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Rhein-Sieg-Kreis: vier Regeln für öffentliches Geld, die bisher fehlen
Sharepic 16.10.2026 · Kreistagsgruppe Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis: vier Regeln für öffentliches Geld, die bisher fehlen

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Vier Punkte, die beim Umgang mit öffentlichen Geldern selbstverständlich sein sollten. Im
Rhein-Sieg-Kreis sind sie es nicht.

1. Vorher rechnen. Kosten, Risiko, Bauzeit – bevor der Kreistag entscheidet.
2. Sichtbar machen. Jede Verpflichtungsermächtigung gehört in die Investitionsübersicht.
3. Zurückholen. Wird ein Projekt wesentlich teurer, entscheidet der Kreistag neu.
4. Abrechnen. Jeder fertige Bau bekommt eine Schlussrechnung mit Endbetrag.

Diese vier Beschlüsse kosten keinen Cent. Sie sorgen nur dafür, dass der Kreistag weiß, worüber er
abstimmt. Mehr: bsw-gruppe.com

Quellen
  • „Kostet keinen Cent" stimmt für die Beschlüsse selbst. Dass die Verwaltung für Berechnungen und
  • Es gäbe mehr als vier Forderungen. Die Gruppe beantragt außerdem eine Wertgrenze für den
  • Die Forderungen richten sich gegen das Verfahren, nicht gegen Personen. Die Jahresabschlüsse