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Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart · 9 von 21

VII. Verhängnisvolle Zeiten

Nach Gerlachs Tode erwuchsen für die Abtei Siegburg und die dazugehörige Stadt recht unangenehme Verhältnisse, einmal wegen der Zustände im Reiche überhaupt, sodann auch und insbesondere wegen der Loslösung der Abtei vom Hause Berg und ihrer Zuwendung an das Erzstift Köln.

Heinrich VI. war 1197 in Sicilien gestorben und hatte zum Nachfolger im Reiche seinen erst dreijährigen Sohn Friedrich II. zurückgelassen, der zu Lebzeiten des Vaters zwar schon gewählt und von vielen anerkannt worden war, nun aber auch von eben so vielen beanstandet und zurück gewiesen wurde. Man wollte von dem „apulischen Kinde”, wie man sich ausdrückte, nichts wissen, und wählte, die einen Heinrichs Bruder, den Herzog Philipp von Schwaben, die andern Otto von Braunschweig, einen Sohn Heinrichs des Löwen. Dadurch wurde ein zehnjähriger Bürgerkrieg in Deutschland heraufbeschworen, der die schönsten Hoffnungen des Reiches zu Grabe tragen sollte. „Parteiung herrschte in aller Herren Ländern Städten, und selbst in den Familien schieden sich die Ansichten des Vaters von denen des Sohnes”.

Ausplünderung Siegburgs

Der Erzbischof Adolf hatte sich auf Seiten Ottos gestellt und in den Kölner Bürgern einen um so festeren Halt für seine Maßnahmen gefunden, als diese in der Verwandtschaft des Braunschweigers mit Englands Königshause eine sichere Bürgschaft für ihren überseeischen Handel erblickten. Indes sollte die Strafe nicht lange auf sich warten lassen. König Philipp erschien mit Ottolar von Böhmen an dem Niederrheine, um sich auch hier Anerkennung zu verschaffen, und die angeworbenen Söldnerscharen des letzteren verübten Greuelthaten vor denen sich die Sonne hätte verfinstern mögen. Andernach, Linz, Remagen und Bonn sanken in Asche, die Abteien Heisterbach Siegburg und Altenberg wurden ausgeplündert, und das ganze Land bis nach Lennep in eine Einöde verwandelt. Nun war Philipp zwar nicht der Mann der der Greuelthaten gerne gesehen hätte, aber eine kleine Demütigung mochte er der abholden Geistlichkeit wohl gönnen und auch dem Volke seine Übermacht zeigen wollen. Der Abfall Adolfs von der Partei Ottos machte die Sache keineswegs besser. Die Kölner Bürger blieben Otto von Braunschweig treu, und dieser erschien selbst in ihrer Mitte um den abtrünnigen Adolf seines Amtes zu entsetzen. An seine Stelle wurde Bruno von Sayn eingesetzt, ohne daß der Verwünschte darum gewichen wäre. Dieser fand in Philipp von Schwaben seinen Beschützer, und abermals schleuderte die Kriegsfurie ihre Fackel ins Land, um den Gegner desselben aus den Mauern zu vertreiben. Einen fünfmaligen Angriff wußte die Stadt auszuhalten und sich zu verteidigen; allein Otto ließ sich aus derselben herauslocken und wurde bald darauf bei Wassenberg besiegt.

Es mußte seltsam zugegangen sein, wenn Siegburg bei diesen Kämpfen ohne Schaden davongekommen wäre. Die Böhmen machten keinen Unterschied zwischen Herrn und Dienern, und die Gewerbthätigkeit der Bürger erhielt einen gewaltigen Stoß. Überall stockte Handel und Verkehr, und mit Verzweiflung ertrugen die Unglücklichen den Hunger, welcher sich infolge einer Mißernte im Lande einstellte. Die Mönche spendeten zwar freudig von dem, was sie hatten, aber viel werden sie wohl nicht haben geben können, da die Hofleute selbst nichts besaßen, welches sie den Herren hätten zur Verfügung stellen können. Stundung ihrer Abgaben war das Klagelied, womit sie denselben in den Ohren lagen, und so schlich sich denn ein Defizit in der Kasse ein, welches jahrelang nicht wieder ersetzt werden konnte. Gerlachs Nachfolger Otto starb 1210 und überließ Gottfried I. eine sorgenvolle Regierung. Um dem Kloster einigermaßen wieder aufzuhelfen, beschlossen die Mönche, in Zukunft von der Erbpacht Abstand zu nehmen und die erledigten oder neu zu erwerbenden Güter lieber in Zeitpacht auszuthun, sodaß man unter Umständen auch den Pachtzins erhöhen konnte.

Engelbert von Köln und Heinrich von Limburg

Der Tod Adolfs von Berg 1218 war aber das Schlimmste, was die Abtei grade damals treffen konnte. Da jener keine männlichen Nachkommen hinterließ, so blieb den wehrlosen Mönchen Siegburgs nichts anderes übrig, als nun entweder den Gatten seiner einzigen Tochter Irmengard, den späteren Herzog Heinrich von Limburg, zum Schutzvogt zu wählen, und der stand bei der Geistlichkeit keineswegs in gutem Ansehen oder aber sich vom Hause Berg zu trennen, und sich jenen dadurch zum Feinde zu machen. Dazu kam noch, daß Adolfs Bruder, der Erzbischof Engelbert von Köln, zu Lebzeiten desselben schon verschiedene Rechte in dem bergischen Lande ausgeübt hatte und nun als Erbe des ganzen aufzutreten wagte. (Vergl. Lac. 1. c. Einleitung zu B. Il p. XXVII. und Knapp: Regenten- und Volksgeschichte der Länder Eleve, Mary, Jülich, Berg und Ravensberg.)

Heinrichs Vater, Wallraff von Luxemburg, suchte vergeblich mit seinem Sohne die Ansprüche Irmengards zur Geltung bringen und begann den Krieg mit Engelbert. Dieser verstand jedoch ebensogut das Schwert zu führen, wie er die Pflichten seines bischöflichen Amtes in keiner Weise vernachlässigte, und nach mancherlei Mißgeschick 1220 sah jener sich genötigt, Engelbert die Regierung des Landes bis seinem Tode zuzugestehen. Damit war dieser auch Schirmvogt von Siegburg geworden, ohne daß der Abt vielleicht etwas dagegen einzuwenden hatte, und was die Zukunft bringen werde, konnte man vorläufig dahingestellt sein lassen.

Übertragung der Schutzvogtei an die Kölner Kirche

Nun aber erließ Papst Honorius III. 1221 ein Dekret, dem zufolge alle Vogteien durch die Klöster gekündigt und die erledigten nicht wieder besetzt werden sollten. Das schien sowohl dem Erzbischofe wie auch dem Abte bedenklich, und nach verschiedenen Unterhandlungen zu Köln und zu Siegburg traf man das Übereinkommen, daß künftig der erzbischöfliche Stuhl die Schirmvogtei über das Kloster und seine Besitzungen übernehmen und nötigenfalls auch mit Gewalt ausüben solle. Der Papst erteilte dazu seine Genehmigung, und alles schien auf das beste geordnet.

