 8 Malter Marktmaß Weizen an sie verabreichen und das übrige zur Beschaffung von 6 Malter Roggen, Bier aus 6 Malter Gerste und unter Umständen auch noch für Speck, Käse und Häringe, so viel man für 9 Schillinge kaufen könne, zur Speisung der Armen verwenden. Eine letzte Erwerbung für das Kloster ist noch zu verzeichnen, die Graf Eberhard von Sayn an dasselbe vermacht hat. Derselbe war auf dem Berge zu Besuch und fiel in eine schwere Krankheit; da, in Todesnöten, bestimmte er für die Kirche einen Teil seiner Weingärten zu Braubach, behielt aber nach seiner Legat an sich und spendete jährlich nur einen Ohm guten Weins. Der Abt kaufte später das Weingut an und erhielt letztwillig von Eberhards Bruder dessen Anteil von dem Gute.