I. Verwahrung
Mit dem größten Befremden las ich vor einigen Tagen in öffentlichen Blättern die Anzeige einiger Buchhändler, daß bei ihm das vorliegende von mir im Jahre 1840, nach Quellen und Materialien, in deren Besitz nur meine persönlichen Beziehungen mich bringen konnten, zuerst redigirte, und im Jahre 1846 selbst verlegte Schriftchen, welches ich damals bei dem Buchdrucker F. P. Lechner in Bonn auf meine Kosten drucken ließ, erschienen sei. Jener Anzeige muß ich die Erklärung vorausschicken:; daß die Einkleidung und die dem Büchlein beigefügten Erläuterungen nebst Gedicht, so wie die sprachliche Umarbeitung und Anordnung der prophetischen Aussprüche, vor Allem aber auch das erwähnte, alte Manuscript, mein unbestreitbares unveräußertes Eigenthum sind, und daß ich mit dem Verlage einzig und allein den Buchhändler T. Habicht in Bonn beauftragt habe. Die erste Auflage dieser Schrift war innerhalb dreier Tage ganz vergriffen und finde ich mich einem verehrlichen Publikum gegenüber hierdurch öffentlich zu erklären veranlaßt: daß alle, von Buchhändlern oder Buchbindern feil gebotenen Exemplare, welche noch die Aufschrift — „Gedruckt bei F. P. Lechner“ — tragen, Nachdruck sind, solche durch die Polizei-Behörde bereits parthieenweise confiscirt und Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung geworden sind. Es haben auch noch zwei andere Buchdrucker sich nicht entblödet, meine Brochüre mit andern Prophetien zu vermengen; weil sie dieselben aber nur in der jämmerlichsten Verstümmelung in ihre Blätter hineingestohlen, so halte ich es nicht einmal der Mühe werth, derselben weiter zu erwähnen. — Da ich im alleinigen Besitze des geschriebenen, alten Manuscriptes bin, welches ich im Jahre 1840 von einer alten Wittwe H. Schl. in B. erwarb, trotz mehrjährigen, angestrengten Nachforschungen aber, außer meinem Manuscripte, etwas Schriftliches über dieses Thema, weder im Geburtsorte des Propheten, noch sonst in hiesiger Gegend, sich nicht vorfindet; da ferner die ganze Anlage, Versification und Einkleidung resp. Uebersetzung der Prophetien aus dem alten ins Neudeutsche mein ausschließliches Geistesprodukt: so wird es wohl Niemand einfallen können, sich ein Anrecht auf diese meine Brochure zu vindiciren. Indem ich daher hierdurch Verwahrung gegen weitern Nachdruck einlege, erkläre ich zugleich alle jene Exemplare für Nachdruck, die nicht auf der Titelseite resp. Umschlag en miniature Spielbähns-Bildniß, und die Firma der Buchhandlung T. Habicht — tragen. Auch haben die frühern Ausgaben, (erste, zweite und dritte Auflage) die ich unter dem beengenden Einflusse der Censur veranstaltet, um so geringern Werth, als ich damals viele der wichtigsten Aussprüche Bernards gar nicht, und andere nur in solcher Zustutzung geben konnte, daß man den Urtext schwerlich darin wiederfinden dürfte.
Spielbähn hat es zu seinen Lebzeiten oft ausgesprochen „daß einst eine Zeit kommen werde wo seinen Worten eine größere Theilnahme gezollt werden würde, als dies bei seinen Zeitgenossen der Fall sei.“ — Ich hielt, wie so viele Andere, den guten Mann für einen Lügenprophet, denn jene Zeit, wo die Worte Bernards ihre Würdigung finden sollten, schien mir ein Mährchen, da es ja bisher nicht einmal gestattet war, diese Worte getreu und offen auszusprechen. Diese Zeit ist aber Gottlob, vorüber. Der 24. Februar 1848 hat in Paris, der 18. März in Berlin, so wie in den übrigen deutschen und italienischen Gebietstheilen, die Gedankenfesseln des Volkes mit unwiderstehlicher Allgewalt gesprengt, und ihm sein lange geschmälertes Recht, die offen vor ihm liegende Thatsache, das Wahre und für Recht erkannte ohne Rückhalt frei und offen aussprechen zu dürfen, mit Zinsen zurückerstattet.
Wir dürfen unser Urtheil jetzt unverhohlen niederschreiben, und das Geschriebene durch die Pressen der Buchdrucker vervielfältigen lassen, ohne vorher einen Beamten — Censor — fragen zu müssen, ob ihm unsere Schrift auch behage? d. h. wir haben Censur und Preßfreiheit. Daß aber unter Preßfreiheit nicht etwa Nachdrucks-Freiheit zu verstehen, dürfte ohne weitere Erörterung wohl Jedem einleuchten. — Indem ich daher hierdurch allen, welche mir in meinen weitern Nachforschungen über die „Bähnsche Prophetie“ ihre freundliche Unterstützung angedeihen ließen, (worunter ich besonders auch die Herren Apotheker Brocke in Köln, B.S. W. R. in S. R. W. S. in H, G. B. zu E. und J. G. A. J. S. J. aus Köln zähle) meinen freundlichsten Dank abstatte, ersuche ich zugleich ein verehrliches deutsches Publikum, sich durch Ankauf nachgedruckter, und daher unächter Exemplare nicht ferner täuschen zu lassen, die Feilbieter solcher Exemplare aber, welche die T. Habicht’sche Firma nicht an sich tragen, mir oder der Habicht’schen Buchhandlung gütigst bekannt machen zu wollen.
Heiderhof am 28. Mai 1848.
Wilhelm Schrattenholz, Informator.