Heinrichs Bemühungen, dieselbe (die Schutzvogtei) für das Haus Berg wiederzuerlangen

Da aber ward Engelbert 1225 durch den Grafen von Isenburg in einem Hohlwege bei Gevelsberg ermordet, und sogleich stellte sich Heinrich von Limburg ein, sämtliche Rechte seines Schwiegervaters an sich zu reißen. Der neuerwählte Erzbischof Heinrich von Molenark war auch nicht abgeneigt (Haupturkunden des Kölner Stadtarchivs, S. 82), ihm die Schirmvogtei über Siegburg wieder abzutreten, sofern er die Einwilligung des Papstes dazu erlangen könnte, und bedang sich einstweilen nur ein freundliches Verhalten gegen die Siegburger Mönche aus. Aber Honorius war in keiner Weise zur Zurücknahme seiner Zulassungen zu bewegen, sondern verlangte vielmehr in einem Schreiben vom 27. November 1227 (Regestae Pontif. Rom. I.), daß es durchaus mit den Abmachungen Engelberts und des Abtes sein Bewenden haben müsse.

Der Abt und Convent sollten nicht berechtigt sein, sich jemals von der Kölner Kirche zu trennen und einen anderen Schutz für sich auszuersehen Das war nun weder Heinrich noch auch dem Abte angenehm, jenem nicht, weil er auf den Besitz des Städtchens Siegburg spekulierte, diesem nicht, weil er sein fundationsmäßiges Recht, den Schirmvogt frei zu wählen, durch jene Anordnung beeinträchtigt sah und sich verpflichtet glaubte, dieses wieder zu erlangen, wenn irgendwie die Umstände es erlaubten. Beide hofften auf einen besser zu unterrichtenden Papst und vertrugen sich einstweilen dahin, daß, wenn es dem Abte, um was er sich zu bemühen habe, gelänge, die Freiheit der Vogtswahl wiederzugewinnen er, Heinrich von Limburg, seine Gattin und deren Söhne in Siegburg erscheinen sollten, um vor dem Kapitel und andern hinzuzuziehenden Personen öffentlich zu bekennen, daß, was immer Adolf und seine Vorfahren an der Vogtei Siegburg besessen, sie dieses nicht durch Erbrecht, sondern lediglich durch die Gunst des Kapitels und die freie Wahl des Abtes es besessen hätten, und daß man die Auslagen der Abtei, welche zur Wiedergewinnung der Vogtswahl schon gemacht seien und noch gemacht werden würden, sämtlich bezahlen wolle. Alsdann sollten auch die beiderseitigen Gerechtsamen näher geprüft und urkundlich festgestellt werden, auf daß keine von beiden Parteien durch die andere beeinträchtigt werde. Rom ließ sich leider über die neuen Anträge nicht vernehmen, und der installierte Bischof mochte vielleicht anderer Ansicht geworden sein als der eben gewählte, welcher als solcher das mitgeteilte Versprechen gegeben hatte. Die Sache zog sich deshalb in die Länge, und Heinrich machte mit der Zeit ein recht böses Gesicht. Ein Streit über den Besitz von Deutz brachte ihn bald mit dem Erzbischofe in den Krieg, und erst Konrad von Hochstaden, dem die Kölner Bürger treu zur Seite standen, sollte es gelingen, dem unseligen Kampfe ein Ende zu machen. Deutz ward zwischen die beiden streitenden Parteien geteilt, und ein gemeinsames Gerichtsgebäude stipuliert, das auf der Grenze in der Stadt seine Lage haben sollte. Ein Ehebündnis zwischen Konrads Schwester Margareta und Heinrichs Sohne Wolf besiegelte das hergestellte Einvernehmen und beseitigte wahrscheinlich auch die Forderungen, welche Heinrich hinsichtlich der Vogtei Siegburg bald zu stellen wagte. Dieser gelangte in den faktischen Besitz der Schirmvogtei und zwar so, wie er mit Abt Gottfried 1229 vereinbart hatte.

Demgemäß sollte „mit Ausnahme dessen, was das Gotteshaus unwidersprechlich bis dahin besessen, und unbeschadet der Rechte und Privilegien der Kirche, jeder etwaige Vorteil, wie er auch heißen möge, der sich innerhalb der Stadt und außerhalb derselben im Burgbann ergeben würde, zwischen dem Vogte und dem Abte gleichmäßig geteilt werden”. Abt Lambert suchte diesen Schaden wieder gut zu machen, indem er 1243 den Verhandlungen über die Ausübung der vogteilichen Rechte durch den Grafen die Bedingung stellte und sie auch bewilligt erhielt, daß die in Frage stehenden Emolumente lediglich die Gerichtssphäre angehen sollten und nichts weiteres. Außerdem wurde vereinbart, daß, da bisher kein Gerichtsgebäude zur Abhaltung der Vogtssitzungen am Fuße des Berges existiert habe es nunmehr erbaut und durch vier einsichtsvolle, eigens dazu auserwählte Herrn festgestellt werden solle, wann und wo und mit welchen Kosten dasselbe herzurichten, und zu welchem sonstigen Zwecke es die übrige Zeit des Jahrs hindurch zu gebrauchen sei. Der sich ergebende Gewinn aus dem Hause sollte beiden Parteien in gleicher Weise zu gute kommen, der Herzog aber zu dem Baue nichts weiter beitragen, als daß das Holz dazu aus seinen Waldungen hergäbe und die Bewohner der Vogtei anhalte, dieses sowie Steine, Sand und Cement bereitwillig an Ort und Stelle zu schaffen. Geschehen und gegeben im Jahre des Herrn 1243 am 8. Juli.

Abt Lambert löste bei seinem Tode Hermann I. und diesen wieder Gottfried II. ab. Jener regierte von 1248 bis 1254, dieser von 1254 bis 1260.

Das Faustrecht

Die Zeiten wurden immerfort noch trauriger und verhängnisvoller.

Die fast beständige Abwesenheit Kaiser Friedrichs aus Deutschland, seine unaufhörlichen Streitigkeiten mit der Kirche und dem Papste, der wiederholt den Bann über ihn aussprach und die Unterthanen vom Eide der Treue und des Gehorsams gegen ihn entband, die Kämpfe mit seinen eigenen Söhnen und die Gegenkaiser, welche hier am Rheine gemacht wurden, wo die Fäden der hohen Politik in den Händen des Kölner Erzbischofs zusammenliefen, der selbst fast unablässig auf dem Kampfplatze weilte: das alles hatte die früher eingerissenen Übelstände nur verschlimmert und das ohnehin schon schwache Reichsregiment fast vollständig matt gelegt. Auf allen Wegen und Stegen lauerten die Stegreifritter, den unvorsichtigen Wandersmann auszuplündern und die Warenzüge der Kaufleute fortzuschleppen. „Die Pflugschar des Bauern ward zum Schwerte und die Sense zur Streitaxt”, wie ein Schriftsteller sich ausdrückt, ohne daß jener darum imstande gewesen wäre, den frechen Räuber abzuwehren und sein bißchen Wachstum in Sicherheit zu bringen. Das Vieh stahl man von der Weide, und jeder Dieb trug Stein und Stahl bei sich, die strohgedeckten Häuser in Brand zu stecken, um aus der Verwirrung der Betroffenen Vorteil zu ziehen. Eine Bestrafung der Übelthäter war kaum zu erzwingen, da eben das Faustrecht herrschte, und die Advokaten mit den Unglücklichen ein oft grausames Spiel trieben.

So wenig Ansehen genoß selbst der Gegenkönig Wilhelm von Holland, den man, noch ehe er den Ritterschlag bekommen, zur Herrscherwürde emporgehoben hatte, daß ihm die Kölner z. B, eines Tages zu Neuß, wo er sich gerade aufhielt, das Haus über dem Kopfe anzündeten und die Utrechter, welche ihre Wünsche durch ihn nicht erfüllt sahen, ihm Gattin und Tochter abfingen; in der Kirche warf man nach ihm mit Steinen. Unter solchen Zuständen darf es nicht wunder nehmen, wenn die rheinischen Städte sich verbanden und sich selbst Hilfe zu verschaffen suchten, da sie vom Könige nicht gewährt werden konnte. Ihr 1244 gegründeter Bund wurde 1255 noch einmal erneuert und auch vom Könige Wilhelm zu Oppenheim bestätigt.

Abt Hermann in Siegburg wollte der Verwilderung der Bürger dadurch vorbeugen, daß er sie zur Frömmigkeit einlud und denjenigen einen Ablaß verschaffte, die am Christihimmelfahrtstage, auf St. Michael und am Einweihungsfeste der Abteikirche in dieser erschienen und die vorgeschriebenen Bedingungen zur Gewinnung desselben erfülle würden; aber es wird nicht erzählt, wieviele seiner Einladung nachgekommen sind. In dem Kloster selbst herrschte noch biedere Frömmigkeit, und seine Bewohner freuten sich noch des besten Rufes. Cäsarius von Heisterbach berichtet von einem Kanonikus aus Bonn, der eines Tages im Jagdanzuge und von Hunden und Fallen begleitet in das Zimmer seines Amtsbruders getreten sei und diesen durch wilden Lärm in seinen Betrachtungen gestört habe.

„Großer Gott, rief damals der ehrwürdige Herr aus, wie lange noch willst du den Leichtsinn dieses Menschen ertragen!” Dabei fielen seine Blicke auf die Worte Pauli im Römerbriefe, welcher gerade vor ihm ihm aufgeschlagen lag:

„Wer bist du, daß du einen fremden Knecht richtest?

Er steht und fällt mit seinem Herrn, er wird aber stehen, denn Gott ist mächtig genug, ihn aufrecht zu erhalten.”

Er schalt den Mitbruder nicht weiter sondern ließ ihn zu seinem Vergnügen ausziehen. Er wird stehen, hatte er gedacht, und wirklich ging der Jäger in sich, entsagte der Welt und trat in das Kloster zu Siegburg.

Zustände auf der Abtei

Daß nicht mehr alle Ordensleute in gleich gutem Rufe standen, weiß derselbe Cäsar uns auch mitzuteilen (Homil. II. 72). Es ist indes ein strenger Sittenrichter und deshalb vielleicht nicht ganz Vorurteilsfrei. In einen Konvent „Schwarzer Brüder”, so erzählt er, kam der Magister Alexander, der durch seine Rednergabe großen Ruf besaß. Erfreut über seinen Besuch richtete man an ihn die Bitte, doch auch bei ihnen einmal das Wort Gottes zu predigen, aber kurz, wie einer aus der Gesellschaft rief. Alexander ließ sich nicht zweimal bitten, sondern sagte es ihnen für den folgenden Tag zu. Ein jeder war gespannt rechtzeitig zur Stelle. Da erhob sich Alexander und sprach: „Wer aus Gott ist, der höret Gottes Wort; darum höret ihr es nicht, weil ihr nicht aus Gott seid.” Er hatte ihnen kurz, aber treffend die Wahrheit gesagt und nahm Abschied von den verblüfften Brüdern.

Visitation des Klosters

Gottfried II. bethätigte einen regen Eifer in der Erhaltung und Sicherstellung des abteilichen Vermögens, mußte es sich aber gefallen lassen, daß aufgrund eines Konzilsbeschlusses vom Jahre 1215 eine Visitation des Klosters vorgenommen wurde, zu der der Erzbischof die Kommissare zu ernennen hatte. Diese trafen alles in der besten Ordnung, mit Ausnahme der wachsenden Schulden, gegen die man unter den obwaltenden Umständen vergeblich ankämpfte. Indes fand man doch ein Mittel, eine Besserung der Lage herbeizuführen, indem man 2 weitere Kirchen, die zu Gymnich und zu Weißkirchen, der Abtei einverleibte (Lar. I 415 u. Anmerk.), und außerdem noch zu Overath eine Propstei gründete (id. 428). Die dortige Kapelle war seit langer Zeit von dem Siegburger Kloster abhängig und hatte durch die Spenden wunderbar Geheilter sowie durch andere Gaben an St. Cyriacus einen ansehnlichen Opferstock bekommen. Dieser wurde zum Teil zur Fundierung der Klostercelle verwandt, mit dem anderen Teile aber der Propstei Oberpleis aufgeholfen, die trotz ihrer vielen Besitzungen in sehr schlechten Verhältnissen steckte. Laut einer Urkunde bei Lac, II. 79 besaß diese zu Erzbischof Engelberts Zeiten einen Mansus zu Uckerath, einen zweiten zu Geistingen, ein Gut zu Kurscheid, desgl. zu Ulenberg, ein anderes zu Dernbach, zwei zu Buserath, eins zu Gratesfeld, eins zu Bergheim, eins zu Honnef, dazu einen Weinberg, ebenso zu Erpel, ferner ein Gut zu Bellinghausen, ein Haus in Siegburg, das vom Abt Nikolaus erworben war, und noch mehrere andere Besitzungen, von denen die Größe, nicht aber die Lage angegeben ist. Trotzdem steckte sie, wie gesagt, in sehr drückenden Schulden, die man sich nicht gut erklären kann. Sie erhielt 100 Mark und anderes aus dem Opferstock, mußte aber der Propstei St. Cyriak bis zu deren Einlösung jährlich 4 Fuder Wein von ihrem Gute zu Dollendorf und 20 Malter halb Roggen halb Weizen von dem zu Dorrendorf stellen. Die Propstei zu Fürstenberg bei Xanten wurde aufgehoben, und die Wohnung nebst dem Hofe zu Birten den abgebrannten Cisterziensernonnen von Horst übertragen, welche dafür in dem Siegburger Hofe zu Köln nach und nach 250 Mark Kölner Denare entrichten sollten.

(Siehe Näheres bei Cardauns: Konrad von Hochstaden)

Jener Hof lag unter den „Fetten Hennen” und diente als Absteigequartier der Mönche, insbesondere des Abtes, wenn dieser in Köln etwas zu thun hatte. Er gehörte ihm persönlich. Die Lehnsgüter zu Birgel und Muffendorf überließ er dem jedesmaligen Vorsteher der Deutschordenskommende zu Ramersdorf, von dem er die sogenannte Hergewede empfing.

So entstand das Deutschordenshaus zu Muffendorf, welches später mit der Katharinenkommende in Köln verbunden wurde während Ramersdorf zur Ballei Altenbiesen gehörte. Hergewede hieß eine Steuer, die der neueintretende Lehnsmann zu geben hatte, Herwede eine solche die beim Ableben des Vasallen an den Lehnsherrn zu entrichten war Du Cange erklärt ersteres als „arma bellica”, von Heer und Geweth.

König Richard von Cornwallis in Siegburg

Das Jahr 1258 brachte Siegburg ein hochwichtiges Ereignis, das sich später zweimal wiederholen sollte. Es sah zum ersten Male in seinen Mauern einen König, den Herrn Richard von Cornwallis. Dieser war auf Betreiben des Kölner Erzbischofs im Jahre 1257 gewählt und am 17. Mai in Aachen gekrönt worden, während andere Fürsten Alphons von Kastilien einen Enkel Philipps von Schwaben, gewählt hatten.

Spötter äußerten damals bei der Krönung Richards, er habe das wenige Öl, welches zu seiner Salbung bedurft hatte, in England viel billiger haben können; denn er mußte die auf ihn gefallenen Stimmen sehr teuer bezahlen; aber sein Geld kam doch wenigstens nach Deutschland, wogegen Alphons Weisheit in der Astronomie diesem keineswegs nützte. In Siegburg erschien er am 27. Januar, von dem Abte und den Behörden der Stadt auf das herrlichste empfangen. Da waren der Schutzvogt Heinrich von Lohmar, der Schultheiß Richwin, der Bürgermeister Gerhard, ein Werner, Sibodo, Otto, Balto, Heinrich, Richwins Sohn u.s.w, diese als Schöffen, ebenso der Adel der Umgegend, alle im schönsten Schmuck, um den hohen Herrn zu bewillkommnen und ihm das Geleit auf den Berg zu geben.

Der beste Wein, den die Stadt und Abtei im Keller hatten, wurde ihm vorgesetzt und ein Mahl bereitet, wie es noch nie im Refektorium auf den Tisch gekommen war. Die Mönche traten stumm bei Seite, aber der König fühlte sich wohl unter ihnen, und als er die Einrichtungen besehen, die Kunstschätze in der Kirche bewundert hatte, da meinte er, „das königliche Scepter werde höher gehoben, wenn die Kultusstätten der Religion mit frommer Beachtung regiert würden.” Er nahm die Abtei in seinen persönlichen und in des „Reiches besonderen” Schutz.

Aufnahme Kölner Flüchtlinge in Siegburg und deren Ausweisung

In Köln bestanden um diese Zeit Parteikämpfe unter den Bürgern, weil sich die Zünftler der Schöffenstühle bemächtigt hatten und das alte patrizische Regiment aus dem Sattel zu heben suchten. Die Stadt hatte sich mehr und mehr der Bevormundung durch den Erzbischof entzogen und stand als freie Reichsstadt unmittelbar unter dem Kaiser. Um nun nicht ganz seinen Einfluß zu verlieren und die Reste seiner Gerechtsame einzubüßen stellte sich der Erzbischof auf die Seite der Emporkömmlinge und schleppte die Häupter der komplottierenden Geschlechter nach Godesberg und Altenahr in Gefangenschaft. Um diesem Schicksale zu entgehen, entwichen manche freiwillig aus der Stadt und suchten in der Ferne einen sicheren Zufluchtsort. Die Siegburger öffneten ihnen die Thore und nahmen ebenso auch die Gefangenen auf, welche aus ihren Felsennestern zu entfliehen wußten. Das zog dem Abte natürlich die Unzufriedenheit des Erzbischofs zu, und Engelbert von Falkenburg verlangte unbedingt die Ausweisung derselben.

Theodorich I. gehorchte, obgleich er es viel lieber gesehen hätte, daß manche von ihnen in Siegburg sich niedergelassen und so das Kölner Geld in den Handel gesteckt hätten. Aber die Bürger sicherten sich doch ein dankbares Andenken bei ihnen und fanden in Geldverlegenheiten eine gleich freundliche Aufnahme zu Köln.

Vertrag zwischen Heinrich von Limburg und Heinrich von Sayn

Mit dem Grafen von Berg stellte sich der Abt auf den allerbesten Fuß und bewirkte dadurch nicht nur den ungetrübten Fortbestand der thatsächlichen Beziehungen, sondern auch die Anerkennung der Würdigkeit seiner Ordensbrüder, indem die Gräfin-Mutter für ihren verstorbenen Gemahl ein Jahrgedächtnis auf dem Berge stiftete und der Abtei 6 Mark Kölner Denare von der Gruz genannten Meierei zu Monheim überwies.

Ihre Tochter Elise war mit dem Grafen Christian von Blankenberg vermählt, ohne ihm Kinder zu schenken. Nach seinem Tode gelangte die Erbschaft in die Hände Theodorichs von Heinsberg, und Elise trat in das Klarakloster zu Köln ein. Der Umzug beiderseitiger Unterthanen führte alsbald zwischen Adolf von Berg und Theoderich einige Streitigkeiten herbei, die aber durch die Nachgiebigkeit des letzteren mit Hülfe Engelberts von Köln nicht zu blutiger Fehde ausarteten. Man schloß einen Waffenstillstand und dann einen Vertrag, worin sich die Gegner zur Aufrechterhaltung der zwischen Heinrich von Limburg und dem Grafen Heinrich von Sayn einst getroffenen Vereinbarungen feierlich verpflichteten und Adolf gelobte, daß er nur die Schlösser von Siegburg, Bensberg und Windeck in der Nähe des Gebietes des Herrn von Heinsberg erhalten und keine neuen anlegen wolle, Theoderich, daß er nur die Festen Blankenberg und Löwenburg auf seiner Seite bestehen lassen wolle, die Befestigungen bei Pleis dagegen geschleift werden sollten. Auch durften die in Blankenberg ansessigen Hörigen Adolfs mit Weib und Kind abziehen und die Gefangenen sollten freigegeben werden.

Die Burg in der Stadt

Was uns zunächst bei der Sache angeht, ist die Einschließung des Abtes und Konventes in den Vertrag hinsichtlich ihrer Rechte und Gewohnheiten, und daß das oben erwähnte Gerichtsgebäude hier schon als „Schloß” bezeichnet wird, welches dem Grafen von Berg gehöre. Unstreitig müssen zwischen dem Abte und dem letzteren neue Vereinbarungen betreffs der Herstellung des Baues stattgefunden haben, so daß dieser vielleicht alle Kosten gedeckt und dafür Anteil an der Accise bekommen hat, die um diese Zeit eingeführt wurde; denn 1290 verspricht Adolf einem gewissen Siegfried von Runkels 100 Kölnische Mark aus den Steuern der Siegburger Kaufleute, welche ihm fällig wären, obgleich er sonst keinen Anteil daran hatte. Der Bau war durch einen Wassergraben von der Stadt getrennt und unmittelbar an die Umfassungsmauer gerückt.

Es war ein massives Gebäude mit unterirdischen Räumen, die außer zu Kellern auch zu Gefängnissen für die Übelthäter aus der Vogtei benutzt wurden. Kam der Vogt nach Siegburg, so nahm er hier sein Absteigequartier, sonst wohnte darin ein Kastellan. Die Untervögte haben niemals in demselben ihre Wohnung gehabt. Es liegt auf der Hand, daß der Graf von Berg ein Interesse daran gehabt hatte, das Gerichtsgebäude auf seine alleinigen Kosten hergerichtet zu sehen, teils um dadurch ein Eigentum in der Stadt zu gewinnen, teils um den Papst und den Erzbischof desto leichter zur Nachgiebigkeit zu stimmen, wenn sie das Gefährliche der neue Situation für den Abt einzusehen und demgemäß auch zu würdigen begännen. Denn an ein Niederreißen des Gebäudes ohne Zwang war nicht mehr zu denken, und einen Krieg ohne Aussicht auf Erfolg für fremde Zwecke zu führen, konnte unmöglich im Interesse der Kölner Kirche liegen.

Man versah den Bau von der Stadt- und der Landseite her mit einem Zugange, sodaß man jederzeit in denselben gelangen konnte.

Umbau der Pfarrkirche

Der Abt Theoderich starb 1275 und hinterließ seinem Nachfolger Adolf eine schwer zu regulierende Erbschaft. Dieser scheint nicht einmal die Kosten seiner Investitur bestreiten gekonnt zu haben, da er sich gezwungen sah, vom Konvente eine ansehnliche Summe zu entleihen und ihm dafür die Einkünfte von dem Abthofe zu Scheid und mehrere Zehnten an anderen Orten zu überlassen. Die precäre Lage desselben steigerte sich noch mehr, als die Kirchengemeinde Siegburg mit der Restauration der Pfarrkirche herausrückte, und er als Inhaber des großen Zehnten den pflichtschuldigen Anteil daran nehmen mußte. Die Holzdecke war mit der Zeit baufällig geworden und das Dach jedenfalls sehr verwittert.

Dazu kam noch, daß auch die Größenverhältnisse der Kirche nicht mehr paßten und auf eine Erweiterung derselben notwendig Bedacht genommen werden mußte, wenn die Besucher Raum haben sollten. Der Kölner Dom war im Entstehen begriffen und erfüllte alle Welt mit Staunen und Bewunderung. Sollte der Hauptort des Auelgaues, die Stadt Siegburg, nicht auch einen Tempel aufzuweisen haben, der den frommen Sinn seiner Einwohner kund thun oder wenigstens heben konnte?

Man beschloß, die kleine Apsis zu beseitigen und an die Stelle derselben einen gothischen Chorbau mit Seitenkapellen zu setzen, um vielleicht später einmal das Ganze hiernach auszugestalten. Das Hauptschiff wurde zu gleicher Höhe mit dem Chore emporgehoben und in seinen Gewölben entsprechend ausgebildet. Die Wände bedurften einer Widerlage durch die nun ebenfalls zu hebenden Seitenschiffe, und da die Kreuzkirche sich zu einer Langkirche gestaltete, so wollte man doch wenigstens das Andenken an dieselbe retten, indem man zwei Seitenbaue als Eingänge schuf und in dem oberen Teile derselben Nischen zur Ausstellung von Altären anbrachte. Diese wurden der Muttergottes und dem h. Nikolaus geweiht, während unten der St. Johannis- und St. Agathenaltar noch bestehen blieben, aber gegen den Hochaltar natürlich in Schatten traten. Eine besondere Sakristei existirte bis 1600 wohl nicht, da die täglichen Gebrauchsgegenstände, wie Paramente, Kelche, Bollen u. dergl. hinter dem Hochaltar oder in dem feuerfesten Gewölbe dem Turme aufbewahrt wurden. Auf dem Hochaltar stand des h. Servatius, mit einer roten Bischofsmütze zu seinen Füßen und einem Stabe in der Hand, an der anderen Seite das Bildnis der Muttergottes, 1450 in einem „rot-flauwelen Rock mit schwarzer Leiste”, also keine massiv hölzerne Figuren, sondern vielmehr angekleidet nach dem jedesmaligen Geschmacke der Zeit. Näheres wird sich später ergeben.

(Eine Beschreibung der Kirche findet sich in Organ für christliche Kunst vom Jahre 1865. Der Verfasser Jungbecker leitete 1864 die Restaurationsarbeiten)

Die Umgestaltung der Pfarrkirche und der dadurch nötige Ausfall des Gottesdienstes in derselben hat es jedenfalls wohl mit sich gebracht, daß die Eheleute Sibodo von Brengsommere und Frau Irmentrud ihr Wohn- und Backhaus in der Holzgasse, sowie einen Hof bei Wende nicht der Kirche in der Stadt, sondern dem Gotteshause auf dem Berge vermachten, damit die Mönche nach ihrem Tode für sie beteten und das h. Meßopfer darbrächten. Pfarrer Theoderich scheint nicht das seinige gethan zu haben, das Legat der Pfarrgemeinde zu erhalten, oder aber es waren der von ihm zu lesenden Messen schon so viele, daß er keine neue mehr hinzunehmen konnte. Er stammte aus Vilich. Die Frömmigkeit war somit in der Stadt noch nicht ausgestorben, und über den Sorgen, welche die weltlichen Geschäfte mit sich brachten, vergaß man noch nicht den Himmel und was mit ihm zusammenhängt, das ewige Leben. Die Mönche erhielten einen seltenen Gast oder Mitbruder in dem Weihbischofe Hermann von Köln, erwähltem Bischofe von Samland. Dieser verschrieb ihnen all sein Vermögen für die lebenslängliche Nutznießung der Propstei St. Cyriac: zwei Höfe zu Overath, einen Hof zu Holstein bei Nümbrecht und einen vierten zu Neuenhaus, wie noch in der Urkunde zu lesen ist.

Privilegium der Kölner Marktbesucher in Siegburg

Die Streitigkeiten der Kölner Bürger mit ihrem Bischof und dessen Verwickelungen mit den benachbarten Großen hatten für die Siegburger Verhältnisse das eine Gute gehabt, daß sich die Bauern der Umgegend weniger nach der gefährdeten Hauptstadt, als nach der friedlichen Landstadt hinwandten, um hier ihre Handelsgeschäfte zu besorgen. Der Verkehr bekam dadurch einen neuen Aufschwung, und der Handel blühte so, daß selbst die Großstädter darauf aufmerksam wurden und ungehinderten Besuch des Siegburger Marktes begehrten. Abt Adolf kam ihnen freundlich entgegen und gewährte den Kölnern 1284 nicht nur volle Sicherheit für ihre Person und ihr Eigentum, sondern auch dieselbe Behandlung in und außerhalb des Gerichtes, wie sie den Siegburgern zu teil würde.

(Ennen: Quellen zur Gesch. der Stadt Köln III. 249 u. Lac. II 795.)

Consultationsrecht der Wipperfürther (und ebenso auch der Lenneper in Siegburg)

Die Rechtspflege lag in den besten Händen und die Verwaltung wurde mit einer Umsicht geführt, die ihr das größte Vertrauen von allen Seiten entgegenbrachte. Aus dem Jahre 1282 ist uns noch ein Schriftstück erhalten, worin der Graf von Berg den Wipperfürthern das Privileg erteilt, wenn sie in Rechtsangelegenheiten in Verlegenheit wären, wie sie sich helfen sollten, nach Siegburg zu gehen und hier Consultation zu halten. (Lebebur: Allg. Archiv. IX, 275)

„Ende setten wy ind günnen”, so heißt es in der Urkunde, „unsen burgern to Wippersforde sunderlicke, dess oft yn einiehs recht entbrecke, dair man ane twyfelde, dat se dat recht soeken sullen to Sygburgh an den Scheppenen ind an dem Raide”, wodurch also thatsächlich das Siegburger Regiment als ein musterhaftes anerkannt wurde.

Eine Judenverfolgung

Um so vorsichtiger muß man daher die Judenverfolgung beurteilen, welche 1287 ein trauriges Andenken in der Stadt hinterlassen hat.

Manche Leute waren trotz der Warnung Papst Innocenz IV. und der Zustimmung Kaiser Rudolfs von Habsburg, daß „dat nyet waer en sy, dat einige Kristen sagen, dat de Jüden von eyme Herze eyns doden Kynds Kommuneceren up eren paschen Dach” (Mering: Gesch. der Burgen, Rittergüter etc. in den Rheinlanden… IV, 77), vielleicht doch der Ansicht, daß die Möglichkeit eines solchen Verbrechens nicht ganz ausgeschlossen sei, und fielen in ihrer Erbitterung über das Schicksal eines Knabens „Johänneken” aus Troisdorf, welcher zu Seligenthal die Minoritenschule besuchte und beim Müllerhofe tot aufgefunden wurde, blindlings über die Juden Siegburgs her, als wenn sie das Kind in verwandter Absicht ermordet hätten. Die Leiche desselben ward auf einen Karren geladen, um nach Hause transportiert zu werden, aber an der nachmals von dem Vorfalle so benannten Kindsgasse auf dem Driesch blieb das Zugtier plötzlich stehen und wollte unter keinen Umständen weiter ziehen. Johänneken streckte die Hand unter der Decke hervor und zeigte mit dem Finger nach der Abtei, als wenn es dort begraben sein wollte. Da machte man Kehrt und siehe, das Pferd legte sich augenblicklich ins Geschirr. Der Selige war zu einem Martyrer geworden den Feinden des Christentums in die Hände gefallen. Etwa 25 von sollen deshalb nach Brisch (Gesch. der Juden in Köln und Umgebung I, 92.) von der aufgebrachten Menge niedergemacht und erschlagen worden sein, obgleich die Zahl jedenfalls etwas zu hoch gegriffen ist, da mehr als 25 Juden kaum damals in der Stadt existierten und zehn Jahre später uns schon wieder einige begegnen, die von dem Abte und dem Grafen Wilhelm gegen einen aus Schwaben heranziehende Judenverfolger namens Rindfleisch in Schutz genommen wurden. Johännekens Leichnam ward mit Genehmigung des Konventes in der Abteikirche beigesetzt und die rechte Hand von ihm in einem silbernen Gefäße aufbewahrt. Zu der Schweden Zeit war dieselbe noch vorhanden und Gelenius hat auch noch das Kapellchen gesehen, welches man zur Erinnerung an die Blutthat in der Nähe des Müllerhofes erbaut hatte. („Saeci et pii facti ad 24 Sept.” – Vergl. auch von Mehring: gesch. der Burgen etc. im Rheinlande.) Jetzt ist beides verschwunden, ob aber damit auch der Wahn, daß die Juden wirklich das ihnen zur Last gelegte Verbrechen begangen haben könnten, ist eine Frage, die jeder sich selbst beantworten mag. Es irrt der Mensch so lange er leichtsinnig glaubt, und das Wunder ist des Glaubens liebstes Kind.

Wortlaut der Vogtsreversalien

Das Jahr 1289 brachte wahrscheinlich der Abtei das Recht der freien Vogtswahl zurück, indem Erzbischof Siegfried von Köln während seiner zehnmonatlichen Gefangenschaft beim Grafen Adolf von Berg nach der Schlacht bei Worringen Gelegenheit gefunden haben dürfte, sich mit diesem über den fraglichen Gegenstand auseinanderzusetzen und auch den Papst zur Zurücknahme seiner Anordnungen zu bewegen. Wenigstens stellt Adolfs Nachfolger, Wilhelm I., 1296 der Abtei ein Reversale aus, welches die leidigen Zustände als bereits abgethan annehmen läßt und jenen verpflichtet, nicht nur die Schirmvogtei wie seine auszuüben, sondern auch die Interessen des Klosters in jeder Weise wahrzunehmen.

Es stimmt dem Wortlaute nach mit allen späteren Reversalen überein, welche bei der Übernahme der Vogtei durch die Herrn von Berg gegeben wurden, und mag als Beleg dafür dienen, wie wenig Herzog Philipp Wilhelm seiner Zeit dazu berechtigt war, die Einverleibung von Siegburg in sein Land durch Gewaltthaten zu erzwingen.

„Allen, welche dieses Schriftstück lesen”, so lautet es in der Übersetzung, „thuen wir Wilhelm, Graf zu Berg, durch gegenwärtiges Schreiben und noch dazu durch öffentliches Bekenntnis kund, daß wir die Schutzvogtei über das Kloster Siegberg weder im ganzen noch zum Teile durch irgend welches Erbrecht, sondern lediglich durch die freie Wahl des Herrn Adolf, Abten des genannten Klosters, und aus reiner Gunst desselben besitzen, indem wir ehrlich und fest versprechen, von nun an vorgedachtes Kloster mit allen seinen Zugehörigkeiten, Propstein, Besitzungen, Sachen wie Personen, Gegenwärtiges und Zukünftiges, gegen jedweden Angreifer schützen und ihnen in allen Nöten und Gefahren mit thatkräftiger Hülfe beistehen zu wollen. Die Rechte und Privilegien der Kirche, ihre Freiheiten und Verträge, welcher Art sie auch sein mögen, werden wir unverbrüchlich achten und sie nicht vermindern, auch nicht zugeben, so viel an uns liegt, daß sie von einem andern vermindert und beeinträchtigt werden, im Gegenteil werden wir sie vermehren und vergößeren. Außerdem ist von uns vereinbart worden, daß beiderseits drei vernünftige und einsichtsvolle Männer gewählt werden sollen, die damit beauftragt und durch einen Eid verpflichtet sind, falls irgend eine Streitfrage zischen uns und dem vorgenannten Kloster auftauchen würde, sich auf Einladung dazu in der Stadt Siegburg zu versammeln, hier mit Weisheit und Vernunft den Gegenstand des Streites zu prüfen, ihn nach den Privilegien und Freiheiten der Kirche abzuwägen und scharfsinnig zu entscheiden. Tritt der Fall ein, daß einer von diesen Herrn stirbt, so soll innerhalb eines Monates ein anderer eben so geeigneter an seine Stelle gesetzt werden. Können sie in irgend einem Falle nicht übereinkommen, und steht es durch uns oder die Geschworenen fest, daß sie vernünftiger Weise nicht zur Entscheidung gelangen können, so wollen wir, Wilhelm, vorgenannter Graf, dieserhalb rücksichtlich des Abtes und seines Konvents gehalten sein, mit fünf unserer ehrenhaftesten Ritter in der Stadt Siegburg zu erscheinen und hier solange zu verweilen, bis jeder Zweifel auf die oben bemerkte Art und Weise vollständig beseitigt ist. Zu allem diesem und jedem Einzelnen verpflichten wir uns, vorgenannter Graf Wilhelm, ehrlich, fest und treu und schließen jeden Betrug und jede Arglist aus. Zur Bekräftigung und zum öffentlichen Zeugnis des Gesagten haben wir diesen Brief mit unserem Insiegel versehen. Geschehen in Gegenwart der Unterzeichneten: Heinrich, genannt von Hurst, Fahnenträger, Gottschalk von Kalghen, Henneken von Bensberg, Dietrich von Ellner, Adolf von Winkhovel, Heinrich von Fereroris und mehrerer anderer unserer Räte und Edeln. Im Jahre des Herrn 1296, auf Grünendonnerstag.”

Abt Adolf sollte im Februar 1298 das Zeitliche segnen, nachdem er vorher noch die Klosterfrauen zu Grefrath in die Kongregation der Abtei aufgenommen und von einem Edelherrn Ernst von Virneburg dessen Hof zu Menden käuflich erworben hatte. Sein Nachfolger wurde Nikolaus von Lahnstein, der erste Adlige, welcher in Siegburg zu der Abtswürde emporgehoben wurde.

Dieser war ein Landsmann des damals noch regierenden Kaisers Adolf von Nassau und von den Ordensleuten vielleicht eben deshalb in den Vordergrund gerückt worden, um an ihm einen angesehenen Vertreter ihrer Interessen nach obenhin zu gewinnen. Die Achtung seiner Mitbrüder wußte er sich durch große Strenge und väterliche Fürsorge zu verdienen, die Liebe seiner Unterthanen aber durch zwei Handlungen, die mehr als alles andere von seinem Wohlwollen und seiner edlen Gutmütigkeit beredtes Zeugnis ablegen können. Er schenkte dem Hospitale an dem Berge einen Hof bei Wahlscheid namens Weg und suchte den Grafen Wilhelm durch Bitten zu bestürmen, daß dieser den Bürgern wie den Mönchen volle Abgabenfreiheit von Zoll und Wegegeldern zwischen Siegburg und dem Rheine zukommen ließ, was dessen Nachfolger später nachzuahmen pflegten. In demselben Jahre 1309 erwarb er auch von einer kinderlosen Witwe deren Mühle an der Sülz und gieng er mit dem Herrn von Heinsberg einen Vergleich ein, demzufolge ihm die Propstei Oberpleis jährlich einen Ohm Wein und einen Denar Abgaben von ihrem Hofe zu Niederdollendorf entrichten sollte. Das wäre alles, was die Urkunden von diesem Herrn noch zu berichten wissen.

Ökonomische Verhältnisse der Abtei

Sein Nachfolger Theoderich konnte es nicht verhindern, daß ihm gelegentlich einer Revision des Klosters durch den Abt von St. Pantaleon und den Dechanten von St. Georg zu Köln schwere Vorwürfe wegen angeblicher Veruntreuungen seitens des Ökonomen und seiner Bediensteten gemacht wurden, und daß von diesen Herrn die strikte Forderung gestellt wurde, künftig alle Verwalter des Vermögens zu vereidigen und streng darauf zu halten, daß sie jährlich vor ihm selbst und den Senioren des Konventes Rechenschaft ablegten. Die Sache erklärt sich einfach dadurch, daß, seitdem Papst Nikolaus IV. 1291 der Abtei das Recht verliehen hatte, alle beweglichen und unbeweglichen Güter der ins Kloster Eintretenden mit annehmen zu können, die meisten von ihnen auch ihren Spielpfennig mitbrachten und sich daher unter Umständen Ausgaben erlaubten, die den Kellermeister etc. in Versuchung bringen konnten, dieses oder jenes aus dem Gemeingute Aller an sie zu verabfolgen. Durfte doch den Herrn von Verdienst durch den Abt selbst eine Belohnung zugewandt werden, wie das z. B. Theoderich 1312 bei den Kapitularen Heinrich und Konrad gethan hatte, denen er die Mühle, genannt „zu der mulen”, gegen einen jährlichen Zins von 4 Schillingen und 6 Hühnern in Leibgewinn übertrug. Die Benefizianten auf den Probsteien hatten erst vollends freie Hand, bald mehr oder weniger von ihren Einkünften auszugeben, je nachdem es die Umstände verlangten, und es der Weltgeistlichkeit im Auftreten gleich zu thun war. Daher begreift sich denn auch leicht die weitere Bestimmung, daß der Abt oder Prior wenigstens einmal imm Jahre mit zwei Senioren die Runde machen und sich an Ort und Stelle von dem Stande der Dinge bei ihnen überzeugen sollten. Die Anzahl der Mönche ward auf 80 herabgesetzt, und die Verleihung vor Gütern in Erbpacht von der Zustimmung des gesamten Konventes abhängig gemacht.

Einverleibung der Pfarrkirchen Strälen und Siegburg in die Abtei

Um dem Rückgange der Vermögensverhältnisse auch seinerseit Abhülfe zu schaffen, willigte der Erzbischof Heinrich am 3. Aug. 1319 die Einverleibung der Pfarrkirchen von Strälen und zu Siegburg in die Abtei, so daß wenigstens 4 Mönche außer außerhalb des Klosters ihren Unterhalt fanden und dadurch dem Haushalte nicht weiter zur Last fielen.

Der Abt sollte auf Grund seines Patronatrechtes einen geeigneten Bruder zur Verwaltung der Pfarre vorschlagen, dieser vom Archidiakon installiert und später wie ein Weltgeistlicher von den Diözeanoberen behandelt werden. Sämtliche Einkünfte der Stelle Siegburg sollten ihm gehören mit Ausnahme von 10 Mark brabanter Denare, welche er zur Unterhaltung des Abtes und Konventes an den gemeinsamen Tisch zu liefern habe. Das Verfügungsrecht über die Einnahmen stehe ihm allein zu, damit er die Seelsorge gebührend üben, den Kirchendienst, wie sich gehöre, leisten und auch in anständiger Weise Gastfreundschaft halten könne. Außerdem habe er den Zehnten und die Verwaltungskosten aus den Einnahmen zu decken, sowie auch die Abgaben zu bestreiten, welche dem apostolischen Stuhle, dessen Gesandten, den Kölner Erzbischöfen, den Archidiakonen und den Synodaldekanen, wenn diese Amtshandlungen in Siegburg verrichteten, gelegentlich zukämen. Endlich müsse er, da kein Mönch außerhalb des Klosters allein residieren dürfe, einen Ordensbruder zu gemeinsamem Leben bei sich aufnehmen und auch verpflegen.

Topfbäcker in der Aulgasse

Im Jahre 1222 schenkte der Schöffe Gottschall von Wyle zu Siegburg der Abtei seinen Hof zur Dakaule behufs Abhaltung eines Jahrgedächtnisses am Altare der h. Dreifaltigkeit, der Küsterei in der Stadt sein Haus am Fuße des Berges und dem Hospitale all sein Ackerland nebst Weidengewächs, so weit es in der Gemeinde Menden läge. Die Erwähnung der Dakaule ist die erste Andeutung von der Topfbäckerei, welche uns in der Aulgasse begegnet; sie wird uns später des näheren beschäftigen. Zu dem Hofe gehörten 22 Fuder Gewald, welche nunmehr teils der Abtei, teils dem Hospitale zufielen und den Beweis dafür liefern, daß auch die Siegburger Anteil an dem Lohmarer Walde gehabt haben.

Das Waldschuldheißenamt

Die Gerechtsame der Pastorat an demselben wurden 1809 mit 6 Thaler 30 Stüber abgefunden. Den Löwenanteil an ihm hatten jedenfalls die Mönche als Rechtsnachfolger der früheren Burgbesitzer, abgesehen davon, daß fast alle Häuser in der Stadt einmal durch ihre Hand gegangen sind, und sie damit auch in deren Rechte traten. Das Waldschultheißen-Amt übte nach Mering 1. c. die Äbtissin von Vilich, welche dafür 14 Karren Holz aus demselben bezog. Sie ließ sich meistens durch die Herrn von Menden vertreten.

Theoderich lösete bei seinem Tode ein Herr Wolfart ab, der letzte bürgerliche Abt, welcher auf dem Siegberge regiert hat. Es gieng ihm, wie seinen lieben Vorgänger; der gute Wille zum Handeln war wohl da aber etwas Nennenswertes ist dabei nicht herausgekommen. Das Geschenk einer Beatrix Semodis aus Siegburg, ihr Gut zu Niederpleis verwickelte den Konvent in allerlei Schwierigkeiten mit den Verwandten der Gestorbenen, und das Ende des Prozesses war, daß diesen 4 Morgen Land in der Gemeinde Mülldorf und 24 Mark Kölner Denare gegen Anerkennung der Zehntpflichtigkeit des Landes zugestanden wurden. Einen andern Streit hatte das Kloster mit dem Kanonikus Bernhard in Bonn auszufechten, der sich ebenfalls in seinen Gerechtsamen beeinträchtigt glaubte. Es handelte sich dabei um den Zehnten von dem Gute Seutte (Daher vielleicht der Name Seusfeld im Mühldorfer Bezirke) unterhalb Siegburg, und um 4 Morgen Land in der Mark Wolfsheim, soll wohl heißen Wolsdorf, unweit des Hofes Beu, einerseits begrenzt durch den Mühlenbach, andererseits durch den Roßbach, an dem Berge, genannt Wyßberg, und an dem Wege, der nach Birk zu führt. Die Sache an und für sich hat wenig Bedeutung, aber die vorkommenden Namen verdienen gemerkt zu werden. Die Unsicherheit in den Besitzungen des Klosters war soweit gediehen, daß man nicht einmal mehr wußte, welche Güter dem Konvente, und welche dem Abte allein zugehörten, sodaß dieserhalb sogar Streitigkeiten unter den Mönchen selbst ausbrachen.

Das Jahr 1333 war ein äußerst fruchtbares, und die Ernte kaum unterzubringen. „Do galt man eyne quarte wins umb eyn ey ind den besten umb zween halre”, der hieß der nasse Lodewig, vielleicht eine Anspielung auf Ludwig den Baier, welcher damals regierte. 6 Eier kosteten in dem Kometenjahr 1303 1 Pfennig, ein Huhn 3 Pfennige und ein Eimer Rheinwein 4 Schillinge. Das Jahr 1330 lieferte ebenfalls einen guten Wein, den man fast als Medizin einnehmen konnte.

Siegburger Juden

Das nächstfolgende Jahr setzte die Bewohner Siegburgs in sehr große Aufregung, weil zwei Schutzbefohlenen dem Scharfrichter anheimfielen, ohne daß man sie retten konnte. Es waren das die Juden Meyer und Joylmann, beids wohlsituirte Familienväter, welche von Kölner Bürgern beschuldigt wurden, eingelöste Schuldbriefe nicht zurückgegeben und einem Fälscher zur Flucht verholfen zu haben. Vom Schöffengerichte zu Bonn verurteilt, wurden sie zum Tode durch den Strang abgeführt und die Familie mußte auf ihre Forderungen verzichten.

(Vergleiche Ennen: Quellen zur Gesch. der Stadt Köln IV. 201, 202 und 208 neben 197 neben 197. Die Darstellung von Brisch 1. c. hinkt etwas.)

Adolf von Berg nahm sich ihrer an, aber von Glück konnte sie sprechen, daß da Ereignis nicht 15 Jahre später stattfand, wo eine furchtbare Judenverfolgung in Köln vielleicht ansteckend für Siegburg gewirkt haben würde. Der Reichtum der Juden erfüllte die durch Wucher Gedrückten mit unerbittlichem Haß, und Rachsucht aus anderen Gründen gab ihnen Waffen in die Hand, die sie am besten gegen sich selbst gekehrt hätten.

An allem Elend, welches die damalige Zeit mit sich brachte, sollten die Juden Schuld sein: sie sollten die Quellen und Brunnen vergiftet haben, daß Seuchen und Krankheiten im Volke ausbrachen; sie sollten die Sterne am Himmel bezaubert haben, daß Dürre und Hungersnot im Lande zum Vorschein kamen; sie hatten endlich auch den schwarzen Tod heraufbeschworen, damit er Tausende von Menschenleben dahinraffte, auf daß sie sich des Vermögens der Hinterbliebenen bemächtigen könnten, wenn diese vor Verzweiflung die Hände rängen. Das waren die Erzählungen, welche von Mund zu Mund liefen, und doch starben die Juden eben so gut dahin, wie die Christen, und der Tod machte keinen Unterschied zwischen Getauften und Nichtgetauften.

Es bleibt ein dunkler Fleck in der Geschichte des Mittelalters, diese ewigen Judenverfolgungen, und wer sie ins Werk gesetzt hat, ist darum nicht weniger gerichtet als diejenigen, welche sie verschuldet haben können.

Der Himmel mag es wissen. Außer der Familie Meyer und Joylmann, welche das harte Schicksal traf, existierte damals noch ein gewisser Simon in der Stadt, der sich durch seinen Reichtum so auszeichnete, daß er laut Nachweis im Kölner Stadtarchiv sag und schreib über 200 000 Mark von verschiedenen Klienten, hoch und niedrig, zu fordern hatte und auch den Grafen von Berg mit 20000 Mark zu seinen Schuldnern zählte. Meyers Söhne hießen Abraham, Moyses und Soyskind, ihre Schwestern Repele, Rose und Gütgen, die Mutter Jutta, deren Schwester Bele, die Gattin des Soyskind.

Im Jahre 1314 bestimmte die Witwe eines Siegburger Bürgers namens Hartwig ihr in der Pfarre St. Maria zum Ablaß in Köln gelegenes Haus zu einem weiblichen. Konvente für drei Personen ihrer Nachkommenschaft, auf daß sie in Keuschheit Gott dienen und zu der Eltern Trost für sie beten möchten. Es war eine Beguinen- oder Beguttenanstalt, wie solche namentlich infolge der Kreuzzüge für hinterlassene Frauen und Jungfrauen ins Leben gerufen wurden. Der Name ist bis jehzt noch nicht gedeutet worden, obgleich man an die Ableitung von Begutte, bei Gott, einer Begrüßungsformel, deren sich die Damen bedient haben sollen, gedacht hat. Man lebte nach einfacher Regel, aber ohne besonderes Gelübde und meist an gemeinsamem Tisch.

(Abt Wolfart starb 1350 und erhielt zum Nachfolger Herrn Reinhard II. von Lülsdorf, dessen Familiennamen noch existiert.)

Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart
Rudolf Heinekamp (1897, gemeinfrei) · aus der Fraktur übertragen von Frank Kemper

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